Osten unseres vereinten Vaterlandes schlechter gestellt werden. Würde man den Vorschlägen der LINKEN folgen, würde aber genau das eintreten.
Herr Minister Bischoff sieht das ähnlich, wenn ich seine Ausführungen annähernd richtig verstanden habe.
Zu einer ähnlichen Einschätzung kam übrigens mehrheitlich auch der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Daraufhin lehnte der Bundestag den Antrag der Bundestagsfraktion der LINKEN mit der Überschrift „Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland“ mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU, der SPD, der FDP und vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.
Frau Kollegin Dirlich, Sie hatten den Antrag Ihrer Bundestagsfraktion vorhin zwar angesprochen, aber ich glaube, Sie hatten vergessen, das Abstimmungsverhalten zu erwähnen.
(Herr Höhn, DIE LINKE: Gut, dass Sie das getan haben! - Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE - Unruhe bei der LINKEN)
- Sehen Sie! - Aus diesem Grund sollten wir den inhaltsgleichen Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Denn wir müssen - das sollte man einmal sagen - unsere Landesregierung nicht dazu auffordern, sich für etwas einzusetzen, das bereits bei einer Abstimmung in der Vergangenheit nachweislich keine Mehrheit gefunden hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für absolut begrüßenswert halte ich den Anfang vergangenen Monats begonnenen Regierungsdialog Rente, den Bundesarbeitsminister Frau von der Leyen in Gesprächen mit Rentenversicherern, Fachpolitikern, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern gestartet hat. Der Minister hatte ihn bereits erwähnt.
In einem breit angelegten offenen Diskussionsprozess werden Entwicklungen in der Arbeitswelt und gesellschaftliche Veränderungen daraufhin untersucht, ob und gegebenenfalls welche Risiken sie für mehr Bedürftigkeit im Alter bergen. Arbeitsgruppen sollen Vorschläge für mögliche Änderungen im Rentenrecht daraufhin untersuchen, ob sie die Lebensleistung gerecht belohnen und Bedürftigkeitsrisiken wirksam entgegenwirken.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich entschlossen, offen in diesen Dialog einzusteigen. Die Ministerin wird eigene konkrete Vorschläge einbringen und sie zur Diskussion stellen. Alternative Vorstellungen werden gründlich geprüft und bewertet werden. Bis zum Ende des Jahres soll es dann eine Entscheidung geben im Hinblick auf die Fragen: Was wird gleichgesetzt? Was braucht länger?
Meine Damen und Herren! Erste konkrete Vorschläge liegen vor und werden bereits breit und intensiv diskutiert. Umso wichtiger ist die zeitnahe Beteiligung der Länder an diesem Regierungsdialog. Deshalb ist ein gemeinsamer Antrag auf Beteiligung wichtig und absolut unterstützenswert. Denn versehen mit einem Mandat und einem ganz konkreten Verhandlungsauftrag sind es Länder, die der Forderung nach einer Angleichung der Renten in Ost und West innerhalb dieses Regierungsdialogs Rente Nachdruck verleihen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Renten waren bisher das Spiegelbild des Erwerbslebens und das sollen sie auch bleiben. Darum ist Ministerin Frau von der Leyen zuzustimmen, wenn sie sagt - ich zitiere -:
„Es muss einen Unterschied machen, ob jemand etwas geleistet, Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Insbesondere Frauen, die lange Kinder erzogen haben und für andere Menschen da waren, müssen wir nach einem arbeitsreichen und verantwortungsvoll geführten Leben besser absichern.“
„Auch Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet haben, müssen eine Rente bekommen, die deutlich über der Grundsicherung liegt.“
„Wir wollen die Leistung und den Einsatz dieser Menschen in der Rente gerechter als bislang belohnen.“
Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Danke.
Danke sehr, Herr Rotter. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte gleich vorweg sagen, dass wir keinem der beiden vorliegenden Anträge zustimmen, weil wir eine etwas andere Position haben.
Unser oberstes Ziel ist es - ich denke, darüber besteht Einigkeit -, 20 Jahre nach der politischen Wende, nach der friedlichen Revolution einheitliche Rechtslagen in ganz Deutschland zu schaffen, auch im Rentenrecht. Unser Ziel ist es dabei,
alle existierenden Ungleichheiten zu beseitigen. Als gesamtdeutsche Partei sehen wir uns auch Gesamtdeutschland verpflichtet.
Dabei ist es uns wichtig, alle bisherigen Rentenansprüche unverändert bestehen zu lassen, keine neuen Ungerechtigkeiten zu schaffen und alle Geringverdiener in Ost und West vor Altersarmut zu schützen.
Deswegen ist es uns wichtig, eine grundsätzliche Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen herzustellen, die zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West herangezogen werden.
Dazu schlagen wir vor, den aktuellen Rentenwert Ost und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf das Niveau des aktuellen Rentenwertes West bzw. des Beitragsbemessungswertes West anzuheben, und zwar nicht erst in fünf Jahren, sondern schon innerhalb der nächsten zwei Jahre.
Die Berechnungsfaktoren für die Hochgewichtung der in den neuen Ländern in der Vergangenheit erworbenen Entgeltpunkte sollen so reduziert werden, dass sich daraus resultierende Rentenansprüche nicht ändern. Künftige Entgeltpunkte sollen bundeseinheitlich berechnet werden. Auf eine gesonderte Hochwertung der Entgeltpunkte in den neuen Ländern soll verzichtet werden.
Um die Nachteile - das ist der Kern des Antrages der LINKEN -, die für Geringverdiener bestehen, auszugleichen, schlagen wir eine Garantierente in Ost und West als Teil der Rentenversicherung vor.
