Protocol of the Session on June 20, 2013

Wir müssen vor allem feststellen, dass die Bevölkerung ihr Recht auf zivilgesellschaftlichen Protest wahrnimmt und auch sehr aufmerksam geworden ist, dass es in unserem Staat nicht still ist, wenn Neonazis Konzerte durchführen wollen, und dass sich die Bevölkerung aufmacht und dagegen kämpft. Ich finde es gut. Das ist anerkennenswert. Das sollte uns als politisches Vorbild gelten.

(Zustimmung von Frau Hampel, SPD)

Die Forderung, die Sie genannt haben, die in Groß Germersleben vorgebracht worden sein soll - ich bin bei einigen Versammlungen dabei gewesen -, dass sie die Unterstützung der Politik eingefordert hätten, trifft nur zum Teil zu. Wie gesagt, die örtlich zuständigen Politiker waren anwesend. Ich selbst war bei drei Veranstaltungen der Bürgerinitiative dabei. Wir haben nicht nur einfach politischen Protest geübt oder unsere Meinung geäußert, sondern wir haben uns konkret mit Unterstützung eingebracht.

Wenn es um die Plakatierung ging, wenn es um die Organisation des Straßenfestes ging, das dann durchgeführt worden ist, all diese Dinge haben wir mit Taten unterstützt und nicht nur mit Reden.

Wir wissen auch, dass es ein Handicap der Bürgerinitiative vor Ort war, dass sie das erste Mal mit solch einer Sache konfrontiert worden ist und dass man dort keine Erfahrungen hatte. Deshalb danke ich an dieser Stelle auch dem Verein Miteinander e. V. - dafür ist er da, dafür ist auch die finanzielle Unterstützung des Landes gegeben -, dass er der Bürgerinitiative seine Unterstützung zugesichert und sie bei der Organisation unterstützt hat. Nur durch die zahlreiche Unterstützung war es möglich, an dem Tag des geplanten Konzerts, das dann in Nienhagen stattgefunden hat, ein Straßenfest durchzuführen, um zu zeigen, dass in Sachsen-Anhalt kein Platz für Neonazis ist. Ich denke, das ist das wichtigste Symbol, das von dieser Sache ausgegangen ist.

Neben diesem zivilen und bürgerlichen Protest war es aber vor allen Dingen auch das ordnungsbehördliche Handeln. Da möchte ich zurückgreifen auf einen Erfahrungsbericht des Ordnungsamtsleiters der Stadt Oschersleben, die ordnungsbehördlich zuständig ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass er in seinem Erfahrungsbericht über die Vorbereitung und die Zusammenarbeit, um dieses Neonazi-Konzert zu verhindern, vor allem Dank ausspricht und die gute Zusammenarbeit mit allen anderen zuständigen Behörden lobt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es eine gute Zusammenarbeit mit den Landkreisbehörden gab, dass es eine gute Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden gab und dass es auch eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt gab.

Darüber hinaus gibt er aber auch Hinweise. Sie haben es erwähnt, dass Malina, in der Szene bekannt, vielleicht aber nicht bei jeder örtlichen Behörde bekannt ist als der, der er ist, dass er dies entsprechend ausnutzt und an verschiedenen Orten in Sachsen-Anhalt diese Anmeldungen von Konzerten vorgenommen hat. Dann kann wiederum die nach unserem SOG zuständige Behörde - das ist an der Stelle die örtliche Ordnungsbehörde - auch an der einen oder anderen Stelle überfordert sein. An allen Orten - hier im Landkreis Börde, da im Landkreis Bitterfeld, dann im Landkreis Harz - mussten natürlich die entsprechenden organisatorischen Vorbereitungen getroffen, Anmeldungen durchgeführt sowie Gespräche geführt werden. Das sollte uns zu der Überlegung bringen zu fragen, wie das optimaler gestaltet und verändert werden kann.

Der Hinweis, dass das zuständige Landesverwaltungsamt auch nach den geltenden rechtlichen Regelungen - - Wir haben die Regelung in unserem SOG vorgenommen. § 89 Abs. 3 SOG regelt bereits jetzt, dass bei bestimmten Aufgaben auch die Landkreise diese Aufgaben an sich ziehen können. Oder eben die nächst höhere Behörde und das wäre das Landesverwaltungsamt.

