Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
Einbringer ist der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel. Herr Webel, Sie haben das Wort und alle anderen nicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit diesem Änderungsgesetz verfolgt die Landesregierung die Absicht, einen Rechenfehler zu korrigieren. Er hat sich bei der Verteilung der Mittel auf die kommunalen Aufgabenträger für den Ausbildungsverkehr bei der großen Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2010 eingeschlichen, und das zum Nachteil des Landkreises Wittenberg.
Ich möchte Ihnen die Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2010 in Erinnerung rufen. Das ÖPNV-Gesetz schreibt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Zunahme flexibler Bedienformen für die Jahre 2011 bis 2013 eine Finanzausstattung für den Ausbildungsverkehr in Höhe von insgesamt 31 Millionen € fest. Dies schafft für die kommunalen Aufgabenträger Planungssicherheit.
Diese Zuweisungen wurden bisher nach Bundesrecht direkt durch das Landesverwaltungsamt an die Verkehrsunternehmen gezahlt. Das war ein sehr komplizierter Mechanismus. Entsprechend der ab dem 1. Januar 2011 geltenden Regelung wurden diese Auszahlungen nun linienbezogenen auf die Bezirke der jeweiligen Aufgabenträger aufgeteilt. Dies ermöglicht eine erheblich einfachere Handhabung.
Im Falle eines Unternehmens wurden jedoch die Verkehrsleistungen im Ausbildungsverkehr bei fünf Linien nicht dem Landkreis Wittenberg, sondern versehentlich der Stadt Dessau-Roßlau zugeordnet, weil dort der Sitz des Verkehrsunternehmens ist. Die Folge war eine falsche Berechnung der Anteile dieser Aufgabenträger. Da dieser Fehler erst nach dem In-Kraft-Treten der ÖPNV-Novelle im Jahr 2010 erkannt wurde, muss das ÖPNV-Gesetz in diesem Punkt geändert werden.
Die Neuberechnung der Anteile der Aufgabenträger ergibt deshalb eine Erhöhung des Anteils des Landkreises Wittenberg und eine Reduzierung des Anteils der Stadt Dessau-Roßlau. Die anderen Aufgabenträger sind von der Änderung nicht betroffen.
Damit habe ich die Punkte umrissen, die den Gegenstand der Gesetzesnovelle bilden. Das Gesetzgebungsverfahren sollte im Interesse der Kommunen und Verkehrsunternehmen zügig zu Ende gebracht werden. Dies wird aufgrund des geringen Änderungsumfangs sicherlich auch möglich sein. Ich hoffe, dass dies gelingt; denn der Landkreis Wittenberg kann erst nach dieser Änderung des
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es handelt sich in der Tat um eine Korrektur. Da ich Dessauer bin, möchte ich hier ganz klar sagen: Es lag nicht in unserer Absicht, dem Landkreis Wittenberg etwas wegzunehmen.
Aus meiner Sicht hätte man eigentlich auf diese Debatte verzichten können, weil es sich um eine Richtigstellung handelt. Das ist sicherlich nachzuvollziehen.
Ich würde mich hier viel lieber über die Aufrechterhaltung eines sinnvollen Personennahverkehrs für Loburg unterhalten. Aber dieses Thema ist eigentlich glatt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist tatsächlich schwierig, zu diesem Thema eine Fünfminutendebatte zu führen, weil es offensichtlich nur darum geht, einen Rechenfehler zu korrigieren. Offensichtlich - mit einem Augenzwickern gesagt - gibt es nicht nur Schwierigkeiten beim Schätzen von Steuern im Finanzministerium - das kann man noch verstehen, weil es dabei um das Schätzen gehen -, sondern auch beim Berechnen von Fahrplankilometern. Das müsste einfacher gehen. Aber wir sind gehalten, das zu korrigieren. Es ist auch richtig, dies zu tun.
Kollege Hoffmann, ich hoffe, dass die kleine Seitenbemerkung in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Landkreis Wittenberg und der Stadt Dessau-Roßlau nichts damit zu tun hat, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bei der damaligen Einbringung des Gesetzentwurfs und bei der Berechnung davon ausgegangen ist, dass man dem Landkreis Wittenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es ähnlich kurz machen. Solche Rechenfehler passieren. Ich finde, dieser soll auf korrekte Weise berichtigt worden.
Wer den Fehler macht, der muss dafür geradestehen. Das Land zahlt die entsprechenden Mittel. Das Ministerium zahlt den Betrag offenbar nicht aus dem Nachtragsetat, sondern erbringt die Mittel im Haushaltsvollzug im Wege von Umschichtungen innerhalb des Einzelplans. Ich denke, das ist ein korrektes Vorgehen. Wir werden das Beratungsverfahren zügig abschließen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erspare es uns, in Ausführungen grundsätzlicher Art einzutreten. Ich habe es erst für eine Landtagsente gehalten, dass wir heute über einen Rechenfehler debattieren müssen, diesmal grün und ökologisch gehalten, aus dem Nordflügel des Hauses.
Es ist natürlich das Recht der Fraktion, auch darüber Debatten zu verlangen und anzustreben. Ich halte diese für entbehrlich. Die Landesregierung hat aufgrund eines bedauerlichen Rechenfehlers gehandelt. Daran sehen Sie: Diese Landesregierung steht auch zu Fehlern. Andere
Regierungen machen viel schlimmere Fehler - das wissen wir doch, Herr Dr. Thiel -; ich kann dazu Milliardenbeträge anführen.
- Ja, ja. - Ein Buchungsfehler kann überall passieren. Dem Landkreis Wittenberg tut es gut. Dem Oberzentrum Dessau-Roßlau geht dadurch nichts verloren. Die Verkehrsleistungen werden von unserem Landkreis zu bezahlen sein. Daher erübrigt
es sich, weiter darüber zu sprechen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Damit ist die Debatte beendet. Es hat noch niemand gesagt, in welchen Ausschuss der Gesetzentwurf überwiesen werden soll.
- Ich gehe davon aus, dass er an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen werden soll. Wir müssen nicht darüber abstimmen, ob der Gesetzentwurf überwiesen wird; denn bei Gesetzesänderungen gilt das Zweilesungsprinzip.
Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Drs. 6/498 in den genannten Ausschuss überwiesen worden.
Ich gehe davon aus, dass alle den Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 9 erhalten haben, sodass wir mit Tagesordnungspunkt 9 fortfahren können. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Bevor wir in die Debatte einsteigen, bitte ich darum, mir zu signalisieren, ob es dabei bleibt, dass wir nach dem Tagesordnungspunkt 9 die Tagesordnungspunkte 13, 14, 15 und, wenn noch Zeit ist, die Punkte 25 und 16 vorziehen. Wir verbleiben so, dass wir schauen, wie weit wir mit der Abarbeitung vorankommen.