Protocol of the Session on April 26, 2012

Diese Synergieeffekte haben letztendlich auch zu der Entscheidung geführt, dass im Bereich Land

wirtschaft das Landgestüt Prussendorf und der Versuchsbetrieb in Iden nicht dem Ministerium, sondern direkt der LLFG unterstellt wurden.

(Zuruf von der SPD: Das kommt vielleicht noch!)

Diese Synergieeffekte sind auch deswegen so wichtig, weil laut Entwurf des Personalentwicklungskonzepts für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt eine Reduzierung des Personals um 30 % auch im Umweltbereich vorgesehen ist. Deswegen ist eine Bündelung des Personals in der dafür zuständigen Fachbehörde sinnvoll: um langfristig eine effiziente und schlagkräftige Umweltverwaltung zu erhalten.

Meine Damen und Herren! Wir erkennen ausdrücklich die gute Arbeit an, die in den Großschutzgebieten geleistet wird, und wir erkennen auch die positiven Effekte, die jetzt eine Schaffung von eigenständigen Einrichtungen hat, zum Beispiel um dann ELER-Fördermittel zu beantragen, an.

Die Unterstellung der Schutzgebietsverwaltungen unter die Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt ist aber kontraproduktiv und dient nicht dem Ziel eines effektiven Verwaltungsaufbaus. Folgerichtig hatte deswegen auch das Zusatzprotokoll des Koalitionsvertrags vorgesehen, die Großschutzgebiete in das LAU einzugliedern. Man darf nun gemeinsam mutmaßen, welche Gründe tatsächlich für die Entscheidung maßgeblich waren, die Vereinbarungen aus diesem Zusatzprotokoll nicht umzusetzen.

(Zuruf von Frau Hampel, SPD)

War es vielleicht schlicht die Angst vor einer schlagkräftigen und eigenständigen Naturschutzverwaltung?

(Frau Hampel, SPD: Ach so?)

Danke schön, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Weihrich. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Stadelmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Weihrich, Ihre Argumentation erstaunt mich schon. Auch wir haben über die Stellung dieser Strukturen nachgedacht und uns dann überlegt, dass es von der Bedeutung her, die diese Großschutzgebiete für unser Land haben, richtig ist, das an der höchsten Institution, beim Ministerium, anzusiedeln.

Ich denke, dass das die richtige Entscheidung gewesen ist. Ich glaube, dass die Synergieeffekte,

die Minister Dr. Aeikens dargestellt hat, noch einmal im Ausschuss vertieft werden können. Natürlich war für uns auch ein Grund, dass diese Einrichtungen jetzt Fördermittel beantragen können, da wir uns um die Finanzierung dieser Einrichtungen kümmern müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen Blick in die ferne Zukunft werfen. Wir wissen, dass wir eine neue EU-Förderperiode haben. Es wird weniger Geld geben. Der Länderfinanzausgleich läuft aus. Wir haben auch einen Landeshaushalt zu konsolidieren.

Da möchte ich den Blick auf ein anderes Land in Europa werfen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal in Großbritannien gewesen ist. Wenn man auf der Insel ankommt und den ersten schönen Park oder Garten betritt, kommen nette, freundliche Senioren auf einen zu und übergeben einem einen Antrag für den „National Trust“. Da kann man Mitglied werden, bezahlt 80 Pfund - das ist ein Jahresbeitrag -, und dafür kann man alle Schlösser, Gärten und Parks kostenlos besuchen, hat sogar einen VIP-Parkplatz und besondere Konditionen im Café und im Restaurant.

Ich meine, wir sollten einmal über das Gesamtpaket in Sachsen-Anhalt nachdenken, denn der Kultur geht es genauso wie dem Naturschutz. Ich muss mich als Naturschützer - in Anführungszeichen - ständig rechtfertigen, warum das alles Geld kostet. Ich würde natürlich gern einen Weg finden, da auch Einnahmen zu generieren.

Ich weiß, dass das ein langer Weg wird, weil es in Deutschland kein Gewohnheitsrecht ist, die Menschen es nicht gewohnt sind, am Eingang eines Biosphärenreservats Eintritt zu zahlen. Trotzdem möchte ich dafür werben, dass wir uns in dieser Legislaturperiode mit dem Thema beschäftigen, wie wir die ganzen Stiftungen für Schlösser, Natur - was es in Sachsen-Anhalt gibt - vielleicht einmal zusammenpacken, auch in ein Tourismuskonzept - ich schaue die zuständige Ministerin an -, um daraus ein Paket zu schnüren, das uns den einen oder anderen Euro für die Landeskasse einbringt.

(Zustimmung von Herrn Weigelt, CDU)

Das soll nicht heißen - ich weiß schon, was jetzt wieder kommt -, dass die Natur jetzt auch noch Geld kosten soll. Ich möchte nur, dass den Menschen klar wird, dass wir Geld ausgeben, um die Natur zu erhalten und die Schönheiten unseres Landes weiter so darzustellen, wie wir es bisher getan haben. Ich glaube, dass es viele Menschen geben wird, die bereit sind, einen kleinen Obolus dafür zu leisten.

