Protocol of the Session on April 25, 2013

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag nennt drei Punkte: Energiewende, Klimaschutz und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Ein wichtiger Punkt, ohne den die Energiewende nicht gelingen kann, ist eine sichere Versorgung mit Energie. Dazu trägt in Sachsen-Anhalt die Braunkohle entscheidend bei.

Die Braunkohleenergie hat den großen Vorteil, dass sie jederzeit verfügbar ist, auch wenn es dunkel ist, also in der Nacht. Wenn es in der Nacht auch noch windstill ist, dann haben Sie schon bei zwei Energiearten Probleme.

Auch im Hinblick auf die Energiemenge ist die Braunkohle nicht von heute auf morgen zu ersetzen. Die Nettostromerzeugung aus Kraftwerken der allgemeinen Versorgung in Sachsen-Anhalt im letzten Jahr stammte zu 54 % aus der Braunkohle, zu 34 % aus Erdgas und zu 5 % aus erneuerbaren Energien.

Nimmt man die Privaterzeuger hinzu, wandelt sich das Verhältnis. Dann stammt nur noch ein Anteil von 27 % aus der Braunkohle - das ist immerhin noch gut ein Viertel -, ein Anteil von 21 % aus Erdgas und ein Anteil von 46 % aus erneuerbaren Energien. Diese 46 % sind aber, wie ich soeben gesagt habe, nachts und bei Windstille nicht in vollem Umfang zu erreichen.

Der Antrag spricht auch von Arbeitsplätzen. Leider wird in dem Antrag nicht gesagt, woher die 4 000 Arbeitsplätze, die im Moment von der Braunkohle abhängen, nämlich die 2 000, die direkt in der Braunkohleförderung angesiedelt sind, und die 2 000, die indirekt von der Braunkohle abhängen, von einem auf den anderen Tag wieder kommen sollten.

Außerdem sind das Arbeitsplätze, die ein fast doppelt so hohes Einkommen wie der durchschnittliche Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen haben, sie liegen nämlich 90 % über dem Durchschnitt des allgemeinen Einkommens in Sachsen-Anhalt. Außerdem wird in diesem Bereich in erheblichem Umfang ausgebildet. Und gut ausgebildete Leute - das wurde in der Aktuellen Debatte gesagt - brauchen wir in Sachsen-Anhalt und wollen wir halten.

Das Ende der Befreiung von der Förderabgabe wäre wahrscheinlich auch das Ende der Braunkohleförderung. Diese ist nicht ohne Grund in den Einigungsvertrag hineingeschrieben worden.

Sie haben eben von der Konkurrenz untereinander gesprochen. Das ist ein Unterschied. Erdgas können Sie aus Russland durch Pipelines nach Deutschland, auch nach Sachsen-Anhalt bringen; das können wir dann verbrennen, um elektrische Energie herzustellen. Sie selbst haben aber gesagt, bei der Braunkohle ist es eben nicht so, weil sie sehr wasserhaltig ist, ein hohes Eigengewicht hat und wenig Brennmaterial enthält. Sie wird eben nicht über große Strecken transportiert. Deshalb ist dieser Konkurrenzgedanke nicht da.

Sie haben auf die Förderabgabe in Niedersachsen hingewiesen. Es ist ein Unterschied, ob Sie ein rohstoffreiches Land sind und mehr Erdgas fördern, als man aus Russland importiert. Dazu muss man sagen: Es kann nicht sein, dass einige mit niedersächsischem Erdgas einen Riesengewinn machen; denn das ist eigentlich Eigentum des gesamten Volkes. Darauf muss also eine Förderabgabe erhoben werden, weil wir hier eine Konkurrenzsituation haben.

Sie haben Recht, diese Abgabe ist erhöht worden, aber davon profitiert nicht das Land selbst, sondern eher der Länderfinanzausgleich. Denn nur 10 % bleiben netto in dem jeweiligen Land, 90 % gehen in den Länderfinanzausgleich. Dabei ist es eine Frage bundesstaatlicher Gerechtigkeit, die Förderabgabe an den internationalen Energiemarkt, also an den Energie- und Gaspreis anzupassen. Das gilt für die Braunkohle aber gerade nicht.

