Protocol of the Session on December 9, 2015

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Ich bin überzeugt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden das Schiff - ich möchte gern Ihr Lotse sein - bis zum Ende der Wahlperiode gemeinsam in den sicheren Hafen führen. Ich nehme mit Ihrem Vertrauensbeweis diese große Herausforderung an.

Meine Damen und Herren! Es geziemt sich, auch Dank zu sagen. Danken möchte ich unserem Kollegen Detlef Gürth für seine Verdienste im Amt. Wir sollten sie trennen von dem, was die letzten Monate prägte. Sein Rücktritt gibt uns jetzt die Möglichkeit, uns wieder ausschließlich um das Wesentliche zu kümmern, weshalb wir bekanntermaßen gewählt wurden und weshalb wir hier sind. Es geht also um das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger und es geht um unser Land, in dem wir leben.

Ich wünsche uns allen, jedem Einzelnen, Freude und Erfolg bei der Bewältigung der vor uns stehenden Aufgaben, die nicht leicht sind, und freue mich auf eine ebenso streitbare wie kollegiale Zusammenarbeit. Ich kann Ihnen nur zurufen: Ran an die Arbeit! - Herzlichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen - Zustimmung von der Regierungsbank)

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, möchte ich auch Dank sagen der Frau Vizepräsidentin, die in großartiger Weise mit dem Vizepräsidenten Gerhard Miesterfeldt diese komplizierte Zeit überstanden hat. Liebe Helga Paschke, danke, dass Sie als amtierende Präsidentin das alles so vortrefflich vorbereitet haben, dass wir dies heute hier gemeinsam durchführen konnten. Gerhard Miesterfeldt, auch Ihnen herzlichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Kommen wir zur Tagesordnung - wie das so schnell geht; alles geht ineinander über, aber wir sind zum Arbeiten hier und nicht zum Feiern; das können wir später machen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Professor Dr. Angela Kolb zum Thema: „Opfer schützen - SachsenAnhalt geht mit gutem Beispiel voran“

Daran schließt sich die Aussprache zur Regierungserklärung an. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erteile der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Professor Kolb das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen auch von meiner Seite aus ganz herzlich zur erneuten Wahl in dieses hohe Amt zu gratulieren. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und wünsche Ihnen ein glückliches Händchen und viel Erfolg für die restliche Legislaturperiode.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stehe hier in diesem Hohen Haus schon zum zweiten Mal am Pult, um eine Regierungserklärung zum Thema Opferschutz abzugeben. Sie sehen daran, wie sehr mir dieses Thema am Herzen liegt. Ich möchte mich schon an dieser Stelle bei den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken, die uns in den letzten Jahren geholfen haben, auch praktische Fortschritte zur Verbesserung des Opferschutzes in Sachsen-Anhalt zu erreichen.

(Unruhe - Frau von Angern, DIE LINKE: Pst! Es ist laut!)

Ob Gewalttat, Wohnungseinbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung oder Beleidigung - Opfer einer Straftat kann jeder von uns werden. Daher geht das Thema Opferschutz uns alle an. Niemand von uns möchte Opfer sein. Auch viele der von Straftaten Betroffenen lehnen es ab, als Opfer bezeichnet zu werden. Genau das macht es so schwer, dieses Thema den Bürgerinnen und Bürgern nahe zu bringen.

Opfer von Straftaten zu schützen und zu unterstützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landesregierung hat den Fokus in der nunmehr zu Ende gehenden Legislaturperiode deshalb erneut auf die weitere Verbesserung des Opferschutzes gelegt. Wir haben uns die Frage gestellt: Was können wir tun? Wir haben festgestellt, dass es oftmals kleine Dinge sind: Opfer ernst nehmen, ihnen zu hören und Hilfe und Unterstützung anbieten. Genau daran haben wir in den letzten vier Jahren gearbeitet.

In der Koalitionsvereinbarung heißt es dazu, dass wir uns vornehmen, die bereits vorhandenen Instrumente des Zeugen- und Opferschutzes konsequent anzuwenden und weiter auszubauen. Ein Ziel sollte es dabei sein, die verschiedenen Behörden, Träger und Institutionen der Opferbetreuung besser miteinander zu vernetzen.

Ich möchte an dieser Stelle sagen: Ich bin froh, dass wir so viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Opferschutzverbänden und Op

ferschutzeinrichtungen haben und dass uns auch ganz viele Ehrenamtliche unermüdlich bei dieser schweren Arbeit unterstützen. Deshalb gilt ihnen an dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank.

