Protocol of the Session on December 14, 2012

Es ist genau dieser fehlende Überblick, der uns letztlich in Halberstadt einen peinlichen Vorwurf der Bauern und die Aufforderung eingebracht hat: Tun Sie endlich was!

Ich denke, dass wir mit diesem Antrag und den darin gestellten Aufgaben für die Landesregierung den Erwartungen des Bauernverbandes und denen der Umweltverbände entsprochen haben. Außerdem haben in Halberstadt zumindest alle Fachpolitiker eine ähnliche Auffassung vertreten.

Daher sollte einer Überweisung zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr nichts im Wege stehen. Ich freue mich auch zu vorgerückter Stunde in der Vorweihnachtszeit auf eine interessante Debatte heute hier und im Jahr 2013 in den Ausschüssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Abgeordneter Lüderitz. - Wir haben eine Fünfminutendebatte vereinbart. Als Erster spricht Herr Minister Dr. Aeikens für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke der Fraktion DIE LINKE für die Einbringung dieses Antrags sehr herzlich, gibt doch die Diskussion hier und in den Ausschüssen Gelegenheit dazu, mit Vorurteilen und Fehlinformationen zum Thema Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Rahmen der Naturschutzgesetzgebung aufzuräumen.

Ohne an dieser Stelle auf Details einzugehen - das sollten wir den Ausschussberatungen vorbehalten -, möchte ich Folgendes festhalten:

Erstens: Der Flächenverbrauch durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist weit geringer als häufig diskutiert.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Dies können wir belegen. Das werden wir in den Ausschusssitzungen tun. Ganz überwiegend arbeiten wir mit nutzungsintegrierten Maßnahmen, wie sie die Land- und Forstwirtschaft auch wünscht.

Zweitens. Sachsen-Anhalt ist ein Pionierland, was das Thema Ökopunkte und was das Thema Ökopoolprojekte angeht. Beide Maßnahmen tragen da

zu bei, die auf der Basis des Bundesnaturschutzgesetzes auszuführenden Maßnahmen für Nutzer erträglicher zu gestalten. Sachsen-Anhalt hat hierbei eine Vorreiterrolle.

Richtig ist, Herr Abgeordneter Lüderitz, dass Sachsen-Anhalt keine Vorreiterrolle hat bei der Erhebung von Statistiken, die aber bei der Erledigung der Fachaufgaben auch nicht unbedingt weiterhelfen.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Drittens. Das, was rechtlich möglich ist, muss in Übereinstimmung mit dem Bundesnaturschutzgesetz erfolgen. Richtlinien und Verordnungen können Gesetze nicht aushebeln. Das wissen Sie auch. Und wenn Herr Gallert unterschreibt, dass es nicht dem Gebot der Vernunft entspricht, wenn wertvolles Ackerland oder andere landwirtschaftlich genutzte Flächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden, dann wäre der konsequente Schritt, eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu initiieren. Diesbezügliche Initiativen der LINKEN kenne ich jedoch nicht.

(Zustimmung bei der CDU - Oh! bei der LIN- KEN)

Viertens. Die von der LINKEN gewünschten Änderungen in der Bewertung von Eingriffen sind aus rechtssystematischen Gründen problematisch, insbesondere was die Fragen der Entsiegelung und der Versiegelung angeht. Darüber sollten wir im Ausschuss unter Hinzuziehung juristischen Sachverstandes sprechen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Absicht im Plenum besteht, diesen Antrag in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie in den Ausschuss für Umwelt zu überweisen. Dort wird Gelegenheit sein, auch über die aktuelle bundespolitische Absicht, eine Kompensationsverordnung zu erlassen, zu diskutieren.

Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung die Absicht hat, zu einer rechtlichen Vereinheitlichung dieser Thematik in Deutschland zu kommen. Das ist der richtige Weg. Sachsen-Anhalt bringt sich aktiv in die Diskussion um eine Kompensationsverordnung ein, der ich eine baldige Verabschiedung wünsche. Für Anregungen für diese Diskussionen aus den Ausschussberatungen wäre ich sehr dankbar.

Herr Lüderitz, Sie sind, obwohl Weihnachten naht, nicht sehr milde mit der Landesregierung umgegangen. Das ist Ihr gutes Recht als Opposition. Sie haben Ihre Kritik etwas heftig vorgebracht.

(Zuruf von der LINKEN: Was?)

