Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wieder die A 14, wieder weg damit. Stellen Sie sich bitte vor: Die A 14 ist bis Magdeburg fertiggestellt. Sie ist von Rostock bis Wittenberge fertiggestellt, und dazwischen ist ein Riesenloch, und zwar ein Straßenloch. Nun schauen Sie sich einmal den Verkehr an, der trotzdem dort lang fährt. Wollen Sie denn ernsthaft den Menschen in der Altmark zumuten, dass sie mit dieser verkehrlichen Belastung leben müssen? - Ich will das nicht.
Noch einmal: Bitte akzeptieren Sie an dieser Stelle auch einmal getroffene Entscheidungen. Wir können nicht politische Entscheidungen, die wir sachgerecht getroffen haben, alle naselang wieder infrage stellen und ständig wieder auf den Prüfstand stellen. Dann wird nichts realisiert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle kritisch anmerken, dass wir bei der Realisierung von Verkehrsprojekten nicht schneller sind, die bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 schon enthalten sind, hat auch etwas damit zu tun, dass wir mit der rechtssicheren Planung nicht so weit sind. Deshalb muss man an dieser Stelle sagen: Realisierung setzt gute Planung voraus. Verzögerungen treiben die Kosten in die Höhe, egal aus welchem Grunde eine Verzögerung eintritt, egal ob man einen planerischen Fehler gemacht hat, egal ob es eine Klage oder sonst irgendetwas gibt, weshalb man noch einmal auf die Schulbank muss. Jede Verzögerung verteuert eine Maßnahme.
Mittlerweile bauen wir in Sachsen-Anhalt die teuersten Autobahnen ganz Deutschlands; der Minister hat dies oft genug vorgetragen. Wir sollten einmal überlegen, ob wir mit dem Geld, das wir für Verkehrsinfrastrukturprojekte einsetzen, nicht effizienter umgehen können. Dann schaffen wir sogar mehr Verkehrsinfrastrukturprojekte in kürzerer Zeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Sie fordern uns mit Ihrem Antrag auf - ich zitiere -:
„Der Landtag wolle beschließen … von überdimensionierten Großprojekten im Straßenbau Abstand zu nehmen“.
Wer definiert eigentlich, was überdimensionierte Großprojekte im Straßenbau sind? Definiert das ausschließlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Außerdem haben Sie von „Sinnlosprojekten“ gesprochen. Wer definiert, was „Sinnlosprojekte“ sind? Sie? Oder machen wir das nicht gemeinsam durch politische Entscheidungen, durch Haushaltsentscheidungen, durch Vorgaben für den Bundesverkehrswegeplan, den dann der Deutsche Bundestag zu verabschieden hat?
Ich bin der Überzeugung, dort ist es richtig platziert. Dort sollte es auch platziert bleiben. Deshalb stimmen wir gegen Ihren Antrag. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank dem Abgeordneten Herrn Hövelmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Herr Dr. Köck. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte den Eindruck in diesem Hohen Haus, dass die Männer noch immer denken, dass sie die besseren Autofahrer seien.
Hinsichtlich der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2015 ist man, wenn auch verspätet, mittlerweile auf die Zielgerade eingebogen. Nicht wie geplant durch den Weihnachtsmann, sondern durch den Osterhasen wird er wohl gebracht werden.
Die Länder konnten ihre Vorschläge für Straßenbauvorhaben bis Ende 2013 einreichen. Deren Wunschliste - wir haben es bereits gehört - ist mit ca. 1 700 neuen Vorhaben wie auch bei früheren Bundesverkehrswegeplänen erneut sehr lang und mit 114 Milliarden € grenzenlos überzeichnet. Nur 25 Milliarden € davon sind für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Erhalt vor Neu- und Ausbau ist bzw. war allerdings eine von drei Prioritäten des Bundesverkehrsministeriums für die Bewertung der eingereichten Projektvorschläge. Momentan klemmt es wohl an der strategischen Prüfung von Programmen und Plänen auf Um
Der Referentenentwurf des Umweltberichts zum Bundesverkehrswegeplan soll schließlich Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung werden. Alle Interessierten können online oder auch schriftlich zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans Stellung beziehen. Bürgerdialoge sind allerdings nicht vorgesehen. Das Verfahren soll weitgehend online abgewickelt werden.
Die Länder haben dem Bund signalisiert, dass sie bei der Durchführung des Beteiligungsverfahrens Unterstützung geben wollen. Wie das in SachsenAnhalt geschehen soll, wissen wir noch nicht. Vielleicht kann uns Minister Webel dazu Auskunft geben.
Das Beteiligungsverfahren in Sachsen-Anhalt wird dummerweise in die Zeit unmittelbar nach der Landtagswahl fallen. Wie will sich der Landtag dazu verhalten? - Das ist die alles entscheidende Gretchenfrage.
Die Landesregierung wird ihrerseits - wir haben es gehört - keinen Korrekturbedarf im Sinne des Punktes 2 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sehen. Daher kommt der vorliegende Antrag eigentlich schon viel zu spät, aber noch nicht zu spät; denn die finale Bearbeitung des Bundesverkehrswegeplans hat sich ja verzögert.
Bei der Einzelabstimmung über die sechs Punkte, die ich hiermit namens meiner Fraktion beantrage, werden wir die Einbringer in den Punkten 1 bis 3 unterstützen. Gleiches gilt für Punkt 6. Zum SaaleKanal habe ich in den vergangenen 15 Jahren hier im Parlament mehrfach gesprochen. Deshalb kann ich mir das fast ersparen.
