Von Herrn Erdmenger wurde schon gesagt: Auch das von den GRÜNEN in den Agrarausschuss eingebrachte und von uns voll unterstützte Verlangen, die Gründung von Energiegenossenschaften zu fördern, fand nicht die Mehrheit in den Ausschüssen.
Meine Damen und Herren von der Koalition, warum wählen Sie immer wieder nur diese passive Herangehensweise, wenn es um die Lösung von Problemen geht? - Irgendwie widersprechen Sie sich auch oder hegen gar gegen sich selbst Misstrauen.
In den ersten Sätzen der Beschlussempfehlung heben Sie mit uns gemeinsam die Vorzüge der Genossenschaften - ihre regionale Verbundenheit, ihre Bedeutung für regionale Wirtschaftskreisläufe und ihr nachhaltiges Wirtschaften - klar und unmissverständlich hervor. Wenn es aber konkret werden soll, dann darf wiederum nur geprüft werden, inwiefern sie förderwürdig sind.
Auf die Diskussion um die EU-Agrarpolitik nach dem Jahr 2013 und ihre möglichen Folgen für die Genossenschaften sowie die Agrarstruktur in den neuen Bundesländern möchte ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht eingehen.
Blicken wir einmal auf den Energiesektor. Das, was dort passiert, ist sehr bemerkenswert. In mehr als 650 Genossenschaften engagieren sich bundesweit mehr als 100 000 Menschen im Bereich der erneuerbaren Energien. Allein in den zurück
Wenn es um Sachsen-Anhalt geht, denke ich sofort an Tangeln, den Vorreiter in der Altmark, oder - jetzt auch in der Zeitung zu lesen - an Mahlsdorf,
Wenn ich diesbezüglich von Förderung spreche, dann meine ich nicht ausschließlich die monetäre Förderung. Wir verstehen darunter vor allem Imagepflege. Dazu zählt auch, Agrargenossenschaften in der Statistik bewusst zu erwähnen oder bei der Ausbildung von Studierenden dem Genossenschaftsprinzip einen prioritären Platz im Lehrplan einzuräumen. Auch der Abbau von Bürokratie, das Setzen von Prioritäten und Entscheidungsfreudigkeit sind gefragt, wenn es um die Würdigung einer Wirtschaftsweise geht, bei der man davon überzeugt ist, dass sie nachhaltig ist, dass sie Arbeitsplätze schafft, dass sie Ressourcen schont und sozialen Ansprüchen am besten gerecht wird.
Meine Damen und Herren! Wir werden die Beschlussempfehlung nicht ablehnen, aber unsere volle Unterstützung kann sie auch nicht erfahren. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Krause. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 6/2375 ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Es war ein zögerlicher Auftritt.
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.
Die erste Beratung fand in der 42. Sitzung des Landtages am 22. März 2013 statt. Berichterstatterin ist wiederum Frau Thiel-Rogée. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag in der Drs. 6/1895 brachte die Fraktion DIE LINKE in der 42. Sitzung des Landtages am 22. März 2013 ein. Der Landtag überwies den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Mit dem Antrag verfolgt die einbringende Fraktion das Ziel, die Landesregierung aufzufordern, die Landesförderung für besonders qualifizierte Angehörige des wissenschaftlichen Nachwuchses fortzuführen.
Ziel der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt ist eine erfolgreiche Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Dadurch sollen das Wissenschaftsland Sachsen-Anhalt gestärkt sowie junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ihrem Studienland verbunden werden. Damit dies geschehen kann, ist es aus der Sicht der einbringenden Fraktion notwendig, die Graduiertenförderung zu stärken.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft beriet erstmals in der 21. Sitzung am 23. Mai 2013 über den Antrag. Von den regierungstragenden Fraktionen wurde ein Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung vorgelegt, die darauf abzielt, das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft zu bitten, im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsverhandlungen die Fortführung der Graduiertenförderung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss mit 7 : 0 : 3 Stimmen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 40. Sitzung am 26. Juni 2013 mit dem Antrag und empfahl die Annahme des Antrages in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 24. Sitzung am 29. August 2013 erneut mit diesem Thema und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/2376 vorliegende Beschlussempfehlung. Das Abstimmungsergebnis lautete 6 : 4 : 0 Stimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesgraduiertenförderung erfolgt seit dem Jahr 1992 auf der Grundlage des Landesgraduiertenförderungsgesetzes und seit dem Jahr 2007 im Rahmen der Rahmenvereinbarung für Forschung und Innovation, zuletzt in Höhe 1,5 Millionen € jährlich.
