Protocol of the Session on April 25, 2013

Vielen Dank. - Um die weitere Berichterstattung im Ausschuss bitte ich sehr dringend.

Eine Frage drängt sich mir dann allerdings schon auf, wenn Sie auf laufende Ermittlungen verweisen, weswegen jetzt noch nicht mehr zu sagen ist als die Fakten, die Grund meiner Fragestellung waren, die Sie jetzt noch einmal vorgetragen haben. Am 9. April kamen die ersten Berichte über die „AD Jail Crew“ in den Medien auf. Wie ist es dann möglich, dass Ihre Sprecherin bereits am 10. April in der Zeitung damit zitiert werden kann, dass es keinerlei Hinweise gibt, wenn die Ermittlungen jetzt noch laufen?

Ich verstehe nicht, wieso Sie da einen Widerspruch sehen. Es gab damals keine Hinweise, wir haben die auch im Moment nicht. Ich kann aber nicht ausschließen, dass es Kontakte gibt, weil die Ermittlungen noch laufen.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Frau Ministerin. Weitere Fragen gibt es nicht.

Ich rufe die Frage 3 auf. Sie betrifft sozialpädagogische Leistungen für Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Burg. Frau Abgeordnete Dr. Angelika Klein, bitte.

Danke, Herr Präsident. - Mit einem Schreiben vom 10. April 2013 der Ministerin für Justiz und Gleichstellung wurden die Mitglieder des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung darüber informiert, dass im Rahmen einer Zusatz- und Ergänzungsvereinbarung das Land Sachsen-Anhalt mit dem Betreiber der Justizvollzugsanstalt Burg ein Stundenkontingent zur Sicherstellung der therapeutischen und sozialpädagogischen Behandlung sowie der gesamten freizeit- und sportkoordinatorischen Betreuung aller Sicherungsverwahrten und Gefangenen vertraglich vereinbart wurde. Hierfür wurden im Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 500 000 € durch den Landtag beschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Arbeits- und Anstellungsverträge im Allgemeinen und einer tarifgerechten Entlohnung im Besonderen vor?

2. Wie kann im Rahmen des Controlling geprüft und festgestellt werden, dass die in den Haushalt eingestellten zusätzlichen 500 000 € in vollem Umfang für die vereinbarten zusätzlichen Leistungen durch den Betreiber eingesetzt werden?

Danke schön, Frau Abgeordnete. - Für die Landesregierung beantwortet die Frage die Ministerin Frau Professor Dr. Kolb.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Dezember 2012 haben das Land Sachsen-Anhalt als Auftraggeber und die Projektgesellschaft Justizvollzug Burg GmbH & Co. KG als Auftragnehmer zusammen mit der Firma

Kötter Justizdienstleistungen GmbH & Co. KG eine Zusatz- und Ergänzungsvereinbarung über therapeutische und sozialpädagogische Leistungen für Sicherungsverwahrte, die in der JVA Burg untergebracht sind, und für Gefangene, für die die Sicherungsverwahrung bereits angeordnet oder vorbehalten ist, abgeschlossen.

Zur Klarstellung möchte ich deshalb zunächst anmerken, dass entgegen dem, was Frau Dr. Klein ausgeführt hat, neben den Sicherungsverwahrten die Vereinbarung nicht für alle Gefangenen in der JVA Burg gilt, sondern nur für diejenigen, die von Sicherungsverwahrung bedroht sind.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt.

Zur Frage 1: Welchen Inhalt die mit dem Fachpersonal geschlossenen Anstellungsverträge im Einzelnen haben, ist uns nicht bekannt. Die Inhalte der Verträge müssen von unserer Seite nicht genehmigt werden.

Der Auftragnehmer hat sich jedoch im Grundvertrag verpflichtet, tarifgerecht zu entlohnen. Dies geschieht in Anlehnung an die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes. Die vereinbarten Stundenverrechnungssätze für fachtherapeutische, sozialpädagogische und heilpädagogische Leistungen stellen die tarifgerechte Entlohnung aus unserer Sicht sicher.

Zur Frage 2. Die erbrachten Leistungen werden je Monat und Mitarbeiter bezogen auf die zu betreuenden Sicherungsverwahrten und Gefangenen entsprechend detailliert und prüffähig dargestellt und abgerechnet, sodass für uns jederzeit nachvollziehbar ist, in welchem Umfang Leistungen für die von dieser Vereinbarung betroffenen Gefangen erbracht worden sind.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Dr. Klein. Bitte.

