Um das noch einmal ganz praktisch zu machen: Wenn man dieser Argumentation von SchwarzGelb folgt, könnte man ja sagen, Halle hat im Jahr 2011 knapp 8,5 Millionen € für die Grundsicherung im Alter aufgewendet, allerdings nur 1,3 Millionen € für Schulsozialarbeit, also hat die Stadt jetzt unheimlich viel Geld, um das zu finanzieren. Aber das ist nicht so.
Wir haben lang und breit über das FAG gesprochen. Es ist jetzt so, wie es ist. Also trägt es hierbei als Begründungszusammenhang nicht. Insofern finde ich es sehr begrüßenswert, dass es - so möchte ich jetzt, um positiv abzuschließen, den Kollegen Keindorf verstehen - fraktionsübergreifende Bestrebungen gibt, einmal zu überlegen, wie man in Deutschland insgesamt die Schulsozialarbeit finanziert.
Denn das ist bitter nötig. Als vor mehr als 20 Jahren das Kinder- und Jugendhilfegesetz geschrieben wurde, gab es diese Profession in dem Sinne, wie wir sie heute kennen und mehrheitlich schätzen, noch nicht. Um einmal Klarheit zu schaffen, welche Ebene welche Leistung finanziert und welche inhaltlichen Voraussetzungen, welche Ansprüche wir daran stellen, ist das, glaube ich, geboten. An der Stelle sollten wir ansetzen.
Ansonsten stimmen wir dem Antrag zu. Denn es ist eine sinnvolle Geschichte, jetzt zu gucken, wie offene Restmittel verwendet werden können. - Danke.
Danke schön, Frau Kollegin Lüddemann. - Für die Fraktion der SPD spricht nun die Abgeordnete Frau Reinecke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dem Anliegen der antragstellenden Fraktion kann sich auch die SPDFraktion anschließen. Das Thema Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Baustein in der Erziehungs-
und Bildungsarbeit. Aber ich denke, die Umsetzbarkeit Ihres Beschlussvorschlages bedarf in der Tat noch einer Prüfung.
Das magische Viereck in der Politik lautet: Die geplante Maßnahme muss rechtlich erlaubt, wirtschaftlich sinnvoll, sozialpolitisch erwünscht und politisch durchsetzbar sein. Sehen wir uns das einmal näher an. Die Sicherung der Schulsozialarbeit ist sozialpolitisch erwünscht und wirtschaftlich sinnvoll, weil sie einen Beitrag zum Ausgleich von Benachteiligung und zur individuellen Leistungsförderung und damit auch zur Nachwuchssicherung für die Wirtschaft leisten kann.
Die Würdigung wurde von allen Fraktionen vorgenommen. Dem möchte ich mich natürlich anschließen. Ich möchte auch herausstellen, dass sich die Profession der Sozialpädagogen in der Tat einen eigenen Stellenwert im System Schule erarbeitet hat; denn auf Augenhöhe mit der Schulleitung waren sie vor zehn Jahren noch lange nicht. Das hat sich zum Positiven geändert.
Bleibt also zu prüfen, ob Ihr Vorschlag rechtlich durchführbar und nachher politisch durchsetzbar ist. Ich denke, in den Reden klang schon an, dass man in der Tat in die gleiche Richtung gehen möchte.
Ich möchte aber noch einmal daran erinnern, dass wir hier differenziert herangehen und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Finanzierungsquellen draufschauen müssen. Der Minister ist auf zwei Finanzierungsquellen eingegangen, Frau Dirlich hat noch mehr angeführt.
Das in den Kommunen umgesetzte Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes wurde teilweise für die Finanzierung von sozialer Arbeit an Grundschulen eingesetzt, und zwar als kommunale Aufgabe mit eigener Schwerpunktsetzung. Das Land hat also quasi die Bundesmittel durchgereicht und die Kommunen haben ihre Schwerpunktsetzung vornehmen können. So wurden in Magdeburg 22, in Halle sechs und in Wittenberg neun Schulsozialarbeiterstellen an 16 Grundschulen bereitgestellt.
