Protocol of the Session on January 28, 2016

Nein, liebe Koalitionsfraktionen, das ist uns alles zu wenig und lässt uns auch vermuten - wahrscheinlich muss ich nicht in die Glaskugel schauen, um das zu vermuten; das ist so -, dass es innerhalb der Koalitionsfraktionen in dieser Frage grundsätzlich andere Ansichten gibt. Wir hätten uns gewünscht, liebe Kolleginnen und Kollegen gerade von der CDU-Fraktion, dass Sie dann den Mut haben, im Ausschuss oder hier im Landtag einfach einmal zu sagen, wir wollen das schlichtweg nicht; wir sind nicht dafür, dass die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete mittels einer elektronischen Gesundheitskarte verbessert wird. Das ist zwar nicht unsere Haltung, die wir vertreten, aber wir hätten es ehrlicher gefunden, Sie hätten das besser so gesagt oder einfach über diesen Antrag abstimmen lassen, als die Sache hier salamitaktikmäßig im Grunde genommen bis hinter die Wahlen hinauszuzögern.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Bremen, Hamburg und NRW haben die Karte bereits. Brandenburg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, SchleswigHolstein, Baden-Württemberg und Thüringen bekommen sie. Sachsen-Anhalt gehört zu den wenigen Bundesländern, die noch nicht so weit sind, obwohl wir vor langer Zeit einen Vorstoß in diese Richtung gemacht haben. Das ist schade; denn die Karte nutzt den Geflüchteten. Sie nutzt - davon sind wir überzeugt - den Kommunen. Sie nutzt den Ärzten, weil sie endlich Klarheit haben, wen sie wie behandeln dürfen und wie nicht.

(Zuruf von Herrn Schwenke, CDU)

Sie wäre gut für uns alle und deswegen wünschenswert.

Meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung, ich sagte es bereits, geht uns nicht weit

genug. Sie fällt hinter das zurück, was wir haben. Deswegen werden wir uns an dieser Stelle bei der Abstimmung über diese Empfehlung auch nur der Stimme enthalten können. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Herbst, für Ihren Beitrag. - Wir kommen dann zum letzten Debattenbeitrag. Der Abgeordnete Herr Wanzek hat für die SPDFraktion das Wort. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zoschke, ich weiß nicht, wie oft ich an diesem Pult gesagt habe, dass die SPDFraktion natürlich für eine Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber ist. Der Minister - nun ist er gerade nicht mehr da -

(Heiterkeit)

hat auch gesagt, dass er dafür ist.

(Frau Zoschke, DIE LINKE: Der Text sagt was anderes aus!)

- Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden.

(Frau Lüddemann, GRÜNE: Nur was ge- schrieben steht!)

Sie haben außerdem gesagt, wir haben Erfahrungen in anderen Bundesländern gemacht. Ja, das haben wir. In NRW haben ganze sechs Kommunen zum 1. Januar eine Gesundheitskarte eingeführt. Drei wollen noch bis zum 1. April nachfolgen. Das ist nicht einmal ein Drittel der Kommunen.

(Herr Schwenke, CDU: Genau!)

Es hat sich also ein Land auf den Weg gemacht wie wir auch schon, um eine Musterrahmenvereinbarung zu treffen, und die Kommunen lehnen das ab. Ist das die Erfahrung, die wir hier auch machen wollen? - Nein. Wir wollen eine Vereinbarung so weit hinbekommen, dass alle Kommunen und auch die Krankenkassen, ohne dass sie weiteren Klärungsbedarf haben, diese unterschreiben können. Deswegen ist dieser Prüfauftrag auch folgerichtig.

(Herr Knöchel, DIE LINKE: Nach einem Jahr!)

Wir sagen, die jetzt noch aufgetretenen Fragen müssen geklärt werden,

(Frau Zoschke, DIE LINKE: Das bringt uns nicht weiter im Parlament!)

weil eine Rahmenvereinbarung, die keiner unterschreibt, uns gar nichts nützt.

Natürlich sehen wir auch die Vorteile einer elektronischen Gesundheitskarte, nämlich dass die Asylbewerber, ohne den Umweg über das Sozialamt

der Aufnahmekommune zu gehen und sich einen Behandlungsschein holen zu müssen, direkt zum Arzt gehen können. Na klar, in Bremen oder in Hamburg sagt die AOK, es gibt nur Vorteile. Auch die Verwaltungen sagen dort, es gibt Verwaltungseinsparungen. Aber das sind Städte, und in den Flächenländern läuft es gerade erst an. In NRW, wie gesagt, hat die Mehrheit der Kommunen noch große Bedenken. Ich möchte uns davor warnen, hier eine Rahmenvereinbarung zu konstruieren, die dann keiner nimmt. Das wäre vergeudete Liebesmüh.

(Unruhe bei den GRÜNEN)

Deswegen erst einmal die Fragen klären und dann eine Rahmenvereinbarung machen, die alle unterschreiben, das sollte unser Ziel sein. - Danke schön.

