Protocol of the Session on April 26, 2012

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Keine Fraktion hat die zehn Minuten Redezeit ausgeschöpft. Es besteht aber die Möglichkeit, dies zu tun. Dabei können pro Fraktion ein oder mehrere Redner sprechen. Die Fraktion DIE LINKE hat noch Redebedarf angekündigt. Ihr steht noch eine Redezeit von vier Minuten und vier Sekunden zur Verfügung.

Meine Damen und Herren! In vier Minuten sechs Problemkreise anzusprechen, ist nicht ganz einfach. Ich versuche ist es in dem mir vielleicht innewohnenden Stakkato.

Erstens. Die ganze Diskussion um die Frage der Fotovoltaik und deren Perspektive ist ein Lehrbeispiel dafür zu hinterfragen, wer profitiert davon und wer verliert dadurch. Industriepolitisch ist das hoch interessant und hoch spannend. Herr Erdmenger hat darauf verwiesen: Die ganze Frage der Energiewende, neu diskutiert unter dem Gesichtspunkt, spielt hierbei eine ganz wichtige Rolle. Deshalb sollte man genauer hinschauen.

Es gibt auch Studien, die besagen, wir können in Deutschland ohne Fotovoltaik auskommen. Wir

können mit dem Rest der erneuerbaren Energien, die wir haben, den Bedarf decken. Aber das ist nur ein Weg.

Zweitens. Herr Kollege Thomas hat von der Fotovoltaik als einem Preistreiber bei den Energiekosten gesprochen. Also, lieber Uli, wir haben heute früh über die Preistreiberei an den Tankstellen diskutiert. Ich glaube nicht, dass das damit etwas zu tun hat, wie wir mit dem EEG die Strompreise festlegen. Dahinter stecken andere Wirkungsmechanismen. Diese sollte man ansprechen.

Drittens. Herr Kollege Thomas, Sie haben einen Wettbewerb um die beste Technologie und um das beste Produkt gefordert. Dem kann ich voll zustimmen. Ein Nothilfeprogramm wäre gut geeignet, um aus der Misere herauszukommen. Denn das heißt nämlich, Innovation und Produktion an der Stelle gleichermaßen zu gewährleisten, und zwar Produktion nicht unbedingt in China, nicht unbedingt in Malaysia, sondern in Thalheim oder auch an anderen Standorten in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt.

Viertens. Sie haben das Thema Insolvenz angesprochen. Vielleicht ist Q-Cells auf einem guten Weg. Wie Insolvenzverfahren in Deutschland ablaufen, das haben wir in der letzten Landtagssitzung diskutiert. Wenn Sie die Pressemeldungen von heute lesen, dass die Schlecker-Frauen mit einer Abfindung in Höhe von 500 € abgespeist werden sollen, dann kann ich zu einem solchen Insolvenzrecht nur Pfui sagen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD - Herr Borgwardt, CDU: Das ist aber ein anderes Thema!)

- Es wurde gesagt, dass Q-Cells mit dem Insolvenzrecht in guten Händen sei; also werde es bestens laufen. Es gibt natürlich unterschiedliche Bedingungen, Herr Kollege Borgwardt; ich hätte jetzt fast Ihren Namen vergessen.

(Heiterkeit - Herr Miesterfeldt, SPD: Unvor- stellbar!)

Deshalb - ich komme darauf zurück - geht es eigentlich um das Nothilfeprogramm. Deshalb würden wir den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unbedingt unterstützen. Aber wenn wir als Land Sachsen-Anhalt uns daran beteiligen, dann bitte schön nicht nur sozusagen als Geldgeber, sondern dann wollen wir auch Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen haben. Ich denke, es gibt kluge Köpfe im Land, die dazu beitragen können.

(Beifall bei der LINKEN)

Fünftens. Zu der Frage, wie die Sonnenenergie künftig besser genutzt werden kann, gibt es noch vielfältige Diskussionsmöglichkeiten. Ich glaube, wir haben mit der Siliziumphotovoltaik noch lange nicht das Potenzial ausgeschöpft, das uns die Na

tur vorgegeben hat. Die Geheimnisse der Fotosynthese sind zwar erforscht worden, aber die Schlussfolgerungen, wie man aus den zur Verfügung stehenden Ressourcen noch besser Energie gewinnen kann, nämlich über die Sonne, sind noch nicht gezogen worden.