In der Tat sind die Budgetbestandteile des Bildungs- und Teilhabepaketes recht bürokratisch aufgebaut. Die Maßnahmen sind unterschiedlich in der Zeitfolge angelaufen. Demzufolge sind auch die Abschlussmittel recht unterschiedlich.
Es ist natürlich auch legitim, nach neuen Finanzierungsquellen zu suchen. Vorerst können die vorhandenen Ausgabereste für die kommunale soziale Arbeit an Schulen, an Grundschulen verwendet werden, sodass wir die Finanzierung für das Jahr 2014 abgesichert haben.
Auch an uns sind die Briefe von den Grundschulen herangetragen worden. Wir können sagen, im Jahr 2014 kann an der Stelle weitergearbeitet werden. Ob nun die nicht verbrauchten EU-Fördermittel, die
in Rede stehen, für die weitere Finanzierung herangezogen werden können, muss in der Tat rechtlich geprüft werden. Ich denke, das ist auch der Auftrag, den wir in den Ausschuss mitnehmen sollten.
Meine Damen und Herren! Ein zentrales politisches Anliegen unserer Fraktion bleibt nach wie vor der Kampf gegen das Schulversagen. Seit dem Jahr 2009 wurden mit den europäischen Mitteln aus dem ESF-Programm Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs in Sachsen-Anhalt erfolgreich umgesetzt.
Die Fortführung dieses Landesprogramms hat für uns Priorität. Wie schwer sich der Lückenschluss gestaltet hat, haben Sie selbst in den Ausschussberatungen, in den Haushaltsverhandlungen miterlebt. Aber der Lückenschluss ist gelungen. Wir hatten ihn auch wirklich rechtzeitig auf der Agenda.
Zu dem zweiten Vorschlag, den Sie hinsichtlich der Koordinierung und der Verbesserung der Zusammenarbeit unterbreitet haben. Ich denke, das kann man nicht unbedingt vorschreiben, weil es schon gute Beispiele gibt. Die zentrale Koordinierungsstelle über die DKJS hat jetzt schon die Möglichkeit eingeräumt, an den Grundschulen eingesetzte Sozialarbeiter in die Fort- und Weiterbildung einzubinden. Es gibt jetzt schon Netzwerkstellen, die diese BuT-Schulsozialarbeiter in ihre Dienstberatungen, in ihre Fallberatungen, in ihren fachlichen Austausch mit einbinden. Ich denke, das sollte nicht der schwierigste Part werden.
Ich gehe auch nach wie vor davon aus, dass die kommunale Verantwortung noch ausgebaut werden sollte vor dem Hintergrund der Tatsache, dass unbedingt kommunale Bildungslandschaften entstehen sollten, sicherlich auch aus der Entwicklung der Netzwerkstellen.
Um das alles abzuprüfen, um Ihre Zielrichtung zu verfolgen, möchten wir diesen Antrag gern im Bildungsausschuss weiterbehandeln. Wir wissen, dass es eine große Herausforderung wird. Schließlich können wir in Sachsen-Anhalt kein frisches Geld drucken. Aber nach einer Lösung sollten wir schon suchen. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Reinecke. - Zum Abschluss hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Frau Dirlich das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meiner Rede sehr wenig zur Wichtigkeit und zur Bedeutung der Schulsozialarbeit gesagt, auch deshalb, weil ich natürlich davon aus
gegangen bin - das hat sich auch bestätigt -, dass wir uns darüber im Hohen Haus einig sind. Das war auch die Hoffnung, die wir mit diesem Antrag verbunden haben, dass wir hier auf Lösungs- und nicht auf Problemsuche gehen.
Wir haben den Antrag - das werden Sie uns sicherlich zugestehen - nicht völlig ungeprüft gestellt. Wir wissen, dass es auch deshalb möglich ist, weil diese Schulsozialarbeit bisher keine kommunale Pflichtaufgabe war. Wir haben bereits ein ESF-Programm zur Schulsozialarbeit. Vielleicht ist es ja auch möglich, dieses vorhandene Programm zu stärken. Auch das wäre eine Möglichkeit.
