Protocol of the Session on June 21, 2013

sen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 23 ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1775

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/2149

Das Wort hat nun als Berichterstatter des Ausschusses Herr Wunschinski. - Nein?

Doch, Herr Präsident, das ist völlig richtig. Ich habe vorhin schon von Herrn Kollegen Miesterfeldt einen Hinweis bekommen. Das heißt, ich werde mich kurz fassen mit der Berichterstattung.

Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der 38. Sitzung am 20. Februar 2013 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Ziel der Gesetzesnovellierung ist es, die Informationsbeschaffung des Gläubigers und der Zwangsvollstreckung zu verbessern und die Führung der Schuldnerverzeichnisse der Länder zu modernisieren. Die Länder betreiben gemeinsam ein Vollstreckungsportal, das eine zentrale Auskunft aus den Schuldner- und Vermögensverzeichnissen der Länder eröffnet.

Mit dem Staatsvertrag wird von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und zur Kostensenkung Gebrauch gemacht.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat mit Datum vom 1. März 2013 eine Synopse vorgelegt, in der den Bestimmung des Gesetzentwurfs der Landesregierung die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt sind.

Die erste Beratung zum Gesetzentwurf fand in der 24. Sitzung am 5. April 2013 statt. Die Fraktion der

CDU erhob die in der Synopse enthaltenen Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Antrag.

Der Ausschuss billigte daraufhin den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen einstimmig und empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen, den Gesetzentwurf in der veränderten Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner Sitzung am 22. Mai 2013 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich dem Votum des federführenden Ausschusses einstimmig an.

Die abschließende Beratung im Rechtsausschuss fand am 24. Mai 2013 statt. Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen einstimmig, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen.

Für den Ausschuss bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wunschinski. - Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren. In Anwendung des § 32 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Dann ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.

Ich lasse nunmehr über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet „Gesetz zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder“.

Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 24 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:

Beratung

Kompensationsmöglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz verbessern

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2148

Für die Einbringer erteile ich dem Abgeordneten Herrn Bergmann das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Zum Abschluss des heutigen Tages noch ein Umweltthema. Manchmal wird kritisiert, dass diese Themen ganz am Ende stehen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ein Umweltthema gestern an erster Stelle stand. Ich hoffe, das ist nicht immer nur im Zusammenhang mit einer Katastrophe so.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Bundeskompensationsverordnung, über die wir heute reden, wurde vom Bund lange vorbereitet, vielleicht zu lange. Sie sollte insbesondere ein Instrument sein, um die Energiewende zu beschleunigen.

Nun haben sich die Koalitionsfraktionen der CDU und der SPD die Mühe gemacht, vor längerer Zeit eine Anhörung dazu durchzuführen. Das Ergebnis hat eigentlich das ergeben, was wir politisch auch sehen, dass die Bundeskompensationsverordnung als Instrument vielleicht doch nicht geeignet ist, um die Beschleunigung der Energiewende herbeizuführen.

Es gibt einige Kritik unsererseits, die geteilt wurde zum Beispiel von der Landgesellschaft, aber auch von der Industrie- und Handelskammer des Landes Sachsen-Anhalt.

Besonders nett - das will ich hier erwähnen - fand ich den Brief der IHK Halle, die noch einmal darauf hingewiesen hat, dass die Problematik des Eingriffs und des Ausgleichs mit dem Naturschutzgesetz von Sachsen-Anhalt wesentlich besser in den Griff zu kriegen ist als mit der geplanten Bundeskompensationsverordnung.

Ich will Sie, gerade zu später Stunde, heute nicht mit fachlichen Dingen nerven; denn das ist wirklich ein Insiderthema.

Ich möchte zumindest einen einzigen Aspekt nennen: Die Bundeskompensationsverordnung sieht ein eigenes Bewertungsverfahren vor. Es unterteilt in Eingriffe und in Eingriffe erheblicher Schwere.

Allein in Bezug auf die Einschätzung der erheblichen Schwere ist nicht geklärt: Wer soll das in Zukunft machen? Soll das ein Gutachterbüro oder die Behörde machen? Das bedeutet, ein Verfahren wird an dieser Stelle de facto unterbrochen. Dabei

muss erst überlegt werden: Wie komme ich dahin? Das ist alles bürokratischer Aufwand, der eigentlich eingespart werden sollte.

