2. Welche Fördergelder sind konkret für das Gewerbegebiet Thale OT Warnstedt für Planungs- und Erschließungsleistungen bewilligt worden, damit sich nachher auch tatsächlich genau dort Unternehmen ansiedeln?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Beantwortung der Frage 1 darf ich auf Punkt 3.1.2 der GRW-Landesregelung verweisen. Darin steht - ich zitiere -:
„Industrie- oder Gewerbegebiete sowie Technologie- und Gewerbeparks und Ähnliches werden nur gefördert, wenn diese mindestens zu zwei Dritteln mit förderfähigen Betrieben, in der Regel durch Absichtserklärungen belegt, besiedelt werden.“
Zu Frage 2: Mit dem vierten Änderungsbescheid vom 16. Februar 2012 sind der Stadt Thale GRWZuschüsse für die Erweiterung des Industriegebietes Thale OT Warnstedt in Höhe von 964 708,39 € bewilligt worden. Mit dem Zuschuss beabsichtigt die Stadt Thale, Investitionen in Höhe von 1 977 170,72 € durchzuführen.
Ich rufe die Frage 9 zum Thema Theatervertrag für das Anhaltische Theater Dessau-Roßlau auf. Sie wird gestellt von dem Abgeordneten Herrn Hoffmann.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Abschluss eines Vertrags für das Anhaltische Theater abhängig gemacht von strukturellen Veränderungen und dazu von den Trägern die
Mit Bezug auf Absprachen mit der Verwaltung der Stadt Dessau-Roßlau hat sie am 21. Januar dieses Jahres einen Vertragsentwurf vorgelegt, der auf einer Reduzierung der Mitarbeiterschaft im Theater von 80 Personen bei Abwicklung der Sparten Ballett und Schauspiel bis zum Jahr 2016 und dem Zukauf von Schauspiel- und Ballettinszenierungen basiert, der die Angebotsbreite des jetzigen Vierspartenhauses abdecken soll.
Einen diese Eckpunkte mittragenden Stadtratsbeschluss gibt es bislang nicht. In den beiden abzuwickelnden Sparten sind etwa 40 Personen beschäftigt. Über die Rekrutierung der übrigen etwa 40 Personalstellen ist nichts bekannt.
1. Für wie realistisch sieht es die Landesregierung an, dass der Stadtrat von Dessau-Roßlau die mit dem Vertragsentwurf umrissene künftige Theaterstruktur des Anhaltischen Theaters mitträgt und worauf stützt sich in Kenntnis der vorliegenden Gutachten und der öffentlichen Positionierung des Operndirektors am Anhaltischen Theater die Annahme eines entsprechenden positiven Votums des Stadtrates?
2. Mit welchen Summen für den Zukauf von Schauspiel- und Ballettinszenierungen wird in dem Theatervertragsentwurf im Sinne eines vorgegebenen Landesinteresses operiert und werden damit der finanzielle Bedarf und die Publikumsbedürfnisse abgedeckt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Herrn Hoffmann seitens der Landesregierung wie folgt:
Erstens. Es ist bei dem momentanen Stand der Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung von Dessau-Roßlau und dem Kultusministerium ganz normal, dass es noch keinen Stadtratsbeschluss gibt, so wie der Ausschuss für Bildung und Kultur und der Ausschuss für Finanzen landesseitig auch noch nicht votiert haben.
Die Frage, wie realistisch es ist, dass der Stadtrat von Dessau-Roßlau dem mit dem Kultusministerium ausgehandelten Vertragsentwurf zustimmt, ist erstens eine rein spekulative Frage - daran kann man sich jetzt hier nicht beteiligen und will ich mich auch gar nicht beteiligen - und zweitens eine Frage, die im Rahmen der kommunalen Stadtverwaltung in der Stadt zu entscheiden ist.