(Beifall bei der SPD)

Von diesem gesamtgesellschaftlichen Miteinander zeugt der nunmehr vorliegende interministerielle Opferschutzbericht der Landesregierung. Dieser ist mit 300 Seiten in der Tat ein Schwergewicht. Er listet nicht nur die vielfältigen Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und das bereits Erreichte auf, sondern er zeigt auch Handlungsperspektiven für die Zukunft auf.

Ich stelle fest - ich habe die Arbeit über die letzten vier Jahre sehr intensiv begleitet -, dass bereits der Entstehungsprozess dieses interministeriellen Opferschutzberichts gezeigt hat, dass die unterschiedlichen Träger, Beteiligten und Akteure durch diese Arbeit und die vielen Veranstaltungen, Diskussionen und Beratungen das Netzwerk weiter intensiviert und enger geknüpft haben.

Interessant war, dass insbesondere in den Workshops, die in meinem Haus durchgeführt wurden, die unterschiedlichen Sichtweisen, die unterschiedlichen Blickwinkel nicht nur deutlich geworden, sondern auch in konkrete Vorschläge eingeflossen sind. Lassen Sie mich das an zwei konkreten Beispielen festmachen.

Am 18. September 2014 fand in meinem Haus ein Workshop zum Thema „Ausgestaltung, Entwicklung und Perspektiven des Opferschutzes in Sachsen-Anhalt“ statt. Im Anschluss haben die Beteiligten ihre Ergebnisse präsentiert, umfangreiche Forderungen aufgemacht, aber auch konkrete Lösungsvorschläge aufgezeigt, die schon heute in die Praxis umgesetzt worden sind.

Eine Forderung war beispielsweise eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt. Hierzu waren Gespräche gefordert worden; diese finden mittlerweile regelmäßig statt. In einem Erlass vom 21. August 2014 hat mein Kollege Herr Stahlknecht konkrete Vorschläge unterbreitet, um frühzeitig Kontakte mit Opfern fremdenfeindlicher und rassistischer Straftaten zu ermöglichen, sodass wir eine bessere Zusammenarbeit im Interesse einer besseren Opferschutzarbeit feststellen können.

Ein weiterer Punkt war die Forderung, mehr Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund einzustellen, um auch im Hinblick auf interkulturelle Zusammenhänge besser für Opferperspektive zu sensibilisieren. Wir haben uns das angeschaut und festgestellt, dass sowohl die Justiz als auch die Polizei in den letzten Jahren viele Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund eingestellt haben. Wir werden auch in Zukunft bei Ausschreibungen ausdrücklich darauf hinweisen. Wir werden

auch - ich hoffe, dass auch die heutige Debatte ein Stück weit dazu beiträgt - eine Öffentlichkeitsarbeit in der Weise betreiben, dass wir sagen: Der öffentliche Dienst in Sachsen-Anhalt ist offen für Menschen mit Migrationshintergrund. Wir brauchen ihre interkulturellen Erfahrungen, damit wir unsere Arbeit, beispielsweise im Bereich des Opferschutzes, in Zukunft noch besser machen können.

Diese beiden Beispiele zeigen sehr deutlich, dass wir uns die Hinweise, Vorschläge und Forderungen von Opferschutzverbänden nicht nur anhören, sondern dass wir sie ernst nehmen und sie in unsere weitere Arbeit einbeziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass wir auch im Hinblick auf die noch offenen Forderungen durch diese konstruktive Zusammenarbeit in Zukunft noch mehr erreichen können.

Opferschutz ist nicht allein Sache des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Wir haben bei der Erarbeitung dieses Opferschutzberichtes eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport, aber auch mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Kultusministerium gepflegt und insbesondere im präventiven Bereich das eine oder andere ergänzt.

Zum Opferschutz gehört auch die Täterarbeit. Denn die Verhinderung von Straftaten führt dazu, dass es in Zukunft weniger Opfer gibt. Dafür haben wir in Sachsen-Anhalt mit dem dualen System der Straffälligenhilfe gute Bedingungen, und zwar einerseits mit dem Sozialen Dienst der Justiz und andererseits mit dem Landesverband für Resozialisierung und Kriminalprävention - Frau Göttke sitzt auf der Tribüne.

