Der Wandel unserer Gesellschaft, unserer Lebens- und Arbeitswelt macht auch vor den Feuerwehren nicht halt. Neues technisches Gerät ermöglicht eine schnellere und bessere Hilfe. Gleichzeitig werden die Einsätze komplexer.
Menschen arbeiten häufig nicht mehr in den Orten, in denen sie wohnen. Junge Menschen haben das Land verlassen und unsere Gesellschaft altert. Der demografische Wandel ist also auch für die Feuerwehren alltägliche Realität.
Noch kann im Land die zwölfminütige Hilfsfrist grundsätzlich eingehalten werden, selbst wenn es zum Teil vor Ort bereits Probleme gibt, und zwar nicht nur in dünn besiedelten Gebieten, sondern durchaus auch in Außenbezirken von Großstädten, zum Beispiel Halle.
Die Gemeindegebietsreform hat dabei geholfen, das Handeln von Ortswehren in den neuen Gemeinden besser abzustimmen und Synergien zu erschließen. Die Tatsache, dass nur 226 Ortsfeuerwehren, also weniger als 14 %, tagsüber ohne Unterstützung einer anderen Ortsfeuerwehr die Mindesteinsatzstärke nach Verordnung erfüllen können, zeigt aber, dass wir auf Probleme zulaufen, die nicht nur durch noch bessere Einsatz- und Bereitschaftsplanung zu lösen sind.
Deshalb begrüße ich es, dass das Innenministerium die Projektgruppe „Feuerwehr 2020“ eingesetzt hat, um gemeinsam mit den Praktikerinnen und Praktikern aufzuzeigen, wie Sachsen-Anhalts Feuerwehren für die Zukunft fit gemacht werden können. Allerdings wären mehr Transparenz und ein früheres Einbeziehen des Parlaments in die Diskussion und in die Arbeit der Projektgruppe notwendig. Diesbezüglich teilen wir die von der Fraktion DIE LINKE vorgebrachte Kritik.
Der heute vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE beschreibt recht genau die Fragen und Herausforderungen, vor denen die Arbeitsgruppe steht und zu denen Lösungen erarbeitet werden sollen. Das ist hilfreich, aber doch etwas zu wenig.
Statt durch Verordnung einen „Notführerschein“ einzuführen, der junge Männer und Frauen im Zuge einer „Schnellbesohlung“ zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gewicht von bis zu 7,5 t befugt, sollte der Erwerb regulärer Pkw- und Lkw-Führerscheine attraktiver gemacht werden.
Meine Fraktion ist nicht bereit, einem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zu folgen, der Feuerwehrleute und Straßenverkehrsteilnehmer durch unzureichende Ausbildung am und im Kraftfahrzeug in Gefahr bringt.
Wo, wie in Schleswig-Holstein, 240 Minuten Fahrausbildung und 45 Minuten Prüfung reichen, um ein bis zu 7,5 t schweres Fahrzeug mit Sondersignal in schneller Fahrt und in Situationen extremer Anspannung steuern zu dürfen, dort droht Gefahr.
Meine Fraktion favorisiert daher Modelle, bei denen die Feuerwehrleute bei dem Erwerb regulärer Lkw- und Pkw-Führerscheine unterstützt werden. Ein Anreizsystem, bei dem die Kosten für den Führerschein ganz oder teilweise von der Kommune oder dem Land übernommen werden und sich die Feuerwehrleute im Gegenzug verpflichten, über einen angemessenen Zeitraum von acht oder zehn Jahren in der Feuerwehr zu verbleiben, erscheint uns deutlich sinnvoller sowie der Sicherheit der Feuerwehrleute dienlicher, zumal ein solcher Führerschein dann auch im Alltag nutzbar wäre.
Sachsen-Anhalts Feuerwehren, meine Damen und Herren, brauchen Unterstützung, um demografiefest zu werden. Im Interesse unser aller Sicherheit sollten wir ihnen diese Unterstützung geben.
Danke schön, Herr Kollege Striegel. - Wir können Gäste in unserem Hause begrüßen. Es handelt sich um Damen und Herren der Theologischen Hochschule Friedensau. Herzlich willkommen im Hohen Hause!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die nachhaltige Sicherung eines leistungsfähigen Hilfeleistungssystems im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ist ein wesentliches Ziel der Koalitionsfraktionen.
ren als ein Garant für einen flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz im Land bewusst und sagen dafür ausdrücklich danke.
Die politischen Zielvorstellungen des Koalitionsvertrages sind hierbei die Grundlage für die Regierungsarbeit. Es dürfte in diesem Hohen Haus Einigkeit dahin gehend bestehen, dass es einer Überprüfung und einer Optimierung der verschiedenen Bereiche des Brandschutzes für unsere Bürgerinnen und Bürger bedarf.
Es steht hinreichend fest, dass die zukunftsfähige Gestaltung des Brandschutzes vor schwierigen Herausforderungen steht. Zu nennen sind der demografische Wandel im Land, die Haushaltslage des Landes und seiner Kommunen, die rückläufige Entwicklung der Anzahl der freiwilligen Kameradinnen und Kameraden sowie die Probleme bei der Nachwuchsgewinnung in den Jugendfeuerwehren.
