Protocol of the Session on March 22, 2012

(Frau Hohmann, DIE LINKE: Was soll das denn jetzt?)

aber das mag vielleicht auch in der Natur der Sache liegen.

Herr Barthel, ich habe in der Tat keine schulpflichtigen Kinder. Wir haben aber über ein anderes Problem geredet. Selbstverständlich gibt es bei den Lehrerinnen und Lehrern wie in jeder anderen Berufsgruppe Leistungsunterschiede. Diese sind zwar nicht, wie wir es heute früh gehört haben, genetisch bedingt, aber sie sind vorhanden.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Aber bei der Bezahlung soll es keine Unterschiede geben!)

- Haken Sie es unter Polemik ab, Herr Schröder.

(Zuruf von Herrn Schröder, CDU - Herr Borg- wardt, CDU, lacht)

Wir reden jetzt über eine strukturelle Benachteiligung von Berufsgruppen und die gilt es abzubauen. Und diesbezüglich bleibe ich bei meiner Position. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Kollege Höhn. - Für die SPDFraktion spricht die Abgeordnete Frau Niestädt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich möchte es kurz machen, weil inhaltlich, sowohl was die fachliche Seite der Bildung als auch was die fiskalische Seite betrifft, viel ausgetauscht wurde. Ich denke, dazu haben wir vor allen Dingen in den Ausschüssen die Diskussion zu führen.

Herr Höhn, ich möchte Ihnen Recht geben. Das kommt nicht sehr oft vor,

(Herr Höhn, DIE LINKE: Darüber sollten Sie nachdenken!)

aber ich möchte Ihnen Recht geben.

Es ist so, Frau Dalbert; wir haben es uns in der letzten Legislaturperiode gerade bei den Sekundarschullehrern neuen Rechts mit der Anhebung auf die Besoldungsgruppe A 13 nicht leicht gemacht und wir haben aus diesem Grund auch den Stufenplan vorgestellt und beschlossen.

Das ist, denke ich, auch der Anfang dessen, was schon seit mehreren Jahren über den Landesvorsitzenden der GEW Thomas Lippmann in die Diskussion und auch an die Fraktionen herangetragen wird - der Minister hat davon gesprochen -: Es gibt eine Liste mehrerer Dinge, die es aus seiner Sicht zu regeln gilt, über die wir auch diskutiert haben.

Wenn ich mit meiner Kollegin Corinna Reinecke bei Herrn Lippmann bin, kommt die Diskussion

immer wieder auf diese Liste. Daher ist das Problem der Ein-Fach-Lehrer uns bekannt.

Ich möchte jetzt gar nicht bewerten und beurteilen, wie das juristisch umzusetzen ist und ob es in der Sache richtig ist, dass man aufgrund der Ausbildung eine Stufe niedriger besoldet bzw. vergütet wird.

Aber es ist natürlich auch richtig, was mein Kollege Barthel sagte: Bei all den Überlegungen, die wir am Ende anstellen, muss man schauen, ob das auch finanziell darstellbar ist. Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 geht es ohnehin nicht; für diese haben wir den Haushaltsplan schon beschlossen.

Das heißt, wir haben Zeit, gründlich darüber zu beraten, und zwar im Ausschuss für Bildung und Kultur sowie im Finanzausschuss, der die Federführung inne haben sollte, weil die Landesbesoldung im Finanzministerium angesiedelt ist. Ich denke, dann muss die Federführung auch beim Finanzausschuss liegen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr. - Frau Professor Dalbert, Sie haben die Möglichkeit zu erwidern.

Viele Argumente wurden ausgetauscht. Lassen Sie mich vielleicht zwei, drei Punkte noch einmal aufgreifen. Erst noch einmal zur Logik des Verfahrens. Der Antrag zu dem Gesetzentwurf an sich ist erst einmal finanzneutral; denn er besagt lediglich, wer sich um die Höherstufung bewerben darf.