Für langjährig Versicherte in allen Teilen Deutschlands, die lediglich geringe Rentenansprüche erwerben konnten, soll ein Mindestniveau eingeführt werden, dass über dem durchschnittlichen Zahlungssatz der Grundsicherung liegt. Das muss dann aus Steuermitteln gezahlt werden. Die damit hergestellte Bundeseinheitlichkeit macht aus unserer Sicht eine Hochwertung in den neuen Ländern überflüssig.
Natürlich müssen wir - das möchte ich zum Abschluss sagen - alle gemeinsam an den Ursachen arbeiten, die dazu führen, dass manche Renten so gering sind. Die Branchentariflöhne, über die wir gestern gesprochen haben, sind ein erster Schritt, aber auch diesbezüglich - das müssen wir auch den Gewerkschaften immer wieder sagen - müssen wir darauf achten, dass diese nicht getrennt nach Ost und West verhandelt werden; auch dort benötigen wir Einheitlichkeit. Darüber hinaus soll, um niedrige Renten zu vermeiden, eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze als Mindestlohn eingeführt werden.
Wie bereits gesagt, können wir keinem der beiden Anträge zustimmen. Wir werden demnächst einen eigenen Antrag dazu vorlegen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Natürlich ist es naheliegend, nach 20 Jahren Bilanz zu ziehen und vor allen Dingen in der Mitte der Berliner Legislaturperiode nachzufragen, was in Bezug auf die Rentenüberleitung und eine Rentenangleichung in Ost und West erreicht wurde.
So sehen auch wir die Notwendigkeit, den Prozess der Angleichung nach 21 Jahren endlich voranzutreiben, zumal Anfang der 90er-Jahre davon ausgegangen wurde, dass der Angleichungsprozess bis zum Jahr 2010 abgeschlossen sei.
Es gibt natürlich Gründe dafür, dass der Angleichungsprozess ins Stocken geraten ist. Der Hauptgrund ist die Lohnentwicklung. Die Löhne und Gehälter sind Anfang der 90er-Jahre rasant gestiegen; Ende des Jahrzehnts verlangsamte sich der Angleichungsprozess zusehends.
Zu Beginn der Rentenüberleitung waren die sich in den letzten Jahren ergebenden Probleme so nicht absehbar. Die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit, die Ausbreitung der prekären Beschäftigung, die stagnierende Lohnangleichung und der Reallohnverlust verringern das Beitragsaufkommen und werden für einen Teil der Rentnerinnen und Rentner niedrigere Renten als heute zur Folge haben.
Viele Lösungsansätze sind bereits mehrmals hin und her diskutiert worden, so auch der Ansatz, ob es eine von der Lohnentwicklung abgekoppelte Angleichung der Renten geben kann. Auch muss geklärt werden, wie in Zukunft mit der gegenwärtig praktizierten pauschalen Höherwertung der Arbeitsentgelte Ost verfahren werden soll.
Ich muss bei allem Verständnis für den sehr berechtigten Wunsch nach einer Gleichstellung der Renten in Ost und West deutlich sagen: Eine Ungleichbehandlung kann eben nicht durch eine andere Ungleichbehandlung ausgeglichen werden.
Tatsache ist, dass die Beitragszahler im Osten nach wie vor niedrigere Löhne und Gehälter als ihre Westkollegen beziehen. Erst wenn wir an dieser Stelle eine Angleichung haben, dann werden wir in der Diskussion um die natürliche Angleichung der Rente weiterkommen.
Einen Aspekt möchte ich noch aufgreifen - der Minister hat es erwähnt -: Weitere Änderungen im Rentenrecht, mögen sie auch noch so gut sein, werden nicht alle Ungerechtigkeiten beseitigen können, die durch das Rentensystem der DDR entstanden sind.
Ich erinnere nur an die ungleiche Wertschätzung der Leistung der Arbeiterschaft und der sogenannten nicht zur Arbeiterklasse gehörenden Intelligenz, zum Beispiel im Hochschulwesen. Bei uns war es so, dass der Arbeiter in den Buna-Werken das Doppelte von dem verdiente, was ein Wissenschaftler an der 5 km entfernten Hochschule bekommen hat. Auch das wirkt sich auf die Renten, die wir einmal bekommen werden, aus.
Wir brauchen - das ist unser Kernsatz - im Interesse unseres Landes endlich eine Lohnangleichung und einen gesetzlichen Mindestlohn.
An dieser Stelle ist aber auch festzustellen, dass sich für keine andere Bevölkerungsgruppe nach der Wende der Lebensstandard im Durchschnitt so stark verbessert hat wie für diejenigen, die am Anfang der 90er-Jahre in Rente gegangen sind. Natürlich gibt es Ausnahmen. Dazu hat die „Mitteldeutsche Zeitung“ - Sie erinnern sich - vor nicht allzu langer Zeit eine ganze Serie von Problemsituationen in auffallend sachlicher Weise veröffentlicht.
Die Koalitionsfraktionen Sachsen-Anhalts haben sich in der Koalitionsvereinbarung für die Schaffung eines einheitlichen zukunftsfesten Rentenrechts ausgesprochen. Dafür setzen wir uns auch ein. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der die aktive Beteiligung unseres Landes am „Regierungsdialog Rente“ vorsieht, um die besonderen Aspekte der Rentenentwicklung in unserem Bundesland in diesem Dialog nachdrücklich zum Ausdruck zu bringen. - Vielen Dank.