haupt mit dieser Frage beschäftigen müssen, zeigt Planlosigkeit, die Planlosigkeit der Bundesregierung an dieser Stelle.
All die Umsetzungsschwierigkeiten, die ich nicht noch einmal an allen Stellen wiederholen möchte - zu einigen werde ich aber nachher noch einmal ausführen -, zeigen, dass an die Aufgabe, Armut von Kindern in diesem Land zu verhindern oder zu beseitigen, nicht grundsätzlich und nicht umfassend herangegangen wird.
Eine Aufsplittung von Leistungen erzeugt das zu beklagende Wirrwarr. Wir haben uns jetzt damit auseinanderzusetzen, wie wir das bekämpfen können. Wir GRÜNE haben immer gesagt: Das darf so nicht passieren. - Wir haben das Konzept einer grünen Kindergrundsicherung vorgelegt. Hiermit würde jedem Kind gebündelt und diskriminierungsfrei unabhängig vom Sozialstatus der Eltern eine Summe in Aufstockung des Kindergeldes zugeführt, die das Existenzminimum abdecken würde. Das ist nicht der Fall bei dem, was wir jetzt zu behandeln haben.
Im Konzept der GRÜNEN würden auch zusätzliche Leistungen Berücksichtigung finden. Das heißt, bei Menschen mit Behinderungen beispielsweise würde es zusätzliche Leistungen geben. Dies wäre aus der Umschichtung von Familien- und Eheförderungsleistungen ohne Schwierigkeiten möglich.
Heute jedoch haben wir uns mit dem vorliegenden Paket der Bundesregierung zu beschäftigen. Im Interesse der Kinder sollten wir das auch tun.
Auf der einen Seite kommen die Leistungen nicht bei den Kindern an; das ist schon gesagt worden. Es sind 5 bis 10 % im Bundesdurchschnitt; in Sachsen-Anhalt profitieren dankenswerterweise etwas mehr Kinder davon. Das resultiert hauptsächlich daraus, dass die Eltern die Ansprüche schlicht und ergreifend nicht kennen. Flyer zu verteilen ist gut und schön, aber wir wissen alle, wie inflationär das gehandhabt wird. Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite sind auch Menschen mit sozialen Behinderungen - zum Beispiel Menschen, die Analphabeten oder funktionale Analphabeten sind - mit diesen Mitteln nicht zu erreichen. Sie sind überproportional in der in Rede stehenden Gruppe vertreten. Darum muss man sich aber kümmern.
gen und Leistungserbringern, um eine geregelte Leistungserbringung zu gewährleisten. Ich hätte mir gewünscht, dass wenigstens alle Leistungsberechtigten einmal angeschrieben werden, um darüber informiert zu werden, welche Leistungen ihnen zustehen, und darüber, dass diese Leistungen auch rückwirkend beantragt werden können.
Prozentzahlen sind immer gut und schön. Ich habe in meiner Heimatstadt einmal nachgefragt, um deutlich zu machen, worüber wir reden. In Dessau wurden beim Jobcenter 314, beim Sozialamt 259 Anträge gestellt. Die Zahl 573 hört sich vielleicht erst einmal nicht schlecht an, aber wenn die Zahl derjenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen könnten, 3 300 beträgt, ist das eine absolut nicht befriedigende Größenordnung.
Bei Klassenfahrten sieht der Durchschnitt sogar noch schlechter aus. Bisher wurden 38 Anträge gestellt. Ich denke, dass alle, die Kinder haben, wissen, dass gerade im Frühjahr viele Klassenfahrten stattfinden. Das ist ein Punkt, bei dem wir nachfragen müssen, warum das so ist.
Hierin kann ich Kollegin Dirlich nur zustimmen: Die Antragsverfahren sind oft so diskriminierend, dass sich - das haben Gespräche mit vielen Eltern bestätigt - die Antragsberechtigten scheuen, noch einmal zum Sozialamt oder zum Jobcenter zu gehen, um diesen Wust auf sich zu nehmen; sie lassen ihre Kinder lieber zu Hause. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann nicht im Interesse unseres Anliegens sein.
Es gibt vielfältige Probleme, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Die Zahlungsmodalitäten zwischen den Kommunen, den Jobcentern und den erbringenden Einrichtungen sind nicht geklärt. Die Bekanntmachungen - das habe ich schon erwähnt - sind völlig unzureichend. Es ist zusätzliches Personal notwendig, und es entstehen zusätzliche Kosten, die nicht - das hat mir zumindest die Kommune Dessau angezeigt - durch die von der Bundesregierung erstatteten Leistungen abgedeckt sind. Es muss geprüft werden, wie das besser laufen kann.
Der Nachweis ist angesprochen worden. Zwar sind Chipkarten sehr teuer, jedoch denke ich, dass es nicht im Sinne einer modernen Sozialpolitik ist, wenn man mit einem A4-Blatt, auf das die Leistungseinrichtungen einen Stempel setzen müssen, durch die Gegend rennt und jeder weiß, wenn man mit diesem A4-Batt zu einer Einrichtung kommt, aus welcher Art Haushalt man kommt. Solche Diskriminierungen dürfen wir uns nicht mehr leisten.
Viele Fragen stehen in Rede. Das mit der Schülerbeförderung habe ich immer noch nicht so richtig verstanden. Ich denke, da müssen wir im Ausschuss noch einmal nachfragen. Es war nicht befriedigend, was ich dazu gestern und heute gehört habe.
