Protocol of the Session on March 22, 2012

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch eine Nachfrage vom Kollegen Erdmenger. - Bitte sehr.

Es ist eine Intervention. - Herr Felke, ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich darauf hingewiesen habe, dass wir uns durchaus eine politische Diskussion über die Prioritäten zutrauen sollten und nicht von vornherein en passant heute diese Zweckbindung und die Verteilung der Mittel so festlegen sollten, wie Sie das hier gerade versucht haben. Ich möchte Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen, bevor Sie mir etwas anderes unterstellen.

Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. So stimmen wir zunächst - - Herr Kollege Borgwardt?

Ich glaube, wenn man den Redebeiträgen mit Interesse gelauscht hat, dann konnte man erkennen, dass hier eine getrennte Abstimmung durchaus angebracht wäre. Deswegen würde ich anregen, getrennt nach den Punkten abzustimmen.

Aber auch bei getrennter Abstimmung bleibt es dabei, dass wir zunächst über den Ursprungsantrag abstimmen. Wenn den einzelnen Punkten dieses Antrags zugestimmt würde, dann hätte sich der Alternativantrag erledigt.

(Herr Borgwardt, CDU: So wäre es! Obso- let!)

- Gut. - Dann nehmen wir jetzt die Drs. 6/899 zur Hand. Wir stimmen über die drei Punkte getrennt ab. Wer dem ersten Punkt zu stimmt, den bitte ich

um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist er angenommen worden.

Wer stimmt dem zweiten Punkt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Punkt angenommen worden.

Wer dem dritten Punkt zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der dritte Punkt ebenfalls angenommen und somit der gesamte Antrag. Wir müssen somit nicht über den Alternativantrag abstimmen. Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 15.

Ich rufe den letzten Tagesordnungspunkt des heutigen Tages auf, den Tagesordnungspunkt 11:

Beratung

a) Erster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für die Zeit vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

Unterrichtung Landesbeauftragter für den Datenschutz - Drs. 5/3001

Stellungnahme der Landesregierung zum Ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

Unterrichtung Landesregierung - Drs. 6/131

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres - Drs. 6/913

b) Entschließung zum Informationszugangsgesetz

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/938

Berichterstatter zu a und Einbringer zu b ist der Kollege Brachmann. Bitte sehr, Herr Dr. Brachmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen gibt es auf der politischen Bühne eine Partei, für die das Stichwort Transparenz oberster Programmsatz ist. Aber auch ohne Zutun der Piraten haben inzwischen der Bund und die weit überwiegende Zahl der Bundesländer Informationsfreiheits- bzw. Zugangsgesetze erlassen, die Verwaltungshandeln transparent machen sollen.

Auch wir in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2008 hier in diesem Hohen Hause ein solches Gesetz verabschiedet. Inzwischen liegt ein Erster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit für den Zeitraum vom Oktober 2008 bis zum 30. September 2010 in der Drs. 5/3001 vor.

Erarbeitet hat ihn der Landesbeauftragte für Datenschutz, der gemäß § 12 Abs. 3 des Informationszugangsgesetzes zugleich auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahrnimmt.

Die Landesregierung hat dazu Stellung genommen. Diese Stellungnahme liegt dem Landtag in der Drs. 6/131 ebenso vor.

Mit der heutigen Befassung dieses Berichts im Plenum erfüllt der Landtag eine Verpflichtung, die er sich bei der Verabschiedung des Gesetzes selbst aufgegeben hatte. In einem begleitenden Beschluss war formuliert worden, der Landtag möge sich mit dem Ersten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für die Zeit vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2010 befassen und diesen öffentlich debattieren. Das geschieht heute.

Lassen Sie mich aber zunächst kurz zum Gang der Behandlung des Berichtes im Parlament Stellung nehmen. Unter Anwendung des § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages überwies der Präsident den Tätigkeitsbericht und die Stellungnahme der Landesregierung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung.

Der Ausschuss für Inneres befasste sich erstmals in der 8. Sitzung am 27. Oktober 2011 mit den beiden Drucksachen.

Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit nutzte die Beratungen unter anderem dazu, um zwölf wesentliche Botschaften seines Berichtes, auch im Hinblick auf die für das Jahr 2013 vorgesehene Evaluierung dieses Gesetzes, noch einmal hervorzuheben. Ich werde es mir ersparen, diese zwölf Botschaften hier vorzutragen.

(Herr Borgwardt, CDU: Dafür wären wir dank- bar!)

Ich werde aber im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag das eine oder andere inhaltlich noch einmal aufrufen.

Die Fraktion DIE LINKE regte im Ergebnis der weitgehend einmütigen Debatte im Ausschuss an, in einer Art Entschließung festzuhalten, in welchen Punkten bis zu der Evaluierung des Gesetzes Verbesserungen beim Informationszugang erreicht werden könnten.

Im Ergebnis der Beratung bestand Einvernehmen darin, Punkte, bei denen noch ein derartiger Hand

lungsbedarf gesehen werde, in einer Art Entschließungsantrag im Rahmen der abschließenden Beratung des Berichtes festzuhalten.

Der Innenausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung, die er dem mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zuleitete. Dieser Ausschuss befasste sich in der 8. Sitzung am 25. November 2011 mit der Unterrichtung des Landesbeauftragten und der Stellungnahme der Landesregierung sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Er nahm beide Unterrichtungen zur Kenntnis und teilte dies dem Innenausschuss in einer Beschlussempfehlung mit.