Zweitens. Auch das ist eine nicht im Kern vom Land, sondern vom Träger bzw. von der Theaterleitung zu beantwortende Frage; denn Gastspieleinkäufe hängen von einer Vielzahl von Prämissen und Faktoren ab, zum Beispiel von den Kosten der Gastspielangebote, von den gewünschten künstlerischen Formaten und von der Häufigkeit von Gastspielverpflichtungen, von bestehenden oder zu entwickelnden Kooperationsbeziehungen usw., die das Land gar nicht vorgeben kann und auch nicht vorgeben will.
Ein vorgegebenes Landesinteresse kann für diese Frage ebenso wenig definiert werden, wie das Land generell nicht in die künstlerische Gestaltungsfreiheit der Theater und Orchester eingreift und sich auch nicht einmischen wird. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Artikel 5 des Grundgesetzes.
Deshalb sind in dem der Stadt Dessau-Roßlau am 21. Januar 2014 vorgelegten Vertragsentwurf Vorgaben des Landes im Sinne der Fragstellungen nicht enthalten. Zudem achtet das Land die grundgesetzlich geschützte künstlerische Freiheit.
Herr Minister, ich habe die folgende Nachfrage: Hat das Land ein Interesse daran, dass die Sparten Schauspiel und Ballett in Dessau künftig durch Einkäufe vorgehalten werden? Wenn das Land ein Interesse daran hat - ich beziehe mich auf ein Interview mit Ihnen in der „Mitteldeutschen Zeitung“ -, dass diese Sparten durch Gastspiele in Dessau vertreten werden, wird sich das Land an solchen Einkäufen über die bereits für Dessau genannten Beträge hinaus beteiligen?
In dem uns vorliegenden Eckpunktepapier der Stadt Dessau-Roßlau ist das so vorgesehen. Wir haben es begrüßt, dass von der Stadt DessauRoßlau vorgeschlagen wird, auch zukünftig Theater und Ballett auf die Bühne zu bringen. Das heißt, die Stadt muss dies in ihrer Kalkulation berücksichtigt haben und Mittel eingeplant haben. Davon gehen wir aus. In dem Entwurf des Theatervertrages sind die Mittel nicht explizit aufgeführt, sondern sie müssen in der Gesamtsumme abgebildet sein. Die Stadt hat das aber in ihrem Eckpunkteentwurf so vorgeschlagen.
Herr Präsident! Herr Minister, ich möchte eine Frage zu der Beteiligung des Landes von 50 % stellen, die bereits im Ausschuss eine Rolle gespielt hat. Der Oberbürgermeister der Stadt DessauRoßlau hat gestern anlässlich der Stadtratssitzung darüber informiert, dass zu den entsprechenden Terminen Unterlagen ausgereicht wurden. Er hat allerdings seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Land an bestimmten Strukturanpassungsmaßnahmen lediglich zu 50 % beteiligen will.
Deshalb frage ich noch einmal nach: War dieser Umstand bereits in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 5. November 2013 in Dessau-Roßlau ein Thema oder handelt es sich um eine neue Entwicklung, die erst am 21. November 2013 bei der Ausreichung des Papier bekannt wurde?
Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich kann nicht verlässlich sagen, ob dies bereits in der Besprechung im November thematisiert wurde. Ich weiß nicht einmal, ob das bereits in der Größenordnung angesprochen wurde. Letztlich ist es eine Entscheidung, die der Finanzausschuss auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur trifft.
Danke schön. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. - Somit können wir den Tagesordnungspunkt 8 abschließen.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz soll die befristete Fortführung der Beihilfezahlungen für die Tierkörperbeseitigung gewährleistet werden. Das ist notwendig, da die bestehenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2013 befristet waren.
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf eine Änderung dahingehend, dass der Passus, der die Kostenbeteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte an der Tierkörperbeseitigung regelt, aufgehoben wird, da die Landkreise und kreisfreien Städte nur bis zum 30. Juni 2010 an diesen Kosten beteiligt waren. Aus diesem Grund wird die Regelung zur Abrechnung der Tierseuchenkasse mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ebenfalls obsolet.
Gemäß den einschlägigen europarechtlichen Vorschriften können Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von bis zu 75 % der Kosten für die Beseitigung der Tierkörper gezahlt werden. Voraussetzung für die Gewährung dieser Beihilfen ist eine Rechtsgrundlage. Dies sind in Deutschland die landesspezifischen Ausführungsgesetze zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz.