Es sind viele Fragen vom Bund angesprochen worden, die eigentlich originäre Ländersache sind. Die Nachhilfe will ich herausgreifen: Welche Qualität soll die Nachhilfe haben? Welche Anbieter sind dabei überhaupt zu nutzen? Gibt es dafür Zertifizierungen? - Das sind alles offene Fragen, die man sich im zuständigen Ausschuss noch einmal vornehmen sollte.
Auch die Frage bezüglich des Mittagessens ist noch offen. Wer gute Schule will, sollte ein Interesse daran haben - das ist jedenfalls meine Auffassung -, dass die Kinder ein ordentliches Mittagessen bekommen. Dann muss man das so regeln, dass die Eltern das wirklich in Anspruch nehmen.
Musikschul- und Sportbereich sind ohne Zweifel auf Landesebene zu regeln. Hierbei sind die Rahmenbedingungen völlig ungeklärt. Mir sind Geschichten zu Ohren gekommen, die ich Ihnen jetzt nicht zumuten will, aber: 6 und 4 € ist ja noch einfach; es geht noch komplizierter.
Dann muss man sich von der zuständigen Behörde jedes Mal wieder bestätigen lassen, dass das noch geht.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das sind alles Fragen, die, so denke ich, im Interesse der Kinder zügig zu klären sind. Ich kann für meine Fraktion ankündigen, dass wir in den entsprechenden Ausschüssen mit Vorlagen auf Sie zukommen werden.
Das konnte ich Ihnen auch noch nicht mitteilen, was ich aber hiermit getan habe. - Zuvor möchte ich aber noch Gäste begrüßen. Auf der Besuchertribüne können wir Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Allstedt in Eisleben willkommen heißen. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag!
Es ist eher eine Kurzintervention, aber Sie können trotzdem darauf reagieren. Liebe Kollegin, ich glaube, wir müssen über die Frage, wie die ganze Geschichte besser gelöst werden kann, in Ruhe diskutieren. Denn ich denke, dass eine Erhöhung des Kindergeldes nichts nützt, weil das Kindergeld komplett auf den Regelsatz angerechnet wird. Davon haben sie genau Null.
Ich kann den Inhalt unseres Konzeptes jetzt nicht ausführen. Ich habe mich ein wenig falsch ausgedrückt. Um eine soziale Ausgewogenheit herzustellen, müsste man das Existenzminimum auf diesen Betrag aufstocken und das versteuerte Einkommen der Eltern gegenrechnen.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Lüddemann. - Wir kommen nunmehr zum Debattenbeitrag der SPDFraktion. Es spricht zu uns Frau Grimm-Benne.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Bevor ich auf die einzelnen Punkte des Bildungs- und Teilhabepakets eingehe, möchte ich die Zielsetzung, die uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat und die zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches geführt hat, darstellen.
Es ging beim Bundesverfassungsgericht darum, gerade die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen bei Bildung und Teilhabe zu berücksichtigen und sie gezielt zu fördern sowie eine verfassungskonforme Ermittlung von Regelbedarfen umzusetzen. Das sollte zugleich auch ein Beitrag im Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut sein.
Seit 1. April sind die Leistungsansprüche aus diesem Bildungs- und Teilhabepaket wirksam. Sozial benachteiligten Familien soll mit einer zusätzlichen Förderung bei Bildung und Teilhabe am soziokulturellen Leben geholfen werden.
paket, die das gesamte Verfahren sehr schwierig macht. Frau Dirlich hat es schon gesagt. Statt Geld haben Sachleistungen Vorrang - ausschließlich Sachleistungen. Es war oberstes Ziel des Bundesgesetzgebers, dass die Eltern und Kinder eben nicht über Geldleistungen frei verfügen können und dass die Geldleistungen in den Regelsätzen nicht einfach erhöht werden.
Frau Dirlich, mir liegen andere Zahlen vor. - Es sind 350 Millionen € für Leistungen im Bereich Teilhabe und 603 Millionen € für neue Schulsozialarbeiter und Mittagessen veranschlagt. Diese Zahlen divergieren ein wenig; das ist aber völlig egal. Denn Sie haben Recht: Für die Verwaltung dieses Paketes werden 20 % des Gesamtaufwandes veranschlagt. Das ist ein Teil des Paketes, der gerade nicht beim Kind ankommt, wie es so schön heißt.
Auffällig ist bei den neu geschaffenen §§ 28 und 29 SGB II, dass nur kollektiv organisierte Teilhabe gefördert wird. Individuelle Aktivitäten fallen völlig heraus, obwohl Frau Bundesministerin von der Leyen die Stuttgarter Familiencard immer als Vorbild hervorgehoben hat. Wenn man sieht, was mit dieser Familiencard am meisten Anspruch geworden wurde, dann waren das die Bäderbetriebe mit 36 %, Zoos mit 22 % und schulische Angebote wie Klassenfahrten mit 18 %. Lediglich 8,4 % entfallen auf die Sportvereine und 0,25 % auf die Musikschulen.
Wenn ich die Klientel der älteren Kinder bzw. jungen Menschen betrachte, dann sind sie kaum noch in Sportvereinen aktiv. Die Eltern dieser Kinder bzw. dieser jungen Menschen werden keine Anträge stellen. Sie fallen also aus dem Genuss des Bildungs- und Teilhabepakets heraus.
Hinzu kommt, dass in absehbarer Zeit eine Kürzung und Entwertung der Kinderregelsätze erfolgt. Dann fallen die jungen Menschen, die das nicht in Anspruch nehmen, heraus. Somit ist dies kein Beitrag zur Verminderung der Armut von jungen Menschen.
Man wird erleben - Frau Dirlich, das erleben wir jetzt schon in unserem Landkreis -, dass diese neuen Angebote nur sehr selektiv genutzt werden