Zu der ersten Frage. Sie haben ausgeführt, dass Sie sich privat und Ihre Fraktion wahrscheinlich gegen Schnellschüsse aussprechen. Nun hat es diesen Kabinettsbeschluss vom 21. Februar gegeben, dessen Kernaussage ich vorhin zitiert habe, nämlich die Festlegung: Beschluss, Schließung, Zusammenlegung auf drei Standorte. Sie wissen, welche das sind.
- Ja, Konjunktiv. - Würden Sie mir darin Recht geben, dass ein solcher Beschluss einen gewissen Festlegungscharakter hat? Wie geht das mit Ihrer Aussage zusammen, dass sich die CDU-Fraktion in dieser Frage, wie sie gesagt hat, noch nicht festgelegt hat? Stehen Sie zu diesem Kabinettsbeschluss oder nicht?
Herr Herbst, ich könnte es mir jetzt einfach machen und auf die Worte der Ministerin verweisen. Was wäre, wenn sie gar nichts vorgelegt hätte?
Ich mache es einmal anders. Wir reden - ich glaube, das ist beispielhaft - bei dieser Problematik über Schließungen in den Jahren 2017 und 2018. Das geht also weit über die Legislaturperiode hinaus.
Ich kann nicht erkennen, dass dann jemand nicht mitgenommen wird. Es werden mit den Mitarbeitern langfristig Gespräche geführt; das wissen Sie auch. Ich kann nicht erkennen, dass das überraschend und ganz schnell ist.
Man könnte sogar fragen: Warum muss ich das jetzt erwähnen, wenn das über die Legislaturperiode hinausgeht? Das wäre eine interessante Fragestellung. Aber auf die kommen Sie nicht.
Ich sage ganz deutlich: Wir haben erklärt - das haben wir auch prüfen lassen -, dass es für die zwei Nebenstellen keinen Parlamentsvorbehalt gibt. Das
Wenn bei den anderen - daran hängen mehrere Unbekannte, das wissen Sie auch - die Gefangenenzahl weiterhin signifikant zurückgeht, dann stellt sich die Frage völlig neu. Wir wissen nicht, was in acht Jahren sein wird.
Den anderen Punkt, den Frauenvollzug und die Therapie, haben wir schon angesprochen. Das muss auch gestemmt werden. Dort Therapeutenstellen schaffen zu können, würde fast an ein Wunder grenzen. Kein Bundesland hat das bisher in dieser Bestandssicherheit und mit dieser vorgesehenen Höhe gelöst; das wissen Sie doch auch.
Ich habe eine zweite Frage, Herr Borgwardt. Darf ich die noch stellen? - Es hat mich jetzt verwirrt. Ich möchte einfach, dass ich das richtig verstehe oder dass Sie es richtigstellen - ich weiß noch nicht, was der Fall sein wird.
Sie haben gesagt, die angedachte Machbarkeitsstudie bezieht sich auf die fünf Varianten. Das ist mir neu.
Nach meiner Aussage bezieht sich die Machbarkeitsstudie ausschließlich auf den vorgesehen Neu- und Erweiterungsbau in Halle.
Die Machbarkeitsstudie bezieht sich nach meinen Informationen ausschließlich auf die jetzt favorisierte Variante.
grund nicht trägt. Woher wollen Sie das vorher wissen? - Es geht doch um die bautechnische Untersuchung usw. Das ist doch völlig normal.
Ja, sicher. Aber sie fußt maßgeblich - - Ich will das nicht alles wiederholen. Wir haben Ihnen gesagt, dass wir im Koalitionsvertrag aus vielerlei Gründen eine gewisse Konzentration der Standorte vereinbart haben. Dann ist doch völlig klar, dass man das in die Untersuchung einbezieht.
Ich denke, die eine Dialogform annehmende Diskussion macht deutlich, dass uns das Thema in den Fachausschüssen noch erhalten bleibt.