Wir haben versucht, an den Stellen, an denen wir in den letzten Jahren festgestellt haben, dass die Zahlen bezüglich des Täter-Opfer-Ausgleichs leider zurückgehen, durch Werbemaßnahmen und durch Fachveranstaltungen die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz auf dieses Thema, den Täter-Opfer-Ausgleich, hinzuweisen. Wir werden, da sich im Bereich des Jugend-TOA noch besondere Finanzierungsprobleme aufgetan haben, versuchen, im Rahmen eines Pilotprojektes zu prüfen, wie es in Zukunft besser funktionieren kann.

In unserem Land gibt es das Projekt „Zebra“, das mittlerweile kein Projekt mehr ist, und es gibt die Verbände der freien Straffälligenhilfe und die Vereine, die flächendeckend arbeiten und insbesondere bei der Resozialisierung nach der Haftentlassung dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die aus dem Strafvollzug entlassen werden, tatsächlich eine Chance haben, ein Leben frei von Straftaten zu führen.

Lassen Sie mich kurz noch auf das Projekt „Moves“ hinweisen, mit dem wir sehr gute Er

fahrungen im Bereich des Jugendstrafvollzuges gemacht haben. Die intensive Entlassungsvorbereitung und Nachsorge führt dazu - das zeigen die Ergebnisse derjenigen Probanden, die dieses Projekt durchlaufen haben, eindeutig -, dass die Chancen viel größer sind, nicht wieder straffällig zu werden.

Neben dem Erreichten zeigt der interministerielle Opferschutzbericht an einigen Stellen auch auf, was noch zu tun bleibt, also Dinge, die wir nicht nur im Land Sachsen-Anhalt tun können, sondern bezüglich deren wir sowohl auf der Bundesebene durch die Justizministerkonferenz als auch durch Bundesratsinitiativen auf Handlungsbedarfe hinweisen.

Aktuell liegt dabei der Fokus auf der Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie. Hierzu hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vorgelegt. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Ausgestaltung und Organisation der psychosozialen Prozessbegleitung, für die die Verantwortung natürlich in den Ländern liegt.

Jedes Opfer benötigt Unterstützung im Strafprozess, in dem viele Situationen noch einmal durchlebt werden. Deshalb hat eine Bund-LänderArbeitsgruppe, um eine qualitativ hochwertige Arbeit zu gewährleisten, bundeseinheitliche Maßstäbe und Mindeststandards festgelegt. Ich bin froh, dass wir in Sachsen-Anhalt diese hohen Ansprüche bereits jetzt umsetzen können. Sowohl im Bereich des Sozialen Dienstes der Justiz als auch der Opferbetreuung und der Zeugenbetreuung werden wir diesen Standards gerecht.

Daneben gibt es noch eine Reihe von anderen Organisationen, die Opferberatung und Zeugenbetreuung anbieten, zum Beispiel „Vera“, die Fachstelle gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung, die mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt oder auch der Weiße Ring. Auch diese Organisationen erfüllen bereits heute die Standards, die von dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe festgelegt worden sind.

Ich habe bereits gesagt, dass es noch einige Dinge gibt, mit denen wir nicht zufrieden sind. Ein Thema, das uns gemeinsam in diesem Hohen Haus in den letzten Jahren oft beschäftigt hat, ist die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Unterstützungseinrichtungen. Hierzu hat die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz bereits im Jahr 2014 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um Vorschläge für eine solche stabile und verlässliche Finanzierung zu erarbeiten. Ich habe das initiiert. Das Land Sachsen-Anhalt hat seitdem die Federführung für diese länderübergreifende Arbeitsgruppe, an der auch die betroffenen Bundesministerien beteiligt sind.

Wir haben eine Bestandsaufnahme der bestehenden Strukturen durchgeführt und Unterschiede in den einzelnen Bundesländern festgehalten. Wir haben das als Zwischenbericht in diesem Jahr auf der 25. GFMK präsentiert und dort beschlossen, die Arbeit fortzuführen.

Wir haben uns im Interesse einer Lösungsorientierung, also der praktischen Herauskristallisierung konkreter Vorschläge, auf Themen konzentriert, die besonders problematisch sind. Deshalb haben sich die Sitzungen, die in diesem Jahr stattgefunden haben, insbesondere mit der Frage des barrierefreien Ausbaus von Frauenhäusern und Unterstützungseinrichtungen beschäftigt und ferner mit einem Thema, das wir hier schon oft angesprochen haben und für das es bisher keine zufriedenstellende Lösung gibt, nämlich die Finanzierung der Betreuung der Kinder, die die Frauen in die Frauenhäuser mitbringen. Hierbei sehe ich auch den Bund ein Stück weit in der Pflicht.

