Protocol of the Session on April 25, 2013

nicht Gefahr laufen, dass sich eine Situation des Aussitzens der Probleme verfestigt.

Meine Damen und Herren! Derzeit gibt es verschiedene Aussagen des Bundes zur Ankurbelung des Neubaus mit Blick auf die angespannte Wohnungsmarktsituation in einigen Ballungsräumen. Über die degressive Abschreibung für Wohnungsbauinvestitionen, aber auch über die Wiedereinführung einer Eigenheimzulage wird geredet.

Erinnert werden muss dabei daran, dass diese Zulage im letzten Jahr dieses Programms - das war das Jahr 2006 - Kosten von mehr als 9 Milliarden € verursacht hat. Sie umfasste damit ein Vielfaches aller aktuellen Städtebau- und Wohnungsbauprogramme und stellte - bei aller gewünschten Unterstützung der Altersvorsorge und auch demografisch gewünschter Nachfrage nach Eigentumsbildung - einen gewaltigen Kraftakt dar.

Alle wie auch immer gearteten Neuregelungen müssen sich aber jetzt auch daran messen lassen, wie sie zu einer Lösung der strukturellen Probleme des Wohnungsleerstandes in weiten Teilen Deutschlands beitragen. Dabei sehe ich ausdrücklich nicht nur weite Teile Ostdeutschlands, sondern auch viele Teilmärkte im Westen unserer Republik davon betroffen.

Meine Damen und Herren! Mit dem Kompetenzzentrum Stadtumbau ist die Landesregierung vor gut einem Jahr an den Start gegangen. Anknüpfend an die guten Erfahrungen der IBA Stadtumbau sollen in den nächsten Jahren Strategien, Konzepte und Projekte entwickelt werden und die teilnehmenden Städte bei der Überarbeitung ihrer integrierten Stadtentwicklungskonzepte Unterstützung erfahren. Themenschwerpunkte sind regionale Identität, Mobilität, Infrastruktur, Wohnen und Klima.

Bisher beteiligen sich fünf Städte mit konkreten Projekten, in denen es erfreulicherweise gelungen ist, eine ressortübergreifende Hilfe durch die Landesregierung zu organisieren. Weitere fünf Städte interessieren sich jetzt für eine Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum. Sie sehen aber auch: Es gibt noch deutlich Luft nach oben, was die Beteiligung angeht. Dazu gilt es, die Chancen zu erkennen und zu ergreifen.

Was die Investitionen in Immobilien angeht - das ist klar -, sind zuerst die Eigentümer gefragt. Den Rahmen, das wirtschaftlich, nachhaltig und sozial ausgewogen machen zu können, setzt freilich die Politik.

(Zurufe: Ja! - So ist es!)

Eine nachhaltige Entwicklung des Wohnungsbestandes muss meiner Meinung nach an zwei Punkten in besonderer Weise ansetzen, und zwar bei der Beseitigung von Barrieren in den Wohnungen und im Umfeld sowie bei der energetischen

Modernisierung. Beide Themen sind Förderschwerpunkte im Fonds „Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“.

Zugleich wird damit auch Unterstützung für die Bezahlbarkeit des Wohnens nach den durchgeführten Maßnahmen gegeben. Was nach wie vor fehlt, sind aber sozusagen die Spielregeln zu dem Fonds. Denn noch ist nicht geklärt, welche bestehenden Programme in den Fonds überführt werden sollen. Auch wenn für die Kunden alles wie bisher weiterläuft, muss uns schon interessieren, wie die Arbeit unter dem Fondsdach zum Aufbau des revolvierenden Fonds aussieht.

Nachdem wir in der Februarsitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr einen ersten Einblick erhalten haben, denke ich, dass uns die Details, auch was die Verteilung auf die einzelnen Finanzierungsinstrumente anbetrifft, in einer der nächsten Ausschusssitzungen noch einmal beschäftigen müssen.

Hilfreich wäre es zudem, wenn der Bund die KfWProgramme für die Wohnraumanpassung und die energetische Sanierung mit ausreichenden Mitteln ausstatten und nicht, wie teilweise geschehen, sogar streichen würde.

Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel ist in den letzten mehr als 20 Jahren viel für die Stadtsanierung und die Wohnraumförderung erreicht worden. Insofern ist das berühmte Glas auf jeden Fall halbvoll. Aber es darf eben nicht zu einer Entwertung dieser Erfolge kommen.

Stadtentwicklung als dauerhafte Aufgabe schließt auch viel Kontinuität in der Unterstützung durch die öffentliche Hand ein. Dafür lassen Sie uns gemeinsam mit Blick auf attraktive Städte in unserem Land streiten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kollege Felke, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Webel. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Bilanz von inzwischen etwas mehr als zehn Jahren Stadtumbau ist eine Erfolgsgeschichte. Der Stadtumbau Ost hat wesentlich zum positiven Wandel unserer Städte beigetragen. So konnten der demografisch bedingte Wohnungsleerstand deutlich gesenkt und die Innenstädte Sachsen-Anhalts gestärkt werden.

In dem Zeitraum von 2002 bis 2012 ist es gelungen, allein im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost Investitionen in Höhe von

513,3 Millionen € zur Verfügung zu stellen. Mit einem Anteil von 235,3 Millionen € konnte der Abriss bzw. Rückbau von dauerhaft leerstehenden Wohnungen gefördert werden, um die städtischen Strukturen zu stabilisieren. Gleichzeitig wurden 278 Millionen € gezielt für die städtebauliche Aufwertung von Stadtteilen bzw. Stadtquartieren eingesetzt. Hierbei stammen 72,5 Millionen € aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Hinzu kommen im Bereich Aufwertung 102,7 Millionen € seitens der kommunalen Haushalte, sodass sich das Investitionsvolumen auf ca. 616 Millionen € erhöht.

