Die gültige Schulentwicklungsplanung der Kreise und der kreisfreien Städte endet zum Schuljahr 2013/2014. Gegenwärtig arbeiten die Schulträger der Schulentwicklungsplanung vor Ort an den Plänen für den Zeitraum ab dem Schuljahr 2014/2015. Diesen Prozess kann und werde ich nicht aufhalten. Die Planungsträger benötigen in dieser Phase klare und verlässliche Grundlagen. Diese haben sie seit Mai 2013. Ich glaube, an dieser Stelle sind wir uns darin einig: Schulplanung hat viel mit Verlässlichkeit zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zahlreiche Hinweise aus den mehrwöchigen obligatorischen Anhörungen des Kultusministeriums zur Verordnung im Landesschulbeirat wurden in den Verordnungstext aufgenommen. Sowohl die Eckpunkte als auch die Verordnung selbst waren in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Bildung und Kultur Gegenstand der Beratungen. Vor diesem Hintergrund kann ich ebenfalls keinen Grund erkennen, dieses Verfahren noch einmal zu öffnen.
Aber der Antrag suggeriert noch eine andere, eine, wie ich finde, falsche Botschaft: Er unterstellt, dass es im Bereich der Grundschule - nur in diesem Bereich ändern wir die Planungsvorgaben - keine Anpassungsbedarfe gibt. Das ist aus meiner Sicht fahrlässig.
Das Land Sachsen-Anhalt verfügt mit großem Abstand über die kleinsten und meisten kleinen Grundschulen in Deutschland. Die folgenden Zahlen belegen das. Mecklenburg-Vorpommern mit der geringsten Schülerdichte in Deutschland verfügt gegenwärtig über 20 Grundschulen mit weniger als 60 Schülern und 41 Grundschulen mit weniger als 80 Schülern. Sachsen-Anhalt mit einer deutlich höheren Schülerdichte verfügt über 82 Grundschulen mit weniger als 60 Schülern und 158 Grundschulen mit weniger als 80 Schülern.
Der für mich ausschlaggebende Punkt für eine regional differenzierte und schrittweise Anpassung dieser Schulgrößen ist aber nicht nur ein fiskalischer, sondern vor allem auch ein pädagogischer. Kleine Grundschulen ziehen aufgrund der schülerzahlbezogenen Lehrerstundenzuweisung auch weniger Lehrerstunden nach sich. Eine Grundschule mit 40 Schülern hat nur noch vier oder fünf Lehrkräfte. Diese bedienen die Pflichtstundentafel.
Alles, was darüber hinaus größeren Schulen möglich ist - parallele fakultative Angebote, verschiedene Arbeitsgemeinschaften, zusätzlicher Förderunterricht - kann an kleinen Schulen nur in einem
sehr eingeschränkten Maß angeboten werden. Hinzu kommt, dass wir auch im Krankheitsfall große Probleme im Hinblick auf eine Vertretung bzw. die Unterrichtsversorgung haben.
Das sind für mich gewichtige Gründe, die für eine vertretbare Erhöhung der Mindestschülervorgaben an Grundschulen sprechen. Erstmals gehen wir zeitlich und regional gestaffelt vor, indem wir zwischen dünn besiedelten und normal besiedelten Regionen unterscheiden.
Betont sei auch dies: Sachsen-Anhalt wird auch mit den neuen Schulentwicklungsplänen über viele kleine Grundschulen verfügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist noch etwas anderes wichtig. Wer gegenwärtig auf die stabile Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Jahr 2021 verweist, der muss auch die Prognose für einen drastischen Rückgang der Zahl der Schüler an der Grundschule ab dem Jahr 2022 erwähnen.
In den nächsten Jahren erreicht uns das sogenannte demografische Echo. Die Geburtenzahlen werden spürbar sinken, aber - Herr Höhn hat zu Recht darauf hingewiesen - die Schülerzahl bleibt in den nächsten Jahren zunächst noch stabil. Das ist richtig bemerkt worden. Sie wird auch noch ein wenig steigen. Aber das demografische Echo kommt, die Zahlen werden sinken, und darauf muss sich das Land, müssen sich insbesondere die Schulträger einstellen und, wie ich finde, vorausschauend agieren. Das tun wir mit der Verordnung.
Im letzten Teil meiner Rede möchte ich kurz auf die Absicherung des fachgerechten Unterrichts an Schulen eingehen. Dieser Veranwortung bin ich mir bewusst und ich nehme diese auch wahr.
Wir haben bei einer großen Anzahl von Schulen immer einen bestimmten Anteil von Funktionsstellen, die aufgrund von Fluktuation oder aufgrund anderer Dinge nicht besetzt sind. Es schließen sich in absehbarer Zeit auch Schulen zusammen, bei denen es nicht sinnvoll ist, eine Funktionsstelle noch einmal zu besetzen, sondern diese für einen gewissen Zeitraum möglicherweise von einer Nachbarschule wahrnehmen zu lassen usw. usf. Es werden Besetzungsverfahren beklagt. Also, es gibt regelmäßig eine größere Zahl von Schulen, bei denen wir mitten im Prozess der Schulleitungsbesetzung sind. Das Gleiche gilt für Fachmoderatoren und anderes.
Wir haben auch ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für Lehrerinnen und Lehrer aufgelegt, um sie für die Schulleitung fit zu machen. Das ist ein mehrstufiges Verfahren, das sehr gut angenommen worden ist und wodurch wir jetzt einen
Vertreter des Kultusministeriums, des Finanzministeriums und der Staatskanzlei haben sich zusammen in der interministeriellen Arbeitsgruppe intensiv mit dem derzeitigen Lehrkräftebestand und den künftigen Bedarfen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen befasst. Sie haben schon die Zielgrößen genannt, die wir gemeinsam im Schuljahr 2019/2020 erreichen wollen.
