Die Arbeit, die Aufgaben, die das Land zu erledigen hat, haben wir mit Personal zu erfüllen, das beim Land angestellt ist und zu ordentlichen tariflichen Bedingungen beschäftigt wird. Das muss der Grundsatz sein. Das, was wir außerhalb des Parlaments fordern, müssen wir selbst auch für die Landesverwaltung gewährleisten. Deshalb war es uns wichtig, dass wir diese Diskussion hier führen.
Als wir gemerkt haben, dass wir nicht ausreichend Personal für die Erfüllung des Winterdienstes haben und das Land von Jahr zu Jahr immer mehr Firmen und immer mehr Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigt, haben wir im Ausschuss versucht - das ist auch erfolgreich gewesen -, eine Möglichkeit zu schaffen, 100 zusätzliche Saisonkräfte beim Land zu tariflichen Bedingungen einzustellen.
Das ist - das hat der Minister im Oktober 2015 in der Ausschusssitzung dargelegt - nicht in dem Maße umgesetzt worden, in dem es notwendig gewesen wäre. Das heißt, von den 100 Stellen ist nur ein Bruchteil besetzt worden. Aus welchen Gründen dies so ist - Nichteignung, nicht genügend Bewerbungen usw. -, muss die Verwaltung klären.
Aber jetzt entsteht ein Delta. An dieser Stelle ist das Land in der Pflicht, uns einen Vorschlag zu unterbreiten, wie diese Aufgabe wahrgenommen werden kann, damit wir in diesem Lande in jedem Winter einen abgesicherten Winterdienst haben.
Ein Aspekt ist im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung zumindest erklärungsbedürftig, Herr Minister. An uns ist die - nicht bestätigte - Information herangetragen worden, dass das Konzept, das
Sie dem Ausschuss am 30. Oktober 2015 vorgelegt haben, bereits im Frühjahr 2015 das Licht der Welt erblickt hat. Wenn das so sein sollte - Sie können ja erläutern, ob es so ist oder nicht -, dann ist zumindest erklärungsbedürftig, warum es im Zuge der Beratungen über den Nachtragshaushaltsplan kein Thema war.
Das hätten wir auch damals schon diskutieren können, um eine Lösung zu finden, damit wir dies gemeinsam schaffen.
Sie haben gemerkt: Das Parlament ist in dieser Sache gar nicht so weit auseinander - das ist nicht in allen politischen Feldern der Fall -, und wir haben an vielen Stellen einen Konsens dahin gehend, wie wir eine gemeinsame Lösung für die Zukunft hinbekommen wollen.
Ich möchte für die SPD-Fraktion noch einmal deutlich machen: Wir wollen bei der Aufgabenerfüllung erstens keine Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter.
Zweitens. Wir wollen genügend Personal, damit wir diese Aufgabe im Land Sachsen-Anhalt weitgehend selbst erledigen können. Wir wissen, dass das nicht zu 100 % sachgerecht und möglich sein wird. Aber wir wissen auch, dass ein Anteil bei der Fremdvergabe von 47 % oder 59 % das Gegenteil von weitgehend ist. Deshalb wollen wir an dieser Stelle mehr eigenes Personal.
Die fehlenden Kapazitäten, die sich dann herausstellen, müssen wir wie in der Vergangenheit - allerdings in einem zugegebenermaßen deutlich geringerem Maße - durch ortsansässige Firmen, vielleicht auch durch den einen oder anderen landwirtschaftlichen Betrieb, der die Kompetenz sowie die technischen und personellen Voraussetzungen dazu hat, abdecken. Dazu braucht es allerdings zwei Voraussetzungen:
Erstens müssen wir uns tatsächlich noch einmal Gedanken über die Wirtschaftlichkeit dieses Vorgehens machen.
Zweitens darf der Zeitraum, über den wir solche Verträge schließen, nicht mehr fünf Jahre betragen. Vielmehr muss er kürzer sein, um handlungsfähiger zu sein, wenn wir es schaffen, von Jahr zu Jahr mehr Personal einzustellen.