(Zustimmung von Herrn Rosmeisl, CDU)

Herzlichen Dank, Herr Wanzek, für Ihren Redebeitrag. - Ich schaue in die Runde. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir können dann zum Abstimmungsverfahren übergehen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in Drs. 6/4723. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer stimmt dagegen? - Die LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 14 verlassen. Vielen Dank.

So. Zwei schaffen wir noch. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Zweite Beratung

Anerkennung der Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeister und Stadträte als zweckgebundene Einnahmen nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3818

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/4724

Die erste Beratung fand am 27. Februar 2015 statt. Berichterstatterin ist Frau Zoschke. Bitte schön, Frau Zoschke.

Frau Zoschke, Berichterstatterin des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE

LINKE wurde in der 85. Sitzung des Landtages am 27. Februar 2015 federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen eingesetzt.

Ziel des Antrages ist die Änderung bei der Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für auf kommunaler Ebene tätige Ehrenamtliche im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auch die Personen, die sich im Regelkreis des SGB II befinden, sollten die Möglichkeit haben, das Ehrenamt mit der gleichen Anerkennung und Würdigung auszuüben wie diejenigen, die einer geregelten Erwerbsarbeit nachgehen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich erstmals in der 54. Sitzung am 24. Juni 2015 mit diesem Antrag befasst. Zuvor ist ihm ein Schreiben des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport vom 8. Mai 2015 zugegangen, mit welchem er gebeten wurde, über den Antrag zeitnah zu beraten und eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Hintergrund der Bitte war, dass der Ausschuss für Inneres und Sport plante, über diesen Antrag im Zusammenhang mit einem Selbstbefassungsantrag zu dieser Problematik zeitnah zu beraten.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist also dieser Bitte nachgekommen und hat das Thema am 24. Juni 2015 intensiv diskutiert.

Die Fraktion der SPD ließ wissen, dass sie stets der Meinung war, dass diese Problematik eher dem Innenressort zuzuordnen sei. Sie schlug deshalb vor, zunächst den Innenausschuss zu bitten, sich mit dem Antrag zu befassen und einen Vorschlag zu unterbreiten, wie mit dieser Problematik umgegangen werden könnte. Nach Ansicht der Fraktion der SPD sei es auch am sinnvollsten, dieses Problem auf Landesebene zu lösen.

Die Fraktion DIE LINKE wies darauf hin, dass sich der Antrag lediglich auf das Problem der Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf den Hartz-IV-Regelsatz beziehe.

Die Fraktion der CDU teilte ihrerseits mit, dass sie eine Lösung im Rahmen des SGB II nicht für wahrscheinlich halte.

Nach kurzer Beratung über das weitere Verfahren beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig, den Ausschuss für Inneres und Sport zu bitten, gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine tragfähige Landeslösung zur Sicherung des Ehrenamtes im Sinne des in Rede stehenden Antrages zu finden. Dem Innenausschuss wurde vorgeschlagen, die beiden zuständigen Ministerien für Arbeit und Soziales sowie für Inneres und Sport zu bitten, einen zwischen beiden Ressorts abgestimmten Lösungsvorschlag

zu erarbeiten. Ein entsprechendes Schreiben ist dem Ausschuss für Inneres und Sport mit Datum vom 2. Juli 2015 zugegangen.

Dieser hat sich in der 71. Sitzung am 29. Oktober 2015 unter „Verschiedenes“ mit dem Antrag befasst. Auf Bitte der Fraktion DIE LINKE hat die Landesregierung den Ausschuss über den Stand der Abstimmung zwischen dem Sozial- und dem Innenressort hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Aufwandsentschädigungen kommunaler Mandatsträger auf den Hartz-IV-Regelsatz unterrichtet. Es wurde mitgeteilt, dass im Ergebnis der Abstimmung eine gesetzliche Lösung im Bereich des SGB II nur auf Bundesebene erfolgen könne, wo auch sonst.

Der Ausschuss für Inneres und Sport ist so verblieben, dass, da die Federführung beim Sozialausschuss lag, der Innenausschuss wieder tätig wird, sobald ihm die vorläufige Beschlussempfehlung zugegangen ist. Dies wurde dem federführenden Ausschuss mit Schreiben vom 4. November 2015 mitgeteilt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dann über den in Rede stehenden Antrag in der 59. Sitzung am 2. Dezember 2015 erneut beraten. Alle Fraktionen stimmten überein, dass es sich hierbei um ein ernstes Thema handelt, welches dringend einer Lösung bedarf. Die Handlungsmöglichkeiten auf der Landesebene wurden jedoch insbesondere von den Koalitionsfraktionen als begrenzt angesehen. Hingegen war die Fraktion DIE LINKE der Meinung, dass es durchaus möglich sei, eine Lösung zu finden, ohne gegen das SGB II zu verstoßen.

Die Fraktion der SPD stellte nochmals fest, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales nicht zuständig sei; das Thema müsse federführend im Innenausschuss beraten werden.

Im Ergebnis der Diskussion verabschiedete der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 8 : 2 : 2 Stimmen einen von der Vorsitzenden unterbreiteten Vorschlag für die vorläufige Beschlussempfehlung mit folgender Fassung: