Protocol of the Session on May 12, 2011

(Zustimmung von Herrn Dr. Brachmann, SPD)

Ich gestehe, wir wissen nicht, ob es tatsächlich so ist. Wir haben ein gültiges Bundesgesetz, und deshalb sind wir aus meiner Sicht auch verpflichtet, das Notwendige an Ausführungsregelungen zu schaffen, damit dieses Gesetz auch praktisch angewandt werden kann.

Ich denke, wir sind diesbezüglich in den nächsten Wochen nach den Abstimmungsrunden der Staatssekretäre, nach der Justizministerkonferenz vielleicht auch etwas schlauer. Wir sind natürlich auch in engem Kontakt mit den anderen Bundesländern und werden diese Dinge in die Ausschussberatung einbringen. Deswegen bitte ich an dieser Stelle, um die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Rechtsausschuss. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Borgwardt, CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Wir treten in eine Fünfminutendebatte der Fraktionen ein. Für die Fraktion der GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Wicke-Scheil. Auch für Sie ist es die erste Rede. Wir wünschen Ihnen für Ihre parlamentarische Arbeit viel Erfolg. Bitte sehr.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Danke sehr. - Frau Vizepräsidentin! Meine Herren und Damen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier über das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu den begleitenden Regelungen, insbesondere zu Artikel 5 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter, des Therapieunterbringungsgesetzes. Uns liegt hierzu der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung dieses Gesetzes vor. Ich greife noch etwas weiter zurück, als es die Frau Ministerin getan hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich am 17. Dezember 2009 gegen die in Deutschland praktizierte nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgesprochen und es als einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot gekennzeichnet. Im Januar dieses Jahres hat der gleiche Gerichtshof abermals die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Unserer Meinung nach würdigt der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes nicht in dem erforderlichen Maße.

Bereits Freigelassene bzw. noch Freizulassende sollen weiterhin verwahrt werden, weil ein gewisses Gefährdungspotenzial von Ihnen ausgeht. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist natürlich unser Anliegen, ebenso wie es auch das Anliegen der Ministerin ist.

(Herr Borgwardt, CDU: Wie wollen Sie es denn gewährleisten?)

Aber auch die Freiheit jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers ist ein hohes Gut.

Eine Sicherungsverwahrung bzw. eine Therapieunterbringung ohne bestimmte Voraussetzungen ist nach der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht möglich. Deshalb nimmt dieser Entwurf eine Neukennzeichnung oder Umetikettierung der entsprechenden Personen vor. Man kann auch sagen: Es werden Personen umdeklariert und die Gewaltbereitschaft wird auf eine psychische Störung zurückgeführt.

Laut dem Gesetzentwurf ist eine Neubegutachtung nötig. Wenn festgestellt wird, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Gewaltbereitschaft und der psychischen Störung vorliegt, dann ist diese Therapieunterbringung auch durch europäisches Recht gedeckt. Zentrale Voraussetzung ist aber - das wiederhole ich - das Vorhandensein einer psychischen Störung. Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e der Europäischen Menschenrechtskonvention sieht das als dringende Voraussetzung für eine Therapieunterbringung vor.

Es darf unserer Meinung nach keine präventive Therapieunterbringung geben;

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

denn zum Zeitpunkt der Verurteilung durch ein Gericht lag bei den meisten Personen keine psychische Störung vor, das heißt also keine verminderte Schuldfähigkeit. In diesem Fall wird die Schuldfähigkeit, die vorher festgestellt wurde, plötzlich infrage gestellt.

Kritikpunkt ist für uns, dass das psychiatrische Therapieangebot, das schon während der Sicherungsverwahrung gegeben sein muss, in diesem Entwurf nicht ausreichend besprochen wird. Außerdem müssen die Therapiestrukturen verbessert werden. Für mich wird auch die Psychiatrie missachtet; denn abweichendes Verhalten wird zum Fall für die Psychiatrie gemacht.

Ich weiß, dass Gefahr in Verzug ist. Ich möchte aber den Herrn Kollegen Weigelt zitieren: Schnelligkeit ersetzt nicht Gründlichkeit.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht im Mittelpunkt, Gesetze für den Menschen zu machen und nicht die Menschen so lange umzudeklarieren, bis die Gesetze für sie greifen. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Frau Wicke-Scheil. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Borgwardt. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesland Bayern hat im Februar dieses Jahres als erstes gehandelt, indem es an sein Gesetz zur Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung einen Abschnitt zur Therapieunterbringung gemäß §§ 1 und 14 des Therapieunterbringungsgesetzes des Bundes eingefügt hat.

Meine Damen und Herren! Unstrittig ist, dass der Bundesgesetzgeber als Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte reagiert hat, indem er ein Therapieunterbringungsgesetz verabschiedet hat. Ob das ThUG angemessen und verhältnismäßig ist, dazu wir nachher sicherlich noch Ausführungen hören.

Unstrittig ist aber auch, dass wir aufgrund der Entscheidung des EGMR in Sachsen-Anhalt für einen Altfall - die Ministerin ging darauf ein - und möglicherweise für einen zweiten Fall eine der Entscheidung des EGMR gemäße rechtliche Grundlage brauchen.

Meine Damen und Herren! Die Medien beschäftigen sich sehr häufig mit aktuellen Themen, und das ist auch gut so. Ich für meinen Teil bin sehr dankbar, dass ich diesmal zu einer Problematik angefragt wurde und ich die veröffentlichte Meinung tatsächlich 1 : 1 bestätigen kann. Ich meine den heute eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes.

Ich sage allerdings klar und deutlich, Frau Ministerin Kolb: Viele halten die Zeitfolge für ambitioniert - auch wir.