In der 13. Sitzung am 2. Februar 2012 befasste sich der Innenausschuss abschließend mit diesen Drucksachen. Es bestand wiederum Einvernehmen darin, die Kenntnisnahme der Drucksachen mit einer Entschließung zu begleiten.

Ich hatte es in Abstimmung mit den Sprechern der Fraktionen übernommen, einen solchen Antrag vorzubereiten. Ich erspare es mir ebenfalls, Ihnen den Werdegang der Erarbeitung dieses Ihnen heute vorliegenden Antrages darzulegen.

Antragsteller sind alle Fraktionen, was deutlich macht, dass über den Inhalt des Antrages Konsens in diesem Hohen Hause besteht. Ich möchte deshalb die Berichterstattung zugleich dazu nutzen, nachfolgend den Antrag einzubringen.

Erstens. Der Landtag von Sachsen-Anhalt stellt fest, dass sich das Informationszugangsgesetz und insbesondere der damit verbundene Rechtsanspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes bislang grundsätzlich bewährt hat.

Dem gesellschaftlichen Anspruch nach mehr Transparenz und stärkerer bürgerschaftlicher Kontrolle der Verwaltung sowie dem Prinzip der grundsätzlichen Aktenöffentlichkeit wurde aus gesetzgeberischer Hinsicht Rechnung getragen - so Punkt 1 des Entschließungsantrages.

In der Tat lässt sich zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes feststellen, dass viele Menschen ein erfreuliches Interesse am freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes gezeigt haben. Die meisten Bürgerinnen und Bürgern haben Informationen erhalten, die sie nach der alten Rechtslage gar nicht hätten bekommen können.

Allerdings zeigte der Bericht, dass in Sachsen-Anhalt ebenso wie in anderen Bundesländern viele Bürgerinnen und Bürger ihre neuen Rechte nicht kennen oder noch nicht hinreichend nutzen. Viele Menschen wissen schlichtweg nicht, dass es Informationsfreiheit, Umweltinformationsgesetze, Verbraucherinformationsgesetze gibt. Schon deshalb ist auch in Sachsen-Anhalt ein Ansturm auf die Behörden ausgeblieben. Zu einer Überlastung der

Behörden - manche hatten das befürchtet - ist es nicht gekommen.

Vor diesem Hintergrund wird in dem Antrag unter Ziffer 2 festgehalten: Der Landtag hält es für grundsätzlich geboten, den Bekanntheitsgrad des Informationszugangsgesetzes und der damit verbundenen Vorteile weiter zu erhöhen, um die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Gesetzes durch die Bürgerinnen und Bürger zu intensivieren.

In diesem Zusammenhang steht unter Punkt 3 die Forderung: Im Sinne einer weitergehenden Transparenz und Nutzung des Rechts auf Informationszugang ist sicherzustellen, dass die im Gesetz festgeschriebene Veröffentlichungspflicht der öffentlichen Stellen besser umgesetzt und vorangetrieben wird.

Meine Damen und Herren! Den Informationszugang gibt es bislang nicht umsonst. In der Ausschussberatung wurde darauf hingewiesen, dass die Kostenverordnung zu diesem Gesetz die teuersten Gebühren in ganz Deutschland enthält. Beim Bund ist eine Höchstgrenze von 500 € vorgesehen. Bei uns sind es je, nach dem, um welche Auskunft es sich handelt, 1 000 € bzw. sogar 2 000 €.

Vor diesem Hintergrund wird unter Punkt 4 des Antrages gefordert, dass spätestens im Rahmen der Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes zu prüfen ist, ob die Höhe der Kosten eines Auskunftsersuchens ein Hindernis bei der Inanspruchnahme des Informationszugangs darstellt. Sofern sich dieses bereits vor dem Ende des Evaluierungszeitraumes im Jahr 2013 herausstellt, soll die Kostenverordnung einer entsprechenden Anpassung unterzogen werden.

Schließlich wird unter Punkt 5 des Antrages das Problem aufgegriffen, dass die Informationszugangsrechte insgesamt ziemlich unübersichtlich sind. Deshalb die Forderung im Rahmen der Evaluierung des Informationszugangsgesetzes, auch zu prüfen, ob die verschiedenen Informationsfreiheits- bzw. -zugangsgesetze auf Landesebene inhaltlich zusammengefasst und folglich die Anzahl der spezielleren Zugangsvorschriften zugunsten einer übersichtlicheren Anzahl und besseren Rechtsanwendung verringert werden können.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Der Bericht des Landesbeauftragten endet mit der Feststellung - ich zitiere -:

„Eine transparente, wenn auch nicht gläserne Verwaltung ist eine Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement und die Teilnahme des Einzelnen an der Entwicklung des demokratischen Gemeinwesens. Kontrolle und Mitsprachen führen zu Vertrauen, sodass auch die Behörden weiter gehalten sind, durch aktive Informationspolitik dazu beizutragen.“

Dies ist eine Aussage, meine Damen und Herren, der wir wohl alle im Hause beitreten können. Ich darf Sie im Namen des Ausschusses für Inneres um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und zu dem vorliegenden Antrag - als Entschließungsantrag zum Informationszugangsgesetz - bitten. - Vielen Dank.