Protocol of the Session on June 7, 2012

Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/815

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/1129

Den Bericht des Ausschusses für Finanzen wird uns jetzt die Berichterstatterin Frau Niestädt vortragen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der genannte Gesetzentwurf

der Landesregierung wurde in der 19. Sitzung des Landtages am 23. Februar 2012 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Mit dem vorliegenden Staatsvertrag errichten die Vertragsländer in gemeinsamer Trägerschaft eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung „GKL - Gemeinsame Klassenlotterie der Länder“, die ab 1. Juli 2012 die ordnungsrechtliche Aufgabe der Länder zur Sicherstellung eines ausreichenden Glückspielangebotes durch einheitliche Veranstaltungen von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten wahrnehmen soll.

(Unruhe)

Einen Moment bitte.

Das ist offensichtlich nicht sonderlich spannend.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch auf den Verdacht hin, dass Sie alle dem Glücksspiel nicht erlegen sind, bitte ich Sie dennoch, der Berichterstatterin zuzuhören. - Bitte schön, Frau Niestädt.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Gründung einer Gemeinsamen Klassenlotterie der Vertragsländer ist Folge der Änderung des Glückspielstaatsvertrages zum 1. Juli 2012. Dieser Glückspielsstaatsvertrag wird in § 10 Abs. 3 vorsehen, dass Klassenlotterien künftig nur noch von einer von allen Vertragsländern des Glückspielstaatsvertrages gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden.

Die nun vorgesehene länderübergreifende Zusammenfassung des Glückspielangebotes im Bereich von Klassenlotterien bei einem einzigen von sämtlichen Vertragsländern getragenen und bundesweit agierenden staatlichen Veranstalter soll eine konsequente Ausrichtung des staatlich organisierten Glückspielangebotes an den Zielen des Glückspielsstaatsvertrages bzw. der Glücksspielgesetze der Länder erleichtern und durch den Abbau von Mehrfachstrukturen die Transparenz gegenüber den spielinteressierten Bürgern und die Effizienz bei der Aufgabenerfüllung steigern.

Der Ausschuss für Finanzen hat in der 24. Sitzung am 4. April 2012 über den Gesetzentwurf beraten.

Dazu lag ihm eine Synopse mit Empfehlungen des GBD vor, auf deren Grundlage die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet wurde. Zusätzlich nahm der Finanzausschuss als Anlage zu § 16 Abs. 1 des Staatsvertrages die Gründungssatzung in die vorläufige Beschlussempfehlung auf und beschloss diese mit 7 : 0 : 4 Stimmen.

Die mitberatenden Ausschüsse empfahlen dem federführenden Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung - der Europaausschuss mit 7 : 0 : 5 Stimmen und der Innenausschuss mit 6 : 0 : 5 Stimmen.

In der 25. Sitzung am 9. Mai 2012 hat der Finanzausschuss die Beschlussempfehlung in Drs. 6/1129 mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen. Diese ist mit der vorläufigen Beschlussempfehlung identisch. Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Niestädt. - Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich ganz herzlich Seniorinnen und Senioren vom Betreuten Wohnen der „SARA-Seniorenresidenz“ in Bitterfeld-Wolfen begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es ist vereinbart worden, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Debatte abgearbeitet wird. Ich sehe auch niemanden, der debattieren möchte.

Ich schlage vor, dass wir über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen; es sei denn, ein Mitglied des Landtages wünscht eine getrennte Abstimmung. - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir jetzt über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder“ ab. Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE enthalten sich der Stimme. Die Überschrift ist so beschlossen worden.

Dann lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Das Gesetz ist damit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist abgearbeitet worden.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (Zweites Glücksspielrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/914

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres - Drs. 6/1168

Die erste Beratung erfolgte in der 23. Sitzung des Landtages am 23. März 2012. Berichterstatter des Ausschusses für Inneres ist der Kollege Dr. Ronald Brachmann. Bitte, Dr. Brachmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/914, hat der Landtag - der Präsident hat es eben gesagt - in der 23. Sitzung am 23. März 2012 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Arbeit und Soziales, für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Wissenschaft und Wirtschaft beauftragt.

