Protocol of the Session on February 21, 2013

Danke sehr, Herr Kollege Herbst. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Borgwardt. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Vorbemerkungen: Man kann als Opposition nach dem Prinzip verfahren: Der Koalition ist alles zuzutrauen. - Ich kann Ihnen sagen: Niemand hat daran gedacht, bei den rechtsmedizinischen Instituten Einsparpotenziale in der exorbitanten Weise, wie Sie es gesagt haben, zu eröffnen.

(Zurufe von der LINKEN)

- Synergien sind immer denkbar. Darauf komme ich nachher.

(Zuruf von der LINKEN: „Niemand“ würde ich jetzt mal nicht sagen!)

- Sie können ja eine Frage stellen. - Zweite Vorbemerkung: Ich weiß nicht, ob wir sehr erfreut darüber sind, dass die Zahl der notwendigen Obduktionen, die einer Beweissicherung dienen, gestiegen ist. Richtig ist, dass die Obduktionen in guter Qualität durchgeführt werden müssen. Aber ob wir uns freuen sollen, dass ihre Zahl gestiegen ist, wage ich zu bezweifeln.

Die Arbeit der rechtsmedizinischen Institute ist unverzichtbarer Teil einer zügigen Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Das gilt nicht nur für die Leiche auf dem Sektionstisch; denn Rechtsmediziner verbringen auch sehr viel Zeit mit den Lebenden. Meine Kollegin ging bereits darauf ein. Durch die forensische Beweissicherung werden bei Gewaltopfern zum Beispiel Wunden dokumentiert.

Vergessen wir bitte nicht den Bereich Forschung und Lehre, obwohl dieser nach Aussage von Professor Lessig nur ungefähr 10 bis 15 % der Arbeit an beiden Standorten beinhaltet. Diesen Standortfaktor müssen wir besonders im Auge haben, gerade vor dem Hintergrund des aktuellen und akuten Ärztemangels.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen wurde viel über knappe Kassen in der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt diskutiert. Es geht um nicht kostendeckende Gebühren. Meine Vorredner gingen darauf ein. Nach Aussage von Professor Lessig ist ein Defizit von ungefähr 1,5 Millionen € zu prognostizieren.

Dies und andere Sachverhalte waren Gegenstand eines Gesprächs mit Professor Lessig in der letzten Woche. Kollege Wunschinski und Herr Staatssekretär Wünsch haben daran ebenfalls teilgenommen. Ein Teil der Dinge, die Frau Ministerin Wolff schon angedeutet hat, sind in dem Gespräch von Professor Lessig selbst benannt worden. Ich hatte ihn auch gebeten, dazu etwas Schriftliches zu erarbeiten. Das werden wir zu gegebener Zeit vorlegen.

Deswegen sind wir - damit möchte ich abkürzen - für eine Überweisung, um gerade darüber zu reden.

Ich glaube, dass eine Anhörung oder ein Fachgespräch ausschussübergreifend in jedem Fall sinnvoll wäre. Deswegen würden wir den Antrag gern zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überweisen - dort ist das Thema nun einmal verortet; über die Sinnhaftigkeit kann man sich unterhalten, aber ich würde einfach nach dem jetzigen Ressortprinzip vorgehen - und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Inneres.

(Zuruf von der LINKEN: Soziales nicht?)

- Und Soziales, wenn Sie das möchten. Wenn es dort tatsächlich derart viel Fallzahlen gibt, dann müssen wir uns wahrscheinlich darüber noch einmal unterhalten. Wir hatten uns bisher darauf geeinigt, den Antrag in die drei Ausschüsse zu überweisen.

Herr Borgwardt, das Thema ist auf alle Fälle finanzrelevant. Was ist mit dem Finanzausschuss?

Ich bin Ihnen dankbar, Frau Präsidentin. Der Hinweis ist richtig. Er wäre finanzrelevant und demzufolge in altbewährter Weise auch in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)

Danke sehr, Herr Kollege Borgwardt. - Für die Fraktion DIE LINKE könnte noch einmal Frau von Angern sprechen. - Sie verzichtet darauf.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1789. Ungeachtet des von der Antragstellerin geäußerten Wunsches nach Direktabstimmung ist allgemein der Wunsch nach Überweisung geäußert worden. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit dieses Hohen Hauses eine Überweisung wünscht.

Dann gehen wir zur Abstimmung über. Es wurde soeben beantragt, dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft die Federführung zu übertragen. Mit der Mitberatung sollen die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Inneres und Sport, für Finanzen sowie für Arbeit und Soziales beauftragt werden. Ist das richtig so?

(Zuruf: Ja!)

Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung

Qualifizierungsinitiative „Bildung elementar - Bildung von Anfang an“

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1790

Einbringerin des Antrages der Fraktion DIE LINKE ist Frau Hohmann. Bitte sehr.

(Herr Borgwardt, CDU, sich zum Rednerpult begebend: Entschuldigung! Ich glaube, ich habe auf dem Rednerpult etwas liegen las- sen!)

- Nicht dass Frau Hohmann aus Versehen Ihre Rede vorliest.

