Wir schlagen vor, dass in einer Vegetationsperiode mindestens drei Hauptfrüchte angebaut werden. Dabei soll keine der Hauptkulturen einen Anteil von 50 % der Ackerfläche überschreiten und jede der drei Hauptkulturen muss auf mindestens 10 % der Fläche angebaut werden.
Frau Frederking, wollen Sie eine Frage des Kollegen Daldrup beantworten? - Dann haben Sie das Wort, Herr Daldrup.
Ich frage Sie einmal, ob Sie mir einen sachsenanhaltischen Betrieb nennen können, der weniger als drei Früchte bestellt und der das von Ihnen ge
Mir ist kein Betrieb bekannt, der weniger als drei Früchte in einer Vegetationsperiode anbietet. Aber mir ist sehr wohl bekannt, dass auf einer Fläche hintereinander Mais angebaut wird. Es geht hier um die EU-Gelder. Das ist eine Reform, die für die ganze EU gilt.
Ich denke auch, dass es für die sachsen-anhaltischen Betriebe - der Minister dreht sich gerade um - kein Problem sein sollte, das zu realisieren. Trotzdem sind die Vorschläge aus den Gründen, die ich eben genannt habe, sinnvoll. Warum soll es dieses Fruchtartenverhältnis geben? Das soll natürlich auch zur Artenvielfalt beitragen.
Wir haben in unseren Antrag auch hineingeschrieben, dass verstärkt Leguminosen angebaut werden sollen. Darauf kann ich auch eingehen. Wir haben einen massiven Import an Futtermitteln. Gerade der aus Südamerika ist auch unter den globalen Aspekten wie Klimaschutz und Schutz des Regenwaldes nicht nachhaltig. Außerdem werden für den Anbau Menschen vertrieben. Das ist wirklich nicht gerecht.
Deshalb sollten Futtermittel wieder verstärkt bei uns angebaut werden. Die Leguminosen sollten ein Bestandteil einer Eiweißversorgungsstrategie sein, die den Anbau von Futtermitteln hierzulande fördert.
Darüber hinaus sollten 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu ökologischen Vorrangflächen werden. Auf diesen Vorrangflächen soll eine besondere umwelt- und naturschutzgerechte landwirtschaftliche Nutzung stattfinden, zum Beispiel die Anpflanzung von Büschen und Hecken. Aber auch besondere Bewirtschaftungen, bei denen zum Beispiel der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert wird, könnte dazu zählen.
Darf ich um eine Reduzierung des Redeflusses im Plenum bitten, damit wir Frau Frederking weiterhin zuhören können?
Schließlich möchte ich mit meiner Rede das Parlament überzeugen, damit wir dem Landwirtschaftsminister gute Vorschläge mit auf den Weg geben, wenn er Ende des Monats bei der AMK verhandelt.
Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie meinen Argumenten zuhören und letztlich dem Antrag zustimmen.
Deshalb führe ich noch ein paar Gründe aus. Die Bodenerosion ist ein Thema. Man könnte sich natürlich auch vorstellen, dass im Bereich der Vorrangflächen, die einen Anteil von 10 % an der landwirtschaftlichen Fläche haben sollen, verstärkt solche Maßnahmen wie Untersaaten zum Einsatz kommen.
Das Dauergrünland darf nicht umgebrochen werden. Das war ein weiterer Vorschlag. Beim Umbruch würden große Mengen an CO2 frei. Außerdem stellen die Flächen auch das Grünfutter bereit.
Ich komme nun zur Gentechnik. Es ist eine Technik, die niemand braucht und keiner will. Mit der Agrogentechnik gehen wir unnötigerweise hohe Risiken ein und haben keinen Nutzen davon. Es handelt sich bei der Anwendung auf dem Acker um offene biologische Systeme, die man nicht einfach unter Kontrolle hat, wie es zum Beispiel in einem Fermenter der Fall wäre. Beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbreitet sich das Pflanzenmaterial immer in irgendeiner Form, sei es durch den Wind, eine Auskreuzung oder eine Übertragung durch Tiere.
Das jüngste Beispiel des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Honig zeigt auch, welche weitreichenden negativen Folgen die Anwendung der Gentechnik hat.
Es ist vom EuGH klargestellt worden, dass Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, eine Zulassung braucht und dass die Honigsorten, die keine Zulassung haben, also die, die nicht gekennzeichnet sind, aus dem Regal verschwinden müssen.