In Sachsen-Anhalt erfolgt die Gewährung der Beihilfen durch die Tierseuchenkasse nach der Maßgabe ihrer Satzung. Das Land erstattet der Tierseuchenkasse für die Gewährung der Beihilfen 25 % der Beseitigungskosten. Es werden in Sachsen-Anhalt jährlich Gesamtkosten für die Tierkörperbeseitigung in Höhe von ca. 4,8 Millionen € veranschlagt. Davon werden ca. 1,2 Millionen € vom Land und ca. 1,2 Millionen € von der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt als Beihilfe gezahlt. Diese Beteiligung der öffentlichen Hand soll auch nach dem 31. Dezember 2013 beibehalten werden.
Die Tierhalter als Verursacher der Falltiere, die zu beseitigen sind, tragen wie bisher 50 % der Kosten der Beseitigung zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Da die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung eine tragende Säule der Tierseuchenprävention und der Tierseuchenbekämpfung ist, wird eine Kürzung oder gar ein Wegfall der Beihilfen für die Tierkörperbeseitigung aus fachlicher Sicht nicht befürwortet.
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Anhörung an betroffene Verbände, Behörden und Einrichtungen überwiesen. Die Anhörung fand im Zeitraum vom 27. Dezember 2013 bis 10. Januar 2014 statt. Beteiligt wurden vier landwirtschaftliche Verbände, das Landesverwaltungsamt, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Tierseuchenkasse. Alle Stellungnahmen sind grundsätzlich positiv.
Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz soll zum 1. Januar 2014 rückwirkend in Kraft treten, um das bisher bewährte Verfahren der Beihilfezahlungen - diese dürfen nicht an den Tierhalter, sondern müssen an das Beseitigungsunternehmen gezahlt werden - nicht zu unterbrechen.
Danke schön, Herr Minister. - Wir treten in eine Fünfminutendebatte ein. Als erster Redner hat Herr Krause für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Werte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn mit diesem Gesetzentwurf die Finanzierung und insbesondere die Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Tierkadavern über das Jahr 2013 hinaus umfänglich gesichert ist, dann haben wir diesem Gesetzentwurf nichts Wesentliches hinzuzufügen. Auch wir halten es für zweckmäßig, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige weiterhin mit in die Verantwortung genommen werden, auch wenn sie nicht direkt an den Kosten der Beseitigung beteiligt sind.
Auch ich habe noch Fragen zur Befristung der Regelungen. Der Bauernverband und die Tierseuchenkasse bewerteten dies ebenfalls kritisch. Warum soll die Regelung bis Ende 2014 befristet werden? Wäre eine längere Befristung wirklich nicht möglich? Inwiefern muss einer zu erwartenden europarechtlichen Regelung bereits jetzt entsprochen werden? Anders gefragt: Müssen wir uns tatsächlich nach einer gesetzlichen Regelung richten, die es noch nicht gibt?
Da wir aber seitens der Betroffenen aus dem Bereich der Landwirte keine wesentlichen bzw. ablehnenden Stellungnahmen vernommen haben, stimmen wir einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss zu.
Ich möchte am Schluss an eine Veranstaltung erinnern, die Ende des Jahres 2013 auf Einladung der Tierseuchenkasse und des Bauernverbandes durchgeführt wurde und an der meines Wissens auch alle agrarpolitischen Sprecher der Fraktionen teilgenommen haben. Auf dieser Zusammenkunft waren wir uns darüber einig, dass die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur ordnungsgemäßen Beseitigung der tierischen Nebenprodukte nicht jedes Mal im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Disposition gestellt werden darf.
Die ordnungsgemäße, also zuverlässige Entsorgung auf diesem Gebiet ist aus seuchen- und veterinärhygienischer Sicht unbedingt geboten, aber auch um mögliche Gefahren von vornherein abzuwenden, die sich für die Gesundheit der Menschen auf diesem Gebiet ergeben können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.