Deswegen ist es für uns sehr wichtig, dass wir die Defizite in der Therapie sehen, die es noch gibt. Es geht auch darum, dass Bewerberinnen auf die Stellen, die vom privaten Betreiber angeboten werden, von staatlicher Seite zum Glück überhaupt noch abgelehnt werden können. Das ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass wir die Dienstleistungsverträge mit hoher Wahrscheinlichkeit kündigen sollten.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen zu, so glaube ich, einem der wichtigsten Themen im Justizbereich in den vergangenen zwei Jahren und im kommenden Jahr. In diesem Sinne wünsche ich uns gute Beratungen und hoffe auf die Überweisung in die Ausschüsse.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vieles gesagt worden, vieles, was ich auch unterstreichen kann. Einige wenige Anmerkungen seien mir gleichwohl gestattet.
Wir müssen die Sicherungsverwahrung neu denken und die materiellen und die personellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein freiheitsorientierter und therapieausgerichteter Vollzug der Sicherungsverwahrung möglich wird. Das ist ein Kernsatz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die hier bereits mehrfach zitiert worden ist.
Es mag einem gefallen oder nicht, dass die Räume für die Unterbringung eine Größe von 20 m² und eine Nasszelle mit Warmwasser haben müssen. Es mag einem gefallen oder nicht, dass Ausführungen ins Kino stattfinden und Bootsfahrten angedacht waren. Es mag einem gefallen oder nicht, dass Haftentschädigung in fünfstelliger Höhe für diejenigen gezahlt wird, die zu Unrecht in der Sicherungsverwahrung waren. Aber das alles, meine Damen und Herren, ist Ausfluss von Rechtsprechung.
Die Politik - das hat Herr Herbst in Erinnerung gerufen - hatte es sich in Bezug auf den Umgang mit diesem Thema zu lange zu leicht gemacht. „Wettlauf der Härte“ war hier ein Stichwort. Sie alle - ich habe es bereits an anderer Stelle gesagt - kennen den berühmten Satz: Wegsperren, und zwar für immer! Das war, so denke ich, Politik auf Stammtischniveau, die uns nicht vorangebracht hat.
Was die zentralen Fragen anbelangt, die sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergeben, möchte ich kurz auf drei Dinge eingehen.
Die erste Frage bezieht sich darauf, wann Sicherungsverwahrung künftig überhaupt in Betracht kommt, nämlich nur nach Maßgabe einer strikten Prüfung der Verhältnismäßigkeit, die in der Regel nur gewahrt ist, wenn die Gefahr künftiger schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten des Betroffenen besteht. Bevor jemand künftig aus der Strafhaft in die Sicherungsverwahrung gelangt, hat das ein Gericht zu prüfen. Wird sie angeordnet, hat jährlich eine Überprüfung stattzufinden.
Damit sind wir bei der Prognose. Herr Borgwardt hat hier die Zahlen genannt. Nach den Zahlen, die ich habe, sieht es wie folgt aus: Wenn die Sachsen und Thüringer weg sind, haben wir noch sieben Sicherungsverwahrte. Wir bauen jetzt in Burg 18 Plätze. Die Prognose besagt, es könnten bis zu 24 werden.
Wenn aber dieser Kernsatz, den ich eben zitiert habe, von den Gerichten restriktiv ausgelegt wird und man sich strikt an die verfassungsrechtlichen Vorgaben hält - ich vermute, dass dies auch so passieren wird -, dann haben wir hier durchaus noch Luft. Wir dürfen also gespannt sein, ob sich diese Prognosezahlen tatsächlich so erfüllen.
Ein zweiter Grundgedanke betrifft das Abstandsgebot. Hierzu besagt die Gesetzesbegründung richtigerweise: Dies bedeutet größtmögliche Sicherheit nach außen bei größtmöglicher Freiheit des Untergebrachten nach innen.
Dem soll der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung tragen. Ob damit die verfassungsrechtlichen Erfordernisse hinreichend erfüllt sind, werden letztlich auch wiederum Gerichte entscheiden müssen. Meines Erachtens bietet der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung einen gangbaren Weg. Es ist mehr als nur ein Strafvollzugsgesetz light.
Ein dritter Aspekt, der sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, lautet: Die erforderlichen therapeutischen Behandlungen müssen schon während des vorangehenden Strafvollzugs so zeitig beginnen und so intensiv durchgeführt werden, dass sie nach Möglichkeit bereits vor Strafende abgeschlossen werden und sich die Frage einer anschließenden Sicherungsverwahrung damit gar nicht mehr stellt. Das wiederum ist eine Herausforderung, die wir bei der künftigen Gestaltung des Strafvollzuges beachten müssen.