Nur drei ganz kurze Anmerkungen: Es ist weniger der geringe Wasserstand der Elbe, sondern mittlerweile der Nasskiesabbau bei Tornitz, der dagegen spricht. Außerdem ist ein Ausbaustandard vorgesehen, der 85 Jahre alt ist. Er stammt also aus den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Die Schiffe, die dort fahren sollen, gibt es schon fast nicht mehr. Es werden keine mehr gebaut, vorhandene Schiffe werden abgewrackt.
Noch eine kurze Anmerkung zur A 143. Herr Hövelmann, die A 143 kann ich nicht losgelöst betrachten, sondern ich muss sie im Zusammenhang mit dem nördlichen Saale-Übergang in Halle betrachten. Das wird aber schon seit zehn Jahren verschwiegen, um die A 143 nicht zu gefährden. Das ist der Hauptpunkt.
Lassen Sie mich abschließend noch ganz kurz auf die A 14 zu sprechen kommen. Eine uralte Indianerweisheit lautet: Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!
- Nein, nein. Ich darf an den Wahlkampf 2002 erinnern. Der damalige Verkehrsminister Dr. Heyer wollte mit dem Wahlgeschenk der Finanzzusage durch den Bund, und zwar verkündet durch Bundeskanzler Schröder in Magdeburg auf einer Wahlkampfveranstaltung, die Abstimmung in seinem Wahlkreis Havelberg mit Vorsprung gewinnen. Das hat er aber nicht geschafft.
Wo waren die GRÜNEN aber damals, Frau Berthold? Die Vorschläge, die Sie jetzt einbringen, die aber nicht mehr realisierbar sind, stammen nämlich von uns, von den LINKEN bzw. von der damaligen PDS.
Wenn das Band an der A 14 einst zerschnitten sein wird, werden Sie vielleicht bemerken, dass Sie mittlerweile auf einem Gerippe reiten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Köck. - Jetzt hat Herr Abgeordneter Scheurell für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Herbst 2013 rund 80 Straßenbauprojekte - die sehr geehrte Frau Kollegin Berthold hat es schon erwähnt - an den Bund übermittelt, um diese in den Bundesverkehrswegeplan 2015 zu übernehmen. Das Land Sachsen-Anhalt hat damit genau das gemacht, was viele andere Bundesländer auch gemacht haben. Es hat nämlich die aus seiner Sicht mittel- bis langfristig notwendigen Projekte zur Entwicklung der Infrastruktur in Sachsen-Anhalt an den Bund übermittelt.
Natürlich hätte man es auch anders machen können. Noch sinnvoller wäre es vielleicht, wenn alle Länder ausschließlich konzentrierte Papiere an den Bund übermitteln würden, in dem alle Projekte als priorisiert bezeichnet werden, sodass alle Projekte durch die Länder abgearbeitet und, vorausgesetzt dass es keine grünen Klagen gibt, fristgerecht fertiggestellt werden.
Deswegen wünsche ich dem Land Baden-Württemberg - Sie reflektierten das vorhin in Ihrer Rede, sonst hätte ich das jetzt gar nicht gebracht - schon jetzt recht viel Erfolg bei der fristgerechten und vollständigen Umsetzung seiner 154 angemeldeten Fernstraßenbauprojekte im Wert von 11,2 Milliarden €.
Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion wollen für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land eine optimale und intakte Infrastruktur bereitstellen. Für die betroffenen Menschen vor Ort hat immer die jeweils nächstgelegene Straße die absolut höchste Priorität. Stellen Sie sich einmal vor, Minister Webel hätte lediglich fünf Projekte nach einer Prioritätenliste angemeldet, von denen er sicher sein kann, diese bis 2030 umzusetzen.
Ich sage Ihnen: Sie hätten dem gleichen Verkehrsminister vorgeworfen, Teile des Landes aufgegeben zu haben. Sie hätten der Koalition Unfähigkeit nachgesagt bei der Beurteilung der Wichtigkeit aller Infrastrukturprojekte in diesem Land.
Nein! Für alle Anmeldungen des Landes gibt es mit Blick auf die Situation vor Ort gute Gründe. Deswegen brauchen wir kein Ausspielen von Maßnahmen gegeneinander, sondern die Einsicht, dass es überall im Land noch Lücken gibt, die wir schließen müssen.
Mit Punkt 2 Ihres Antrags wollen Sie die Landesregierung auffordern, die Ergebnisse des Gesamtplanentwurfs kritisch zu prüfen. Dazu müssen wir die Landesregierung nicht auffordern. Das macht die Landsregierung ohnehin. Und das ist auch gut so.
Schon gar nicht können wir die Landesregierung auffordern, von angeblich überdimensionierten Großprojekten Abstand zu nehmen; denn mit überdimensionierten Großprojekten meinten Sie natürlich die A-14-Nordverlängerung und die A-143-Westumfahrung bei Halle. Beide Projekte sind aus unserer Sicht weder überdimensioniert noch politisch zu hinterfragen. Alle zuständigen Gremien haben das so entschieden.
Der Bund hat die Nordverlängerung und die Westumfahrung als laufende Vorhaben gesetzt. Deswegen ist das Gebot der Stunde, von diesen Projekten nicht Abstand zu nehmen, wie Sie es fordern, sondern im wahrsten Sinne des Wortes die Distanzen zu verringern.
Zu Punkt 3 Ihres Antrags. Ich bin der Meinung, bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans kann man dem Bundesverkehrsminister einen Mangel an Transparenz nun wirklich nicht vorwerfen. Alle Projekte sind öffentlich. Es gibt ausführliche Hinweise zum zeitlichen Ablauf. Es gibt eine eigene Seite auf der Website des BMVI