Deshalb möchte ich Ihnen auch nicht verschweigen, was mir meine zuständigen Mitarbeiter hinsichtlich der Bewertung Ihres Antrags aufgeschrie

ben haben. Ich zitiere, was meine Mitarbeiter als ihre Auffassung niedergelegt haben: Der Antrag zeigt, dass die Antragsteller weder die aktuelle umweltpolitische Diskussion verfolgen, noch die Systematik der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen verstanden haben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Herr Schröder, CDU: Das ist ein hartes Urteil!)

Wir fahren in der Debatte fort. Als Nächster spricht - -

(Herr Gallert, DIE LINKE: Hallo, Herr Präsi- dent! Entschuldigung!)

- Herr Krause?

(Herr Krause, Salzwedel, DIE LINKE: Ich ha- be eine Frage an den Herrn Minister! - Zu- ruf: Zu spät!)

- Nein, gemeldet ist gemeldet. - Herr Minister, möchten Sie eine Frage beantworten?

Ja, selbstverständlich.

Herr Minister, Sie haben eben die Meinung Ihrer Mitarbeiter im Haus zu dem Antrag zitiert. Kennen Sie die Meinung Ihrer Mitarbeiter, die konkret Herr Wallbaum bei der Klausurtagung hat verlauten lassen? Ich glaube, Sie waren nicht da. Aber damit Sie sie kennen, sage ich es Ihnen.

Er hat nach meiner Frage gesagt: Bei Ausgleichsnahmen konkreter Objekte können wir gar nichts machen; das ist einzig und allein Angelegenheit der verantwortlichen Investoren, die den Eingriff organisieren. - Das ist die Haltung Ihrer Mitarbeiter. Darum ist eine solche Meinung gar nicht verwunderlich.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Minister, wenn ich das jetzt richtig rekapituliere, war die Frage, ob Sie Aussagen Ihrer Mitarbeiter - -

Herr Krause (Salzwedel) (DIE LINKE) :

Ob es diese Meinung gibt in seinem Hause.

(Oh! bei der SPD)

Sie können mich korrigieren, Herr Kollege. - Ich glaube, Herr Krause hat Sie gefragt, ob Sie Aussagen der Mitarbeiter Ihres Hauses zu einer Ver

anstaltung, die eine Klausurtagung gewesen sein muss, kennen. Ist das korrekt?

Herr Krause (Salzwedel) (DIE LINKE) :

Ja.

Das war die Frage.

Erstens. Herr Abgeordneter Krause, ich bewerte Aussagen meiner Mitarbeiter in öffentlichen Veranstaltungen, bei denen ich nicht anwesend war und bezüglich deren ich auch keine Rückkopplung zu meinen Mitarbeitern habe, ungern.

Zweitens ist ohne Frage richtig, dass es Fallkonstellationen gibt, bei denen der Vorhabenträger für die Durchführung von Maßnahmen verantwortlich ist. Das ist eine Vorgabe gesetzlicher Art. Wer etwas daran ändern will - den Hinweis habe ich gegeben -, der muss Hand an das Bundesnaturschutzgesetz legen.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. Weitere Nachfragen und Anmerkungen gibt es nicht. - Dann fahren wir in der Debatte fort. Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Bergmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Dr. Aeikens, mir bleibt gar nichts anderes übrig, als Ihnen - das tue ich aber auch gern - kurz vor Weihnachten im Hinblick auf die Bewertung des Antrags der Fraktion DIE LINKE uneingeschränkt Recht zu geben.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Heiterkeit bei der CDU)

Lieber André Lüderitz, ich hätte auch sagen können - ich verkneife es mir nicht, ich sage es auch -: Das, was Sie hier abgeliefert haben, war ein umweltpolitischer Offenbarungseid. Ich sage auch, warum. Du weißt genau: Die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes ist im Verhältnis 1 : 1 umzusetzen. Die gilt. Das ist ein Grundsatz, von dem nicht abgewichen werden kann; auch der Kollege Köck weiß das.

Wenn man dann in stärkerem Maße landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten will, dann kann man das nicht erreichen, indem man die naturschutzfachlichen Instrumente des Landes dahin gehend manipuliert, dass man die Fläche minimiert, die zum Ausgleich notwendig ist. Es tut mir leid, Herr Krause, so funktioniert es nicht.

Wir werden uns in den Fachausschüssen damit beschäftigen müssen. Das Problem ist uns bewusst. Aber so populistisch, wie es in diesem Antrag dargestellt worden ist, kann man es nicht behandeln. Fachlich ist das Blödsinn - Entschuldigung.