Ich bin jetzt ein wenig optimistischer. Ich war vor einigen Wochen auf eine Einladung hin im Familienausschuss des Deutschen Bundestages und durfte dort über diese Arbeitsgruppe berichten. Ich habe von den Mitgliedern dieses Ausschusses ein durchaus positives Feedback bekommen, dass auch sie den Bund hierbei in der Pflicht sehen. Ich bin gespannt, inwieweit das bei dem zuständigen Bundesministerium Gehör findet.

Zur Situation. Ich bin froh, dass wir mit den 20 Frauenhäuser und acht ambulanten Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt ein gut ausgebautes Netz an Schutzeinrichtungen haben. Wir stellen fest, dass trotz der demografischen Entwicklung die Zahlen der betroffenen Frauen nicht rückläufig sind. Es sind konstant hohe Zahlen zu verzeichnen. Insbesondere angesichts der aktuellen Situation, in der sehr viele Frauen aus Kriegsgebieten zu uns kommen, gehen wir davon aus, dass der Zulauf in Zukunft noch größer werden wird.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen allen für die Unterstützung bedanken. Es ist in den letzten Jahren in den Haushaltsberatungen gelungen, zusätzliche Mittel für die Träger einzustellen. In diesem Jahr mussten wir leider feststellen, dass nicht alle Mittel abgerufen worden sind, das heißt, das Geld ist nicht dort angekommen, wo es ankommen sollte, nämlich bei den Kolleginnen und Kollegen in den Frauenhäusern und Unterstützungseinrichtungen. Hierzu werden wir nochmals Gespräche führen müssen, damit wir dieses von uns gemeinsam formulierte Ziel auch umsetzen können.

Ich bin aber froh, dass wir das Geld für einen anderen sinnvollen Zweck ausgeben konnten: Wir haben allen Frauenzentren, die sich derzeit aktiv vor Ort um die Arbeit mit Flüchtlingskindern und mit weiblichen Flüchtlingen kümmern, zusätzliche

Mittel in Höhe von 6 500 € pro Frauenzentrum zur Verfügung gestellt, um diese Arbeit zu unterstützen. Das ist vielleicht nicht so viel, wie wir gern geben würden, aber es ist zumindest ein Signal, das verdeutlicht, dass wir wahrnehmen, dass sie diese Arbeit leisten. Sie tun das, ohne dass wir ihnen dazu einen konkreten Auftrag erteilt haben, sondern einfach deshalb, weil es für diese Menschen wichtig ist, die in einer Situation zu uns kommen, in der sie unseres besonderen Schutzes bedürfen.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eines der Themen, das uns im nächsten Jahr intensiv beschäftigen wird: besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, Frauen, Kinder, Traumatisierte, Folteropfer, von Menschenhandel Betroffene, Behinderte und LSBTTI. Wir werden hierzu gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Arbeit und Soziales eine Arbeitsgruppe gründen und sowohl die Integrationsbeauftragte als auch die vielen externen Partner und Unterstützungseinrichtungen einbeziehen, die sich schon heute sehr intensiv mit dem Thema beschäftigen.

Wir haben auf der Veranstaltung des Landesfrauenrates am 2. November 2015 festgestellt, wie hoch der Informationsbedarf ist. Wir haben auch festgestellt, dass es bereits sehr viel Know-how gibt, das wir zusammenführen wollen. Wir wollen im Ergebnis ein Konzept für besonders bedürftige Flüchtlinge und Asylsuchende entwickeln.

Hierbei geht es um die Gewährleistung von Schutzräumen und Rückzugsmöglichkeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, um die Gewährleistung eines individuellen Betreuungsbedarfes, aber auch um die Sensibilisierung und Schulung von Fachkräften in den Einrichtungen; denn diese müssen erst einmal feststellen, wer eines solchen besonderen Schutzes bedarf. Meistens dauert es eine gewisse Zeit und es bedarf auch eines besonderen Vertrauensverhältnisses, bis die Flüchtlinge ihre Ängste verlieren und bereit sind preiszugeben, welche Traumata sie in ihren Heimatländern oder auf der Flucht erlitten haben bzw. inwieweit sie auch sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Wir haben bereits ein Flüchtlingsfrauenhaus in Sachsen-Anhalt in der Trägerschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Im Jahr 1996 gab es dort 50 Plätze für Kinder und Erwachsene, derzeit sind es zehn Plätze. Ich gehe davon aus, dass diese Kapazitäten perspektivisch weiterentwickelt werden müssen. Dies wird auch in die Arbeit der Arbeitsgruppe einfließen.