Protocol of the Session on March 23, 2012

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Frau von Angern, Sie können jetzt für Ihre Fraktion sprechen. - Sie verzichten. Wir danken Ihnen ausdrücklich.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich habe andeutungsweise breite Zustimmung zu einer Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung vernommen.

Wer stimmt zu, diesen Antrag in diesen Ausschuss zu überweisen? - Das ist die überwältigende Mehrheit des Hauses. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist die Überweisung beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Beratung

Mit der Reform der Rundfunkfinanzierung auch Strukturreformen prüfen

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/932

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/950

Der Einbringer ist Herr Kurze. Bitte, Herr Kurze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erinnern uns alle noch sehr genau an die Diskussion zur Reform der Rundfunkfinanzierung, die wir in diesem Hause geführt haben.

Als Landtag von Sachsen-Anhalt haben wir bereits im Vorfeld der Paraphierung des Staatsvertrages durch die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder am 15. Dezember 2011 eine Anhörung zum Entwurf durchgeführt.

Im Rahmen der Anhörung ist deutlich geworden, dass wir einen sehr gut funktionierenden öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland haben, der das Rückgrat des dualen Systems in Deutschland bildet. Dazu bekennen wir uns als Koalition ganz klar. Deswegen steht die Sicherung einer verlässlichen Finanzierungsbasis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks außer Frage.

Es ist aber auch deutlich geworden, dass beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Einnahmen und Ausgaben nicht im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Dabei geht es den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht anders als uns in Sachsen-Anhalt.

Dass dies zukünftig nicht einseitig über die Einnahmeseite passiert, ist unsere Aufgabe als Parlament; denn die Einnahmen beruhen, von einigen Beteiligungen abgesehen, auf der Rundfunkgebühr bzw. auf dem Rundfunkbeitrag.

Auf der Ausgabenseite ließen sich aus unserer Sicht aber Schwerpunktsetzungen vornehmen, die auch auf eine Reduzierung der Kosten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinausliefen. Wir wollen, dass die Landesregierung an dieser Stelle aktiv wird.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Dem muss man nachgehen. Was wir nicht wollen, ist eine Programmkritik im engeren Sinne. Das steht der Politik auch rechtlich nicht zu. Was aber notwendig ist und ordnungspolitisch geboten erscheint, ist die Überprüfung vorhandener Strukturen auf ihren konkreten Nutzen hin.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deswegen war und ist das oberste Gebot die Stabilität des Beitrages.

Mit der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung haben wir mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine verlässliche Finanzierungsbasis gegeben. Niemand hat die Notwendigkeit einer Reform angezweifelt, und es war ein deutliches Zeichen, dass die KEF

der Anmeldung der Rundfunkanstalten nicht gefolgt ist.

Die Wahrnehmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Öffentlichkeit steht und fällt zunehmend mit der Höhe des Rundfunkbeitrages; das mag man kritisieren oder auch nicht. Das hat insbesondere die Debatte über die Reform der Rundfunkfinanzierung gezeigt.

Unser Ziel als CDU-Fraktion bleibt ganz klar: Wir lehnen einen weiteren Aufwuchs ab. Daher müssen strukturelle Einsparpotenziale kritisch geprüft werden. Wenn man sich die Entwicklung des Rundfunkbeitrages diesbezüglich in Deutschland anschaut, dann stellt man fest, dass dieser in den letzten Jahren nur eine Richtung kennt.

Im Zeitraum der vier letzten Gebührenerhöhungen von 1997 bis 2009 ist die Gebühr um rund 25 % gestiegen. Deswegen ist es legitim, zu fragen, ob jede Fürstenhochzeit in Europa - sei sie noch so rührend - gleichzeitig von ARD und ZDF mit eigenem Personal übertragen werden muss.

Ich kenne das Argument der Anstalten, dass man Zweitverwerter von Fernsehbildern der lokalen Fernsehveranstalter ist. Das ist aber noch kein hinreichendes Argument dafür, dass ARD und ZDF mit eigenen Reporterteams vor Ort sein müssen.

Ich bin auch nicht sicher, ob es einen täglich wechselnden Turnus bei Sportgroßereignissen geben muss. Dies hat ebenfalls zur Folge, dass oft jeweils komplette Mannschaften von ARD und ZDF vor Ort sind.

Die Personalverpflichtungen, die in den letzten Jahren eingegangen wurden, geben zumindest zu der Vermutung Anlass, dass es mit Bord-Mitteln etwas preiswerter gegangen wäre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns die Nachrichten aus Krisengebieten anschauen, dann erleben wir es auch allzu oft, dass wir auf der einen Seite fast zeitgleich ein Team von ARD und auf der anderen Seite von ZDF in der Krisenregion haben.

Nachrichten sind sicherlich wichtig. Das ist selbstverständlich. Aber Otto Normalverbraucher vor dem Fernseher fragt sich schon: Muss das am Ende immer alles in doppelter Funktion erfolgen?

