Danke schön, Herr Weihrich. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Herr Barthel. Bitte schön, Herr Barthel.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da Kollege Erben bereits viele Dinge, die ich mir mit Blick auf den Entschließungsantrag notiert habe, bereits erwähnt hat, will ich zunächst ein paar Dinge kommentieren, die meine Vorredner gesagt haben.
Kollege Weihrich, ich frage mich, wie es gehen soll, dass sich der Bedarf des nächsten Jahres in der Berechnung für das FAG schon jetzt niederschlagen soll. Das habe ich nicht verstanden. Nach meinem Dafürhalten funktioniert das FAG derzeit so, dass wir über die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben der Vergangenheit den zukünftigen Bedarf hochrechnen. Insofern kann die Kür
zung der „Ostmilliarde“ rein rechnerisch als Bedarf im aktuellen FAG in der Ausgleichsmasse gar nicht auftauchen. Der einzig folgerichtige Schritt ist der - das muss ich einmal sagen -, den Herr Minister Bullerjahn angeboten hat.
- Wir können das FAG 2012 im Gesetz nicht komplett auf den Kopf stellen. Wir reden über eine strukturelle Fortschreibung und darüber, was auch noch leistbar ist. Insofern ist das Angebot, dass man an dieser Stelle eine Entlastung für einen bereits bekannten Fehlbedarf schon jetzt bietet, folgerichtig und gut. Es nützt auch nichts, wenn man mit schneidigen Pressemitteilungen schon nach draußen verkündet, diesbezüglich würde von der Regierungskoalition Wortbruch begangen werden und man würde sich dieses Problems nicht annehmen.
Das haben wir auf dem Schirm, aber man muss einen Schritt nach dem anderen machen. Wir müssen erst einmal das FAG für das Jahr 2012 beschließen, als sogenanntes Reparaturgesetz, wie wir das auch immer verstanden haben, um uns die Zeit zu kaufen, um für das Jahr 2013 die richtige Novelle auf den Weg zu bringen.
Dann können wir uns darüber unterhalten, wie wir die Belastung außerhalb des FAG im Bereich der SoBEZ so verträglich ausgestalten, wie es angekündigt wird. Ich bin mir sicher, dass wir diesbezüglich einen ebenso guten Kompromiss vorlegen, wie wir das mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz bereits geschafft haben.
Zu den 2 Milliarden €, die Sie immer wieder bemühen, Herr Grünert, muss ich eines sagen: Ich schätze den Städte- und Gemeindebund, den Landkreistag und die kommunalen Spitzenverbände insgesamt sehr. Für die faire Art der Zusammenarbeit in den Anhörungen an dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank. Aber zu behaupten, dass diese 2 Milliarden €, die ja einzig und allein eine Berechnungsgröße der Interessenvertreter sind, in Stein gemeißelt wären - -
An dieser Stelle muss man noch einmal genau hingucken; denn zur Wahrheit gehört auch, dass man erst einmal prüft, welche Aufgaben eigentlich in diesen Katalog gehören und welche Aufgaben wie angemessen finanziert werden. Diesbezüglich haben wir konzeptionell eine völlig andere Herangehensweise.
Wir wollen - das muss ich sagen - eine aufgabenangemessene Ausstattung finanzieller Art der Kommunen organisieren. Wollen das fair miteinander tun und wollen nicht in einen Wettstreit eintreten, wer hier wem am meisten Geld bietet.
Insofern will ich hier eines klarstellen: Der Erfolg liegt nicht etwa darin, dass uns die Opposition zu einer Lösung getrieben hat. Der Erfolg liegt darin, dass wir verhindert haben, dass Sie mit Ihren Vorschlägen zum Ziel kommen.
Denn wir haben uns ordnungspolitische Leitplanken gesetzt, die die Machbarkeit mit Blick auf den Landeshaushalt berücksichtigen. Es kann nicht so verkehrt sein, wenn wir in den nächsten Jahren ohne eine Nettoneuverschuldung ins Rennen gehen wollen.
