Die erste Beratung fand in der 50. Sitzung des Landtages am 12. September 2013 statt. Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst erfolgt die Berichterstattung durch die Vorsitzende des Finanzausschusses zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für das Jahr 2014 und zu dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2014 sowie zum Tilgungsplan.
Für die Debatte wurde im Ältestenrat am 5. Dezember 2013 nach der Struktur G eine Gesamtredezeit von 240 Minuten vereinbart. Nach der Redezeittabelle stehen den Fraktionen und der Landesregierung folgende Redezeiten zur Verfügung: der Fraktion DIE LINKE 48 Minuten, der Fraktion der CDU 67 Minuten, der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 Minuten, der Fraktion der SPD 43 Minuten und der Landesregierung 67 Minuten.
Mir wurde aus den Fraktionen der Wunsch signalisiert, die vereinbarte Redezeit gegebenenfalls auf mehrere Redner zu verteilen. Daher werde ich je
Ich schlage vor, die vereinbarte Reihenfolge auch auf eine eventuell verbleibende Redezeit zu beziehen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Traditionell beginnen wir mit der sogenannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden wir, sofern der Wunsch besteht, die Einzelpläne der Reihe nach, beginnend mit dem Einzelplan 01, aufrufen. - So weit die Vorbemerkungen.
Ich erteile nunmehr der Abgeordneten Frau Dr. Klein, der Vorsitzenden des Finanzausschusses, als Berichterstatterin das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Auftrag des Ausschusses für Finanzen darf ich Ihnen den Bericht über die Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 in der Drs. 6/2363, zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 in der Drs. 6/2362 sowie zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/2612 und 6/2613 sowie zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Tilgungsplan für die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Nettokredite in der Drs. 6/2614 vortragen.
Die zwei Gesetzentwürfe sowie der Antrag zum Tilgungsplan wurden von der Landesregierung in der 50. Sitzung des Landtages am 12. September 2013 in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Sie wurden in alle Ausschüsse, ausgenommen den Ausschuss für Petitionen und den Ausschuss für Wahlprüfung, überwiesen. Während der Beratungen über die Gesetzentwürfe kamen die Ergebnisse der November-Steuerschätzung, die im Rahmen der Behandlung des Einzelplans 13 eingearbeitet wurden. Sowohl in den Fachausschüssen als auch im Finanzausschuss wurden die Gesetzentwürfe diskutiert. Allein der Finanzausschuss tagte 13-mal.
Zu den wichtigsten Eckdaten des Entwurfs für das Haushaltsjahr 2014: Der Entwurf der Landesregierung sah Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10 047 676 100 € für das Haushaltsjahr 2014 vor. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen war auf einen Betrag von 5 345 952 600 € für das Haushaltsjahr 2014 festgelegt worden.
In der Generaldebatte im Ausschuss für Finanzen am 25. September 2014 verwies der Finanzminister zunächst einmal darauf, dass es erneut gelungen sei, einen Haushalt ohne Schulden aufzustellen. Bei einem Vergleich mit den ostdeutschen Bundesländern wird allerdings deutlich, dass eini
Der Rückgang der Mittel des Solidarpakts, steigende Sozialleistungen und der Rückgang der Einwohnerzahlen haben insgesamt Auswirkungen auf den Haushalt. Dies führt dazu, dass Steuerzuwächse nicht direkt wirksam werden.
Der Finanzminister betonte, dass Investitionen in Höhe von 1,3 Milliarden € vorgesehen seien und dass alle Drittmittel gebunden würden. Der Minister verwies auf die Strukturreformen und deren Wirkungen auf den Personalabbau, der inzwischen schon mehr als 10 000 Stellen umfasse. Trotzdem gebe es noch Personalüberhänge, so der Minister.
Politisch gewollt sind Mehrausgaben unter anderem im Bereich der Kinderbetreuung und der Unterrichtsversorgung.
Schließlich verwies der Minister auf die große Bedeutung der Tilgung von Schulden und der Steuerschwankungsreserve. Eine Schuldentilgung werde jedoch nicht vorgenommen, da die Landesregierung angesichts der Folgen des Juni-Hochwassers sowie der Investitionen erst die Ergebnisse der November-Steuerschätzung abwarten wolle, sagte der Minister.
