Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist wohl niemandem entgangen, dass Handlungsbedarf besteht. Ich nehme mit, dass die Darlegung des Ministers - ohne dass er das direkt gesagt hat - eine Bestätigung unseres Antrages war. Mehr noch: Er hat deutlich gemacht, dass man - das wussten wir nicht - bereits in diese Richtung arbeitet, um Verwaltungsvorschriften zu ändern. Also eine Bestätigung unseres Antrages.
Vielleicht wird irgendwie einmal das Verhalten einer Regierungskoalition in die Geschichte eingehen. Man kann bei solchen Anträgen nicht über den Schatten springen. Man meint gemeinsam das Richtige, aber es gehört nicht zum Prinzip des Parlamentarismus, einmal zu sagen: Ja, hier müssen wir gemeinsam ans Werk gehen und arbeiten. Ich muss es einfach so sagen, weil ich mich oder unsere Fraktion sich durch die Darlegung des Ministers bestätigt fühlt.
Herr Bergmann, ich glaube, ich muss Sie korrigieren. Ich glaube, das ist auch eine Frage für den Ältestenrat. Unser Antrag ist eindeutig der, der am weitesten geht.
Frau Frederking hat es auch gesagt: In dem ersten Punkt wird die rechtliche Situation begrüßt. In dem zweiten Punkt wird die Notwendigkeit betont, Außenbereiche zu schonen - alles geregelt, alles Bestandteil unseres Antrages. Der dritte Punkt besagt, die Landesregierung möge ihre Tätigkeit im Ausschuss darlegen, also das, was sie gegenwärtig macht.
Unser Antrag geht am weitesten, weil wir von der Landesregierung fordern, dass Ergebnisse auf den Tisch kommen, um endlich - das ist das, was Sie gesagt haben - Auslegungsstreitigkeiten in Bezug auf § 35 des Baugesetzbuches zu beenden.
Ich freue mich auf die Diskussion in den beiden Ausschüssen und bitte Sie: Springen Sie doch zum Schluss der Landtagssitzung einmal über Ihren Schatten und stimmen Sie der Überweisung beider Anträge zu!
Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Es ist ein Überweisungsantrag gestellt worden. Wir stimmen erst einmal generell über die Frage ab, ob wir überweisen. Wenn es eine Mehrheit gibt, klären wir, wohin wir überweisen.
Wer einer Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden und über den Antrag wird direkt abgestimmt.
Wir stimmen zunächst über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/1894 der Fraktion DIE LINKE ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Dann stimmen wir über den Alternativantrag in der Drs. 6/1924 ab. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter Punkt II in der fünften Zeile nach der Passage „unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 a bis d“ die Angabe „und § 35 Abs. 2“ gestrichen werden soll.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag unter Berücksichtigung dieser Änderung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Alternativantrag
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Graduiertenförderung im Land erfährt höchste Anerkennung durch die Hochschulen. Sie erfährt höchste Anerkennung durch die Wissenschaftseinrichtungen.
Die Graduiertenförderung im Land ist ein wichtiges Instrument, um die Begabtesten und Besten im Land zu halten, an die Hochschulen zu binden und damit dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Und doch besteht derzeit große Sorge bei den Hochschulen dahin gehend, dass dieses Modell ein Auslaufmodell wird, das abgeschafft werden soll. Es besteht die große Sorge, dass die Finanzen „eingestampft“ werden und dass man dadurch die Graduiertenförderung in dem Sinne über die Landesstipendien nicht mehr betreiben kann.
Meine Damen und Herren! Dieses Signal hinsichtlich der Einschränkungen gibt es derzeit schon durch die Burg Halle, die uns eine Resolution zugeschickt hat. Darin steht, dass in diesem Jahr nur die Hälfte der Stipendien ausgegeben werden darf. Wie gesagt, es war eine Anmerkung der Burg mit dem Hinweis, dass im nächsten Jahr diese abgeschmolzene Summe noch einmal um 40 % gekürzt werden soll.
In einer Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage von 2012 wurde zugesagt, dass die Graduiertenförderung auch in diesem Jahr unverändert fortgeführt werden soll, die gleichen Mittel zur Verfügung stehen und damit die gleichen Vergabekriterien vorhanden sein sollen.
Frau Ministerin, vielleicht können Sie in Ihrer Rede darauf eingehen, was denn nun stimmt, Ihre Antwort aus dem letzten Jahr oder das, was jetzt an Signalen aus den Hochschulen kommt. Vielleicht können Sie dadurch der Unsicherheit etwas begegnen.