Außerdem haben wir die durchaus gut vorgetragenen Hinweise der Kommunen ernst genommen und versucht, an dieser Stelle einen Interessenausgleich zu finden, der keine der beiden Seiten überfordert. Diesbezüglich sage ich ganz selbstbewusst: Das ist uns hervorragend gelungen. Herzlichen Dank dafür!
Nur noch einmal schlaglichtartig etwas zu dem, was Kollege Erben bereits gesagt hat. Wir haben die Investitionspauschale um 25 Millionen € aufgestockt. Wir haben die Restzahlung aus der Spitzabrechung des FAG 2009 von 53 Millionen € auf 26,5 Millionen € halbiert. Wir haben 20 Millionen € aus dem Ausgleichsstock in die allgemeinen Zuweisungen zugunsten der kreisangehörigen Gemeinden umgeschichtet. Wir haben zusätzlich 38 Millionen € in das FAG getan, um für Entlastung im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte zu sorgen.
Wir reden an dieser Stelle locker über 110 Millionen €, die umgeschichtet wurden, was angesichts unserer sehr begrenzten Möglichkeiten im Landeshaushalt eine außerordentlich schwierige Leistung war, die auch den Finanzminister nicht immer glücklich gemacht hat. Wir mussten diesbezüglich lange und ausführlich darüber diskutieren, was wir uns an dieser Stelle leisten können.
Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass das FAG in dieser Form dringend einer Überarbeitung bedarf. Dass wir uns dieser Aufgabe schon im kommenden Jahr stellen und die Novelle bereits zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, ist ein weiterer Erfolg unserer Bemühungen.
Das ist zugegebenermaßen ein ambitioniertes Ziel. Aber wenn wir die gute und sachliche Diskussionskultur, die wir in den Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf erlebt haben, beibehalten, wird uns auch das gelingen.
Die Leitplanken für das neue FAG haben wir in unserem Entschließungsantrag formuliert. Kollege Erben hat das bereits hinreichend erläutert.
Einen Punkt möchte ich an dieser Stelle noch einmal bekräftigen: Es wird uns nicht darum gehen, alle derzeit erledigten Aufgaben ungeachtet einer kritischen Bewertung auszufinanzieren. Aufgabenangemessenheit heißt für uns auch, die Angemessenheit des Ausgabeverhaltens zu bewerten und die Unabweisbarkeit bestimmter Aufgaben zu hinterfragen. Aufgabenverzicht, Standards und die Frage, wie zukünftig mit unterlassenen Einnahmen umgegangen wird, gehören ebenfalls auf den Prüfstand. Es kann nicht die Aufgabe des Landes sein, jede kommunale Ausgabe ungeachtet ihrer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu alimentieren.
Wer im kommunalen Bereich tätig ist - insofern müssen wir gar nicht über Unterstellungen reden -, der weiß, dass nicht zwangsläufig jede kommunale Investition auch unabweisbar ist. Ich sage das einmal ganz vorsichtig. An dieser Stelle haben wir deutlich Luft nach oben. Allein die Unterstellung, jeder würde hier effizient und verantwortungsvoll handeln, hilft uns nicht dabei, dass das auch in der Realität passiert.
Deshalb ist es auch unbedingt erforderlich, die Frage des notwendigen Finanzbedarfes mit diesen Fragen zu verknüpfen. Sonst werden wir uns gegenseitig überfordern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nehmen die Hinweise und Sorgen der kommunalen Familie sehr ernst und haben ein Interesse daran, die Novelle konsensual zu begleiten. Die aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen und die Zukunftsfähigkeit des Landes stehen für uns ganz oben auf der politischen Agenda. Beides gehört zusammen und funktioniert auch nur zusammen. Es macht deshalb keinen Sinn, wenn man diese Tatsache ignoriert und behauptet, wir könnten in diesem Bereich beliebig im Hundertmillionenbereich Geld aufstocken.
Im Übrigen will ich sagen: Der Landeshaushalt besteht auch nicht nur aus Kommunalfinanzen. Ich habe gelegentlich den Eindruck, dass Sie der Annahme wären, wir hätten sonst keine Aufgaben zu erledigen und könnten beliebig umschichten.