Traditionsgemäß nahm dann der Präsident des Landesrechnungshofs zu dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf Stellung. Er äußerte Zustimmung zur Darstellung der finanzpolitischen Analyse der Landesregierung und sah zugleich erheblichen Handlungsbedarf bis 2020.
Ausgehend davon, dass das Land die höchsten Steuereinnahmen erhält und die niedrigsten Zinssätze zu zahlen hat, die es je gegeben hat, kommt der Landesrechnungshof zu kritischen Ergebnissen. Der Präsident des Landesrechnungshofes sagte, die geplante Tilgung der Altschulden führe noch nicht einmal zu einem Stillstand der ProKopf-Verschuldung. So wäre es sinnvoll, die 80 Millionen €, die das Land jährlich als Konsolidierungshilfe erhalte, für die Tilgung zu verwenden.
Kritik gab es auch an dem neuen Tilgungsplan für die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Nettokredite. Nunmehr werden erstmalig die Schulden für beide Jahre im Tilgungsplan berücksichtigt.
Kritik gab es ferner an dem beabsichtigten Aussetzen der Zuführung zum Pensionsfonds in Höhe von 20 Millionen € und an dem Umgang mit der Steuerschwankungsreserve. Diesbezüglich ist in dem Entwurf eines Haushaltbegleitgesetzes eine Entnahmemöglichkeit für Ausgabenreste im Jahr 2014 vorgesehen.
sonals der Hochschulen. Aufgrund dessen dürfte die neue Zielzahl nicht 18 Beschäftigte pro 1 000 Einwohner, sondern 17,3 Beschäftigte pro 1 000 Einwohner sein.
Kritisch betrachtet wurde das Vermieter-MieterModell in Einzelplan 20. Die Erhöhung der Umsatzerlöse schlägt sich nicht in höheren Gewinnerwartungen nieder.
Wie auch in den vergangenen Jahren wurde das Thema KiFöG diskutiert. Die Novellierung des KiFöG wird im Jahr 2014 Auswirkungen auf den Haushalt in Höhe von insgesamt 28 Millionen € haben. Allein für die Pauschalen werden 3 Millionen € mehr benötigt, als eingestellt worden sind. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 2 Millionen € für Mehrkindermäßigungen.
Ein letzter Punkt, den der Präsident des Landesrechnungshofs ansprach, zog sich durch die Beratung fast aller Einzelpläne hindurch; dieser betraf die Kostenerstattungen für die Investitionsbank.
Für die SPD-Fraktion waren wesentliche Fragen die nach der Tilgung der Schulden sowie nach der fehlenden Vorsorge durch Zuführung zur Schwankungsreserve und zum Pensionsfonds. Die Abweichung vom Tilgungsplan sei ihrer Meinung nach nachvollziehbar, da sich die Rahmenbedingungen geändert hätten. Die SPD-Fraktion sieht im Haushaltsplanentwurf die Ziele, die sie politisch zu erreichen versuche, widergespiegelt. Das gelte insbesondere für die Bildung als Schlüssel für den sozialen Aufstieg sowie für die Bereiche Wirtschaft und Drittmittelbildung.
Die Fraktion der SPD bedauert, dass die Überbrückung für die Schulsozialarbeit für das Jahr 2014 noch nicht finanziell untersetzt sei. An dieser Stelle müsse noch nachgebessert werden. Auch das Thema Beratungsstellen werde noch einmal aufgerufen werden müssen. Ähnlich sei es bei der Jugendpauschale bzw. beim Fachkräfteprogramm, so die Fraktion der SPD.
Die Fraktion DIE LINKE verweist darauf, dass es sicherlich erstrebenswert sei, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, dass man jedoch über einzelne strategische Schwerpunkte des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes diskutieren müsse. Grundsätzliches sei bereits bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes gesagt worden. Weitere Kritikpunkte sind die geplante JVA im Süden Sachsen-Anhalts, die geplante neue Polizeidirektion sowie das Vermieter-Mieter-Modell.