Aus diesem Grund haben sich die Koalitionsfraktionen auf die drei Punkte geeinigt, um daraufhin im Bundesrat noch einige Verbesserungen zu erzielen. Ob das passieren wird, wissen wir nicht. Es gibt wohl ca. 100 Änderungsanträge.

Frau Schwabe-Hagedorn war so nett und hat gerade berichtet, dass es im Umweltausschuss des Bundesrates ohnehin schon zu weiteren Einschränkungen gekommen ist. Vielleicht erleben wir in wenigen Tagen, dass diese Verordnung gar nicht mehr auf den Weg gebracht wird. Lassen wir uns überraschen.

Für den Fall haben wir drei verbessernde Punkte erarbeitet. Zudem haben wir Vorschläge für eine eigene Landeskompensationsverordnung gemacht, die insbesondere dazu führen soll, dass wir die Ökokontoverordnung verbessern, weil wir bisher das Problem haben, dass eingebuchte Flächen nicht genutzt werden.

Das heißt, diejenigen, die in Sachsen-Anhalt bereit sind, ein Ökokonto zu führen, haben dann das Problem, dass dieses im Rahmen von Planfeststellungsverfahren oder so nicht genutzt wird. Sie haben Geld investiert, letztlich aber nach vielen Jahren kein Geld einnehmen können.

Wir haben darüber nachgedacht, dass wir einige Dinge auf die SUNK konzentrieren können, zum Beispiel die Ausgabe von Geldern, die durch Ersatzgeldvorschriften eingenommen werden. Wir haben uns auch überlegt, dass die SUNK auch dazu dienen kann, bestimmte Flächen dauerhaft zu schützen, womit sich manche Eigentumsfrage im Nachhinein klärt.

Wir haben es einmal angefangen - ich möchte das nicht vergessen; der Kollege Krause hat uns dabei getrieben. Das war nicht unberechtigt. Dabei habe ich damals immer kritisiert, dass das nur ein Teil des Ganzen ist.

In Bezug auf die Aufwertung von Entsiegelungsmaßnahmen - das muss ich leider sagen - ist die Bundeskompensationsverordnung noch nicht der große Wurf, aber es ist ein Ansatz enthalten. Die Problematik ist, dass immer mit der Aufwertung von Entsiegelungen auch die Aufwertung von Versiegelungen verbunden ist und dies zu sehr teuren Maßnahmen führt.

Wir haben das mit hineingenommen, weil wir das für richtig halten. Wir haben aber auch darauf hingewiesen- deswegen müssen wir mit der Landwirtschaft stärker in den Dialog kommen -, dass wir produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen gern stärker berücksichtigen wollen. Das heißt, wir wollen unsere Agrargenossenschaften oder landwirtschaftlichen Betriebe dahin gehend motivieren,

dass sie umweltfreundlich handeln, dass sie bestimmte Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen durchführen, die sie durch entsprechende Gelder finanziert bekommen.

Ich sage ganz klar: Wenn die Bundeskompensationsverordnung nicht kommt - das können wir gern in den Ausschüssen diskutieren; wir müssen nicht zwingend eine Landeskompensationsverordnung haben -, dann müssten wir die Dinge, die hier aufgeführt sind, in die bestehenden Verordnungen einarbeiten.

Ich glaube, dazu könnte man dann einen neuen Antrag stellen. An der Stelle wäre ich sehr flexibel. Ich will mich nicht an Formalismen stoßen. Ich würde mich einfach nur freuen, wenn uns die Dinge bei unserer sehr guten Ausgestaltung des Landesnaturschutzgesetzes nach vorn bringen.

Daher bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages und um Zustimmung.

Ich mache Ihnen jetzt noch ein kleines, unverschämtes Angebot: Falls Sie nicht zu sehr mit mir diskutieren wollen und nicht so sehr in die Tiefe gehen, verspreche ich Ihnen, dass ich heute das zweite Mal nicht reden werde. Aber das liegt jetzt an Ihnen. - Schönen Dank.