Wenn die Mittel aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales kommen, haben wir im Grunde gar kein Problem. Dann brauchten wir nicht einmal in Brüssel nachzufragen. Sollten wir die Mittel aus dem Wirtschaftsministerium umschichten, dann müssten wir in Brüssel nachfragen. Wir haben uns also auch diese Dinge angeschaut.
Wir befürchten - das wäre natürlich ein trauriger Umstand -, dass es auch ein wenig an der Nickligkeit liegt, dass die betroffenen Ministerien nur sehr ungern die notwendigen Kofinanzierungsmittel, die Landesmittel, die natürlich nötig sind, dazugeben möchten. Das alles sollte uns nicht daran hindern, auf die Suche nach einer Lösung für das Problem zu gehen.
Das Prinzip Modellprojekt habe ich in meiner Rede ausdrücklich kritisiert. Wir erleben es immer wieder, dass interessante Projekte entstehen und hinterher sind sich alle einig, dass man es brauchte, aber es findet sich niemand, der es finanziert.
Diese Probleme, die wir mit dem Bund haben - das müssen wir uns auch vor Augen führen -, interessieren vor Ort allerdings niemanden. Den Betroffenen ist auch vollkommen egal, ob die Schulsozialarbeit nun tatsächlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wird, Herr Minister, oder ob es ein zusätzliches Programm des Bundes ist oder wer auch immer das Geld bereitstellt. Für die Wahrnehmung vor Ort ist das vollkommen uninteressant.
In diesem Fall - das ist der Witz an der ganzen Geschichte - hat der Bund sogar an die Weiterfinanzierung und die Kompensation gedacht. Er hat nämlich gedacht, dass die Landkreise, wenn sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr selbst tragen müssen - selbst 25 % von 8 Millionen € sind für Halle viel Geld -, das Geld für die Schulsozialarbeit theoretisch zur Verfügung stellen könnten.
Aber in Sachsen-Anhalt funktioniert das wegen des Finanzausgleichsgesetzes nicht. Sie können es nachschauen. Die Mittel in Höhe von 12 Millionen €, die landesweit für die Grundsicherung im
Alter ausgegeben wurden, werden gestrichen mit dem Hinweis: Wegfall, weil der Bund die Aufgabe übernimmt. Genau mit dieser Begründung sind diese Gelder gestrichen worden. Das ist das Dilemma hier in Sachsen-Anhalt.
Müssen wir es im Ausschuss behandeln? - Möglicherweise. Aber das ist im Grunde genommen auch schon Anliegen des Antrags. Wir wollen nämlich, dass es geprüft wird. Wir müssen auf jeden Fall prüfen.
Wenn Sie es unbedingt im Ausschuss haben wollen und heute nicht zustimmen wollen, dann muss das schnell gehen. Dann müssen wir nämlich spätestens im Dezember über eine Beschlussempfehlung diskutieren. Dann muss der Bildungsausschuss die Beine in die Hand nehmen und das Thema so schnell es geht auf die Tagesordnung setzen.
Ich weiß, wie schwierig das ist. Am 27. November haben Sie völlig andere Themen auf der Tagesordnung. Ich weiß nicht - ich kann das auch nicht entscheiden -, ob es in diesem Jahr und vor dem Landtagstermin im Dezember überhaupt noch im Ausschuss verhandelt werden kann. Also ringen
Sie sich einfach dazu durch, stimmen Sie unserem Antrag zu. Dann sparen wir uns den Umweg über den Ausschuss. Die Ministerien könnten jetzt anfangen zu prüfen. Dann hätten wir vielleicht bis Ende Dezember sogar eine Lösung parat.
Danke schön, Frau Kollegin Dirlich. - Damit schließen wir die Aussprache zum Antrag ab. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.
Es ist die Überweisung in den Bildungsausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Antrag auf Überweisung eine deutliche Mehrheit gefunden. Der Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der 28. Sitzungsperiode des Landtags angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 29. Sitzungsperiode für den 12. und 13. Dezember 2013 ein. Ich wünsche allen ein gutes Wochenende. Die Sitzung ist damit geschlossen.