Die Industrie, die die Braunkohle energetisch und stofflich nutzt, nimmt am Emissionshandel teil. Für diesen Handel gilt generell - ich zitiere einmal aus dem aktuellen Internetauftritt des Umweltbundesamtes -:

„Bis 2020 werden die Treibhausgasemissionen im Emissionshandel schrittweise um 21 % gegenüber 2005 gesenkt. Die Menge der Emissionsberechtigungen nimmt jährlich um 1,74 % ab. Mit der jährlichen Verknappung der zulässigen CO2-Höchstgrenze wird eine kontinuierliche Senkung klimaschädlicher Treibhausgase fortgesetzt. So steigt der Anreiz für die teilnehmenden Unternehmen, in klimaschonende Technologien und verbesserte Prozesse zu investieren, stetig.“

Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass wir inzwischen auch durch den Rückgang von Emissionen sinkende Preise bei den Emissionsrechten hatten. Lag der Preis der Emissionszertifikate früher bei 20 € pro Tonne CO2, so sind es auf dem normalen Markt im Moment 8 € pro Tonne und vorgestern auf dem Spotmarkt in Leipzig konnte man sogar Emissionsrechte für 3 € pro Tonne bekommen. Das heißt, die Emissionen gehen zurück. Es werden mehr Emissionen verhindert, als noch Konzessionen auf dem Markt sind.

Das können Sie - marktwirtschaftlich betrachtet - ganz einfach daran sehen, dass Sie einen entsprechenden Preisverfall haben.

Es geht nach unserer Ansicht nicht darum, Energieträger gegeneinander auszuspielen, sondern es ist immer von Vorteil, einen vernünftigen Energiemix zu haben, um die jeweiligen Vorteile zu nutzen und die Schwächen des einen durch die Stärken des anderen auszugleichen.

In Sachsen-Anhalt wird die Braunkohle in Kraftwerken der allgemeinen Versorgung im KraftWärme-Kopplungs-Modus verstromt. Das heißt, dass bei jeder Kilowattstunde Strom, die aus Braunkohle gewonnen wird, 0,25 kW Wärme hinzugezogen werden, was die Treibhausgasemissionen zusätzlich erheblich vermindert und der Industrie zudem preiswerte Prozesswärme liefert. Außerdem wird in Amsdorf aus der Braunkohle noch Montanwachs extrahiert. Diese stoffliche Nutzung will die Landesregierung bekanntlich noch weiter ausbauen.

Wirtschaftlich ist die Braunkohle ein Wohlstandsfaktor. Einbezogen in den Emissionshandel ist sie nicht nur ein günstiger und verlässlicher, sondern auch ein verantwortbarer Energieträger.

Zur Wasserentnahmenentgeltverordnung. Die Wasserentnahmeentgeltverordnung befreit Entnahmen von Grundwasser sowie das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bei der Gewinnung von Bodenschätzen, sofern das entnommene Wasser ohne anderweitige Nutzung oder wirtschaftlichen Vorteil in ein Gewässer eingeleitet oder zur Herstellung eines Gewässers verwendet wird.

Die Wasserhaltung ist aber kein Nutzen im eigentlichen Sinne, sondern eher eine Belastung. Daher entsteht durch das gehobene Wasser auch kein Vorteil, sondern die Wasserhaltung ist grundsätzlich ein nachteiliger Kostenfaktor. Entgelt wird nur für den Teil des entnommenen Wassers erhoben, der auch tatsächlich genutzt wird. Etwas anderes wäre auch widersinnig; denn das Entnahmeentgelt soll schließlich den Nutzen entgelten und nicht das, was man gar nicht nutzen will.