(Zurufe von der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht nicht darum, die Daseinsberechtigung von Spitzenpersonal im öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich infrage zu stellen. Aber es geht darum, kritisch zu fragen, inwieweit Strukturentscheidungen mit den allgemeinen Kostenentwicklungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Übereinstimmung gebracht werden können.

Ich denke, man kann hierbei etwas machen. Müssen es tatsächlich in Deutschland 15 Rundfunk

orchester sein? Braucht jede Sendeanstalt ein Printmagazin? - Diese und andere Fragen sollten bitte im Kreis der Landesregierung erörtert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bitten die Landesregierung auch, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, bei der Frage der Digitalkanäle voranzukommen.

Man muss sich die Frage stellen, ob das mit den digitalen Spartenkanälen verbundene Ziel, nämlich Jugendliche für die Programminhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu interessieren, gewährleistet ist. Wenn sich die Einschaltquoten in einigen digitalen Spartenkanälen an der Grenze des statistisch Messbarem bewegen, muss auch hier eine rechtsichere Möglichkeit der Zusammenlegung geprüft werden.

Eine Daseinsberechtigung von bloßen digitalen Abspielstationen, ohne eine Prüfung der Kosten, sehen wir nicht.

Für geradezu abwegig halten wir die Diskussion um einen neuen Jugendkanal, der nach Schätzungen des früheren Intendanten Professor Reiter rund 100 Millionen € kosten würde. Das ist gerade vor dem Hintergrund der Einsparerfordernisse nicht vermittelbar.

Wir sollten uns klar zum Kinderkanal bekennen. Trotz aller Problem, die sich dort ergeben haben, ist der Kinderkanal ein Sender, bei dem man die Kinder wirklich ohne Beunruhigung vor den Fernseher setzen kann. Wer den Kinderkanal kennt, der weiß, dass er ein ordentliches Programm anbietet.

Ich glaube nicht, dass wir parallel dazu noch einen Jugendsender schaffen müssen, der bei weitem den Kostenrahmen, wenn man an die 100 Millionen € denkt, sprengen würde.

Ich glaube, es ist auch nicht Sinn und Zweck der Sache, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk versucht, dasselbe zu machen, wie der private. Es gibt Zielgruppen, auf die sowohl der eine als auch der andere darauf spezialisiert hat.

Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, dass man jedes Experiment auch im öffentlichrechtlichen Rundfunk versucht. Am Ende geht es dabei immer um Gebührengelder. Diese müssen wirklich ordentlich verwendet werden.

Ich will abschließend sagen, dass mit der Schaffung eines Anknüpfungstatbestandes für sinnesbehinderte Menschen, mit Ausnahme der Taubblinden, auch ein klarer Auftrag verbunden war, nämlich die weitere Verbesserung der Barrierefreiheit der Angebote.

Hierbei ist in den letzten Jahren bereits sehr viel geschehen. Die ARD sendet 37 % ihres Programms mit Untertiteln. Ende des letzten Jahres hat die

ARD beschlossen, diesen Weg fortzusetzen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU)

Weiterhin möchte ich unterstreichen, dass wir als Union nicht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk das Wasser abgraben wollen, wie es oftmals unterstellt wird. Das ist einfach falsch, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Das Verfahren der Gebührenfeststellung ist allgemein bekannt. Dafür gibt es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, die eine Prüfung der entsprechenden Anmeldungen der Anstalten vornimmt.

Die KEF ist es, die uns Parlamentariern eine Empfehlung zur Festsetzung der Rundfunkgebühren im Rundfunkfinanzierungs-Staatvertrag gibt. Es geht am Ende nicht darum, in irgendeiner Weise in die Programmhoheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzugreifen.

Die Rundfunkfreiheit bedeutet Programmhoheit der Anstalten. Daran darf nicht gerüttelt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn aber die Akzeptanz des Öffentlich-rechtlichen zunehmend mit dem Beitrag verknüpft wird - wir wissen, was draußen unter den Menschen diskutiert wird - dann ist es wichtig, dass der Beitrag stabil bleibt und nicht weiter kontinuierlich steigt. Damit würde immer wieder die Akzeptanzfrage gestellt werden.

Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einer Entwicklungsgarantie. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollten wir mit dem Antrag betonen. Daher empfehlen wir, die Strukturen einmal inhaltlich zu überprüfen und darüber nicht erst zu diskutieren, wenn der nächste Rundfunkänderungs-Staatsvertrag auf dem Tisch liegt und wir als Parlament darüber zu entscheiden haben: Stimmen wir zu oder nicht?

Wir gehen jetzt mit dem Antrag in den Landtag, damit wir auf dem Verfahren dahin über die Dinge reden können, über die wir uns am Ende in den Ausschüssen verständigen müssen. Ich glaube, wir sind mit diesem Antrag dann auf einem ordentlichen Weg. - Herzlichen Dank.