Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die vielen guten Gründe, die für die Ortsumgehung Bad Kösen sprechen, für die Menschen in Bad Kösen, aber auch für die Wirtschaftsentwicklung in diesem Teil des Burgenlandkreises nicht wiederholen.
Aber an die Fragesteller und Redner der GRÜNEN gerichtet möchte ich sagen: Es ist viel über Zahlen und Verkehrsbelastung usw. gesprochen worden; ich empfehle jedem, unabhängig von Zahlen, sich für eine Stunde an den Knoten - dort, wo früher der von Ihnen gepriesene Bahnübergang war und wo heute die Unterführung ist - zu stellen und sich selbst ein Bild zu machen.
Machen Sie sich selbst ein Bild davon und sagen Sie dann, ob diese Verkehrsbelastung für eine Wohngemeinde und erst recht für einen Kurort verträglich ist. Ich habe erhebliche Zweifel daran.
Des Weiteren möchte ich Sie fragen: Warum hat, wenn all diese guten Argumente, die Sie vorgetragen haben, stimmen, der Nabu seine Klage zurückgezogen?
Das ist mir völlig unverständlich. Ich kann mich sehr gut erinnern, dass die Begründung des Nabu und der Bürgerinitiative für die Klagerücknahme die offensichtliche Aussichtslosigkeit der Klage gewesen ist.
Deswegen möchte ich heute noch einmal klarstellen, dass das, was in Bad Kösen mit der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses geschehen ist, nichts anderes gewesen ist als eine rechtsmissbräuchliche Anwendung des Klagerechtes.
Das muss ich nicht nur behaupten, sondern das ist öffentlich, nämlich in einer Pressekonferenz der Bürgerinitiative, so gesagt worden: Das ist jetzt kein Problem mehr, wir können die Klage zurücknehmen; denn wir haben das Projekt finanziell sowieso zerschossen.
Genau das ist die Argumentation gewesen, und das ist auch das, was die Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerinitiative in Bad Kösen und Naumburg so auf die Palme getrieben hat.
Nun ist der Schaden tatsächlich erst einmal entstanden. Und was wollen die Antragsteller? - Wir wollen erreichen, dass die guten Gründe, die die Landesregierung selbst in der Vergangenheit dazu bewogen haben, die Ortsumgehung Bad Kösen zu priorisieren, erneut hervorgeholt werden und dass in Berlin darauf gedrungen wird, dass nunmehr die Dinge, die die Region selbst nicht zu vertreten hat, wieder zutage treten und dass man Einsatz zeigt, damit auch die Finanzierung der Ortsumfahrung Bad Kösen gesichert ist.
Das ist das Anliegen. Dafür werben wir als Antragsteller. Wir werden sicherlich auch Gelegenheit haben, diese Argumente im Ausschuss noch einmal auszutauschen.
Es ist keine Frage, sondern eine Kurzintervention. - Herr Erben, Sie haben gefragt, warum sie denn die Klage zurückgezogen haben. Ich kann Ihnen, weil ich an der Klage nicht beteiligt war, natürlich nicht sagen, warum sie die Klage letztlich zurückgezogen haben.
Aber was sich aus den Unterlagen, die ich sehr wohl gelesen habe, ergibt, ist, dass die Planfeststellungsbehörde in ihrer Klageerwiderung einen wesentlichen Fehler, den sie in der Planfeststellung gemacht hat, eingeräumt und korrigiert hat, nämlich die Behauptung, es gäbe eine Entlastung in den Ortsdurchfahrten. Das ist korrigiert worden. Es ist darauf rekurriert worden, dass die wesentliche Begründung im Bundesverkehrswegeplan liegt.
Das ist ein Problem, das wir in der Verkehrswegeplanung tatsächlich haben: dass der Sinn einer Maßnahme auf dem Klageweg so gut wie gar nicht mehr anfechtbar ist, wenn die Maßnahme einmal im Bundesverkehrswegeplan verankert wurde. Das ist die rechtliche Realität. Darüber, ob das sinnvoll ist oder nicht, kann man sich unterhalten. Aber es ist einfach ein politischer Beschluss und die Gerichte sagen: Dem politischen Beschluss müssen wir erst einmal folgen. Das ist der wesentliche Grund, warum diese Klage zurückgezogen wurde.