Wenn wir uns darauf einigen, dass es fair und gerecht ist, dass auch diese Lehrer und Lehrerinnen sich um eine Höherstufung bewerben dürfen, dann erhöht sich die Konkurrenz um die in den Haushaltsplan eingestellten Stellen.

Da es die erklärte Absicht der Landesregierung ist, allen Sekundarschullehrerinnen, die eine Stelle der Besoldungsgruppe A 12 inne haben, mit eben dieser Ausnahme die Höherstufung zu ermöglichen, haben wir Bedarf, darüber zu diskutieren, ob wir lediglich die Konkurrenz erhöhen wollen oder ob wir tatsächlich für alle das Geld für die Höherstufung in den Haushaltsplan einstellen wollen. Das kann natürlich erst im Nachfolgehaushalt erfolgen. - So viel zur Logik des Verfahrens. Wir müssen uns erst einmal zu der ersten Frage einigen, bevor wir uns zu der zweiten Frage einigen. - Erster Punkt.

Zweiter Punkt: die Kultusministerkonferenz im Jahr 1993. Herr Bullerjahn, seit 1993 ist viel Wasser die Saale heruntergeschwommen.

(Minister Herr Bullerjahn: Wasser fließt!)

In dieser Zeit gab es auch Rechtsprechungen, die gerade im Bereich des Lehrberufs darauf abheben, dass minimale Differenzen in der Ausbildung keine Rechtfertigung für eine Differenz bei der Bezahlung von Lehrern und Lehrerinnen darstellen.

(Minister Herr Bullerjahn: Wenn das nur ein oder zwei sind, ist das egal!)

Dabei ging es beispielsweise um die Frage, ob Grundschullehrer und -lehrerinnen, die ein kürzeres Studium absolviert haben, anders zu besolden sind als zum Beispiel Gymnasiallehrer, die ein längeres Studium absolviert haben.

Dazu sagt die Rechtsprechung durchaus: Das sind Differenzen, die sich in der Besoldung nicht niederzuschlagen haben.

Wir haben uns in den Ausschussberatungen noch einmal sehr gründlich anzuschauen, wie die Rechtslage tatsächlich ist und ob nicht diese Ausbildung im Sinne des Besoldungsgesetzes ebenfalls anzuerkennen ist, ob es hierbei um eine Ungleichbehandlung geht.

In der Tat haben Sie Recht, Herr Bullerjahn. Wenn wir uns darüber einigen, dass wir auch diesen Lehrern und Lehrerinnen die Möglichkeit eröffnen wollen, sich um eine Höherstufung zu bewerben, dann müssen wir natürlich genau klären, wie viele es denn betrifft. Denn wenn wir dann auch das Geld dafür einstellen wollen, dann sollten wir schon die genaue Zahl kennen. Ich kenne die Zahl 150, aber das muss genau geklärt werden. Damit haben Sie völlig Recht.

Ja, Herr Barthel, - es ist eben schon aufgegriffen worden -, was ist Leistungsgerechtigkeit in der Schule? Macht sie sich daran fest, dass der eine Lehrer ein Fach und der andere Lehrer zwei Fächer unterrichtet? - Ich glaube, das kann damit nicht gemeint sein.

Lehrer sind sehr unterschiedlich gut darin, wie sie ihr Fach vermitteln, unterschiedlich gut darin, wie es ihnen gelingt, mit jungen Menschen umzugehen. Mir ist im Augenblick kein Weg bekannt, wie man das fair und einklagbar in ein Besoldungsrecht gießen kann. Aber die Frage, ob jemand ein oder zwei Fächer unterrichtet, gehört sicherlich nicht zu dieser Differenzierung dazu.

Daher freue ich mich auf spannende Ausschussberatungen. Wenn es Ihr Wunsch ist, dass der Finanzausschuss hierbei federführend und der Bildungsausschuss mitberatend ist, dann werden wir uns dem nicht versperren. Ich glaube, wichtig ist, dass wir darüber in beiden Ausschüssen und von beiden Seiten, von der fachlichen Seite und von der fiskalischen Seite her, beraten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Professor Dalbert. Es gibt noch eine Nachfrage von der Abgeordneten Frau Feußner. - Bitte.