Bis Ende des vergangenen Jahres wurden ca. 70 000 Wohnungen abgerissen bzw. vom Markt genommen. Eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der städtebaulichen Aufwertung konnte durchgeführt werden. Zu dieser erfolgreichen Bilanz haben neben dem Stadtumbauprogramm auch die übrigen Städtebauförderprogramme und die Wohnungsbauförderung beigetragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherige Entwicklung würde infrage gestellt, wenn der Stadtumbau, der als Prozess nie als abgeschlossen zu betrachten ist, keine Fortsetzung fände.

Herr Felke, Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen und wir sind ja da auch sehr nahe beieinander.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU, und von Herrn Schröder, CDU)

Insoweit bedarf es in den kommenden Jahren auch und gerade angesichts des demografischen Wandels wegen zurückgehender Bevölkerungszahlen und deutlich weniger Haushalten und der hiermit verbundenen sinkenden Wohnungsnachfrage der Fortsetzung des Stadtumbaus. Rückbau und Aufwertung sind dabei aufgrund der Wechselwirkung immer als Einheit zu betrachten.

Ende des Jahres läuft die bisherige Altschuldenregelung aus, die es Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, nach erfolgtem Abriss von den sogenannten Altschulden entlastet zu werden.

Mit der in den Jahren 2012 und 2013 gewährten Abrissförderung ermöglicht es das Land einer Reihe von Unternehmen, nach dem Abriss die noch bestehenden Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Damit werden die Möglichkeiten, die der Bund Unternehmen in SachsenAnhalt gewährt, nahezu ausgeschöpft werden können. Darüber hinaus existieren nach wie vor derartige Altschulden. Den derzeitigen Erkenntnissen zufolge wird es vonseiten des Bundes keine Anschlussregelung im Hinblick auf weitere Entlastungsmöglichkeiten geben.

Es müssen jedoch auch in den folgenden Jahren Wohnungen vom Markt genommen werden. Da bedarf es anderer Anreizinstrumente, die es den Unternehmen der Wohnungswirtschaft auch weiterhin ermöglichen, Abrissmaßnahmen zu realisieren. Insoweit ist das vom Bund in Auftrag gegebene Gutachten abzuwarten, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.

(Zurufe von der LINKEN: Schön! - Toll!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Des Weiteren ist die Landesregierung der Festlegung aus der Koalitionsvereinbarung gefolgt, ein Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt einzurichten, um den mit der IBA Stadtumbau 2010 beschrittenen Weg einer partizipativen Stadtentwicklung fortzuführen und weiterzuentwickeln.

Mit Wirkung vom 1. November 2011 hat das Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt seine Arbeit aufgenommen. Anlässlich der ersten Städtenetzkonferenz im April 2012 hat sich der begleitende Beirat des Kompetenzzentrums konstituiert. Diesem Beirat gehören neben Experten und Vertretern von Kammern und Verbänden auch Vertreter aus den vier Fraktionen des Landtages an.

Inzwischen hat das Kompetenzzentrum mit verschiedenen Hochschulen Kooperationsverträge abgeschlossen und in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden erste Projekte entwickelt, an deren Umsetzung gearbeitet wird. In den Mittelpunkt der Tätigkeit rückt jetzt die Unterstützung von Städten und Gemeinden im Hinblick auf die Überarbeitung und Fortschreibung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte. Die Überarbeitung bzw. Fortschreibung wird dabei unter dem besonderen Gesichtspunkt der CO2-Minimierung und des Klimaschutzes stehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung, mit den vom Bund zunächst bis zum Jahr 2013 bereitgestellten Kompensationsmitteln einen revolvierenden Fonds einzurichten, ist umgesetzt. Hieraus sollen Projekte des generationengerechten Umbaus und der energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes in Form der Gewährung von Darlehen, Garantien und Bürgschaften sowie Zuschüssen unterstützt werden. Die Investitionsbank SachsenAnhalt verwaltet diesen Fonds im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr.

Ich kann dazu gegebenenfalls auch im Ausschuss berichten, denn hier steht schon seit 49 Sekunden „Ende der Redezeit“.

(Herr Schröder, CDU, lacht - Herr Scheurell, CDU: Schade!)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und von der Regie- rungsbank)

Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner spricht der Abgeordnete Herr Henke für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Felke, in Ihrer Einbringungsrede war viel Richtiges.

(Herr Felke, SPD: Gut!)

Auch der Antrag enthält nichts Falsches,

(Zurufe von der SPD: Na bitte! - Sehr schön!)

hilft aber auch so richtig niemandem.

(Zuruf: Nö!)

Bestenfalls hält er das Thema Stadtumbau auf der politischen Tagesordnung.

(Herr Scheurell, CDU: Das ist doch wichtig!)

Er lässt aber bisherige Debatten, Miet- und Wohnungsmarktberichte, Regierungshandeln und Regierungsantworten unbeachtet. Beispiel: Diese SPD-Regierungsbeteiligung hat dem unsozialen Mietrechtsänderungsgesetz im Bundesrat nicht widersprochen. - So.

Was soll heute nun erreicht werden? Mit dem Inhalt des Antrages hätten wir auch eine beschlussfreie Aktuelle Debatte führen können

(Zuruf von der LINKEN: Genau!)

nach dem Motto: „Wir reden mal drüber“. Nur, liebe Kollegen Sozialdemokraten, damit Sie dem Verdacht entgehen, hier die regionale Variante eines nun plötzlich von der SPD entdeckten Wahlkampfthemas „bezahlbares Wohnen“ im Plenum zu platzieren, sollte der Antrag auch inhaltlich konkreter sein.

(Beifall bei der LINKEN)