Das würde dann natürlich nicht nur deutsche Produkte betreffen, wie zum Beispiel die eines Imkers aus Bayern, dessen Honig durch ein Versuchsfeld verunreinigt war. Das betrifft auch die Importware. Die wird bei uns in Deutschland ganz umfangreich angeboten. 80 % des Honigs werden gerade aus Ländern wie Südamerika und Kanada importiert, in denen in großem Umfang gentechnisch veränderte Pflanzen eingesetzt werden. Die Frage nach Schadensersatz besteht noch und natürlich auch das Thema der aufwendigen Untersuchungen.
Daran sieht man schon einmal, dass wir mit einem ganzen Strauß an negativen Folgen zu tun haben. Wir haben gesagt, das schreiben wir in den Antrag hinein, damit die Politik sich wirklich frühzeitig oder noch rechtzeitig auf den Weg macht, damit in Europa die Gentechnik nicht Einzug hält, wie es in
Wir wissen, dass das in Südamerika angebaut wird. Man baut Futtermittelpflanzen oder Baumwolle an. Das Argument, dass wir etwas gegen den Hunger in der Welt tun wollen, ist damit eigentlich auch unzulässig. Wir kaufen dieses Futter aus den Ländern. Damit ist unser Steak gesichert und in anderen Teilen der Welt hungern die Menschen weiterhin. Das kann wirklich nicht gewollt sein.
Hinzu kommt, dass Soja und Raps auch gegen den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat resistent sind, sich immer mehr Pflanzen ausgekreuzt haben und Resistenzen breit machen. Deshalb muss immer mehr von diesem Wirkstoff eingesetzt werden, sodass dieser Wirkstoff letztlich in großen Mengen auf dem Futter, das wir importieren, zu finden ist. Man geht auch schon davon aus, dass es dadurch zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl an Fehlgeburten und Missbildungen bei Menschen in den Erzeugerländern kommt.
Für uns sind das Gründe, aus denen die Gentechnik bei uns nicht Einzug halten soll. Unsere gentechnikfreie Landwirtschaft und unsere gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft müssen geschützt werden. Deshalb darf es gar keine Agrogentechnik geben. Hierbei sollte die EU aus den schlechten Erfahrungen von Übersee lernen.
All diese von mir dargestellten Maßnahmen fallen unter den Begriff „Greening der ersten Säule“. Wir wollen damit über die Cross-Compliance-Kriterien hinausgehen und einen hohen Anreiz zur Ökologisierung schaffen.
Ein Bestandteil der GAP ist aber auch die Subventionierung von Agrarexporten in Länder außerhalb der EU. Dadurch haben seit den 70er-Jahren die europäischen Exporte insbesondere - -
Nein, das schlage ich Ihnen drauf. Ich verspreche Ihnen das. Wollen Sie sie beantworten oder erst am Ende?
Herr Präsident! Frau Frederking, ich bedanke mich ganz herzlich. Ich wollte nur einmal auf das Thema zurückkommen. Vielleicht nützt das auch der Zeit und uns allen. Wenn ich es richtig verstehe, reden wir jetzt über Vorsorge gegen Schlammfluten?
Das sind doch die Forderungen, die wir gestellt haben, was umgesetzt werden soll. Ich gehe jetzt die einzelnen Punkte durch.
Die Vorsorge gegen Schlammfluten und Erosion war das Thema. Ich bin ein bisschen schnell drüber hinweggegangen, dass man auch da etwas machen soll, beispielsweise durch Untersaaten beim Maisanbau.
Der nächste Punkt, um die im Parlament Anwesenden mitzunehmen, betrifft die EU-Exportsubventionen. Wir schlagen vor, diese unabhängig von den WTO-Verhandlungen abzuschaffen, weil es durch diese Exportsubventionen in den Empfängerländern zu Strukturen kommt, die nicht gewollt sind, zur Zerstörung landwirtschaftlicher Strukturen in den Entwicklungsländern.
- Ich verstehe Sie nicht. Wir haben doch den Antrag gestellt. Haben Sie den nicht gelesen? Offensichtlich.
Ich führe in den Antrag ein. Vielleicht kann ich das noch einmal kurz erläutern und lege Ihnen noch einmal etwas ausführlicher dar - anders als es in der Begründung hieß -, was die Hintergründe für diese konkreten Vorschläge sind. Offensichtlich ist Ihnen das Problem hinreichend bekannt. Ich führe jetzt keine Beispiele mehr an.
Das Problem ist - zumindest international - so hinreichend bekannt, dass die Doha-Runde der WTO dazu seit zehn Jahren verhandelt. Sie verhandeln