Ansonsten freue ich mich auf die Beratungen über den Gesetzentwurf. Wir werden sicherlich über die eine oder andere Detailfrage im Ausschuss noch einmal sprechen können. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Stadelmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Es freut mich, dass dieser Schritt nun endlich vollzogen wird und die Biosphärenreservate und der Naturpark Drömling als Biosphärenreservat in Erwartungshaltung direkt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt angedockt werden. Das war schon immer eine Forderung linker Umweltpolitiker, auch schon zu Zeiten da wir noch PDS hießen und hier andere zu diesem Thema gesprochen haben.

Es war übrigens auch immer eine Forderung der GRÜNEN, als sie noch im Landtag waren; die Kollegin Heidecke wollte das auch schon umsetzen.

Wir werden einer Überweisung zustimmen und können uns auch eine zügige Ausschussberatung und zweite Lesung vorstellen.

Verwundert sind wir darüber, dass der Gesetzentwurf nicht von der Landesregierung eingebracht wird, sondern von den Koalitionsfraktionen. Wenn ich die Äußerungen des Ministers Aeikens richtig verstanden habe, erhärtet sich diese Verwunderung noch mehr. Ich habe den Eindruck, dass die Koalitionsfraktionen vorgeschickt wurden, weil es in der Landesregierung offensichtlich unterschiedliche Auffassungen dazu gab. Aber auch das, denke ich, wird noch in den Ausschussberatungen zu hinterfragen sein.

Eines würde ich der Landesregierung und insbesondere dem Finanzminister mit auf den Weg geben: Für Naturschutzverwaltungen kann keine einwohnerbezogene Kennzahl in irgendeinem PEK oder ähnlichem Papier kreiert werden. Naturschutzverwaltungen und Arbeit in Großschutzgebieten richten sich immer nach den zu betreuenden Flächen. Sie müssen demografieneutral sein - ein Begriff, den ich letzte Woche bei Dr. Puhle auf der Huysburg in meinem Heimatlandkreis gehört habe, der das für die Museen gesagt hat; Kollege Stadelmann hat es auf die Gesamtpalette auch schon umgebrochen.

Auch das gilt mit aller Deutlichkeit: Wir müssen die Vorgaben aus der Fläche in den Naturschutzverwaltungen auch 2020 erfüllen können. Wir haben seitens der Unesco Vorgaben, was die Biosphärenreservate betrifft. Denen müssen wir gerecht werden. Hierbei haben wir unter anderem im Biosphärenreservat Mittelelbe Defizite, und auch die Trends für die Nationalparkverwaltung stimmen mich da wenig optimistisch. Das sollte in den Ausschussberatungen ebenfalls thematisiert werden und gehört eigentlich zu diesem Gesetzentwurf.

Einen weiteren Hinweis möchte ich noch geben: Wir werden in den Ausschussberatungen beantragen, die Regelung des § 2 Abs. 2 zum Beirat für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz auch für das Biosphärenreservat Mittelelbe und das im Drömling zu gründende anzuwenden, im Drömling vor allem vor dem Hintergrund, dass man die stärkere Einbeziehung der lokalen Akteure beim Aufbau des Biosphärenreservates gleich mit nutzt, um nicht die gleichen Tendenzen zu bekommen, wie wir sie im Südharz in der Vergangenheit hatten. Ich denke, die Abgeordneten, die hier schon in der letzten Legislaturperiode tätig waren, wissen, wovon ich rede.

Alles Weitere im Ausschuss. Ich freue mich auf eine zügige Beratung und wünsche mir eine zweite Lesung noch vor der Sommerpause.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Lüderitz. - Herr Bergmann verzichtet für die SPD-Fraktion auf seinen Redebeitrag. Damit ist die Debatte beendet.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drs. 6/1024. Einer Überweisung des Gesetzentwurfes stand nichts im Wege. Können Sie mir noch einmal sagen, ob der Gesetzentwurf nur in den Umweltausschuss oder noch in einen anderen Ausschuss überwiesen werden soll, weil in der Debatte oft in der Mehrzahl gesprochen wurde.

(Herr Borgwardt, CDU: Umwelt! - Herr Berg- mann, SPD: Umweltausschuss!)

- Gut. Der Gesetzentwurf soll an den Umweltausschuss überwiesen werden. Andere Anträge liegen mir nicht vor. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Umweltausschuss überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 14 aufrufe, möchte ich mit Ihnen Damen und Herren der Städtischen Volkshochschule Magdeburg begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abgeordnetenrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1029

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1057

b) Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1028

Der Einbringer zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD ist der Abgeordnete Herr Borgwardt. Bitte sehr, Herr Borgwardt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meines Wissens haben wir eine verbundene Debatte vereinbart.

Eingebracht werden die Gesetzentwürfe trotzdem. Es sind zwei Gesetzentwürfe.

Ja. Aber ich kann mich auch zu dem anderen Gesetzentwurf äußern. Das wollte ich tun.

Ja, natürlich. Sie können aber nicht den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einbringen.