Sie haben dann noch davon gesprochen, dass es indirekte Kosten gibt. Das gilt nicht nur bei der Braunkohle, das können Sie bei jeder Energiegewinnung aufzählen. Das muss man dann insgesamt sehen. Sie können nicht sagen, wir reden heute über Braunkohle, da ist das alles ganz schlimm - so heißt es, wenn Sie mit Umweltschützern reden.

Wenn man sich einmal ansieht, wie schnell sich ein Windrand dreht - die Riesenräder erreichen an der Spitze des Rotorblattes fast Schallgeschwindigkeit - und was dabei alles passieren kann oder

was an Schlagschatten, an Lärmbelästigung anfällt - -

Sie werden es in einer industriellen Welt - Sachsen-Anhalt ist nun einmal ein Industrieland - nicht schaffen, dass wir ohne irgendwelche Belästigungen produzieren können. Im Grunde kann man immer irgendwelche indirekten Kosten ermitteln. Das können Sie bei allem sehen.

Aber wir wollen wachsen, wir wollen vorankommen. Das haben wir uns gegenseitig immer gesagt. Das möchte ich hier als Wissenschafts- und Wirtschaftsminister - in diesem Fall für die eine Herzkammer - einmal deutlich sagen. Eine gut funktionierende Wirtschaft hilft dann auch wieder der anderen Herzkammer. Die eine kommt ohne die andere nicht aus. Dabei werden wir die eine oder andere Belästigung hinnehmen müssen. Das ist nun einmal so im Leben. Daran werden wir gemeinsam arbeiten müssen.

Die Energiewende müssen wir gemeinsam durchstehen. Der Energieträger Braunkohle, den wir hier noch in reichlichem Maße haben, sollten wir in den Energiemix einbeziehen und nicht versuchen, ihn über sogenannte Subventionskürzungen totzumachen. Ansonsten sollten Sie in Ihren Antrag schreiben: keine Braunkohleförderung mehr. Dann wissen die 4 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort beschäftigt sind, dass ihre Zukunft sozusagen heute beendet ist. Aber das wird mit uns nicht machbar sein. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Minister, es gibt eine Nachfrage vom Kollegen Erdmenger. - Bitte sehr.

Herr Minister, eines hat mir an Ihrer Rede sehr gut gefallen: Sie haben nicht mehr behauptet, die Braunkohle sei subventionsfrei. - Ich habe Nachfragen an zwei Punkten.

Zum einen haben Sie über den Emissionshandel geredet und über die Entwicklungen der Preise. Diese haben Sie richtig wiedergegeben. Nur bei den Ursachen bin ich mit Ihnen nicht einig. Ob es an dem Emissionsrückgang lag oder ob es daran lag, dass wir zu viele Emissionszertifikate ausgegeben haben, darüber gibt es auch im Bundeskabinett zwischen Herrn Altmaier und Herrn Rösler einen Streit.

Mich würde interessieren: Unterstützen Sie diejenigen, die den Emissionshandel stabilisieren wollen? Oder unterstützen Sie diejenigen, die ganz froh sind, wenn er in die Bedeutungslosigkeit abrutscht?

Einen zweiten Punkt fand ich sehr bemerkenswert. Sie haben gesagt, dass die Arbeitsplätze, die heu

te bei der Braunkohle verankert sind, mit der Einführung der Förderabgabe in Gefahr wären. Hierzu möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass sich die Unterschiede hier im Haus nicht auf die laufenden Kraftwerke beziehen. Diese werden auch bis 2030 weiterlaufen. Es geht vielmehr um die geplanten, die hinzukommen.

Bei den Arbeitsplätzen und bei der Höhe der Abgabe möchte ich Sie um eine Einschätzung bitten. Nach unseren Berechnungen würden wir, wenn es in Gänze gelänge, mit einer Abgabe in einer Größenordnung von 10 Millionen € rechnen können. Das Unternehmen Mibrag hat im Jahr 2011 - das sind die aktuellen Zahlen - einen Gewinn von etwa 70 Millionen € gemacht. Im Jahr davor waren es auch etwa 70 Millionen €.