Der Kern der Frage hinsichtlich der Fremdvergabe ist nicht, ob wir dritte Dienstleister benötigen, sondern wie wir es machen und in welchem Umfang wir fremde Dienstleister brauchen, die ein Stück weit unsere Aufgaben wahrnehmen müssen.
Wir haben in den letzten Tagen von den Beschäftigtenvertretungen Informationen bekommen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat uns infor
miert, dass es Bewerbungen gibt. Wenn die Bewerber tatsächlich die für den Landesdienst geeigneten Voraussetzungen mitbringen, dann sollte es uns auch möglich sein, gemeinsam einen Weg zu finden, Stellen bereitzustellen, um diese Einstellungen vornehmen zu können.
Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, sprechen wir auch nicht mehr über die Privatisierung des Winterdienstes, sondern darüber, wie wir Teile, die wir mit eigenem Personal nicht leisten können, durch Dritte erledigen lassen, und zwar in einem Maße, das wir guten Gewissens vertreten können, so wie es in anderen Ländern sowie in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes funktioniert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nochmals deutlich machen, dass dieses Thema nicht für Wahlkampfzwecke geeignet ist. Herr Loos hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in diesem Hohen Haus seit mindestens drei Jahren immer wieder über dieses Thema debattieren. Ich finde, es ist dem Thema angemessen, dass wir uns damit beschäftigen.
Ich möchte noch eine Bemerkung machen, die genereller Natur ist, da dies etwas ist, das an dieser Stelle zum Problem geführt hat, uns an anderer Stelle aber auch erreichen wird.
Wir haben alle mitbekommen, dass wir gerade dabei sind, 5 Millionen € auszugeben, um einen Vertrag mit der IB für die Verwendungsnachweisprüfung abzuschließen. Wie viel eigenes Personal könnten wir mit 5 Millionen € beschäftigen?
Lassen Sie uns gemeinsam noch einmal darüber diskutieren. Das ist sicherlich kein Thema, über das man in Wahlkampfzeiten miteinander diskutiert. Das sollte man danach tun.
Ich will es nur offen ansprechen. Lassen Sie uns die Diskussion genau über die Fragen führen: An welcher Stelle ist die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlicher? Ist die Aufgabenwahrnehmung besser, wenn wir die Aufgabe mit eigenem Personal durchführen, auch wenn das bedeutet, dass wir einige Stellen mehr im Stellenplan des Landes haben müssen? - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Hövelmann, für Ihren Debattenbeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Meister das Wort. Bitte schön, Herr Meister.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Straßenwinterdienst ist ein weiteres Beispiel dafür, wie eine unreflektierte Anwendung des Personalentwicklungskonzepts zu abstrusen Ergebnissen führt.
Als Folge der Anwendung des Konzeptes kam es beim Winterdienst zu erheblichen Personalengpässen; das dürfte unstreitig sein. Am 8. September 2014 schrieb das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr an die Landesstraßenbaubehörde - ich zitiere; es ist ein Ausschussdokument, also allen zugänglich -:
„Nach den verbindlichen Stellenzielzahlen des Personalentwicklungskonzeptes für die Landesstraßenbaubehörde und ihren Berichten über die Einsetzbarkeit des Straßenbetriebspersonals können die Aufgaben des Leistungsbereiches 5 - Winterdienst - ohne Ergänzungspersonal derzeitig und zukünftig von ihnen unmittelbar nicht mehr wahrgenommen werden.“
Ich übersetze das einmal ins Deutsche. Das bedeutet, schlicht gesagt: Wir haben nicht genug Leute, um den Winterdienst mit eigenen Kräften abzusichern.
Das war im Jahr 2014 offensichtlich allen bekannt, zumindest dem Ministerium. Daher ist die Überraschung, die jetzt in den Reden durchklingt, nicht ganz nachzuvollziehen.
Vor dem Hintergrund dieser letztlich bewusst im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes herbeigeführten Personalsituation beginnt nun die Flucht in die private Erledigung der Aufgabe. Dieses Phänomen stellen wir in den unterschiedlichsten Bereichen fest. Besonders markant war vor einiger Zeit auch schon die Flucht des Landesgestüts in eine private Betreibungsform. Das hat dann erst einmal Mehrkosten gebracht.
Häufig ist es so, das verlorengegangene fachliche Fähigkeiten eher unspektakulär und ohne Debatte im Landtag durch Vergabe von privaten Aufträgen ersetzt werden, also beispielsweise an die Stelle der fachlichen Arbeit eines Landesbediensteten nun ein Gutachten von privater Stelle tritt, was allerdings zu Mehrkosten führt.
Ein Personalentwicklungskonzept ist ein sinnvolles Element in der Personal- und Finanzplanung. In Sachsen-Anhalt hat es vor allem die Funktion, Einsparungen im Personalbereich zu erreichen und durchzusetzen. Finanzpolitisch verkehrt sich das Instrument jedoch ins Gegenteil, wenn das eigentliche Ziel aus dem Blick gerät.
Ziel ist nicht, möglichst wenig Personal zu haben und in einer bundesweiten Statistik eine bestimmte Zahl an Mitarbeitern der Landesverwaltung pro 1 000 Einwohner zu erreichen; Herr Hövelmann hat es in diese Richtung angesprochen. Ziel ist es, eine bestimmte, als notwendig eingestufte Aufgabe mit möglichst wenig Ressourceneinsatz zu erreichen, also so günstig wie möglich zu erfüllen.
Was jeweils der günstigste Weg ist, kann eigentlich nur im jeweiligen Einzelfall abgewogen werden. Das kann natürlich auch einmal eine Privatisierung im Ganzen oder in Teilen sein. Häufig wird es aber die eigenständige Erfüllung der Aufgabe durch die Landesverwaltung sein.
Im Fall des Winterdienstes ist Letzteres nun aufgrund des fehlenden Personals nicht mehr möglich. Ich habe im Finanzausschuss die vortragenden Mitarbeiter der Landesverwaltung gefragt, ob es durch die Situation der privaten Vergabe zu mehr Kosten im Verhältnis zu einer eigenständigen Erfüllung komme. Ich erhielt die Antwort, dass man mit Mehrkosten von etwa 10 % bis 20 % rechne.
Das heißt, dass die über das Personalentwicklungskonzept initiierte Sparmaßnahme im Falle des Winterdienstes darin besteht, Mehrkosten von 10 % bis 20 % zu haben. Das macht etwa 2 bis 4 Millionen € aus. Die Sparmaßnahme besteht in Mehrausgaben.
Das ist nicht sinnvoll. Nun lautet der naheliegende Sparvorschlag, der sich in der Konsequenz sowohl aus dem Antrag der LINKEN als auch aus dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen ergibt, die Sparmaßnahme einzusparen, um so Geld zu sparen. Das ist zu begrüßen.
Ein Personalentwicklungskonzept ist immer Mittel, nicht Ziel. Wenn die Einsparung von Personal zu Mehrkosten führt, ist das Mittel in der konkreten Situation falsch, weil das Ziel, Einsparungen für den Haushalt zu erreichen, verfehlt wird.
Das im Finanzausschuss vorgelegte Winterdienstkonzept ist für eine Entscheidung über die Art der Auftragsvergabe letztlich völlig unbrauchbar. Die Verfasser gehen vom Bestehen des Personalentwicklungskonzeptes aus - klar, das ist die interne Weisung - und versuchen, in der so entstandenen Not noch das Günstigste zu bewerkstelligen.
Aus haushalterischer Sicht müssten wir jedoch in einem Vergleich die Situation einbeziehen, dass wir ausreichend Personal zur Verfügung stellen.