Die Verbandsklage gibt es im Verbraucherschutzrecht, die Verbandsklage gibt es im Schwerbehindertenrecht, immer dort, wo eine objektive Gesetzeslage der individuellen Betroffenheit gegenübersteht. Diese objektiven Normen vermitteln keinen subjektiven Rechtsschutz, aber die Verletzung dieser ist Voraussetzung für eine Klage vor Gericht.
Wer ist also der Anwalt der Tiere? - In unseren Augen sind das bis jetzt immer noch die Tierärzte. Das Instrument der Verbandsklage durchbricht dieses Verwaltungsgesetzsystem mit der sogenannten Schutznormtheorie. Im Land ist das regelbar, weil in der Verwaltungsgerichtsordnung steht: „… soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist“. Es ist also klar, dass wir selber diesbezüglich etwas tun können.
Nun kommen wir aber an einen Punkt, der in den Ausschüssen diskutiert werden muss: Welche Normen sind wie, wann, wo und durch wen einzuhalten? - Stichwort: Ist die Spaltenbreite oder der Luftzug im Lkw-Anhänger das richtige Indiz für Tierwohl? In manchen Bereichen streiten sich da sogar noch die Wissenschaftler und Fachleute. Und - darauf wurde auch schon hingewiesen - wer soll die Kontrollen bezahlen, was kosten diese?
Denn eines ist sicher: So, wie Sie diesen Teil in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs herunterspielen, wird es nicht kommen. Das zeigen die Erfahrungen aus dem Naturschutzrecht nun wirklich: Heerscharen von Juristen, Planern, Wissenschaftlern und Behörden und Verwaltungen werden damit beschäftigt. - Wenn es beim Tierschutz dann ähnlich kommt, muss die Frage erlaubt sein: Wollen und können wir uns das leisten?
Deshalb sage ich für meine Fraktion: Wir wollen das Verbandsklagerecht nicht. Wir halten es für überflüssig.
Es widerspricht auch unserem Ansatz, gesetzliche Regelungen nur zu erlassen, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen, und möglichst an einem
Gleichwohl haben wir die Diskussion mit unserem Blog auf www.cdufraktion.de eröffnet: „Manche Tiere lieben wir, manche Tiere hassen wir und manche Tiere essen wir.“ Wir haben bei dem Thema keine Berührungsängste. Schauen Sie dort hinein und diskutieren Sie mit. Es ist ein Thema, das die Menschen umtreibt, und darauf wollen wir Antworten finden.
In diesem Sinne freuen wir uns auf eine konstruktive Diskussion über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Abgeordneter Stadelmann. - Als Nächstes hat noch einmal die Fraktion DIE LINKE die Möglichkeit zu sprechen. Herr Abgeordneter Krause. - Er verzichtet.
Dann können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Es wurde beantragt, den vorliegenden Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in den Innenausschuss, den Umweltausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Weitere Überweisungswünsche haben wir nicht vernommen.
Dann stelle ich das zur Abstimmung. Wenn wir so verfahren wollen, dann bitte ich um Ihr Hand- oder Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann ist der Gesetzentwurf in die eben genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Hochschulen kommt eine Schlüsselrolle für eine erfolgreiche Gestaltung der Zukunft der Bundesrepublik und der Bundesländer zu. Gerade die hochschul- und wissenschaftspolitischen Sprecher aller Fraktionen werden auch hier im Hohen Haus nicht müde, das immer wieder zu betonen.
Die Hochschulen sind seit jeher wichtige Orte der Wissensgenerierung und -sicherung, und sie spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Berufsqualifizierung und Weiterbildung. Sie sind Ideenschmieden und Zukunftswerkstätten für die Hervorbringung wirtschaftlich erfolgreicher Innovationen, für die Entwicklung von Konzepten nachhaltigen Wirtschaftens, die Bekämpfung von Krankheiten oder die Gestaltung des politischen und sozialen Wandels.
Ihre Leistungsfähigkeit ist von entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung unseres Landes insgesamt, seine Stabilität nach innen sowie seine Konkurrenzfähigkeit nach außen.
Die Begriffe „Wissensgesellschaft“ oder „Bildungsrepublik Deutschland“ zeigen deutlich, dass in Gesellschaft und Politik längst verstanden worden ist, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung immer stärker von der Wissensgewinnung, -verarbeitung und -verbreitung abhängt. Damit wächst auch die Bedeutung der Hochschulen für die gesamte Gesellschaft. Zudem werden die europäischen und internationalen Anforderungen nicht weniger, sondern nehmen auch im Bereich der Wissenschaft immer weiter zu.