Würden Sie vor diesem Hintergrund wirklich die These vertreten wollen, dass die Einführung einer Förderabgabe zur Einstellung des Braunkohleabbaus führen würde?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zum Ersten. Ich kann mich nicht erinnern, gesagt zu haben, dass die Braunkohle subventioniert wird. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Befreiung von der Förderabgabe im Einigungsvertrag stand und dass ich es nicht als Subvention ansehe, dass man auf etwas keine Abgabe erhebt.

(Zustimmung von Herrn Thomas, CDU)

Gut, das ist ein Streit um des Kaisers Bart. Wenn Sie sagen, jemand zahlt auf irgendetwas keine Abgabe und das ist schon eine Großzügigkeit des Staates und damit eine Subvention, dann müssen wir uns über die Bedeutung des Wortes Subvention unterhalten. Es ist mit gutem Grund in den Einigungsvertrag hineingeschrieben worden, dass auf die Braunkohleförderung keine Förderabgabe erhoben wird. Ich halte es nicht für richtig, dass Sachsen-Anhalt der Vorreiter ist, um den Einigungsvertrag nun wieder aufzudröseln.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Zu den Berechnungen. Das ist nun müßig. Man kann natürlich immer, wie es einmal ein Bundeskanzler gesagt hat, sagen: Wir wollen jetzt einmal die Belastbarkeit der Wirtschaft testen. Das geht immer so weit, bis sie fertig ist - nicht fertig im Sinne von sie steht parat, sondern vollständig am Boden. Das ist müßig.

Ich meine, diesen Energiemix sollten wir so erhalten, wie er ist. Sie sehen, allein durch den Zuwachs an privaten Kraftwerken, insbesondere Windkraft und Solarenergie und wahrscheinlich auch Biomasse, wird der prozentuale Anteil der

Braunkohle am Gesamtenergieverbrauch schon deutlich zurückgeführt. Ich habe es vorgetragen: 47 % bei den öffentlichen Kraftwerken, 24 %, wenn man alles zusammennimmt. Ich glaube nicht, dass die Förderabgabe hierbei das richtige Mittel ist.

Ich habe Ihnen auch dargestellt, wie die Förderabgabe, diese Sätze von 36 und 37 % usw., berechnet werden. Dabei wird immer geschaut, was Erdgas auf dem internationalen Markt kostet, was Erdöl auf dem internationalen Markt kostet; denn danach berechnet sich der Erdgaspreis. Dieser wird nicht einfach zwischen dem Lieferland und dem Abnehmer festgesetzt, sondern der ist vertraglich an die Märkte des Erdöls gekoppelt.

(Zuruf von Herrn Weihrich, GRÜNE)

- Ja, aber im Wesentlichen.

(Herr Weihrich, GRÜNE: Nein!)

- Doch, im Wesentlichen. Denn diejenigen, die ihr Erdgas nach Deutschland pumpen, sagen nicht einfach: Für die nächsten 20 Jahre bekommst du das für den und den Betrag. Sondern sie sagen: Wir wollen einen schwankenden Preis haben und dabei sehen wir die andere Energiequelle. Und das ist das Öl. Beim Öl ist es so, dass durch den Transport, der häufig nicht durch Pipelines geschieht, jeden Tag ein neuer Preis festgelegt wird. Deshalb können wir das bei Gas machen.

Leider ist in Sachsen-Anhalt der Gasvorrat wohl nicht so groß. Aber bei Braunkohle, die keine internationale Konkurrenz hat, halte ich das nicht für erforderlich.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister. Es gibt noch eine Nachfrage. - Herr Dr. Köck, bitte.

Herr Minister, an dem herrlichen Sonnentag in der vergangenen Woche, ich glaube, es war am Dienstag, entsprach die Gesamtleistung der erneuerbaren Energien in Deutschland der von 26 Atomkraftwerken. Das war praktisch Vollversorgung. Sehen Sie die Zukunft eher in Richtung der Energiespeicherung als in der Braunkohleverstromung und der Überleitung über große Entfernungen?