Über diese Dinge und über die Hinweise, die ergangen sind, würden wir als SPD-Fraktion gern weiter im Innenausschuss diskutieren. Deshalb beantragen wir die Überweisung Ihres Antrages in den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Kollegin Schindler. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Striegel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute im Hohen Hause schon gesagt worden: Rechte Musik ist die Begleitmusik für Mord und Totschlag. Das ist nichts, was wir in Sachsen-Anhalt haben wollen.

Ich denke, wir sind uns einig, dass wir alle miteinander auf der Suche nach Lösungsansätzen sind, wie wir Sachsen-Anhalt als Konzertort für Neonazis möglichst unattraktiv machen können. 13 Tote durch rechte Gewalt seit 1990 mahnen uns in Sachsen-Anhalt dahin gehend - bundesweit sind es über 180 -, und ich glaube, es ist Aufgabe und Verpflichtung, dass wir deshalb schon den Ursprüngen solcher Gewalt entgegentreten.

Insofern will ich den Dank auch an die Bürgerinnen und Bürger in Nienhagen richten, die sich inzwischen mehrere Jahre lang gegen Rechtsrockkonzerte in ihrem Ort engagieren, die eine Bürgerbefragung durchgeführt haben, die sich an einer Vielzahl von Aktivitäten, an öffentlichen Veranstaltungen beteiligt haben und die ich gut verstehen kann, wenn sie inzwischen auch frustriert sind - frustriert einerseits über staatliches Handeln, ja, frustriert aber auch über einen Wortbruch desjenigen, der ihnen in Nienhagen in die Hand versprochen hat, dass er das Grundstück nicht mehr für Rechtsrockkonzerte zur Verfügung stellen wird, und der offensichtlich für den Preis von 5 000 € bereit war, dieses Versprechen zu brechen.

Ich will ihnen aber auch Mut zusprechen, nicht aufzugeben, weil ich glaube, wir werden es am Ende in Sachsen-Anhalt schaffen können, wenn Staat und Zivilgesellschaft, wenn Behörden und Bürgerinnen und Bürger zusammenarbeiten, NeonaziKonzerte zu verhindern. Wir haben eine Chance. Das setzt aber willentliches engagiertes Handeln von vielen, von Behörden, von Verwaltung, von Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam voraus.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Denn gegen solch eine schamlose Person wie Oliver Malina, der in einem Katz-und-Maus-Spiel über Wochen und Monate die Behörden und Kommu

nen des Landes Sachsen-Anhalt narrt, der sie gegeneinander ausspielt, der ein Objekt bei einer Zwangsversteigerung ersteigert, bei dem nicht wirklich klar ist, ob er es tatsächlich nutzen will - ich höre und lese inzwischen, dass das Geld von ihm immer noch nicht überwiesen worden ist, sodass es vielleicht auch Versuche geben sollte, dort eine Rückabwicklung hinzubekommen -, der in Groß Naundorf, in Groß Germersleben, in Nienhagen und in Ballenstedt versucht, seine Konzerte - auch das ist schon gesagt worden - für über 1 000, für 1 800 Neonazis durchzuführen - dagegen, dass das möglich ist, müssen wir uns als Land etwas überlegen. Denn es hätte nicht sein müssen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass diese juristische Auseinandersetzung, Herr Minister Stahlknecht, noch erfolgreicher hätte geführt werden können. Niemand von uns kann mit Sicherheit sagen, wie Gerichte entscheiden, und wir sind alle miteinander nicht immer glücklich über jede Gerichtsentscheidung. Aber ich glaube, ein entscheidender Punkt ist bis jetzt nicht versucht worden: die Zuverlässigkeit von Oliver Malina als Konzertveranstalter durch Behörden des Landes Sachsen-Anhalt anzugreifen.

Ich halte das für einen der zentralen Punkte bei dieser Person. Jemand, bei dessen Konzerten, wenn sie aufgelöst werden, Polizeibeamte angegriffen werden und bei denen es zu Straftaten kommt, jemand, der im Ausland als Botschafter für „Blood & Honour“ auftritt, eine in Deutschland verbotene Organisation, der taugt nicht als zuverlässiger Veranstalter für öffentliche Veranstaltungen.