Die Befragung des „Hochschulbarometers“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft vom Oktober 2013 zeigt, dass die Hochschulen in Deutschland stark sind. Sie kooperieren mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit der Wirtschaft, sie werben Studierende und sind international sichtbar. Aber Rektoren und Präsidenten der Hochschulen fürchten vor dem Hintergrund einer zunehmenden Unterfinanzierung um diese Stärke. Die überwältigende Mehrheit der befragten Rektoren und Präsidenten blickt mit Sorge auf die finanzielle Zukunft ihrer Institutionen.
Nach Angabe des „Hochschulbarometers“ fehlen den staatlichen Hochschulen insbesondere Mittel für die unbefristete Beschäftigung von wissenschaftlichem Personal. Hieran zeigt sich, wie die verschiedenen wissenschaftspolitischen Diskussionen, die wir auch im Hohen Haus geführt haben, zusammenhängen. Fehlende Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses oder der wachsende Anteil von prekärer Beschäftigung an unseren Hochschulen sind Folgen von verschiedenen Wissenschafts- und Forschungsförderprogrammen, die keine verlässliche Finanzierungsbasis für die Hochschulen in Gänze darstellen können.
Ich will an dieser Stelle nicht verleugnen, dass Sachsen-Anhalt auch von diesen Programmen profitiert. Gerade die Mittel des Hochschulpaktes sind für unsere Hochschulen enorm wichtig. Um Lehr- und Forschungsangebote für die steigende Anzahl von Studierenden vorhalten zu können, brauchen wir diese Mittel.
Aber - das sei an dieser Stelle auch gesagt - der Bund hat momentan den geltenden Hochschulpakt lediglich bis zum Jahr 2020 verlängert. Was danach kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand sagen. Ein Ausbleiben dieser finanziellen Unterstützung unserer Hochschulen durch den Bund wäre für Sachsen-Anhalt katastrophal.
Ich will auch nicht verleugnen, dass sich in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der eingeworbenen Drittmittel an den deutschen Hochschulen deutlich vergrößert hat. In dem Zeitraum von 2000 bis zum Jahr 2010 stiegen die Ausgaben der Hochschulen in Deutschland um rund 50 %. Diese Steigerung geht in erster Linie auf die Zunahme der Drittmitteleinnahmen zurück, die sich im genannten Zeitraum ebenfalls verdoppelt haben. Auch davon haben die sachsen-anhaltischen Hochschulen profitiert - einige mehr, andere weniger.
Aber, meine Damen und Herren, Drittmittel sind Forschungsmittel. Sie kommen der Finanzierung der Lehre, des dauerhaft beschäftigten Personals oder dem Unterhalt von Gebäuden nicht zugute. Vielmehr tragen die Hochschulen zur Einwerbung von Forschungsprojekten die nicht gerade geringen Kosten der Grundausstattung selbst.
Die Lehre an den staatlichen Hochschulen und damit die alltägliche Ausbildung von Studierenden, deren Anzahl in den letzten zehn Jahren auch in unserem Bundesland glücklicherweise eher gestiegen als zurückgegangen ist, muss trotz des Hochschulpaktes und des Qualitätspaktes Lehre vornehmlich aus den Einnahmen im Bereich der Grundfinanzierung bezahlt werden. Der Beitrag der Bundesländer zur Grundfinanzierung ist jedoch im Zeitraum zwischen 2000 und 2011 bundesweit von 89 auf 86 % gesunken.
Dies geschieht nicht, weil die Politik der Länder die herausragende Bedeutung der Hochschulen als Jobmotor, demografischer Jungbrunnen und Innovationsgeber nicht kennt oder verneint. Vielmehr verfügen die Bundesländer - dabei gibt es lediglich graduelle Unterschiede - über immer weniger finanzielle Bewegungsfreiheit.
Ein Teil der Wahrheit ist dabei sicherlich die Schuldenbremse. Ein anderer Teil besteht aber auch in der geringen Möglichkeit, eigene Steuern zu erheben oder zu erhöhen. Der Bund verfügt über diese Möglichkeiten und kann die Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen insgesamt viel besser steuern als die Länder.
Deshalb wird die Forderung nach einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen immer lauter. Es ist der Ruf nach einer Bundesbeteiligung jenseits von zeitlich begrenzten Exzellenzinitiativen, Pakten oder Programmen. Es ist der Ruf nach einer dauerhaften Beteiligung an der Grundfinanzierung in der Breite.
Mit dem Kooperationsverbot, das seit dem Jahr 2006 im Grundgesetz steht, ist jedoch ein dauerhaftes Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Hochschulen nicht mehr möglich. Gegen das in Artikel 91b des Grundgesetzes geregelte Kooperationsverbot erheben sich schon lange Kritik und die Forderung nach einer Änderung dieses Artikels im Grundgesetz.