Diese Unsicherheit kann ich allerdings verstehen, deswegen unser Antrag. Wir möchten, dass der Landtag das Signal gibt, dass die Graduiertenförderung erhalten bleiben soll.
Ich habe die Landesregierung bisher immer so verstanden, dass es für sie wichtig ist, die wissenschaftliche Profilierung des Landes voranzutreiben. Die Abschaffung der Graduiertenförderung wäre tatsächlich eine Schwächung der Innovationskraft des Landes. Das ist etwas, was wir uns nicht leisten können.
Aber die Graduiertenförderung hat auch durchaus ihre Probleme. Als Erstes ist die Höhe der Stipendien zu nennen, die monatlich bei 895 € liegt.
Meine Damen und Herren! Davon gehen die Krankenkassenbeiträge ab; davon muss man die Wohnung bezahlen; davon muss man leben. Am Ende bleibt den Besten im Land - im Gesetz steht, dass damit die Besten gefördert werden sollen - kaum mehr als der Hartz-IV-Satz übrig. Das muss sich in unseren Augen ändern.
Deswegen hat DIE LINKE in der letzten Legislaturperiode den Vorschlag gemacht, die Stipendienhöhe anzuheben, und zwar auf das Förderniveau der Bundesstiftungen, der Studienstiftung des Volkes, bzw. der Bundesstiftungen, die die Parteien haben. Dort gibt es den Satz von 1 050 €. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen.
- Ja, Herr Borgwardt, wenn Sie sich mit dem Thema Leistung einmal beschäftigt hätten - - Lesen Sie das Graduiertenförderungsgesetz. Lesen Sie, nach welchen Kriterien diese Stipendien des Landes vergeben werden: die Besten der Besten. Dies war auch die Aussage der Hochschulen im Rahmen der letzen Diskussionen.
Die Besten der Besten bekommen diese Förderung. Man kann sie leider nicht auf Stellen setzen, aber man will sie trotzdem an den Hochschulen halten. Das sind die Leute, die die Leistung bringen. Also kommen Sie nicht mit solchen Zwischenrufen.
Mit unseren Gesetzesinitiativen konnten wir zumindest erwirken, dass die Möglichkeiten, etwas hinzuzuverdienen, verbessert worden sind. Allerdings bleibt die Höhe der Fördersumme problematisch.
Ich komme nun darauf zu sprechen, wie das Promovieren an den Hochschulen vonstatten geht. Idealerweise stehen Stellen zur Verfügung, die dann entsprechend vergeben werden können. Al
lerdings sorgen real sinkende Hochschulbudgets, beispielsweise wegen der Inflation etc., dafür, dass wir weniger Stellen zur Verfügung haben. Dies kann auch durch Drittmittel nicht aufgefangen werden. Deswegen gibt es diese Förderinstrumente der Stipendien.
Natürlich sind Stellen zu bevorzugen; denn dort ist man sozial abgesichert. Es wird in die Rentenkasse und in die Sozialversicherung etc. pp. eingezahlt. Trotzdem stehen wir dazu, dass es nebenher diese Graduiertenstipendien geben soll, damit mehr Leute in unserem Land die Möglichkeit haben, zu promovieren. Über die Schwierigkeiten, die sich für die Doktorandinnen und Doktoranden im Moment ergeben, muss weiter diskutiert werden.
Deswegen gibt es in Halle eine Initiative, die vorschlägt, den Status der Promovierenden zu überprüfen und ihn gesetzlich festzuschreiben und darüber hinaus eine Promovierendenvertretung zu etablieren. Eine solche Initiative können wir durchaus unterstützen. Sie ist eine umfassende Diskussion durchaus wert.
Durch unseren Vorstoß, das Graduiertenförderungsgesetz entsprechend zu verändern, haben wir auch erreicht, dass man den Fachhochschulen die Graduiertenförderung geöffnet hat. Nunmehr haben die Fachhochschulen die Möglichkeit bekommen, Graduiertenstipendien zu vergeben. Dies soll in diesem Jahr, so glaube ich, das erste Mal der Fall sein bzw. es war im letzen Jahr das erste Mal der Fall.
Den Antworten auf unsere Große Anfrage konnte ich entnehmen, dass es Bewegung an den Fachhochschulen und an den Universitäten dahin gehend gibt, kooperative Promotionsverfahren voranzubringen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Kritikpunkt ist die Förderdauer, die in der Regel leider bei nur zwei Jahren liegt. Im Jahr 2011 wurden lediglich Verlängerungen ausgesprochen. Das ist ein großer Kritikpunkt.