Protocol of the Session on March 23, 2012

Für dieses Bemühen danke ich dem Ministerium der Finanzen und will mit dem Dank auch eine Bitte verbinden: Die Neugestaltung der Besoldung darf nicht dazu führen, dass sich die Hochschulen vom Leistungsgedanken verabschieden;

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

denn auch dies wurde dem Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil mit auf den Weg gegeben. Ich zitiere aus den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012:

„In der Entwicklungsfähigkeit des Alimentationsprinzips ist es auch angelegt, anstelle eines grundgehaltsorientierten, nach Dienstaltersstufen gegliederten Besoldungssystems ein zweigliederiges Vergütungssystem bestehend aus festen Grundgehältern und variablen Leistungsbezügen zu schaffen.“

Wichtig ist dabei vor allem, dass die Leistungsbezüge nicht alimentativ-kompensatorisch zu einem niedrigen Grundgehalt wirken, sondern Aus

druck von Leistungen sind und für jeden Amtsträger zugänglich und hinreichend verfestigt sind.

Ausgehend davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir dann über eine Veränderung der bestehenden Rahmenbedingungen diskutieren, die immer noch den Wettbewerb um die besten Köpfe ermöglicht. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Mormann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Höhn.

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dalbert hat sehr ausführlich begründet, warum es angebracht war, den Antrag in den Landtag einzubringen.

Wir haben eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf dem Tisch, die mit zwei Botschaften versehen ist - immer bezogen auf die hessische Situation -: Das Grundgehalt ist zu niedrig und die Leistungszulage ist nicht transparent genug.

Wir haben in Sachsen-Anhalt eine vergleichbare rechtliche Situation. Daher ist es angebracht, auch hier darüber zu reden.

Ich will die Debatte nutzen - die Redebeiträge sowohl meines Vorredens als auch des Finanzministers haben deutlich gemacht, dass dies angebracht ist -, die grundsätzliche Frage aufzurufen, damit wir uns noch einmal über das Prinzip verständigen, das Einzug gehalten hat - Frau Dalbert hat versucht, es zu rekapitulieren -, nämlich dass wir das Grundgehalt absenken und eine Leistungszulage draufpacken.

Wir machen mit den Hochschulen in SachsenAnhalt im Grunde nichts anderes. Wir haben das Grundbudget abgesenkt und über die LOM teilen wir sozusagen eine Leistungszulage aus.

(Frau Niestädt, SPD: Das ist doch gut!)

- Frau Niestädt, das ist eben nicht nur gut. Sie hätten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einmal lesen müssen.

(Frau Niestädt, SPD: Ich meinte die Verein- barung!)

Sie benötigen nämlich im Wissenschaftsbereich - das betrifft nicht nur die Professoren, sondern den Bereich insgesamt - eine ausreichende Grundfinanzierung, um die Freiheit von Wissenschaft und Forschung sicherzustellen. Dies ist in diesem Bereich eben nicht der Fall.

(Beifall bei der LINKEN - Minister Herr Bul- lerjahn: Dann muss die Hochschule ran!)

Wenn wir über Leistung reden, dann sage ich: Ich bin gern bereit, über Leistungsstimuli zu reden, aber dann bitte nicht minus Grundbudget, sondern plus Grundbudget. Das ist der Fehler bei der Professorenbesoldung gewesen und dies ist auch der Fehler bei dem, was wir unseren Hochschulen in Sachsen-Anhalt zumuten.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann kommen wir zu der Frage der Transparenz. Der Minister sagte „Crux“. Damit hat er Recht. Je transparenter, man könnte auch sagen: allgemeingültiger ein solches Verfahren ist, desto fragwürdiger wird es im Wissenschaftsbereich, Leistung zu bemessen.

Wir haben gestern im Zusammenhang mit den Lehrern auch darüber geredet, ob man individuell Leistung messen und bezahlen kann. Ich halte es für nicht möglich, pauschal Kriterien festzulegen. Wenn wir es aber ganz konkret an die Hochschule geben, also im Grunde intransparent gestalten, dann bekommen wir ein Problem mit der Verfassung.

Deswegen sage ich, lassen Sie uns noch einmal sehr grundsätzlich über die Fragen reden, was wir hier eigentlich tun und was möglich ist, um - ich wiederhole das - die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ausreichend materiell sicherzustellen.

Ich will zu einem weiteren Punkt etwas sagen. Wir haben dazu einen Änderungsantrag eingereicht. Ich will mich dafür entschuldigen, dass er Ihnen erst heute vorgelegt worden ist. Dies war einem logistischen Problem geschuldet. Er ist eigentlich seit zwei, drei Tagen fertig.

Frau Dalbert hat sehr ausführlich beschrieben, wie die wissenschaftliche Karriere an den Hochschulen im Regelfall mittlerweile aussieht, und insofern sehr gut begründet, warum wir unseren Änderungsantrag gestellt haben.

Ich möchte, dass wir die Situation, die wir jetzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Professorenbesoldung haben, nutzen, auch hier im Landtag darüber zu sprechen, welche Personalsituation wir insgesamt an unseren Hochschulen haben und ob das noch mit unserer Zielstellung, Fachkräfte in das Land zu holen, Fachkräfte im Land zu halten und in Sachsen-Anhalt ausreichend Wissenschaft und Forschung zu stimulieren, vereinbar ist.

