Ich möchte an der Stelle noch einmal daran erinnern, dass ich den Redner nur unterbreche, wenn der Fragesteller oder die Fragestellerin die Karte hebt. Wenn jemand die Hand hebt, dann gehe ich davon aus, dass die Frage ohnehin nach der Rede beantwortet wird. - Herr Güssau hat zugesagt, die Frage am Ende seiner Rede zu beantworten.
Meine Damen und Herren! Das war damals im Ausschuss. Und heute? - Harte Vorwürfe, ein kollektives Nichterinnern, Orakeln und markige Presseerklärungen aus den Reihen der Opposition. Darunter leiden das Ansehen der Position des Stiftungsdirektors und des Bauhauses in Dessau in Gänze.
Was gäbe es denn für ein Bild ab, ab der Wechsel an der Spitze der Stiftung im Jubiläumsjahr stattfände? Wäre das hilfreich für das Gesamtprojekt Bauhaus Dessau? - Ich denke nicht.
Fakt ist, die Stiftung Bauhaus Dessau hat eine gute Reputation über unsere Landesgrenzen hinaus erworben. Darauf verweisen wir explizit in unserem Alternativantrag.
Was nun die Ereignisse und Meldungen über die Person des Stiftungsdirektors und seine Zukunft anbelangt, will ich an dieser Stelle für unsere Fraktion nur die formale Lage nach der Satzung der Stiftung darstellen. Sie besagt, dass es zuallererst und alleinig die Aufgabe und die Verpflichtung des Stiftungsrates ist, den Stiftungsdirektor zu bestellen.
Es ist klar herausgestellt worden, dass der Stiftungsrat das Organ ist, das dem Direktor personalrechtlich vorgesetzt ist. In § 9 Abs. 3 der Satzung heißt es - auch ich sage, wiederhole und zitiere es -:
Wir sprechen uns mit unserem Alternativantrag für eine sofortige Ausschreibung der Stelle des Stiftungsdirektors aus, um sicherzustellen, dass sowohl im Jubiläumsjahr 2019 selbst als auch für die Nachbereitung im Jahr darauf Kontinuität im Hinblick auf die Stelle des Direktors gegeben ist. - Herzlichen Dank.
- Ja, gut. Zunächst stellt Herr Höhn seine Frage. Wenn Sie bereit sind zu antworten, lasse ich dann noch die Frage von Frau Dr. Klein zu.
Sehr geehrter Herr Kollege Güssau, da ich immer für Transparenz und für öffentliche Ausschusssitzungen bin, nehme ich Ihnen das geschäftsordnungswidrige Zitieren meiner Ausführungen nicht übel.
Ich würde allerdings dann doch gern versuchen, die Debatte, die wir damals geführt haben, und die Entscheidung in den Kontext setzen, über den wir jetzt verhandeln, weil Sie das nämlich nur partiell tun. Wir haben in den vergangenen Legislaturperioden nicht zuletzt auf Initiative des damaligen Kollegen Tullner mehrfach im Ausschuss über die Stiftungen und über die Frage geredet, welchen Einfluss der Landtag bzw. der Fachausschuss auf die Stiftungsarbeit hat.
Die allgemeine Klage, die damals von den Fraktionen geteilt worden ist, war, dass wir als Landtag kaum Einfluss auf diese Arbeit haben, geschweige denn Transparenz hergestellt ist für uns als Haushaltsgesetzgeber etc.
In diesem Zusammenhang ist damals der Beschluss gefasst worden, auf den Sie hinweisen. Wenn Sie diesen Beschluss jetzt sozusagen für sich als Geschäftsgrundlage nehmen, dann stehen Sie aber in Erklärungsnot bezüglich Ihres aktuellen Handelns; denn aktuell verweigern Sie dem Fachausschuss Transparenz, Information und Mitspracherecht.
Deswegen will ich einen zweiten Punkt anfügen. In der jetzigen Ausschussberatung zu diesem Thema haben Sie dem Ausschuss mitgeteilt, dass allein die Regeln der Stiftung und ihre Satzung gelten und nicht das, was der Ausschuss möchte. Insofern ist meine Bitte sowohl an den Minister als auch an Sie, dass Sie einmal für sich Klarheit schaffen, was denn nach Ihrem Maßstab gilt oder nicht gilt. Entweder es geht alles oder es geht nichts. Aber dann beziehen Sie sich nicht partiell auf irgendwelche Beschlüsse.
- Okay. - Ich möchte zur Versachlichung beitragen und darauf hinweisen, dass unsere Fraktion zu diesem Thema einen Selbstbefassungsantrag eingebracht hat, damit wir im Ausschuss zu diesem
Die anderen Themen, die Sie ansprechen und die im Ausschuss behandelt worden sind, kenne ich nicht. Ich war damals im Ausschuss nicht dabei.
Ich kann mich nur daran erinnern, wie Sie damals agiert haben, und ich sehe jetzt, wie Sie heute agieren. Ich finde - das ist meine persönliche Einstellung - nicht in Ordnung, dass Sie eine Personalangelegenheit nutzen, die medial auch riesig aufgeblasen wird, um den Kultusminister, den Stiftungsrat und andere Personen in Misskredit zu bringen. Das finde ich persönlich nicht in Ordnung. Es geht Ihnen nicht um die Sache.
(Frau Tiedge, DIE LINKE: Das ist ja komisch, dass Sie auf keine Frage mehr antworten! - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Er ist auch nicht der Kultusminister!)
(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Herr Mormann, SPD: Bei uns ist es das eigentlich nicht so sehr!)
Am 14. November, also in dieser Woche, wird der Minister Dorgerloh in der „Zeit“ zitiert mit den Worten: Die Satzung ist hier eindeutig; sie sieht eine fünfjährige Amtszeit vor mit der einmaligen - ich betone: mit der einmaligen - Option, den Vertrag um eine weitere Amtszeit zu verlängern. Herr Minister, Sie wissen, dass Sie hier mit einer Lüge zitiert werden. Sie wissen, dass das nicht stimmt.
Sie haben die Satzung mehrfach vorgelesen. Sie können drei-, vier-, fünf- oder sechsmal verlängern. Ob das immer klug ist, das ist eine andere Frage. Das ist die Rechtsgrundlage. Deswegen hat auch der Ausschuss vor sechs Jahren darüber beraten. Er hat dazu einen Beschluss befasst, von
Es liegt nicht in der Kompetenz des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, wie er damals hieß, die Stiftungssatzung zu verändern. Die Protagonisten hätten sechs Jahre Zeit gehabt, um ihren Wunsch in das Parlament zu tragen und mit parlamentarischen Mehrheiten hier eine rechtsfähige Beschlusslage herzustellen. Insofern gilt die Satzung. Sie können den Vertrag auch im Jahr 2018 noch einmal um fünf Jahre verlängern. Sie können ihn im Jahr 2024 noch einmal um fünf Jahre verlängern.
Das, was Sie hier sagen, ist einfach falsch. Das ist eine Nebelkerze, weil Sie ganz offensichtlich keinen Grund dafür nennen können, den Stiftungsdirektor nach dieser fünfjährigen Periode aus seinem Amt zu entlassen.