Auch die ehemalige Bundesministerin Schavan und die amtierende Ministerin Wanka haben sich oft für eine Lockerung des Kooperationsverbotes ausgesprochen, auch wenn sie beide nicht in der Lage waren, diese Idee unter Schwarz-Gelb mit einem konkreten Gesetzentwurf anzugehen. Beide greifen damit Forderungen auf, die aus der Wissenschaft seit Langem und sehr deutlich zu hören sind.
Um an dieser Stelle einige aktuelle Stellungnahmen aufzugreifen, verweise ich auf die Stellungnahme des 120. Senats der Hochschulrektorenkonferenz im Jahr 2012, der eine Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes begrüßt. Nach der Ansicht der HRK sollte die Grundfinanzierung der Hochschulen durch Bundesmittel gestärkt werden.
In dem Eckpunktepapier der Allianz der Wissenschaftsorganisationen vom Juni 2013 ist die Formulierung zu finden - ich zitiere -:
„Nach wie vor erstrebenswert ist eine Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern auch bei der institutionellen Förderung der Hochschulen zu schaffen.“
Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass es nunmehr SPD und CDU gelungen ist, dieses wichtige Thema gemeinsam in den Koalitionsverhandlungen zur 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages anzugehen. So steht im Koalitionsvertrag - ich zitiere wieder -:
„Die Hochschulen stehen im Zentrum des Wissenschaftssystems. Ihnen verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit zu geben, muss im Zentrum der Wissenschaftspolitik der nächsten Jahre stehen. Wir werden in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellen.“
Diese Zusagen der beiden Koalitionspartner im Bund können aus der Sicht Sachsen-Anhalts nur begrüßt werden.
Meine Damen und Herren! Aber wir wissen, auch wenn der erste Schritt der schwerste ist, darf es bei diesem allein nicht bleiben. Man darf also nicht nur aufschreiben, sondern man muss auch handeln. Deshalb wollen die Koalitionsfraktionen hier im Landtag diese Entwicklung unterstützen.
Wir bitten daher die Landesregierung, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag des Bundes getroffene Verabredung zügig mit konkreten Maßnahmen untersetzt wird. Es gibt dazu vielfältige Vorstellungen aus Politik und Wissenschaft. Diese müssen abgewogen werden. Die Aufgabe der Landesregierung wird dabei darin bestehen, sich im Sinne der Interessen unseres Bundeslandes einzusetzen.
An dieser Stelle mache ich gleich eine Anmerkung zum Antrag der LINKEN. Den Antrag der LINKEN werden wir ablehnen; denn die darin geforderte Zusammenfassung von Programmen und die Umschichtung von Finanzmitteln ist sicherlich im Ansatz diskussionswürdig. Solche Forderungen gibt es auch im Bereich der Wissenschaft. Es gibt aber auch andere Wissenschaftsorganisationen, die gerade die Exzellenzinitiative weiterentwickeln wollen, die an der weiteren Fortführung des Paktes für gute Lehre festhalten wollen und die den Pakt für Innovation und Forschung fortführen wollen.
Das heißt, jetzt schon festzulegen, was wie abgeschafft und umgeschichtet werden soll, ist nicht zielführend. Ich finde, diese Entscheidung sollten wir hier im Landtag nicht treffen. Darüber muss vielmehr an anderer Stelle auch im Diskurs mit der Wissenschaftsgemeinschaft diskutiert werden.
Auch die Bafög-Reform - das möchte ich ausdrücklich sagen - ist ein wichtiges anzugehendes Thema. Aber ich bin mir nicht sicher, ob deshalb das Deutschlandstipendium abgeschafft werden muss, das gerade eine Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beinhaltet. Ich glaube, es wäre sicherlich sinnvoll, das Bafög als Sozialleistung so auszugestalten, dass es an die Lebensbedingungen der Studierenden angepasst ist, und den guten Studierenden, die zusammen mit der Wirtschaft auch gute Studienleistungen erzielen, trotzdem das Deutschlandstipendium als Möglichkeit zu eröffnen.
Den Antrag der GRÜNEN muss ich ganz kurz überfliegen; den hatte ich leider nicht. Auch die Diskussion über die zukünftige Finanzierung der Leibniz- und der Max-Planck-Institute wird in der Wissenschaftslandschaft gepflegt. Es gibt in diesem Bereich Forderungen nach einer Anhebung der Programmpauschalen. Ich würde an dieser Stelle einfach sagen, das ist etwas, was in die Diskussion, die die Landesregierung führen muss, mit einfließen muss.
tag gefordert sein werden, vielleicht einen ähnlichen Vorstoß wie bei der Hochschulpolitik zu machen. Es wäre zum jetzigen Zeitpunkt eher sinnvoll, diese beiden Sachen voneinander zu trennen. Denn die politische Situation spricht momentan eher dafür, erst einmal die Hochschulen zu regeln, auch wenn ich das Ansinnen grundsätzlich nachvollziehen kann.