Protocol of the Session on July 11, 2013

Natürlich ist eine Verkammerung auch immer eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Das Berufsbildungs- und das Berufsausübungsrecht sind jedoch staatliche Aufgaben. So fällt im ärztlichen Bereich die Ausbildung unter das Bundesrecht, die ärztliche Weiterbildung ist Landesrecht. Hierin kann ich den Befürwortern einer Pflegekammer nur schwer folgen.

Strittig bleibt, ob eine Mitgliedschaft freiwillig sein kann. Das Land Schleswig-Holstein geht wohl davon aus. Ich persönlich denke aber, dass die Mitgliedschaft immer eine Pflicht sein sollte. Manche Länder haben Umfragen zur Einrichtung einer Pflegekammer gestartet und sind mit dem Ergebnis nicht ganz glücklich, weil man sich auch immer die Frage stellen muss, inwieweit die Randbedingungen dieser Umfragen Auswirkungen auf das Ergebnis haben.

Die angestoßene bundesweite Professionalisierungsdebatte geht insbesondere im Altenpflegebereich meiner Meinung nach an der Realität vorbei. Denn ca. 50 % der Beschäftigten sind un- oder angelernt. Über die Reform der Ausbildung wurde bereits am Vormittag gesprochen. Nach meinem Dafürhalten sollte sie bundeseinheitlich über eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes erfolgen.

Ich bin gespannt auf den Bericht der Landesregierung, auf die sich anschließenden Debatten und

auf die weiteren Gespräche und Anhörungen aller Beteiligten. - Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde Sie jetzt nicht mit dem dritten oder vierten Vortrag über das Für und Wider einer Pflegekammer und über die einzelnen Argumente langweilen.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

- Danke für die Zustimmung an dieser Stelle. - Ich kann aber sagen, dass es in der Tat richtig ist, was Herr Minister Bischoff gesagt hat. Es ist letztlich durchaus eine Auffassungsfrage, ein Stück weit auch eine Glaubensfrage. Es lässt sich ausnahmsweise einmal nicht an Parteigrenzen festmachen, ob man für oder gegen eine solche Kammer ist.

Aber eines möchte ich doch deutlich sagen - Sie können es auch unserem Änderungsantrag entnehmen -: Wir finden es falsch, dass in SachsenAnhalt nicht wie in anderen Bundesländern - es sind zahlreiche Beispiele genannt worden - eine Befragung derjenigen, die davon tatsächlich betroffen wären, vorgesehen ist. Gerade weil es möglicherweise um eine Zwangsmitgliedschaft geht, ist es, finde ich, nur recht und billig, die Betroffenen zu fragen, wie sie dazu stehen.

Ich bin sehr dafür, die Betroffenen an dieser Stelle zu befragen. Dann kann man immer noch entscheiden, wie man mit dem Ergebnis einer solchen Befragung umgeht. Ansonsten werde ich mir weitere Argumente an dieser Stelle schenken.

(Zustimmung von Herrn Borgwardt, CDU)

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion könnte der Kollege Krause noch einmal sprechen. - Das möchte er nicht. Dann treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 6/2144 ein. Es soll, so habe ich vernommen, eine Direktabstimmung vorgenommen werden.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2273 ab. Wer stimmt diesem zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist da

gegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/2144 in unveränderter Fassung ab. Wer stimmt diesem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 23.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Beratung

Flurneuordnung für die Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes nutzen

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2146

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2280

Einbringer für die Koalitionsfraktionen ist der Abgeordnete Herr Stadelmann. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Minister war noch nicht da; deshalb dachte ich, ich sei noch nicht an der Reihe.

(Minister Herr Dr. Aeikens: Er ist da!)

- Ja. Wir liegen jetzt eine Stunde vor dem Zeitplan und deshalb war ich eben etwas überrascht.

Als jemand, der unmittelbar am Todesstreifen aufgewachsen ist, an dieser No-go-Area, wie man neudeutsch sagt, kannte ich bis zur Wende etliche Orte meiner Heimat unmittelbar vor meiner Haustür überhaupt nicht. Zu dem Betretungsverbot kam dann noch die gezielte Entvölkerung hinzu. Ich erinnere an die Aktion „Ungeziefer“, die sicherlich bekannt ist.

Die historische Herkunft des Grünen Bandes sollten wir nie vergessen, wenn wir über das Positive in diesem Zusammenhang reden. Das Grüne Band besitzt also nicht nur Naturschutzpotenzial, sondern es ist auch historisch bedeutsam, und zwar in ganz Europa entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs.

Gleichwohl: Das Betretungsverbot und die Entvölkerung führten zusammen mit der militärischen Nutzung zu einem einmaligen Biotopverbund, der insbesondere durch viele FFH- und Vogelschutzgebiete gekennzeichnet ist. In der nördlichen Altmark ist zum Beispiel die Landgraben-DummeNiederung ein ganz besonderes Juwel, in dem - nebenbei gesagt - auch Erdgas gefördert wird.