Sechstens. Herr Borgwardt hat die Verlässlichkeit der Politik angesprochen. Das ist ein hohes Gut; damit haben Sie völlig Recht. Was an dieser Stelle in den letzten beiden Jahren passiert ist, ist wirklich eine himmelschreiende Ungerechtigkeit gegenüber den langfristigen Dingen, die hier gelaufen sind. Ich kann den Ministerpräsidenten nur dazu ermutigen, im Bundesrat ein klares Veto gegen diese Pläne einzulegen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Dr. Thiel. - Wünscht noch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über die Drs. 6/1051 ab, über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beschlussempfehlung, über die wir dann abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen sodann über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1000 in unveränderter Fassung ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.

Ich rufe, wie angekündigt, den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1018

b) Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1019

Einbringer zu beiden Gesetzentwürfen ist der Minister für Arbeit und Soziales. Herr Bischoff, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die beiden Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwürfe zur Änderung von Staatsvertragsabkommen haben ihren Ursprung im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt für einen freien Warenverkehr für Produkte, Kapital und Dienstleistungen.

Der freie Warenverkehr für Maschinen, Spielzeug, Druckgeräte sowie für weitere verbrauchernahe technische Produkte einerseits und Medizinprodukte andererseits bedarf im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher eines hohen Schutzniveaus für deren Gesundheit und Sicherheit.

In den zurückliegenden Jahren hat man die Erkenntnis gewonnen, dass die europaweit geltenden Rechtsvorschriften für diese Produktgruppen von den Wirtschaftsakteuren im EU-Binnenmarkt nur unzureichend gesehen und geregelt wurden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur zwei Beispiele nennen, die Sie alle kennen, zum einen die Rückrufe von unsicherem Kinderspielzeug - das ist allen bekannt; das geschah erst vor Kurzem -, zum anderen die Sicherheit von Brustimplantaten als Medizinprodukte.

Das Unterlaufen der einzelnen europäischen Richtlinien zur Sicherheit der zuvor genannten Produktgruppen hat zu einer Verschärfung des europäischen und nationalen Rechts geführt, damit unsichere Produkte möglichst erst gar nicht auf den Markt kommen.

In der Folge sind die beiden in Deutschland bestehenden Staatsvertragsabkommen zur Gründung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik mit Sitz in München und zur Gründung der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten mit Sitz in Bonn anzupassen.

In den beiden Abkommen werden diesen zentralen Ländereinrichtungen neue Aufgaben zugewiesen, die sich aus der Rechtsfortentwicklung auf europäischer und auf nationaler Ebene ergeben. Den Bundesländern obliegt dafür entsprechend der Verfassung der Gesetzesvollzug. Insbesondere gelten die neuen Zuweisungen für solche Aufgaben, bei denen sich eine Konzentration der Synergieeffekte durch Kompetenzbündelung erwarten lässt.

Beispielsweise möchte ich erwähnen, dass die Zusammenarbeit mit den Zolldienststellen zu verbessern und die staatliche Aufsicht über die anerkannten Prüfstellen wie TÜV und Dekra wirkungsvoller zu gestalten ist sowie dass die Vollzugserfahrun

gen der Länderbehörden aus der Marktüberwachung in gebündelter Form in den europäischen Erfahrungsaustausch zur Sicherheit von Produkten eingebracht werden können.

Beide Änderungsabkommen zu den bestehenden Staatsverträgen, die uns hier vorliegen, wurden dem Landtag im Mai 2011 zur Stellungnahme vor der Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs zugeleitet. Die Änderungsabkommen wurden am 15. Dezember 2011 von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet.

Jetzt gilt es, diesen Abkommen zuzustimmen. Denn sie erlangen nur dann Rechtskraft, wenn alle Länder ihnen zustimmen und somit ihr Einvernehmen damit erklären, dass sie innerstaatlich vollumfänglich umgesetzt werden können. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. Außerdem schlage ich vor, die Gesetzentwürfe in den Sozialausschuss zu überweisen.

(Beifall bei der SPD - Herr Borgwardt, CDU: Alles klar!)

Danke sehr, Herr Minister, für die Einbringung. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht

dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt einzeln über die Gesetzentwürfe ab.

Wir kommen zunächst zum Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/1018. Da keine Debatte vereinbart war, gehe ich davon aus, dass einer Überweisung als solcher nichts entgegensteht und Sie mit der Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales einverstanden sind. Wer stimmt dem zu, den Gesetzentwurf in der Drs. 6/1018 in diesen Ausschuss zu überweisen? - Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend überwiesen worden.

Wir stimmen nunmehr über den Gesetzentwurf in der Drs. 6/1019 ab. Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf entsprechend überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.

Wir beginnen morgen wie immer um 9 Uhr, und zwar mit der Aktuellen Debatte.

Ich wünsche Ihnen einen sehr schönen Abend, eventuell auch einen sehr schönen parlamentarischen Abend.

Schluss der Sitzung: 19.18 Uhr.