Ich danke allen mitwirkenden Kolleginnen und Kollegen und erteile nunmehr Kollegin Frau von Angern für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst sei mir der Hinweis erlaubt, dass ich davon ausgehe, dass wir heute über eine Justizvollzugsstrukturreform und nicht über eine allumfassende Reform der Justiz debattieren wollen.
Auch wenn die Debatte zumindest in Dessau diesbezüglich vermengt wird, nehme ich die Koalition und ihre Koalitionsvereinbarung ernst und gehe davon aus, dass unsere Justizstrukturen vorerst in der aktuellen Form erhalten bleiben und insofern nur ein Formulierungsfehler bei den Grünen vorliegt und auch sie keine Amtsgerichtsschließung planen.
Herr Herbst, Sie haben mich nicht mit der Debatte, sondern eher mit Ihrem Redebeitrag in eine schwierige Situation gebracht. Ich denke, dass zuweilen Überzeichnung die Dinge tatsächlich anschaulich macht. Aber die Überzeichnung, die Sie hier vorhin in Ihrer Rede betrieben haben, hat aus meiner Sicht zu einer Unsachlichkeit geführt, die insbesondere den Bediensteten in den Anstalten nicht gerecht geworden ist.
Ich teile ausdrücklich nicht den Ansatz, dass wir in Sachsen-Anhalt nur einen Verwahrvollzug haben. Nicht nur die Bediensteten, sondern auch die nachsorgenden Vereine und Verbände, die im Vollzug tätig sind, wie der Landesverband für Straffälligenhilfe, sind sehr engagiert tätig. Es gibt nicht „keine Kritik“ am Strafvollzug in SachsenAnhalt. Insofern sind wir uns einig. Ich denke, das sollte noch einmal klargestellt werden.
Ebenso sollte klargestellt werden, dass die Dinge, die passiert sind, nicht überraschend gekommen sind. Schon im Jahr 2009 lag ein Konzept einer damals noch weitaus größeren Projektgruppe vor, die in Ansätzen schon damit begonnen hatte, das zu beschreiben, was jetzt passieren soll. Damals hat die Landesregierung von CDU und SPD wegen des Wahlkampfes - das muss man ganz so klar sagen - davon abgesehen, es weiter voranzutreiben. So richtig überraschend ist es also nicht, was jetzt passiert.
Ich sehe davon ab, noch einmal die Chronologie bis zum Zustandekommen des Kabinettsbeschlusses am 21. Februar 2012 nachzuzeichnen. Das wurde von meinen Vorrednern bereits mehrfach getan. Wir haben den Beschluss des Kabinetts und wir haben damit zu tun, dass das Finanzministerium eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Vorhabens am Standort Halle III in Auftrag geben wird - mehr aber nicht, Herr Borgwardt. Es geht tatsächlich nur um die Umsetzung am Standort Halle.
Ich denke, in einem nächsten Punkt müsste folgerichtig die unmittelbare Beteiligung des Parlaments zumindest hinsichtlich der geplanten Schließung der Hauptstandorte, namentlich Volkstedt, Dessau und der Rote Ochse in Halle, geschehen.
Ich gebe Ihnen Recht, Herr Herbst, dass das hier im Landtag gerade nicht passiert. Das halte ich für problematisch.
Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt eine parlamentarische Beteiligung dergestalt, dass wir im Rechtsausschuss - ich sage einmal - informiert werden, dass mehr aber nicht geschieht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Debatte bereits im September des letzten Jahres mit unserem Antrag „Für einen zukunftsfähigen Strafvollzug in Sachsen-Anhalt“ eröffnet haben. Die Debatte hätte geführt werden können. Das Thema wurde auch auf die Tagesordnung jeder Sitzung des
Eine unserer Forderungen damals war ausdrücklich, dass das Parlament im Rahmen der Evaluierung der Vollzugslandschaft dringend beteiligt wird. Ich denke, das Parlament kann und darf nicht nur in die Rolle des Reagierens gedrängt werden und darf nicht, selbst wenn dies sehr wichtig ist, ausschließlich eine Kontrollfunktion übernehmen.