Frau Dalbert, Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf stehen, dass Sie in dem Landesbesoldungsgesetz die Wörter „für zwei Fächer“ streichen wollen.

Sie haben eben in Ihren Ausführungen dargestellt, dass Sie, wenn Sie den Gesetzentwurf jetzt verteidigen - davon gehe ich einmal aus -, den EinFach-Lehrer genauso anerkennen wollen wie einen Zwei-Fach-Lehrer.

Nun gibt es - das ist durch verschiedene Redner hier in der Diskussion gesagt worden - noch andere Gruppen, die damals nicht durch das Lehrergleichstellungsgesetz erfasst worden sind. Eine viel größere Gruppe sind die sogenannten Nichterfüller. Sie sind Zwei-Fach-Lehrer, sie sind genauso ausgebildet wie die anderen Lehrer - sei es an der Sekundarschule oder am Gymnasium -, weisen keine Unterschiede zu den anderen auf, bekommen aber weniger Geld, nur weil sie sich zu dem Zeitpunkt, als das Lehrergleichstellungsgesetz verabschiedet worden ist, gerade nicht im Schuldienst befunden haben. Diese Gruppe macht ungefähr, glaube ich, 500 Lehrer aus. Die Zahlen sind übrigens alle bekannt, auch wie viele EinFach-Lehrer es gibt. Die Zahlen sind alle da.

Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage: Warum haben Sie sich ausgerechnet die Gruppe der Ein-Fach-Lehrer herausgesucht? - Das ist aus meiner Sicht die Gruppe, die mit Abstand am schwierigsten zu bewerten ist. Ich möchte es auch begründen.

Wir haben Ein-Fach-Lehrer aus DDR-Zeiten. Darunter sind Diplom-Germanisten, die nur Deutsch studiert haben. Für diese Gruppe würde ich es einsehen.

Wir haben aber auch Ein-Fach-Lehrer mit der Kombination Pionierleiter/Chemie; eine solche Kombination gab es auch. Pionierleiter gibt es nicht mehr; man kann diese Form auch als Fach nicht anerkennen.

Sind Sie der Meinung, dass man die Lehrer, die ein solches Studium absolviert haben, die laut Landesbesoldungsgesetz als sogenannte EinFach-Lehrer gelten - es gibt sie noch im Schuldienst; sie unterrichten heute noch Chemie oder Staatsbürgerkunde, ein Fach, das auch nicht anerkannt wurde, in Kombination mit anderen Fächern -, den Lehrern gleichstellen sollte, die ihr Studium für zwei Fächer absolviert haben?

Danke für Ihre Frage, Frau Feußner. - Zwei Punkte. Erstens: Unser Antrag bezieht sich auf eine be

stimmte Fußnote, um das im Hinblick auf Ihre Frage noch einmal zu präzisieren. Es handelt sich um Lehrerinnen und Lehrer, die nach der Wende als Sekundarschullehrer anerkannt wurden. Sie unterrichten nur ein Fach, nicht zwei Fächer. Das ist das Problem, über das wir hier heute gesprochen haben.

Sie haben natürlich Recht: Es gibt noch andere Probleme. Wir sehen Ihren Anträgen, die weiteren Probleme in Angriff zu nehmen, sehr konstruktiv entgegen. Darüber werden wir gemeinsam im Ausschuss beraten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/900 ein. Einer Überweisung des Antrages stand nichts im Wege. Dass in den Finanz- und in den Bildungsausschuss überwiesen wird, war auch konsens. Ich habe Frau Prof. Dalbert so verstanden, dass wir über die Federführung nicht alternativ abstimmen müssen.

Wer damit einverstanden ist, den Gesetzentwurf federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Bildungs- und Kulturausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.