Ich bitte die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt eindringlich, nicht nur bauordnungsrechtliche und gewerberechtliche Dinge anzugehen, sondern auch die inhaltlichen Punkte anzugehen. Dazu gehört die tiefe Einbindung von Oliver Malina in die gewaltbereite Neonaziszene und sein Auftreten im Ausland als Botschafter für Blood & Honour.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die Zahl der Neonazi-Konzerte in Sachsen-Anhalt steigt, sie steigt seit Jahren. Das Innenministerium berichtete aus dem Jahr 2010 von sieben Konzerten, aus dem Jahr 2012 von zwölf Konzerten. Für das Jahr 2012 werden in dem öffentlich bekannten Teil einer Kleinen Anfrage zehn Konzerte dargestellt. Der Verein „Miteinander“ hat auch gezählt - im Übrigen öffentlich, also auch nachvollziehbar für alle - und kommt auf über 30 Konzerte in Sachsen-Anhalt.

Das zeigt uns: Wir haben es nicht mit einem kleinen Problem zu tun, sondern unser Bundesland entwickelt sich offensichtlich zu einem Ort, in dem es für Neonazis leichter erscheint als in anderen Bundesländern, Konzerte zu organisieren und

durchzuführen, und ich glaube, dagegen ist etwas zu tun.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Unser Tun wird nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, Zivilgesellschaft, Behörden und Politik zusammenzubringen und gemeinsam über die Frage nachzudenken: Was können wir tun?

Es ist heute schon darauf verwiesen worden, Herr Minister: Es gibt einen Erlass aus Ihrem Hause, und der ist gut. Es ist gut, dass Sie diesen Erlass vor anderthalb oder zwei Jahren überarbeitet haben, aber er geht leider nicht weit genug, wenn er gleichzeitig die Scheuklappen auflegt und nicht die Aktivitäten in den Blick nimmt, die das Land insgesamt in diesem Bereich bestreitet, sondern sich ausschließlich auf den Bereich des Innenministeriums fokussiert.

Es gibt ein vom Land gefördertes Beratungsangebot - Frau Kollegin Schindler hat darauf verwiesen -, wozu das Land in jedem Jahr in nennenswertem Umfang Geld gibt, damit Kommunen, Vereine, Verbände, all die lokalen Akteure Beratung im Umgang mit neonazistischen Bedrohungslagen erhalten können. Dazu gehören auch Rechtsrockkonzerte.

Leider findet sich zu diesem Beratungsnetzwerk kein einziger Hinweis in Ihrem Erlass. Ich finde das schade; denn wir brauchen am Ende das Zusammengehen von staatlichen Strukturen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, um erfolgreich gegen Neonazis zu sein und um die Demokratie vor Ort zu stärken.

Ich bitte Sie noch einmal inständig: Bessern Sie an dieser Stelle nach, erleichtern Sie damit auch die Arbeit der Beraterinnen und Berater, die dann vorweisen können, dass ihr Handeln auch staatlich gewollt ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch einige wenige Sätze zum polizeilichen Umgang mit solchen Konzerten sagen. Klar ist: Wenn es eine Erlaubnis für ein solches Konzert gibt, dann muss die Polizei dieses Konzert schützen. Sie muss auch dafür sorgen, dass von dem Konzert selbst keine Gefahren ausgehen. Das ist weder ein einfacher noch ein schöner Job; denn mit 1 800 Neonazis unmittelbar zu tun zu haben ist nichts, was ich mir wünsche oder was ich den Kolleginnen und Kollegen von der Landespolizei wünsche.

Aber wenn die Polizei in eine solche Lage gebracht worden ist und es beispielsweise darum geht, die Auflagenerfüllung zu kontrollieren, dann setzt das voraus, dass ich auf dem Veranstaltungsgelände bin und dass ich dort nicht nur mit

einigen wenigen Beamten bin, sondern ich brauche dafür spezielle szenekundige Beamte, ich brauche Beamte, die in der Lage sind, die Texte zu verstehen, und ich brauche - auch das ist angesprochen worden von der Kollegin Quade - selbstverständlich anschließend, wenn ich entsprechende Verstöße und Straftaten festgestellt habe, ausreichend Kräfte vor Ort, um ein solches Konzert aufzulösen.

In beiden Fällen, mit Blick auf die Szenekundigkeit der Beamten und überhaupt ihren Einsatz auf dem Gelände und mit Blick auf die Anzahl der eingesetzten Beamten in Nienhagen am letzten MaiWochenende habe ich Zweifel, ob es tatsächlich leistbar gewesen ist, Verstöße festzustellen und damit auch Grundlagen für zukünftige Verbote von Neonazi-Konzerten zu bekommen. Das wäre allerdings wichtig, und ich glaube, genau dahin muss eine integrierte Strategie gehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kolze.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorhin habe ich die Nachfrage nicht zugelassen, aber da waren wir wieder bei dem wesensgleichen Minus. Das Ziel, das eint uns, nur bezüglich des Weges dahin haben wir nun einmal grundlegend andere Vorstellungen.