Einige Neuregelungen in Artikel 1 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages machten eine Anpassung und Änderung der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen notwendig. Des Weiteren enthält der Glücksspielstaatsvertrag Vorschriften, die eine nähere Konkretisierung oder eine Umsetzung mit einem bestimmten Mindestinhalt in den Ausführungsbestimmungen der Länder erforderlich machen.

Der Innenausschuss befasste sich in der 17. Sitzung am 11. und 12. April 2012 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung wurde vereinbart, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Den eingangs erwähnten mitberatenden Ausschüssen wurde der Gesetzentwurf im Ergebnis dieser Beratung zunächst in unveränderter Fassung zur Beratung vorgelegt. Eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 25. Sitzung am 9. Mai 2012 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf und empfahl, in Artikel 2 einen neuen § 13a - Jugendschutz - einzufügen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft verabschiedete in der 11. Sitzung am 10. Mai 2012 eine Beschlussempfehlung und regte an, die Abstandsregelung in Artikel 4 § 2 Abs. 4 Nr. 5 sowie die Übergangsregelung in Artikel 4 § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzentwurfs zu überprüfen.

Die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befassten sich am 16. Mai 2012 mit dem Gesetzentwurf und empfahlen die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.

Nach dem Eingang der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse befasste sich der Ausschuss für Inneres in einer Sondersitzung am 29. Mai 2012 erneut mit dem Gesetzesvorhaben. Die Sondersitzung war deshalb erforderlich, weil seitens der Regierungsfraktionen die Absicht bestand, das Gesetzesvorhaben in der heutigen Landtagssitzung zu verabschieden, damit der Glücksspielstaatsvertrag, wie vorgesehen, am 1. Juli 2012 in Kraft treten kann.

Zur Beratung lag nunmehr eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die sich keineswegs nur auf rechtsförmliche Hinweise beschränkte, sondern auch eine ganze Reihe inhaltlicher Fragen aufwarf. Weiterhin lagen dem Ausschuss Stellungnahmen verschiedener Verbände und Institutionen vor.

Im Verlauf der Beratung beantragten die Oppositionsfraktionen, aufgrund der zahlreichen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, Artikel 1 - hierbei handelt es sich um die Zustimmung zum Staatsvertrag - aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und erst einmal nur hierzu eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten. Über die übrigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs, also die Anpassungen bzw. die Neuregelungen im Landesrecht, sollte dann später, aber gleichwohl zeitnah abschließend beraten werden, um den Hinweisen des GBD nachgehen zu können.

Die Koalitionsfraktionen beantragten dagegen, den vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der rechtförmlichen Änderungsvorschläge des GBD zu beschließen und darüber in Gänze abzustimmen.

Der Antrag der Oppositionsfraktionen wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt. Im Anschluss an diese Abstimmung verließen die Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Beratungsraum und beteiligten sich nicht mehr an der weiteren Abstimmung. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen wurde daraufhin gefolgt.

Im weiteren Verlauf der Beratungen wurde der in der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen enthaltene Vorschlag, in Artikel 2 eine neue Regelung für den Jugendschutz aufzunehmen, mit 7 : 0 : 0 Stimmen beschlossen.

Den vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften beschloss der Ausschuss für Inneres mit den rechtsförmlichen Änderungen des GBD sowie den Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen dann mit 7 : 0 : 0 Stimmen.

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie im Namen des Ausschusses für Inneres bitten, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann, für die Berichterstattung. - Wir begrüßen ganz herzlich auf der Südtribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Osterburg. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die Landesregierung bekommt jetzt Herr Minister Stahlknecht das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen. In den Beratungen, die in fünf verschiedenen Ausschüssen sehr intensiv stattgefunden haben, hat es nur Änderungen rechtsförmlicher Art gegeben, sodass es inhaltlich bei dem geblieben ist, auf das ich in meiner Einbringungsrede am Beginn dieses Verfahrens hingewiesen habe. Insofern ist im federführenden Innenausschuss das zusammengefasst worden, was in den mitberatenden Ausschüssen besprochen worden ist.

Ich sage in Richtung der Opposition: Wir hätten ausgesprochen gern unseren Gesetzentwurf wesentlich eher vorgelegt und eingebracht. Die Schwierigkeit bestand allein darin, dass die EUKommission längere Zeit dazu gebraucht hat, um sich zu dem Gesetzesvorhaben zu erklären, und wir auf der anderen Seite aber in einer gewissen Fristbedrängnis sind.