Ob das alles angesichts der schon jetzt angespannten personellen Situation im Justizvollzug mit Bordmitteln zu stemmen sein wird, ist aus meiner Sicht mit mehreren Fragezeichen zu versehen. Dass wir dafür kurzfristig eine Lösung brauchen, ist in der Debatte deutlich geworden. Dafür haben wir auch im Nachtragshaushalt Vorsorge getroffen, nämlich den Mehrbedarf an Psychologen und So
Dazu, ob dies über das Jahr 2014 hinaus der Königsweg sein wird, war in der letzten Woche in der Zeitung einiges zu lesen. Das klang auch hier in der Debatte an. Auch darüber werden wir im Ausschuss zu reden haben.
Ich könnte jetzt noch etwas zu der vermeintlichen Regelungslücke und zu Artikel 3 sagen. Angesichts der fortgeschrittenen Stunde und des roten Lämpchens möchte ich Ihnen das ersparen. Ich darf Ihnen für die Weihnachtsfeiern heute Abend in den Fraktionen viel Spaß und alles Gute wünschen. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dr. Brachmann hat die fortgeschrittene Zeit angesprochen. Sie ist aber gar nicht so weit fortgeschritten. Wir sind 20 Minuten vor der Zeit. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich Ihnen ansagen, dass sich die Geschäftsführer und die Geschäftsführerin darauf geeinigt haben, dass wir heute noch die Tagesordnungspunkte 14 und 22 abhandeln, beide ohne Debatte.
Jetzt kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1673. Ich habe Folgendes gehört: Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Arbeit und Soziales. Ist das richtig?
Dann stimmen wir darüber insgesamt ab. Wer ist dafür? - Das ist das gesamte Haus. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Zustimmung des gesamten Hauses ist das auch schwierig. Damit ist der Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden.
Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen - Streichung des § 51 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung (AO)
Die erste Beratung fand in der 33. Sitzung des Landtages am 19. Oktober 2012 statt. Berichterstatter ist Herr Erdmenger. Er ist bereit. Bitte schön, Herr Erdmenger, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Berichterstattung zu diesem Antrag übernehmen. Der Antrag lautet: Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen - Streichung des § 51 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung. Der Antrag wurde in der 33. Sitzung des Landtages am 19. Oktober 2012 in erster Beratung an den Ausschuss - -
Jetzt können auch Sie mich verstehen. Jetzt verstehen wir uns alle und nun sollten wir alle dem Kollegen Erdmenger zuhören. - Vielen Dank.
Der Antrag wurde am 19. Oktober 2012 eingebracht und an den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Das Ziel der Einbringer des Antrages, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, war es, dass die Landesregierung sich im Bundesrat bei der Beratung des Jahressteuergesetzes dafür einsetzt, eine bestimmte Regelung zu streichen, nämlich die Regelung, dass die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen führen kann, sowie die Verschärfung, die darüber hinaus dazu führen sollte, dass ein Widerspruch gegen eine solche Aberkennung nicht mehr möglich sein sollte.
In der Zwischenzeit hat sich der Bundesrat mit dem Jahressteuergesetz beschäftigt. Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz in seiner Gänze abgelehnt; ob vorwiegend wegen dieser Änderungen oder wegen anderer Gründe, das will ich offen lassen.
Auch der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages - das ist die eigentlich gute Nachricht des heutigen Tages - hat gesagt, diese Änderung des Jahressteuergesetzes und die Verschärfung wollen sie nicht mitmachen. Damit ist die ursprüngliche Intention der Antragsteller zwar nicht erfüllt worden, den Verfassungsschutz bei der Beurteilung, ob eine Organisation gemeinnützig sein kann
oder nicht, ganz herauszunehmen. Es ist aber auf die alte Regelung zurückgefallen. Der Vermittlungsausschuss ist inzwischen angerufen worden.
In der 34. Sitzung am 28. November 2012 hat der Finanzausschuss den Antrag beraten und hat diese Beschlussempfehlung verfasst. Er empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erklären, eben mit der Begründung, dass der Bundesrat abschließend über das Gesetz beraten hat und deswegen eine weitere Beratung nicht mehr notwendig ist. Die Abstimmung ist mit 11 : 1 : 0 Stimmen ausgegangen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Ausschusses um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Ich darf hinzufügen, dass meine Fraktion sich der Stimme enthalten wird. - Vielen Dank.
Dann stimmen wir jetzt ab über die Drs. 6/1655. Wenn der Beschlussempfehlung gefolgt wird, bedeutet das, dass der Antrag damit für erledigt erklärt ist. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.