Danke. - Frau Ministerin, jetzt habe ich es vielleicht nicht richtig verstanden. Haben Sie gesagt, diese Betreuung ist nur für die Sicherungsverwahrung und für alle, die davon künftig möglicherweise betroffen seien? In dem Schreiben steht, dass es für alle Sicherungsverwahrten und für alle Gefangenen wäre. Das ist ja nun mehr; denn nicht alle Gefangenen sind möglicherweise von Sicherungsverwahrung betroffen.

Sie haben ja grundsätzlich nach der Zusatzvereinbarung, die wir im Dezember geschlossen ha

ben, gefragt. Sie bezieht sich ausdrücklich auf die Sicherungsverwahrten und auf die von Sicherungsverwahrung Bedrohten. Denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist dafür eine zusätzliche Therapie notwendig, weil wir Anstrengungen unternehmen müssen, die darauf abzielen, die Sicherungsverwahrung möglichst zu verhindern.

Unberührt davon ist der Grunddienstleistungsvertrag, in dem wir für den Bereich medizinische Leistungen bzw. Sozialtherapie die Stundenkontingente für alle übrigen Gefangenen schon eingekauft haben. Das hatten wir also vorher. Wir haben jetzt eine Erweiterung für die Sicherungsverwahrung. Es sind, so glaube ich, ungefähr 30 Gefangene, die von Sicherungsverwahrung bedroht sind.

Darf ich noch etwas fragen?

Eine zweite und letzte Nachfrage.

Frau Ministerin, wir werden morgen noch einmal über das Thema Dienstleistungsverträge reden. Mich würde einmal interessieren, inwieweit die Firma Kötter, die Sie genannt haben, prädestiniert ist, eine therapeutische oder sozialpädagogische Behandlung anzubieten.

Es gibt konkrete fachliche Vorgaben für die Qualifikation des entsprechenden Personals. Wir suchen das Personal mit aus. Das heißt, sie können ohne unsere Zustimmung keine Person einstellen, sodass durch uns gewährleistet wird, dass die notwendigen Qualifikationen vorhanden sind, um die notwendigen Therapien durchzuführen. - Danke.

Danke schön, Frau Ministerin. - Ich rufe die Frage 4 auf.

(Herr Herbst, GRÜNE, meldet sich)

- Entschuldigung, das ist nicht möglich. Wir sind in einer Fragestunde, Herr Kollege Herbst.

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Natürlich ist das möglich!)

- Nein. - Frau von Angern stellt die Frage 4. Es geht um die Auslastung der Jugendsozialtherapeutischen Abteilung der Jugendanstalt Raßnitz. Bitte.

Mit einem Schreiben vom 27. März 2013 der Ministerin für Justiz und Gleichstellung wurden die Mitglieder des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung darüber informiert, dass die im Dezember 2012 eröffnete jugendsozialtherapeutische Abteilung der Jugendanstalt Raßnitz, die über 24 Plätze verfügt, aktuell durch eine Wohngruppe mit elf Gefangenen belegt ist.

Des Weiteren sei vorgesehen, dass nach einer Einführungsphase die zweite mögliche Wohngruppe mit zwölf Gefangenen belegt werden soll. Momentan seien alle gemäß der §§ 174 bis 180 StGB verurteilten Gefangenen in der jugendsozialtherapeutischen Abteilung aufgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welchen Zeitraum hat die Landesregierung mit welchem fachlichen Hintergrund die Einführungsphase geplant, und wie wird damit umgegangen, wenn weiterer kurzfristiger Bedarf aufgrund bestehender Voraussetzungen bestehen wird?

2. Durch welches Personal und in welcher Größenordnung wird der für eine jugendsozialtherapeutische Abteilung erforderliche Personalschlüssel realisiert? Bitte darstellen, welches Personal aus welcher Justizvollzugsanstalt bzw. aus der Jugendanstalt in die jugendsozialtherapeutische Abteilung der Jugendanstalt Raßnitz versetzt werden soll.

Danke schön, Frau Kollegin von Angern. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Frau Professor Dr. Kolb.