Entsprechende Mittel für kooperative Promotionen erhalten die Universitäten des Landes, die Kunsthochschule Burg-Giebichenstein und seit der Gesetzesänderung im Jahr 2011 auch die vier Fachhochschulen.
Nach der derzeitigen Eckwerteplanung bei den Haushaltsmitteln des Landes wird die Landesgraduiertenförderung nicht wegfallen, sie wird jedoch ab dem Jahr 2014 auf rund 700 000 € reduziert werden. Diese Tatsache ist den Hochschulen bekannt und wurde auch schon in der MärzSitzung des Hohen Hauses dargelegt.
Die Reduzierung auf 700 000 € ist auch keine Geringschätzung gegenüber Stipendien; denn wir wissen, dass beispielsweise die Ausweitung der Landesgraduiertenförderung auf die Fachhochschulen durch die Gesetzesänderung im Jahr 2011 ein Erfolg ist.
Auch wenn jede Fachhochschule lediglich zwei Stipendien vergeben kann, hat die Vergabe von Stipendien für kooperative Promotionen zu einem Motivationsschub bei den Fachhochschulen geführt. Daher soll bei den Fachhochschulen trotz der bekannten Knappheit der Haushaltsmittel in der Landesgraduiertenförderung nicht gekürzt werden.
Im Zuge der Haushalts- und Eckwerteplanung müssen bekanntlich auch die Förderprogramme des Landes auf den Prüfstand gestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei den Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft immer mehr Stellen gefördert werden, um die Zugehörigkeit der Nachwuchswissenschaftler zu den Strukturen der Hochschulen zu festigen und auch materiell eine sichere Basis für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu legen, was für die Doktoranden natürlich attraktiv ist.
Eine landesseitige Stellenförderung wäre aber schlicht teurer als eine Stipendienförderung; denn sie würde bei den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weniger Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen. In dieser Lage sind mehrere Lösungen, auch Zwischenlösungen, denkbar. Zu überlegen ist zum Beispiel, die Hochschulen selbst entscheiden zu lassen, ob sie mit der Förderung Stipendien oder Stellen einrichten oder zum Bei
spiel in bereits existierende strukturierte Lösungen der Nachwuchswissenschaftler in Graduiertenschulen investieren.
Wir überlegen auch, das in der Handhabung recht zähe und komplexe Landesgraduiertenförderungsgesetz nebst dazugehöriger Verordnung zu straffen und einfacher zu machen. Dem kommt die vorliegende Beschlussempfehlung entgegen. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Dr. Pähle. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Hochschule und die Finanzierung sowohl von Einzelprogrammen als auch insgesamt beschäftigen das Hohe Haus schon seit langer Zeit. Auch zu dem Thema Graduiertenförderung haben wir im Hohen Haus schon mehrmals diskutiert. Wir tun dies also nicht erstmalig im Zusammenhang mit dem Antrag der LINKEN.
Die Beschlussempfehlung, die dem Landtag vorliegt, ist Ausdruck der Diskussion auch zwischen den Koalitionsfraktionen. Uns ist bewusst, dass wir bei der Haushaltsaufstellung nicht alle Träume und Wünsche erfüllen können. Aber wir sind gewillt, das Bestmögliche herauszuholen.
Nachdem im Rahmen der gestrigen Haushaltsdebatte an vielen Stellen schon Zusicherungen gemacht wurden und gesagt wurde, welche Dinge denn finanziert werden können und wo Mittel gefunden werden, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir in gemeinsamer Anstrengung auch die Mittel für die Fortsetzung der Landesgraduiertenförderung finden werden.
Uns geht es aber nicht nur um ein Weiter-so, was die Höhe der Förderung angeht, sondern auch um eine qualitative Verbesserung der Landesgraduiertenförderung. Ich freue mich, dass der Minister hierzu schon erste Überlegungen hat und dass wir sie dann im Ausschuss zur Kenntnis bekommen. Ich freue mich darauf, darüber diskutieren und damit auch abwägen zu können, welche Chancen und welche Risiken mit einer Umstellung des Systems verbunden sind.
Daher möchte ich gar nicht mehr viel zu dem Thema sagen. Ich denke, in den Haushaltsberatungen werden wir das Thema noch einmal aufrufen müssen. Wir müssen sehen, dass wir hierfür wieder Mittel einstellen.
der Martin-Luther-Universität an die Ausschussmitglieder und sogar an alle Mitglieder des Landtages versendet wurde. In ähnlicher Art hat sich auch das Rektorat der Kunsthochschule Burg Giebichenstein geäußert. Darin heißt es:
„Die Abschaffung der Bestenförderung ist das falsche Zeichen. Das Land beraubt sich damit seiner Innovationskraft und stellt die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Profilierungsbemühungen des Landes infrage.“