Meine Damen und Herren! Die Grundintention des Antrages ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes von den Koalitionsfraktionen und von der Landesregierung im Kampf gegen Rechts allein gelassen würden und dass Verbote von Konzertveranstaltungen der rechtsextremistischen Szene von uns politisch gar nicht gewollt seien. Das ist eine Kritik, die in Ihren zahlreichen Pressemeldungen und in Ihren Diskussionsbeiträgen im Innenausschuss immer ein wenig durchklingt.

Ich kann Ihnen sagen: Die Koalition und die Landesregierung mit ihren nachgeordneten Bereichen stehen zusammen, um auf der Grundlage von Recht und Gesetz gegen Rechtsextremismus vorzugehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die im Antragstext geäußerte Kritik ist haltlos. Es gibt klare Leitlinien zum Umgang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen. Ich möchte an den Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 25. Juli 2011 erinnern, für jeden nachlesbar im Ministerialblatt unseres Landes veröffentlicht.

Das von Ihnen unter Punkt 2 geforderte Gesamtkonzept zum Umgang mit rechtsextremen Konzerten ist vorhanden. Sachsen-Anhalt ist diesbezüglich vorbildlich, meine Damen und Herren. Es gibt ganz klare Handlungsempfehlungen des Innenministeriums an die Kommunen zum Umgang mit rechtsextremistischen Veranstaltungen, zu Gefahrenprognosen und zu sicherheitsbehördlichen sowie polizeilich notwendigen Maßnahmen, zu Handlungsmöglichkeiten bei der Nutzung kommunaler Einrichtungen und hinsichtlich der Auswertung zurückliegender Veranstaltungen.

Kommen wir nun auf das Konzert zu sprechen,das am 25. Mai 2013 in Nienhagen stattgefunden hat. Sie müssen anerkennen, dass in diesem Fall die Landesregierung, das Landesverwaltungsamt, vier Gemeinden und drei Landkreise durch die an den Leitlinien orientierte stringente Prüfung erheblichen Druck auf den Veranstalter aufgebaut haben.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Daher konnte der Anmelder das Konzert an drei Orten nicht durchführen. Musikveranstaltungen sind in der Regel keine Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechtes. Sicherheitsbehördliches und polizeiliches Vorgehen richten sich nach den Regelungen des Gefahrenabwehrrechts. Man kann auch prüfen, ob man gegen eine solche Veranstaltung mit jugendschutz-, gaststätten-, gewerbe- oder bauordnungsrechtlichen Maßnahmen vorgehen kann. Dies wurde in dem vorliegenden Fall auch gemacht. Man hat versucht, das Konzert mit allen rechtlichen Mitteln zu verhindern.

Wer wie Sie noch mehr einfordert, wird ganz schnell an die Grenzen unseres freiheitlichen Rechtsstaates stoßen. Denn grundlegende Freiheitsrechte einer Demokratie gelten für jedermann, also auch für diejenigen, die wegen ihrer Ideologie auf breite Ablehnung aller Demokraten stoßen.

Das gilt übrigens auch hinsichtlich des versuchten Ankaufs des Schlosses in Groß Germersleben. Die Protagonisten der Opposition haben dem Verfassungsschutz ein totales Versagen vorgeworfen. Die Einhaltung von Recht und Gesetz gilt jedoch auch im Umgang mit Rechtsextremisten.

Zur Informationsgewinnung im Hinblick auf den Erwerb der Immobilie hätten nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden müssen. Wir können festhalten, dass es noch keine Anhaltspunkte gab, die den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt hätten. Im Übrigen kann Personen aus dem extremistischen Bereich gleich welcher Couleur die Teilnahme am Rechtsverkehr nicht verwehrt werden. Wenn Sie das zukünftig ändern wollen, dann spielen Sie mit offenen Karten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir mit rechtsstaatlichen Mitteln im Kampf gegen rechtsextremistische Musikveranstaltungen bei

spielsweise durch Verbote, Beschränkungen oder Veranstaltungsauflösung nicht weiterkommen, dann gilt es, sich mit deren brauner Gesinnung argumentativ und - das betone ich - gewaltfrei auseinanderzusetzen und ihnen dadurch entgegenzuwirken.