Herr Präsident, das mache ich sehr gern. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben im September 2012 die jugendsozialtherapeutische Anstalt - kurz Jugend-Sotha - in der Jugendanstalt Raßnitz mit insgesamt 24 Behandlungsplätzen eröffnet. Bis Ende Januar 2013 erfolgte zunächst die Belegung einer Behandlungsgruppe mit elf Plätzen.

Im Vorfeld war bereits durch die Bediensteten ein Behandlungskonzept erstellt worden. Da das Konzept als solches noch keine Aussagen darüber erlaubt, inwieweit es denn praktisch auch funktioniert, sollte mit der Einrichtung zunächst einer Gruppe sichergestellt werden, dass praktische Erfahrungen gesammelt werden und dass im Rahmen einer Einführungsphase festgestellt werden kann, ob die theoretischen Überlegungen praktisch tatsächlich funktionieren.

Es geht dabei um Fragen der Gestaltung des therapeutischen Klimas in einer Wohngruppe, der Durchführung verschiedener Gruppenmaßnahmen, deren Koordinierung, der Integration der tiergestützten Therapie in den Behandlungsablauf, was ein neuer Ansatz der individuellen therapeutischen Behandlung war, und der Koordinierung therapeutischer Maßnahmen mit Arbeit, Ausbildung und Freizeitmaßnahmen. Darüber hinaus ging es um die Stabilisierung des Behandlungsteams, das sich in dieser Gruppe erst neu zusammengefunden hat.

Wir gehen davon aus, dass bei einer sofortigen vollständigen Belegung diese praktischen Erfahrungen nur schwer zu erreichen sind, sodass für eine Einführungsphase, die in der Regel sechs Monate dauert, eben zunächst eine Gruppe eingerichtet wird. Das wird von unserer Seite begleitet. Eine erste Auswertung der Erfahrungen soll im Mai dieses Jahres erfolgen.

Zur Frage eines kurzfristig bestehenden Bedarfs an therapeutischer Behandlung. In der Jugendanstalt Raßnitz besteht die Möglichkeit einer externen Behandlung durch eine Psychotherapeutin. Eine therapeutische Behandlung könnte auch außerhalb der jugendsozialtherapeutischen Anstalt begonnen und dann in der Jugend-Sotha fortgesetzt werden. Es ist aber auch noch ein Behandlungsplatz frei, sodass nach wie vor noch die Möglichkeit besteht, weitere Jugendliche in die Gruppe aufzunehmen.

Zur zweiten Frage. Für den Betrieb der jugendsozialtherapeutischen Abteilung mit 24 Behandlungsplätzen ist nach den Empfehlungen des Arbeitskreises sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug folgendes Personal erforderlich: zwei Psychologen, zwei Sozialpädagogen, neun Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, wobei ein Bediensteter als Wohngruppenleiter agiert.

(Unruhe)

- Ich wollte, dass das, was ich sage, auch gehört wird. - Aktuell sind zwei Psychologen, ein Sozialpädagoge und sechs Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes in der Jugend-Sotha tätig. Das Personal stammt bisher aus der Jugendanstalt Raßnitz. Mit der Schließung der Außenstelle in Magdeburg können die daraus entstehenden personellen Ressourcen genutzt und die offenen Stellen des Sozialpädagogen und der drei AVD-Bediensteten entsprechend besetzt werden.

Danke, Frau Ministerin. Nachfragen gibt es nicht.

Ich rufe die Frage 5 auf. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Wagner gestellt und betrifft den Einsatz von Honorarkräften im Schulbetrieb der Jugendanstalt Raßnitz.

Der Landesbetrieb für Bildung und Beschäftigung von Gefangenen organisiert den Schulbetrieb für schulpflichtige Gefangene in der Jugendanstalt Raßnitz. Zum einen werden hierfür fest angestellte Lehrer und Lehrerinnen eingesetzt. Zum anderen wird aufgrund unterschiedlicher Bedarfe auf Honorarkräfte zurückgegriffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele festangestellte Lehrer und Lehrerinnen und wie viele Honorarkräfte arbeiten in der Schule der Jugendanstalt Raßnitz zur Erfüllung der Schulpflicht Gefangener? Ich bitte die Landesregierung, in der Antwort die Anzahl der Lehr- bzw. Honorarkräfte nach Schulformen sowie Unterrichtsfächern zu differenzieren sowie das Stundenvolumen pro Woche aufzuzeigen.