Herr Erdmenger, Sie werden bei meinem Redebeitrag sicherlich mitbekommen haben, dass das eine rhetorische Frage war, insbesondere auch deshalb, weil wir, also diejenigen, die für die Ortsumfahrung Bad Kösen sind, über den Mitteldeutschem Rundfunk mitgeteilt bekommen haben - vielleicht ist das auch irgendwo anzuschauen -, dass es das Ziel der Klage war, das Projekt wegen der befristeten Zur-Verfügung-Stellung der EFREMittel zu zerschießen. Punkt.
Das war genau so offen und für mich in dieser Offenheit erstmalig so in Sachsen-Anhalt kundgetan worden.
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zu dem Antrag in der Drs. 6/1148. Es ist eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beantragt worden. Darüber möchte ich jetzt abstimmen lassen. Wer für die Überweisung des Antrags in diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin Meine Damen und Herren! Möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause will die schwarz-gelbe Bundesregierung den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, kurz gesagt, den Fiskalpakt, im Bundestag und im Bundesrat zur Abstimmung stellen. Die Eile ist groß; denn zeitgleich soll auch der Europäische Stabilitätsmechanismus - besser bekannt als ESM - in Kraft treten.
Die Bundesregierung weiß zurzeit noch nicht, welche Entwicklungen diesbezüglich auf der europäischen Ebene vonstatten gehen, und vor allem weiß sie nicht, wie Frankreich reagieren wird.
Der Fiskalpakt wurde beim Brüsseler Gipfel im Dezember 2011 von 17 Euroländern und acht weiteren EU-Staaten zur Lösung der Staatsschuldenkrise im Euroraum beschlossen und auf dem EUGipfel am 1. und 2. März 2012 unterzeichnet. In Kraft treten soll er am 1. Januar 2013. Großbritannien und Tschechien sind diesem Pakt nicht beigetreten. Wir fordern die Landesregierung auf, den Fiskalpakt im Bundesrat abzulehnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserer Ablehnung und unserer Skepsis gegenüber diesem Vertragswerk stehen wir nicht allein.
Sowohl bei der SPD als auch bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gab es zumindest in den vergangenen Wochen heftige Probleme. Ansonsten gäbe es nicht die Rufe nach Sonderparteitagen bzw. kleinen Parteitagen. Es gibt die ersten Verfassungsklagen, nicht nur von der Fraktion DIE LINKE, sondern auch von einem Bündnis von Parteien und Organisationen mit der Klageführerin Herta Däubler-Gmelin.
Aber nun haben sich gestern Abend die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Bundesregierung darauf verständigt, dass sie im Gegenzug für die Finanztransaktionssteuer bereit wären, den Fiskalpakt mitzutragen. Völlig offen ist allerdings, ob diese Transaktionssteuer kommt; denn es müssen sich mindestens neun EU-Länder finden, um diese umsetzen.
länder betont, dass es bei aller Zustimmung zum Sparen noch erheblichen Klärungs- und Diskussionsbedarf gebe. Außerdem seien wesentliche Vorschläge der Kommission, die Artikel 3 Abs. 1 und 2 des Fiskalpakts betreffen, noch nicht bekannt. Soviel ich weiß, sollen diese Vorschläge erst im Herbst kommen, aber wir sollen noch vor der Sommerpause zustimmen. Das bedeutet für die Länder, dass sie im Prinzip die Katze im Sack kaufen, wenn sie dem Fiskalpakt zustimmen.
Artikel 3 beinhaltet die Kernpunkte des Fiskalpakts, die Festschreibung einer strikten Sparpolitik als alleinigen Weg zur Haushaltskonsolidierung und die Festschreibung einer Schuldenbremse. Wie die Kriterien dafür aussehen, weiß man noch nicht. Aber man weiß - das steht so darin -, dass die Länder, die sich künftig in einem Defizitverfahren befinden, ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorlegen müssen, dessen Rahmen auch noch niemand kennt. Dazu heißt es in Artikel 5 Abs. 1 des Fiskalpaktes, dass Inhalt und Form dieser Programme im Recht der Europäischen Union festgelegt würden.