Dort hat der BUND mit einer Millionenförderung des Bundesamtes für Naturschutz ein sehr gutes, beispielhaftes Projekt initiiert, das eine große Akzeptanz bei der Bevölkerung vor Ort genießt und auch zur Regionalentwicklung entscheidende Beiträge leistet.

Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich einmal den Flyer ansehen, der dort zum Grünen Band herausgegeben wurde, werden Sie feststellen, dass die ganze Aktion bzw. das ganze Programm etwa südwestlich von Salzwedel endet und dass im Moment kein Gesamtkonzept für das übrige Gebiet und für das Grüne Band insgesamt besteht.

Das heißt, an vielen anderen Stellen werden auch noch vereinzelt Projekte von verschiedenen Vereinen, Verbänden und Akteuren durchgeführt. Deswegen ist es auch richtig, dass im Landesamt für Umweltschutz eine Koordinierungsstelle für das Grüne Band eingerichtet wurde, die sowohl die Maßnahmen in Sachsen-Anhalt als auch länderübergreifend koordinieren soll.

Das Ziel ist die Entwicklung des Grünen Bandes als erkennbares Ganzes. Wir, besonders wir als Altmärker - das sage ich jetzt einmal aus dem Umweltbereich -, wollen die guten Erfahrungen, die wir im Drömling mit dem von Petra Wernicke initiierten Flurneuordnungsverfahren gemacht haben, auch für das Grüne Band nutzen.

Diese Verfahren führen zur Auflösung von Widersprüchen, insbesondere zwischen Naturschutz und Landnutzung. Dieses Instrument wollen wir auch für die Entwicklung des Grünen Bandes insgesamt nutzen.

Die SUNK, die Stiftung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, besitzt eine Fläche von mehr als 2 000 ha am Grünen Band. Aber auch andere, die ich schon erwähnte, wie BUND, WWF und Stork Foundation, haben Flächen.

Ich möchte an dieser Stelle auch an den Vertrag zur Übernahme des Grünen Bandes durch das Land vom Bund erinnern, in dem es heißt - ich zitiere -:

„Das Land verpflichtet sich, den naturschutzfachlichen Wert der Flächen dauerhaft zu sichern, und erklärt die Absicht, durch Biotopentwicklungsmaßnahmen eine Aufwertung zu erreichen. Der Biotopverbund Grünes Band in Sachsen-Anhalt ist in einem verbindlichen Leitbild, das der Natur den Vorrang gibt und zugleich die zeitgeschichtliche Bedeutung eines ehemals geteilten Deutschlands erlebbar macht, festzulegen.“

Also: Der Biotopverbund und das Mahnmal der deutschen Geschichte sollen in Gänze erhalten

und erkennbar bleiben, und dies auch als Teil des nationalen Naturerbes.

Wir werden jetzt also mithilfe von Flurneuordnungsverfahren darangehen, das Grüne Band zu arrondieren, wobei selbstverständlich die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin dazugehört.

Deshalb wird neben dem Landesamt für Umweltschutz und der SUNK natürlich auch der Verband der Teilnehmergemeinschaften zu beteiligen sein sowie alle anderen Akteure am Grünen Band, die Tourismus betreiben oder sich mit der Bildung für nachhaltige Entwicklung beschäftigen, und natürlich auch die Nutzer wie Land-, Forst- und Wasserwirtschaft.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Niestädt, SPD)

Danke sehr, Kollege Stadelmann. - Für die Landesregierung spricht Minister Dr. Aeikens.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Verlauf der 40-jährigen Teilung Deutschlands hat sich entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze in einem etwa 50 bis 200 m breiten Streifen ein Mosaik vielfältiger und ökologisch wertvoller Biotope entwickelt, das seit 1990 als Grünes Band bezeichnet wird.

Das Grüne Band umfasst in Sachsen-Anhalt auf einer Länge von ca. 342 km eine Fläche von ca. 2 700 ha. Eine im Jahr 2001 im Auftrag des Bundes durchgeführte Zustandserfassung belegt eindrucksvoll, dass das Grüne Band mit einer Länge von insgesamt rund 1 400 km einen Biotopverbund von besonderer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Es ist ein Biotopverbund von besonderer Bedeutung. Aber ich sehe es als eine Aufgabe unserer Generation an, das Grüne Band für künftige Generationen auch als einen Teil deutscher und europäischer Nachkriegsgeschichte im Sinne eines grünen Mahnmals zu erhalten.

(Zustimmung bei der CDU)

Das Land Sachsen-Anhalt hat die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen Flächen des Grünen Bandes der Stiftung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz eigentumsmäßig zur Verwaltung übertragen. Darüber hinaus verfügt der BUND über ein erhebliches Eigentum am Grünen Band.