Dennoch waren wir uns einig: Die Vergabe von Risikokapital bleibt ein wichtiger Gesichtspunkt auch der künftigen Wirtschaftsförderung des Landes, gerade weil wir wenig Leute mit tiefen Taschen haben, die bereit sind, privates Geld in unsere einheimischen Unternehmen zu bringen.
Wir haben festgestellt, dass sich die Ausschussmitglieder über die generelle Bewertung der Mängel und Versäumnisse einig waren. In der politischen Bewertung und den Schlussfolgerungen traten zwar Unterschiede zutage. Aber das wird keinen verblüffen, weder im Lande noch in diesem Parlament.
Wir konnten zwei von drei Berichtsteilen nicht zustimmen: zum einen weil - wie etwa beim Thema „Zinsnachlass“ - per Mehrheitsbeschluss Schriftstücke aufgenommen wurden, die zu keinem Zeitpunkt als Beweismittel eingeführt worden sind - erinnere an Ihre mahnenden Worte in Bezug auf die StPO; die haben Sie dabei nicht eingehalten -,
Wir hatten durchaus unterschiedliche Ansichten zu den vorliegenden Verträgen, auch zu den verdeckten privaten Geschäften des Beteiligungsmanagers unter Einsatz öffentlicher Mittel.
Meine Damen und Herren! Nach unserer Auffassung - darin sind wir uns, glaube ich, alle einig - haben die Organe der IBG, die die Geschäftsführung der IBG bzw. die GoodVent hätten kontrollieren können, namentlich der Beteiligungsausschuss und der Aufsichtsrat, dies unzureichend getan.
Auf rechtswidrig eingegangene Beteiligungen wäre man bei einer aufmerksamen und sorgfältigen Tätigkeit in diesen Gremien gestoßen und hätten sie vermeiden können. Private Geschäfte hätten bei sorgfältiger Überprüfung zwar nicht sofort unterbunden werden können. Die Verträge waren so, wie sie waren; dazu sage ich später noch etwas. Aber diese Geschäfte hätten aufgedeckt werden können.
Immer wieder sind wir bei den Zeugenbefragungen auf die Nichteinhaltung der Beteiligungsgrundsätze gestoßen. Das betraf zum Beispiel den Status als kleines oder mittleres Unternehmen. Auch hatte man fragwürdige Ansichten zu der Frage, welche Innovationen eigentlich für eine Risikokapitalfinanzierung geeignet sind. Mehr als 30-mal hat man sich mit für Sachsen-Anhalt bestimmten Geldern an Unternehmen außerhalb unseres Landes beteiligt.
Fragwürdig waren auch die Rettungsaktionen für ein einzelnes Unternehmenskonstrukt, die Firmengruppe Schloss Neugattersleben. Selbst in den Protokollen wurden als Entschuldigung für die Verletzung der Beteiligungsvorschriften die Worte „politische Entscheidungen“ gebraucht.
Politik griff als Rettungsanker in die Wirtschaft ein. Was hätten wir uns anhören müssen, hätten wir so etwas gefordert.
Schließlich wurden die Gelder in eine GmbH geschoben, an der das Land auch noch beteiligt war, um über verdeckte Finanzierungen Altlasten abzulösen. Diese Finanzierungen erfolgten mit Mitteln, die nicht mehr für Projekte mit tatsächlichen Förderzielen zur Verfügung standen.
Wie konnte es dazu kommen? - Wir haben festgestellt, dass die in Aufsichtsrat und Beteiligungsausschuss entsandten Vertreter von Finanz- und Wirtschaftsministerium keine ausreichenden Kenntnisse über das Beteiligungs- und Risikokapitalgeschäft hatten. Weiterbildungen dazu fanden kaum statt.
und später der GoodVent hatten alle Trümpfe in der Hand, um vorgeschlagene Entscheidungen durchzusetzen.
Daneben gab es Mängel in der Kommunikation mit den Fachressorts und zwischen den Ministerien, die offenbar bis heute nicht behoben sind, wie der uns zugestellte Schriftwechsel zu den Aktenfunden der letzten Wochen beweist.
Wir sahen aber auch eine mangelhafte wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung, Evaluation und Kontrolle der Zweckerreichung durch die beiden Fachministerien. Ich wiederhole hier, was alle Vorredner gesagt haben: Immer wieder wurden Hinweise des Landesrechnungshofes nicht ausreichend ernst genommen.
Zum System von der Osten haben wir einiges gesagt. Auch Herr Meister und Herr Leimbach haben dazu etwas formuliert. Wie das System beschaffen war, das wäre noch interessant zu überprüfen. Aber die Frage ist: Wer hat diesen Systemausbau überhaupt erst ermöglicht?
Herr von der Osten - ich will das gern betonen - hat als Manager geschickt alle Facetten genutzt, um in klar abgegrenzten Geschäftsbereichen, aber auch in Grauzonen der Vertragsgestaltung seine privaten Geschäfte zu realisieren. Wozu soll ich ihm an dieser Stelle einen Vorwurf machen?
Die Einwerbung von privatem Kapital war immer schon schwierig. Auf einmal hatte das Team 20 Millionen € in der Hand. Es hat sich herausgestellt, dass dieses Geld das Eigentum von nur drei Leuten war, die mit dem IBG-Konstrukt seit Jahren verbandelt waren.