(Herr Borgwardt, CDU: Ich glaube, das kann sie schon unterscheiden!)

Trauen Sie mir das zu, ja?

(Frau Grimm-Benne, SPD: Bildung elemen- tar!)

Frau Hohmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das neue Kinderförderungsgesetz ist gerade beschlossen worden, schon treten die vielfältigsten Fragen zu dem Gesetz auf.

Mit unserem Antrag zum Thema „Qualifizierungsinitiative ‚Bildung elementar - Bildung von Anfang an’“ möchten wir Klarheit für die Träger der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie für die Erzieherinnen und Erzieher schaffen.

Bereits bei den Veranstaltungen zum Kita-Dialog im Januar 2013, die Minister Bischoff gemeinsam mit Frau Professor Dr. Rabe-Kleberg durchführte, stellten die Anwesenden jede Menge Fragen zum Bildungskonzept und zu dessen Umsetzung.

In § 5 - Aufgabe der Tageseinrichtungen - Absatz 3 KiFöG heißt es dazu - ich zitiere -:

„Die Träger der Tageseinrichtungen gestalten die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in eigener Verantwortung. Verbindliche Grundlage ist das Bildungsprogramm ‚Bildung elementar - Bildung von Anfang’ unter besonderer Beachtung der Sprachförderung.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen aktuelle Informationen von Trägern darüber vor, dass zurzeit die unterschiedlichsten Institute kostenpflichtige Qualifizierungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher zum aktuellen Bildungs

programm unterbreiten. Da wir nicht wissen, ob diese Angebote den qualitativen Ansprüchen des Programms gerecht werden, sind wir für klare Regelungen seitens der Landesregierung.

Wir fordern daher ein Qualifizierungskonzept für die flächendeckende Implementierung des Bildungsprogramms „Bildung elementar - Bildung von Anfang an“ in den Kindertageseinrichtungen sowie in der Tagespflege.

Das bedeutet auch, eine Analyse der derzeitigen Fortbildung zu dem Programm „Kita elementar“ zu erstellen. Aus der Praxis ist uns bekannt, dass gegenwärtig für das noch laufende Programm nicht alle gemeldeten Kita-Einrichtungen berücksichtigt werden konnten. Dass Referentinnen fehlten, war ein wesentlicher Grund dafür. Es besteht dringender Handlungsbedarf, Abhilfe zu schaffen und Alternativen anzubieten.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Stand der Qualifizierungsinitiative „Kita elementar“ in der Drs. 6/607 aus dem Jahr 2011 wurde festgestellt, dass bis zum Jahr 2011 ca. 3 400 Fachkräfte über diese Qualifizierungsinitiative erreicht wurden. Das Ziel ist aber, mindestens 9 000 Erzieherinnen und Erzieher bis zum Ende des Programms am 31. Dezember 2015 zu qualifizieren.

Das ist natürlich eine große und herausfordernde Aufgabe. Wir sehen das Ministerium in der Pflicht, die nötigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Das schließt auch ein, bekannte Hindernisse abzubauen.

So waren unter anderem einzelne Träger von Kindertageseinrichtungen unzureichend über das Programm informiert oder fühlten sich aufgrund der umfangreichen Anforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung überfordert. Außerdem traten Probleme bei der Beantragung der Zuwendungen auf, die nun ausgeräumt sein sollen.

Unserer Auffassung nach muss die derzeitige Initiative inhaltlich an das neue Bildungsprogramm angepasst werden. Denn wer sich mit beiden Programmen, dem aus dem Jahr 2004 und dem aktuellen, inhaltlich auseinandersetzt, der stellt doch wesentliche Unterschiede fest. Das bedeutet auch, dass in dem neu zu erarbeitenden Qualifizierungskonzept die Frage der Nachqualifizierung bereits erreichter Fachkräfte zu stellen ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Punkt 4 unseres Antrages zielt darauf ab, das Bildungsprogramms „Bildung elementar - Bildung von Anfang“ verbindlich in die Curricula der Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern aufzunehmen.

Nach wie vor erreicht uns Kritik aus den Einrichtungen - das war auch den Gesprächen zum KitaDialog zu entnehmen -, dass junge Absolventinnen oft nichts von dem Bildungsprogramm gehört bzw.

sich inhaltlich noch nicht damit auseinandergesetzt haben. In dieser Hinsicht besteht ein großer Nachholbedarf. Da wir in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales derzeit über die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern beraten, wäre es eine gute Gelegenheit, diesen Schwerpunkt mit in den Blick zu nehmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zusammenfassend möchten wir noch einmal auf die Dringlichkeit dieses Qualifizierungskonzeptes hinweisen. Damit würden zum einen die Einrichtungen Klarheit erhalten, wie sie ab August 2013 mit dem Bildungsprogramm umgehen sollen, zum anderen erhielten Erzieherinnen und Erzieher verlässliche Aussagen bezüglich der Fortbildungen.

Wir bitten die Landesregierung, das Konzept noch vor dem Inkrafttreten des neuen Kinderförderungsgesetzes zum 1. August 2013 im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorzustellen und dort entsprechend dazu zu berichten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.