Der heute eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt soll all die Straftäter erfassen, die infolge des Urteils des EGMR weiterhin als gefährlich eingestuft sind, aber aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen oder bereits entlassen wurden.

Gleichzeitig stellt dieses Gesetz eine Übergangsregelung für diejenigen dar, die durch die Neuregelung der Sicherungsverwahrung nicht mehr erfasst werden. Genau für diesen Teil der Altfälle - die Ministerin ging schon darauf ein - ist unter bestimmten Voraussetzungen die weitere therapeutische Unterbringung möglich, soweit dies nach der Rechtsprechung des EGMR zulässig und zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist.

Ausdrücklich danke ich Ihnen, Frau Ministerin, dafür, dass Sie kurzfristig unserer Bitte entsprochen

haben und wir am Dienstag in der Sitzung unserer Arbeitsgruppe erste Fragen mit ihrem Staatssekretär erörtern konnten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gibt es Alternativen? Wir als CDU-Fraktion sind davon überzeugt, dass wir verhindern müssen, dass Straftäter, von denen noch eine erhebliche Gefahr in Bezug auf schwere Sexual- oder Gewaltstraftaten ausgeht, entlassen werden.

Keine Alternative ist es für uns, diese Personen in Freiheit zu setzen, um sie dann wie in zwei anderen Bundesländern mit einem enormen Kostenaufwand durch die Polizei überwachen zu lassen. Wir glauben, dass es, um einen größtmöglichen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, erforderlich ist, dass für diesen sehr eng abgegrenzten Kreis von Straftätern eine Möglichkeit bestehen muss, sie auch nach dem Ende ihrer Sicherungsverwahrung in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung therapeutisch zu behandeln.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in Anbetracht der unterschiedlichen Bewertung dieser erklärtermaßen schwierigen Rechtsproblematik werden wir über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss mit der gebotenen Sorgfalt beraten.

Sollte dies allerdings längere Zeit benötigen als die vier Wochen, die sich aus diesem Zeitablauf ergeben, der die eine Person betrifft, dann ist das eben so.

Wir bitten um Zustimmung zu der Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Borgwardt. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau von Angern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir sprachen das letzte Mal im November 2010 über das Thema Sicherungsverwahrung und befanden uns auch damals schon in dem Dilemma zwischen dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit auf Schutz und Sicherheit und dem Freiheitsrecht des von der Maßregel Betroffenen. Auch schon im November stand aus Sicht der LINKEN fest, dass die Psychiatrie keine Notlösung bzw. auch kein Auffangbecken für ungelöste Fälle des Strafrechts sein darf.

Ich verstehe Ihren Wunsch nach einer schnellen Lösung aufgrund eines nicht unwahrscheinlichen Druckes aus der Öffentlichkeit - wir haben heute schon einen Kommentar in der „Mitteldeutschen

Zeitung“ lesen können - und dennoch sage ich: Lassen Sie uns prüfen, was tatsächlich erforderlich, geeignet und eben auch verhältnismäßig ist.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE, und von Herrn Herbst, GRÜNE)

Die klare Ansage des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 ist, dass präventive, nicht dem Schuldausgleich dienende Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht nur zum Schutz hochwertiger Rechtsgüter unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig sind. Daher ist es auch völlig ungeeignet und vor allem politisch unseriös, dass der Gesetzentwurf schon im Juni den Landtag wieder verlassen soll.

Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, was bedeutet das denn konkret? - Das bedeutet, dass es, außer mittels Sondersitzung des Ausschusses und Nichteinhaltung von seriösen Einladungsfristen für Anzuhörende, keine Anhörung geben kann. Das heißt, dass etwa die Träger des Maßregelvollzugs, die schon im letzten Jahr massiven Protest gegen eine Unterbringung in ihren Anstalten vortrugen, nicht gehört werden können.

Das heißt aber auch, dass die neben dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zuständigen Ausschüsse nicht mitberaten könnten. In diesem Sinne nehme ich sehr wohl die von Herrn Borgwardt vorgetragene Anregung auf und sage Ihnen, dass wir eine Überweisung in die drei Ausschüsse mittragen.

Gerade weil wir es hier mit einem solch sensiblen Thema zu tun haben, ist dies unerlässlich. Zudem vertritt meine Fraktion nach wie vor die Auffassung, dass wir als erste Gewalt im Staat nicht allein darauf warten können, dass die dritte Gewalt die Dinge für uns so nach und nach ausurteilt.

Die Grundlage für unser Handeln ist die Europäische Menschenrechtskonvention und damit europäisches Verfassungsrecht und natürlich das Grundgesetz. Daran müssen sich alle bestehenden Gesetze und auch alle Gesetzesvorhaben seriös und gründlich messen lassen. Daher beantrage ich für meine Fraktion, wie gesagt, die Überweisung in die drei genannten Ausschüsse.

Doch nun noch ein Blick in den vorliegenden Gesetzentwurf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat uns aufgetragen, die Sicherungsverwahrten eben nicht nur unterzubringen, sondern vor allem Sorge dafür zu tragen, dass die Wiedereingliederung in die Gesellschaft das oberste Ziel der Sicherungsverwahrung ist.

Schaue ich mit dieser Intention in die Begründung zu § 2 des Gesetzentwurfes, so muss ich lesen, dass ausschließlich die Maßregelvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt medizinisch-therapeutische Angebote vorhalten. Bedeutet das im Umkehrschluss,

dass unsere Justizvollzugsanstalten keine psychotherapeutischen Angebote vorhalten?

(Herr Borgwardt, CDU: Die den Kriterien ent- sprechen! Andere entsprechen ihnen nicht!)

- Ja, genau, die den Kriterien entsprechen. Das meine ich; darauf habe ich mich bezogen. Stellen Sie mir nachher noch eine Frage, dann habe ich noch etwas Zeit.