Kritik äußerte die Fraktion an dem in § 18 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes festgelegten Abzug der Kosten für den Digitalfunk für die kreisfreien Städte und Landkreise und an den in § 10 festgelegten Bewirtschaftungsregeln für die Einzelpläne 09 und 15.
Die Einführung der Kostendämpfungspauschale sieht die Fraktion ebenfalls kritisch. Sie führte an, Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch sei. Vor diesem Hintergrund bat sie um die Vorlage eines Kosten-Nutzen-Vergleiches.
Bezüglich der Steuerschwankungsreserve vertrat die Fraktion DIE LINKE prinzipiell eine andere Auffassung als die Landesregierung. Eine Finanzierung von Ausgabenresten stelle den Sinn der Steuerschwankungsreserve infrage. Wenn es zu Steuermehreinnahmen im Laufe des Jahres komme, sollten sie zur Tilgung von Schulden genutzt werden, so die Fraktion.
Die Fraktion kündigte außerdem einen Antrag zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes an, in dem es um die Änderung der Konzessionsabgabe geht. Über die Themen Zustiftung, Kunststiftung und Änderung der Konzessionsabgabe war bereits wiederholt diskutiert worden.
Die CDU-Fraktion verwies darauf, dass auch sie mit der Position der Landesregierung zur Kunststiftung nicht zufrieden sei und deshalb im Zuge der Haushaltsberatungen einen entsprechenden Vorschlag erwarte. Zudem erwartet sie in Bezug auf den Landesbetrieb BLSA, auf die Bauunterhaltungsmittel und auf die Mietkalkulation, dass der Substanzverzehr berücksichtigt werde und dass marktübliche Mieten gefordert würden, die im Sinne einer sauberen Kalkulation auskömmlich seien.
Die CDU-Fraktion verwies weiterhin darauf, dass das Haushaltsjahr 2014 nicht isoliert von den zukünftigen Haushaltsjahren betrachtet werden dürfe, damit das Land im Jahr 2020 noch handlungsfähig sei. Das Parlament müsse jetzt die Kraft haben, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen, damit im Jahr 2020 trotz der zu erwartenden Verluste auf der Einnahmenseite und der negativen Auswirkungen der Demografieentwicklung noch politische Gestaltungsmöglichkeiten im Land bestünden.
Der vorliegende Kompromiss sei möglicherweise noch nicht zufriedenstellend. So sei hinsichtlich der Vorsorge ein Rückschritt erfolgt. Überschüsse müssten zur Stärkung der Vorsorge und zur Tilgung verwendet werden.
Die strukturellen Veränderungen im Haushalt 2014 seien noch nicht ausreichend, um im Jahr 2020 die gewünschte Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Das strukturelle Defizit des Landes konnte aber erheblich zurückgeführt werden. Auch wenn künftig mit steigenden Einnahmen zu rechnen ist, reichen diese noch nicht aus, um absehbare Mehrausgaben aufzufangen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass sie die Konsolidierungsbemühungen, die das Ziel hätten, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, unterstütze. Sie vermisst im Haushaltsplanentwurf eine Schuldentilgung und eine Zuführung zur Steuerschwankungsreserve.
Für sie stelle sich die Frage, ob die Kürzungen in den Bereichen Bildung und Kultur tatsächlich alternativlos seien. Sie vertrete die Auffassung, dass an dieser Stelle eine andere Gestaltung möglich sei, wenn es denn gewollt wäre. Dies wäre allerdings mit Einschnitten in anderen Bereichen, wie beispielsweise im Straßenbau oder in der Wirtschaftsförderung, verbunden. Entsprechende Änderungsanträge würden von der Fraktion in den Haushaltsberatungen eingebracht.
Nun komme ich zu den Beratungen über die Einzelpläne. Ich werde auch diesmal versuchen, wirklich nur solche Diskussionen zu Problemen darzustellen, die uns tiefgründiger beschäftigten und beschäftigen.
Zu Einzelplan 01 - Landtag - lag ein Schreiben des Präsidenten des Landtages vor, das den Finanzbedarf des Landtages und des Landesbeauftragten für den Datenschutz darlegte. Des Weiteren lag ein Antrag auf eine Änderung und Ergänzung des Einzelplans vor. Auch in der Bereinigungssitzung gab es noch einmal Anträge.