Ich finde, es ist ein ordentliches Stück Arbeit gewesen, jetzt tatsächlich diese Zielgrößen zu vereinbaren. Das gab es vorher nicht. Das musste man vorher auch nicht machen, weil sich vorher die Schülerzahl halbiert hat und alle Lehrkräfte im Land in Lohn und Brot geblieben sind.
Richtig ist auch, dass es noch keine abschließende Verständigung über die Schrittfolge zur Erreichung der Zielgrößen im Jahr 2019 gab. Allerdings gibt es nun zwei weitere Schritte, die wir verabredet haben, nämlich dass wir mit den Gewerkschaften einen Demografievertrag verhandeln wollen, der zum Ziel hat, frei werdende Stellenanteile bei Teilzeitbeschäftigung in Neueinstellungen umzuwandeln.
Parallel dazu - das wurde auch in der Rede deutlich - müssen wir natürlich auch schauen, dass wir den Lehrerlebensbaum ausgeglichener hinbekommen. Das heißt, wir müssen nicht nur die Schüler-Lehrer-Relation an einen Durchschnitt anpassen - Mecklenburg-Vorpommern hat heute schon 13,5 an allgemeinbildenden Schulen und kann auch vernünftig Unterricht und Schule machen; wir haben dafür noch etwas Zeit -, gleichzeitig müssen wir den Lehrerlebensbaum ein wenig ausgeglichener darstellen. Dazu kann ein Demografietarifvertrag, glaube ich, ein guter Schritt sein.
Dann müssen wir natürlich schauen, wie sich die Schulentwicklungspläne in den kommenden Jahren gestalten. Zusammen mit dem Demografietarifvertrag sind das schon wieder zwei Stellschrauben, bei denen wir prüfen müssen, wie sich das auf die Schullandschaft auswirkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Kabinett ist es darüber hinaus gelungen - dafür sage ich an dieser Stelle ganz herzlichen Dank auch den Kabinettskollegen und dem Finanzminister im Besonderen -, 120 zusätzliche Einstellungsoptionen zu verabreden, sodass wir in diesem Jahr insgesamt 340 zusätzliche Lehrkräfte einstellen, obwohl wir eine gute Schüler-Lehrer-Relation haben. Darüber freue ich mich sehr. Das beweist auch, dass sich die Landesregierung zur Sicherstellung einer fachgerechten Unterrichtsversorgung verpflichtet fühlt und dieser Verpflichtung auch nachkommt.
Im Hinblick auf die folgenden Schuljahre gibt es, wie gesagt, einige Prozesse, die wir jetzt auswerten müssen, zum Beispiel die Schulentwicklungsplanung und den Demografietarifvertrag, um dann zu sehen, wie sich die Bedarfe darstellen.
Ich stehe mit meinem Kollegen im Finanzministerium dazu in einem regen Austausch. Ich bin mir sicher, dass wir die Unterrichtsversorgung auch in den kommenden Jahren sachgerecht, flächendeckend und vernünftig absichern können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Das Zeitgeschenk des Ministers muss nicht angenommen werden. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Güssau. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Höhn, nach Jahren hat man Glück; man kriegt so ein Geschenk, so ein Imag-Papier. Das ist die Stunde der Opposition. Zwei Minister der Landesregierung äußern sich grundehrlich und machen sich Gedanken und entwickeln Ideen. Das bekommt man dann natürlich auch noch in so einem Ausschuss serviert. Das macht natürlich Spaß. Das haben Sie auch genussvoll vorgetragen. Das ist fast - ich komme aus dem Sportbereich - wie ein Elfmeter. Sie haben ihn scharf geschossen.
Oder um es anders zu sagen: Ich hoffe, dass wir einen Minister haben, der diesen Ball - er ist ja noch im Flug - halten wird. Ich hoffe es zumindest.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen, wie ich es schon im Ausschuss getan habe, meine Sichtweise erklären. Ich möchte darlegen, wie ich einschätze oder beurteile, was die Landesregierung bzw. der Kultusminister in dem Bereich Personalplanungen gerade tut. Ich habe gesagt, der Kultusminister fährt auf Sicht.
Wer sehr sicher fährt, der verursacht eher keinen Unfall und - das ist entscheidend für mich - der kommt auch irgendwann am Ziel an, sicherlich mit kleinen Schritten.
Ich muss Ihnen sagen, ich finde es auf alle Fälle besser, im Bereich Personal auf Sicht zu fahren, als im Blindflug oder im Sturzflug umherzuirren.
Uns liegt ein Antrag von Ihnen vor, der einen Zusammenhang zwischen Personalentwicklung und Schulentwicklungsplanung herstellt.
Diesen Zusammenhang kann man nicht von der Hand weisen. Ja, es gibt diesen Zusammenhang. Aber, meine Damen und Herren, die Schlussfolgerungen, die Sie in Ihrem Antrag ziehen, teilen wir nicht.
Mit Sicherheit - das kann man mit Ernsthaftigkeit sagen - wird in den kommenden Jahren mit weniger Personal bei weniger Standorten im Grundschulbereich eine etwa gleichbleibende Zahl von Schülerinnen und Schülern im System Schule unterrichtet. Der Minister hat in seinem Redebeitrag einige wesentliche Zahlen und Fakten genannt.
Ich sage Ihnen, dass dieser Versuch auch ohne Irrtum gelingen wird, nur nicht zu den gleichen Bedingungen wie heute. Die Landesregierung hat bereits eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen: 120 neue Lehrkräfte kommen im nächsten Schuljahr hinzu.