Die öffentliche Sicherheit und insbesondere der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum müssen auch unter diesen zugegebenermaßen schwierigen Bedingungen gewährleistet werden. Weitgehende Einigkeit dürfte auch dahin gehend bestehen, dass es kein großes Lösungskonzept geben kann, um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein.
Die Träger des örtlichen Brandschutzes sind die Einheits- und Verbandsgemeinden sowie die kreisfreien Städte, die für die Aufstellung, die Ausstattung und die Ausrüstung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr zuständig sind. Jede Kommune muss somit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eigene Konzepte entwickeln.
Wir brauchen landesweit handlungsleitende Grundsätze. Minister Herr Stahlknecht hat hierfür die Projektgruppe „Feuerwehr 2020“ eingerichtet, die - so entnehme ich es dem vorliegenden Antrag - fraktionsübergreifend auf große Zustimmung und Unterstützung stößt.
Lassen Sie mich kurz die Kernaufgaben zusammenfassen, also auf die Frage eingehen, wie das Projekt unter den gegebenen Rahmenbedingungen und Herausforderungen den Anforderungen an einen leistungsstarken und modernen Brandschutz gerecht werden kann.
Zu nennen sind die zentrale Beschaffung von Technik, wie sie sich schon im Land Brandenburg bewährt hat, die Verbesserung der Mitgliederentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die handelnden ehrenamtlichen Kräfte, die Anpassung der Aus- und Fortbildung im Brandschutz und praxisbezogene Grundsatzvorgaben, mit denen auf aktuelle und sich ändernde Bedingungen reagiert werden kann.
Mit dem Projekt „Feuerwehr 2020“ werden die Weichen für die Zukunft unserer Feuerwehr in Sachsen-Anhalt gestellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, laut Ihrem Antrag sehen Sie es als erforderlich an, dass das Parlament unmittelbar in die Fragen der künftigen Entwicklung der Feuerwehren im Land einbezogen wird, um so eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Einmal abgesehen davon, dass dieses Hohe Haus keine Entscheidungen trifft, die in die Ressortverantwortung der Minister fallen, die bekanntlich allein für die Organisation innerhalb der ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche zuständig sind, hätte es für eine Beteiligung dieses Hohen Hauses Ihres Antrags nicht bedurft.
Das zuständige Ministerium hat immer sehr transparent über den Brandschutz in Sachsen-Anhalt berichtet. Das Parlament ist unmittelbar damit befasst worden. Ich verweise hierzu zum Beispiel auf die Sitzung des Ausschusses für Inneres am 12. Januar 2012.
Ob es nun um den Landesfeuerwehrverband, um das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge, um die Verteilung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer, um die zentrale Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge oder um das Projekt „Feuerwehr 2020“ geht - größtmögliche Transparenz besteht. Minister Herr Stahlknecht hat im Ausschuss immer Rede und Antwort gestanden. Das Parlament ist sich seiner Rolle im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen für die Gewährleistung eines hohen Brandschutzniveaus in unserem Land bewusst.
Über erzielte Arbeitsergebnisse wird im Ausschuss zeitnah berichtet werden. Geben Sie der Projektgruppe aber bitte auch die Möglichkeit, sich auf diese Aufgabe mit der hierfür gebotenen Gründlichkeit zu konzentrieren.
Ich freue mich auf konstruktive Gespräche im Ausschuss, insbesondere zu den Maßgaben der Arbeit der Projektgruppe.
Ich bitte Sie um Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Inneres und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
- Vielleicht noch ein kurzer Satz in puncto Hilfsfristen: Die Hilfsfristen standen und stehen nach Absprache mit dem Minister nicht zur Disposition. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter Kolze. - Wir können weitere Gäste begrüßen. Auf der Besuchertribüne haben Damen und Herren, nein, Schülerinnen und Schüler, die natürlich auch Damen und Herren sind, des Liborius-Gymnasiums Dessau Platz genommen. Herzlich willkommen im Hohen Haus!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich erst einmal über die breite Zustimmung zu unserem Antrag.
Das beweist doch, wie wichtig das Thema ist und wie wichtig es war, dass wir es heute mit diesem Antrag aufgegriffen haben.
Zum Feuerwehrführerschein. Ich weiß, das ist ein heikles Thema. Dazu gibt es sicherlich sehr unterschiedliche Auffassungen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ihre ablehnende Haltung dazu bereits zum Ausdruck gebracht. In verschiedenen Ländern gibt es bereits eine Verordnung zum Feuerwehrführerschein.
Bis zum Jahr 1999 war es grundsätzlich möglich, mit der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 7,5 t zu fahren. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es zu dieser Zeit massenhaft Hinweise darauf gegeben hat, dass es durch das Führen dieser Fahrzeuge zu Gefährdungssituationen im Straßenverkehr gekommen sei. Es muss also funktioniert haben.
Natürlich wäre es am besten, wenn die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit einem regulären Lkw-Führerschein ausgerüstet werden könnten. Wir wissen aber auch, wie viel das kostet. Und wir wissen auch, dass in den Kommunen, wenn es nicht vom Land bezahlt wird, nach Kassenlage entschieden wird, ob ein Feuerwehrkamerad diesen Führerschein machen kann oder nicht. Das kann letztlich nicht unser Ausgangspunkt sein.