Der Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen und an Teilzeitarbeitsverhältnissen in den Hochschulen hat, so sage ich, mittlerweile ein unverantwortliches Ausmaß angenommen. Bezogen auf alle wissenschaftlichen Beschäftigten in den Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland befinden sich drei Viertel in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Das kann aus meiner Sicht im Sinne der Betroffenen und einer kontinuierlichen wissen

schaftlichen Arbeit an den Hochschulen nicht so bleiben.

Ich möchte eine letzte Bemerkung machen. Wenn wir an der Besoldung etwas ändern wollen, dann ist das mit mehr Geld verbunden. Ich möchte dann in der Tat, dass wir als Land sagen: Diese Mehrbedarfe müssen natürlich von uns gedeckt werden und können nicht einfach so von den Hochschulen aus den bestehenden Budgets verlangt werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Höhn. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Barthel.

Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Höhn! Frau Professor Dalbert! Herr Höhn, es wird Sie nicht überraschen, dass wir zu vielen Dingen, die Sie vorgetragen haben, eine komplett andere Meinung haben.

Zur Ihrer Rede, Frau Professor Dalbert, fallen mir an dieser Stelle die Worte „pro domo“ ein. Im Übrigen auch zu denen, die das Urteil, auf das wir heute abheben, herangezogen haben.

Man darf durchaus sagen, dass vier der sechs, die das für evident unzureichend halten - ich möchte an dieser Stelle anführen, dass man mit 40 Jahren 5 100 € verdient -, ordentliche Professoren waren.

Die Tatsache, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich erwähnt hat, dass diese davon keinen Nutzen hätten, hat mich persönlich wesentlich mehr irritiert, als es mich beruhigt hat.

(Zustimmung bei der CDU)

Professorinnen und Professoren angemessen entlohnen - diesem Anliegen kann man grundsätzlich nur zustimmen. Ja, natürlich müssen wir unsere Professorinnen und Professoren angemessen entlohnen. Spitzenforschung benötigt auch Spitzenwissenschaftler. In einer globalisierten Welt darf der Wettbewerb um die klügsten Köpfe nicht an der Entlohnung scheitern.

Das ist auch für die CDU-Fraktion selbstverständlich. Welchen Stellenwert wir der Spitzenforschung in Sachsen-Anhalt beimessen, haben wir in den Haushaltsberatungen, so glaube ich, hinreichend bewiesen. Leider geht es in dem uns vorliegenden Antrag genau darum nicht.

Hintergrund des Antrages ist wieder einmal ein Urteil zum Besoldungsrecht, das man auf eine relativ einfache Formel reduzieren kann: Professoren müssen grundsätzlich mehr verdienen als Lehrer.

Meine Damen und Herren! Um zu verstehen, was darin ausgeurteilt wurde, muss ich einen kurzen Ausflug in die derzeitige Besoldungssystematik von Professoren machen.

Die Hochschulen ermutigten um die Jahrtausendwende die Politik zur Einführung des W-Besoldungssystems - das ist hier mehrfach angesprochen worden -, um mehr Kompetenzen bei der Gestaltung von Vergütungen zu erhalten. Im W-Besoldungssystem setzt sich die Vergütung von Professorinnen und Professoren aus einem Grundgehalt und einer Leistungszulage zusammen. Das Grundgehalt für eine W2-Professur variiert in den Bundesländern zwischen 4 000 € und 4 600 € im Monat.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

In Sachsen-Anhalt liegt es aktuell bei 4 375 €. Die durchschnittliche Leistungsprämie liegt bei 742 €, sodass wir über eine durchschnittliche W2-Besoldung in Höhe von rund 5 117 € reden.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Das muss man auch wissen.

Ein frisch berufener Hochschullehrer soll nach der Urteilslogik, bezogen auf das Grundgehalt, nicht weniger verdienen dürfen, als ein erfahrener Oberstufenlehrer, entschied das Bundesverfassungsgericht mit einer Mehrheit von 6 : 1 Stimmen.

Wieso eigentlich nicht? - Wenn wir diesem, im Wesentlichen durch Statusdenken geprägten Urteil einmal aus dem Blickwinkel der Leistungsgerechtigkeit betrachten, dann ist es schlichtweg lebensfremd anzunehmen, dass der Wert der Arbeit des besten Oberstufenlehrers weniger hoch sein soll als der des gerade berufenen Professors.

Kollege Höhn, dass Leistungszulagen durchaus sachgerecht, notwendig und auch messbar sind, wird im Übrigen spätestens dann klar, wenn wir uns einmal den Bericht des Landesrechnungshofes zur Einhaltung der Lehrverpflichtungen in Erinnerung rufen. Erfreulich an dem Bericht war, dass die deutliche Mehrzahl der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ihr Lehrdeputat eingehalten und sogar deutlich überschritten hat. Leider wurde es in einigen Fällen deutlich unterschritten.

Um einer solchen Bandbreite an Leistungsbereitschaft und Engagement gerecht werden zu können, sind variable Leistungszulagen - darin stimme ich Ihnen ausdrücklich zu -, sofern sie transparent, gerecht und nach einheitlichen Maßstäben verteilt werden, nicht nur zeitgemäß, sondern auch sachgerecht.

(Zurufe von der LINKEN)