Ich sage es noch einmal: Es ist nicht mein Beschluss gewesen, der Grundlage für unseren Antrag war, sondern es ist der Beschluss derjenigen, die ehrenamtlich arbeiten, um die Belange von Menschen mit Behinderungen im Land SachsenAnhalt zur Geltung zu bringen. Wenn sie feststellen, dass es Defizite gibt, dann müssen wir uns diesen Defiziten stellen; denn wir sind dafür zuständig, das auch der Landesregierung in das Aufgabenheft zu schreiben.
Frau Gorr, Sie selber - genauso wie ich - sind regelmäßig Gast im Beirat und stellen dort fest, dass die Defizite existieren und dass es gilt, Ressourcen zu erschließen. Wir müssen jedes Mal etwas verteidigen, was nicht unsere Aufgabe ist. Ich denke schon, dass mit diesem Antrag genau diesem Defizit abgeholfen werden könnte. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass die regierungstragenden Fraktionen das nicht so sehen. Das ist scha
Frau Kollegin Zoschke, in meiner Wahrnehmung gibt es eine Bringepflicht und eine Holpflicht. Wie schätzen Sie es ein, dass der Landesbehindertenbeauftragte zu diesem Tagesordnungspunkt heute nicht zugegen ist?
Er hat - Sie waren beim letzten Mal nicht dabei - angekündigt, er werde gern kommen, wenn es ihm im Hinblick auf die Zeit möglich sei. Da er aber nicht nur Termine hat, die mit dem Landtag zu tun haben, sondern auch mit anderen Dingen, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass er jetzt eben nicht da ist.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. - Ein Antrage auf Überweisung wurde nicht gestellt. Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2549 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Antragstellerin und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Dann hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen und wurde abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 19 ist erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit einigen Wochen erreichen uns Briefe mit der Bitte, etwas zu tun, damit Projekte der Schulsozialarbeit, die bisher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert worden sind, weitergeführt werden können. Ich gebe zu, dass wir uns mit der Frage, ob wir uns engagieren wollen und sollen, schwergetan haben, und ich möchte etwas zu den Gründen sagen.
Wir können - das will ich, offen gesagt, auch nicht - über dieses Thema nicht reden, ohne noch einmal unsere grundsätzliche Kritik an diesem Bildungs- und Teilhabepaket deutlich zu machen. Wir haben es von Anfang an als bürokratisches Monster bezeichnet. Ich werde an dieser Stelle nicht all die Kritikpunkte wiederholen, die wir schon bei der Einführung dieses Programms thematisiert haben. Aber unsere Bedenken haben sich nahezu restlos bewahrheitet.
Wir können - das will ich auch nicht - über dieses Thema nicht reden, ohne unsere grundsätzliche Kritik zu äußern an der Praxis, immer wieder neue Modellprojekte zu initiieren, durchaus interessante und oft auch nützliche Projekte ins Leben zu rufen, um dann nach einer mehr oder weniger kurzen Phase die finanziell klammen Kommunen mit der Finanzierung alleinzulassen.
Schulsozialarbeit braucht dauerhafte und verlässliche Strukturen und dauerhafte Beziehungen zwischen den Kindern bzw. Eltern und den Sozialpädagogen, aber auch die enge Einbindung ins Kollegium. So jedenfalls sehen es die vom Wegfall bestehender Strukturen betroffenen Schulleiterinnen.
Wir können - das will ich auch nicht - über dieses Thema nicht reden, ohne die Flickschusterei zu kritisieren, die dann aus der gerade beschriebenen Praxis entsteht. Wir finden Schulsozialarbeit finanziert durch ESF-Programme, Schulsozialarbeit auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Schulsozialarbeit über das Fachkräfteprogramm des Landes, Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung - möglicherweise dadurch entstanden, dass ältere Landes- oder Bundesprogramme ausgelaufen sind - sowie Schulsozialarbeit finanziert über das Bildungs- und Teilhabepaket. Ich bin mir nicht sicher, ob ich schon alle genannt habe.