Man darf auch nicht vergessen, dass den Kommunen bereits jetzt ein sehr, sehr großer Brocken - das ist auch richtig, wir haben alle große Sympathien für die kommunale Familie - zur Verfügung steht und darüber hinaus außerhalb des FAG sehr,
Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass wir bereits im Jahr 2012 eine Anreizkomponente implementieren, die Sparanreize schafft und Konsolidierungsbemühungen belohnt. Die Anreizfeindlichkeit des bestehenden Systems ist einer unserer zentralen Kritikpunkte. Das steht deshalb auch ganz oben auf unserem Entschließungsantrag.
Lassen Sie uns nun schnell in die Diskussion um das FAG 2013 einsteigen. Wir gehen davon aus, dass uns die Landesregierung einen entsprechenden Entwurf schnellstmöglich vorlegen wird, da uns für dieses Vorhaben bis 2013 nur wenig Zeit bleibt. Ich bitte um Zustimmung zu der Ausschussempfehlung und zu unserem Entschließungsantrag. - Herzlichen Dank.
Das tue ich sehr gern, vielen Dank. - Herr Kollege Barthel, ich habe zwei Fragen. Meine erste Frage bezieht sich auf Ihre Ausführungen bezüglich der Unabweisbarkeit von gemeindlichen Ausgaben. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie in Zukunft nur noch unabweisbare Ausgaben finanzieren wollen?
Die zweite Frage bezieht sich auf diese StadtUmland-Umlage - ich habe auch den Ausführungen von Kollegen Erben sehr interessiert gelauscht, und Sie haben es auch noch einmal erwähnt -: Plant die Koalition eine Stadt-UmlandUmlage einzuführen, wenn das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern positiv ausfällt?
Kollege Weihrich, ich beginne mit dem Letztgesagten: Im Koalitionsvertrag gibt es eine eindeutige Formulierung, die im Verhältnis 1 : 1 in unserem Entschließungsantrag abgebildet ist. Was Sie da hineininterpretieren, überlasse ich Ihnen, aber an dieser Stelle werden wir wortgetreu das umsetzen, was auch im Koalitionsvertrag niedergeschrieben ist.
Was das Missverständnis angeht, nur noch unabweisbare Ausgaben zu finanzieren, will ich das insoweit auflösen, als wir uns natürlich den Katalog an zu erledigenden Aufgaben ganz angucken werden. Da reden wir darüber, dass momentan gleiche Aufgaben in verschiedenen Gemeinden gleicher Größe offenbar unterschiedlich viel Geld kosten. Da muss man sich natürlich die Frage stellen, wieso der eine das effizienter macht als der andere.
Wir reden auch darüber, dass es im Bereich der freiwilligen Aufgaben eine sehr unterschiedliche Gewichtung und Größenordnung gibt, die anteilig vom eigenen Haushalt erledigt werden. Da muss man die Frage stellen: Wofür ist das Land am Ende des Tages tatsächlich zuständig und kann herangezogen werden, um diese Kosten zu decken? Das kann und muss zwangsläufig in einem neuen FAG untersucht werden. Ansonsten wird das unseren Landeshaushalt sprengen.
Eines ist doch logisch: Wenn wir uns nur davon leiten lassen, alle bereits jetzt erledigten Aufgaben auskömmlich finanzieren zu wollen plus noch Standardaufwuchs durch irgendwelche Vorschriften, die uns erreichen, dann wird uns die Kommunalfinanzierung davongaloppieren, was vor dem Hintergrund rückläufiger Mittel im Landeshaushalt eine völlig abenteuerliche Vorstellung ist. Das kann niemand wollen. Das wäre verantwortungslos. Insofern müssen wir auch an dieser Stelle dafür sorgen, dass beides im Einklang steht. Das hat nichts damit zu tun, dass wir künftig nur noch unabweisbare Aufgaben finanzieren wollen.
Vielen Dank, Kollege Barthel. - Bevor wir zur Abstimmung kommen, habe ich die Freude und das Vergnügen, Damen und Herren der Basisorganisation DIE LINKE in Naumburg zu begrüßen