Uns ist bei der Untersuchung der 2006/2007 durchgeführten Vergabe an das private Management aufgefallen, welchen Einsatz leitende Beamte dieses Landes leisteten, um Herrn von der Osten unbedingt zu halten. So wurde von den zuständigen Beamten nicht geprüft, wer denn die Investoren seien, die keinen anderen Fondsverwalter als ihn akzeptieren würden. Die Ausschreibung verlief formal ordnungsgemäß, und GoodVent gewann.
Die Hausleitungen - also die Minister und die Staatssekretäre - wurden über das Ausschreibungsverfahren nur minimal informiert. Am besten war es wohl, sie außen vor zu lassen.
In Windeseile wurde nach der Landtagswahl im Jahr 2006 das sogenannte Kompetenzteam gegründet, übrigens an genau dem Tag, an dem die neuen Minister Bullerjahn und Haseloff in ihre Ämter berufen wurden. Man wollte keine Zeit verlieren.
Lediglich vor der Kabinettsentscheidung wurde im Aufsichtsrat kurz darüber gesprochen, ob alles richtig gelaufen sei, was natürlich bejaht wurde.
Meine Damen und Herren! Das Ziel der Privatisierung - nämlich den Erhalt und den Ausbau des Kapitalstocks zu sichern sowie 20 Millionen € privates Kapital einzusetzen - wurde nicht erreicht. Es war im Gegenteil für das Land ein teures Vergnügen mit ständiger Nachschusspflicht. Aber Geld dafür war offenbar stets vorhanden.
Sie haben Recht: Der Ausschuss konnte nicht aufklären, welche persönlichen Interessen hinter Beamtenentscheidungen standen, das Management zu privatisieren. Aber eigenmächtiges Handeln bleibt festzuhalten - ob aus Ahnungslosigkeit oder mit Berechnung, das war nicht aufzuklären.
Wir teilen die Einschätzung des Landesrechnungshofes, dass das Wirtschafts- und das Finanzministerium mit verantwortlich waren für das kollektive Versagen der IBG. Für uns ist das ein Beispiel für die nachlässige und wenig zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel. Hier schließt sich der Kreis zum 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie auf die Schlussfolgerungen aufmerksam machen, die die Fraktionen aus der Ausschussarbeit zu ziehen empfehlen. Stichpunktartig seien folgende Punkte genannt, bei denen wir uns mit allen Fraktionen im Wesentlich einig sind:
Drittens. Die Aufgaben des IBG-Geschäftsführers müssen neu definiert werden. Es ist bedauerlich, dass ein ehemaliger Präsident des Landesrechnungshofes bei der Besetzung dieser Position nur dritte Wahl war.
Viertens. Die Arbeit von Aufsichtsrat und Beteiligungsausschuss und deren Kontrolle gegenüber dem Geschäftsbesorger sind zu professionalisieren.
Fünftens ist festzustellen: Beteiligungsmanagement ist nicht nur privat möglich, sondern kann durchaus auch mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand erfolgen.
Herr Meister und ich haben uns die Akten angeschaut, die einen Tag vor der letzten Sitzung gefunden wurden. Das hat zwar keine neuen Erkenntnisse gebracht. Aber eine Tatsache war für mich interessant: Alle Akten, die wir als Ausschuss bekommen haben, wurden durch die Investmentmanager sozusagen sorgsam vorbereitet. Uns ist nur das überstellt worden, was wirklich dem Untersuchungsauftrag entsprach. Ich will niemandem etwas unterstellen. Ich habe auch keine Prüfungsmöglichkeiten gehabt. Aber ist es
nicht verständlich, dass ein gewisses Misstrauen übrigbleibt, wenn die Akten so aufbereitet worden sind?
Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir gesagt: Es ist wichtig, die Vorgänge in der neuen Legislaturperiode weiter zu untersuchen. Aus Zeitgründen - das haben Sie selbst gesagt - konnten wir Mehrfachbefragungen nicht durchführen. Wir sollten auch das Vergabeverfahren 2014/2015 in diese Untersuchung einzubeziehen. Zu prüfen ist tatsächlich, ob die neuen Akten Anhaltspunkte für weitere Untersuchungen bieten.
Die möglichen wirtschaftlichen Schädigungen von Unternehmen durch Beteiligungen über IBG-Fonds haben wir nur ansatzweise untersucht.
Ihre Aussage, Herr Miesterfeldt, ein Drittel davon wäre möglicherweise berechtigt - das kann man als offenes Problem stellen. Es gilt aber, noch einmal zu hinterfragen, wie es tatsächlich war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es nicht so scheint, bleibt aus unserer Sicht als Gemeinsamkeit festzuhalten, dass im Untersuchungsausschuss eine kollegiale und offene Arbeitsatmosphäre herrschte, was im parlamentarischen Raum bei solch schwierigen Themen keine Selbstverständlichkeit ist. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Als ich zu meinem 50. Geburtstag meiner Familie und meinen Freunden verkündete „Wenn es gut geht, werde ich in wenigen Wochen Mitglied des Landtages sein“, da haben mich alle ungläubig angeschaut - nach der Devise: Was soll das? Hast du eigentlich nichts Besseres zu tun? Hast du noch irgendwelche Zeitreserven?
Als ich vor einiger Zeit demselben Personenkreis erklärte, dass ich nicht mehr für den Landtag kandidieren werde, gab es das gleiche ungläubige Staunen: Was, du willst aufhören? Das nehmen wir dir nicht ab.
Auch ohne das Klischee zu bedienen: Politik wird vorrangig von alten Männern mit weißen Haaren betrieben.
Botschaft zwei: Die Leidenschaft, Politiker zu sein, kann entfacht werden, und man wird sie nicht so leicht wieder los.