Dazu kommt - auch das kann und will ich nicht auslassen -, dass es in all diesen Programmen unterschiedliche Anforderungen an die Antragsverfahren gibt, unterschiedliche Anforderungen an die
inhaltliche Ausrichtung, unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und natürlich auch unterschiedliche Bezahlung.
Nichtsdestotrotz und unabhängig von all unserer Kritik wird in solchen Projekten eine ausgesprochen wichtige und wertvolle Arbeit geleistet. Ich möchte einmal aus einem der Schreiben zitieren, die uns in den letzten Tagen erreicht haben - -
- Es hat keinen Zweck. - Ich möchte zitieren aus einem der Schreiben, die uns in den letzten Tagen erreicht haben, in diesem Fall im Namen aller Schulleiterinnen aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld:
An unseren Schulen arbeiten seit geraumer Zeit Schulsozialarbeiterinnen, welche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden. Sie leisten eine sehr gute sozialtherapeutische Arbeit, sind mit viel Engagement dabei und kümmern sich intensiv um Kontakte zwischen Schulen, Familien, Jugend- und Sozialämtern. Besonders Familien aus bildungsfernen Gesellschaftsschichten, die für schulische und erzieherische Belange nicht mehr greifbar waren, nehmen das Angebot über die Schulsozialarbeiterinnen, doch im Sinne ihrer Kinder mit der Schule in Kontakt zu treten, vermehrt an.
Genau darum geht es in unserem Antrag. Denn wir haben es an dieser Stelle mit einem Dilemma zu tun, das weder leicht zu beschreiben und noch weniger leicht zu lösen ist.
In einer der letzten Nachtsitzungen, in denen das Bildungs- und Teilhabepaket geschnürt worden ist, wurde in einer Protokollnotiz - ich habe diese bisher noch nicht schriftlich gesehen, wenn ich ehrlich bin - festgehalten, dass Mittel in Höhe von etwa 400 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um daraus Schulsozialarbeit und Mittagessen im Hort zu finanzieren - das allerdings nur bis Ende 2013. Von diesem Zeitpunkt an, also ab dem 1. Januar 2014, übernimmt der Bund die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wem sich jetzt der Zusammenhang nicht auf Anhieb erschließt, dem kann ich sagen: Ein Zusammenhang besteht auch nicht wirklich.
Die Annahme allerdings, von der die Bundesregierung ausgegangen war, ist die, dass den Kommunen, also den Landkreisen und den kreisfreien Städte, von diesem Zeitpunkt an die Mittel zur Verfügung stehen, die für die oben genannte Grundsicherung nicht mehr ausgegeben werden müssen. Schaut man sich die nackten Zahlen an - wir haben in einer Kleinen Anfrage nachgefragt -, so stellt man in der Tat fest, dass für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis zu
Aber - gemach, gemach, meine Damen und Herren - es ist mitnichten alles schön. Die Übernahme der Grundsicherung erfolgte nämlich einerseits schrittweise und die Kreise und kreisfreien Städte haben schon in diesem Jahr nur noch 25 % der Kosten für die Grundsicherung getragen. Dann gibt es andererseits auch noch das Finanzausgleichsgesetz. Den Kommunen sollten aufgrund der Entlastung von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Mittel für andere Aufgaben zur Verfügung stehen. So hat es sich zumindest die Bundesregierung gedacht.
Das findet in Sachsen-Anhalt allerdings nicht statt, und zwar deshalb nicht, weil der Finanzminister mit dem Hinweis auf die Entlastung, die die Kommunen erfahren, für das Jahr 2014 genau die Summe aus dem FAG gestrichen hat, die im Jahr 2013 für die Grundsicherung im Alter ausgegeben worden ist. Ergo: Den Kommunen in Sachsen-Anhalt stehen somit keine frei werdenden Mittel zur Verfügung, die sie für Schulsozialarbeit ausgeben könnten. Damit stehen viele Projekte der genannten Schulsozialarbeit in den Kreisen vor dem Aus.
Damit sind wir bei dem Anliegen unseres Antrages. Wir wollen die Landesregierung veranlassen, über geeignete Möglichkeiten zur Fortführung der Projekte nachzudenken, die jetzt oder in der nächsten Zeit zur Disposition stehen. Dabei schlagen wir vor, nicht verausgabte Mittel aus dem ESF zu verwenden. Mittel, die in anderen Programmen nicht abfließen, können und könnten an dieser Stelle sinnvoll eingesetzt werden.
Wir wissen, dass es solche Mittel in größerem Umfang gibt. Dabei geht es wohl um Mittel in Höhe von etwa 30 Millionen €. Wir wissen, dass es möglich ist, eine andere Verwendung vorzusehen und Umwidmungen vorzunehmen. Im Sozialausschuss wurde uns übrigens mitgeteilt, dass das eine durchaus gängige Praxis sei.
Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsplan für das Jahr 2014 - es ist ein Antrag zugunsten des Programms zur Vermeidung von Schulversagen und zur Absenkung des vorzeitigen Schulabbruchs - nutzt zur Gegenfinanzierung übrigens genau dieses Mittel. Es wird sogar damit argumentiert, dass die Umverteilung programmbezogener ESF-Mittel mit der Änderung des Finanzplans 5.2.3 - was immer das ist - im Verlauf des Jahres bereits erfolgt ist.
Die Bemerkung „was immer das ist“ geht darauf zurück, dass die Landesregierung nicht transparent genug agiert, sodass wir die Quelle, aus der das Geld kommt, nicht genau benennen können. Aber dass im Finanzplan etwas umgewidmet wurde, ist auf jeden Fall erkennbar.
Punkt 2 unseres Antrags - das geht jetzt schnell - will den Blick ein Stück weiten. Wir machen uns natürlich keine Illusion darüber, dass es möglich sein könnte, die Schulsozialarbeit auf eine einheitliche oder dauerhafte Grundlage zu stellen und das womöglich auch noch in allen Schulen anbieten zu können. Aber eine wirksame Koordination zwischen den verschiedenen Angeboten und eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Projekten sollte doch wohl auf jeden Fall angestrebt werden und auch möglich sein,
auch deshalb, weil wir die krassen Unterschiede bei den Anforderungen, von denen ich vorhin gesprochen habe, vermeiden wollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen, wie wichtig Schulsozialarbeit ist. Das kann man an dieser Stelle gar nicht oft genug wiederholen. Das ist eine ganz wichtige schulische Ergänzungs- und Erziehungsarbeit, gerade im Kontext der Ganztagsschule und der Inklusion, bei den Bemühungen um eine Verringerung der Zahl der Schüler ohne Hauptschulabschluss und beim Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten sowie Erziehungsdefiziten usw. usf. Das ist ein ganz wichtiges Arbeitsfeld.
Auch wenn viele hier glauben, sie hätten schon alles dazu gehört, soll doch noch einmal gesagt werden, dass wir den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern für die Arbeit, die sie tun, danken.
Die Schulsozialarbeit wird aus zwei grundverschiedenen Quellen finanziert. Es gibt zum einen die Finanzierung mit Mitteln aus dem EU-Programm „Schulerfolg sichern“, das das MK über ESF-Strukturfonds verantwortet. Wir haben die nötigen Vorkehrungen dafür getroffen, dass wir dieses Programm auch in der kommenden Förderperiode bis 2020 nahtlos fortführen können.
Der Finanzminister hatte in seiner Haushaltsrede angekündigt, dass wir gerade den Lückenschluss zwischen der zu Ende gehenden und der neuen Förderperiode absichern. Das ESF-Programm für Maßnahmen gegen Schulversagen wird in der kommenden Förderperiode nicht nur fortgeführt, sondern auch deutlich aufgestockt, und zwar auf