Für uns als Fraktion ist ein wichtiger Punkt die Betreuung und Beratung der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. Die Ministerin sprach in ihrem Beitrag dieses Thema auch an. Sie sprach dies auch im Rahmen der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen an.
Wir hätten uns an dieser Stelle allerdings nicht unbedingt ein weiteres länderoffenes Arbeitsgremium gewünscht, sondern die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag im Rahmen der Großen Anfrage „Verlässliche Finanzierung und Weiterentwicklung der Frauenhausarbeit“. Darin haben wir die Landesregierung unter anderem aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, das zusätzliche Stellen
zur Kinderbetreuung in Frauenhäusern und ein mobiles Team zur psychosozialen Beratung vorsieht. Das wäre eine konkrete Maßnahme zum Opferschutz in Sachsen-Anhalt gewesen. Leider waren Sie dazu nicht bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nichtsdestotrotz sind wir natürlich bei Ihnen, dass die verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser sowie der Beratungsstellen eine wichtige Zukunftsaufgabe ist. Genau das war auch die Intention unseres Antrags mit dem Titel „Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt dauerhaft sichern“, der im Doppelhaushalt Berücksichtigung fand.
Meine Damen und Herren! Opferschutz heißt auch, einen besonderen Schutz für besonders schutzbedürftige geflüchtete Frauen und Kinder zu gewährleisten. Daher forderten wir die Landesregierung mit unserem Entschließungsantrag zur Großen Anfrage zum Thema Unterbringung auf, ein Konzept zur Unterbringung von alleinstehenden Flüchtlingsfrauen zu entwickeln, welches insbesondere eine getrennte Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorsieht.
Daher freut es uns natürlich, zu hören, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet werden soll, die ein handlungsorientiertes und ressortübergreifendes Konzept entwickeln soll für genau diesen Personenkreis, das auch Schutzräume in Erstaufnahmeeinrichtungen vorsieht. Insofern betrachten wir das als eine verspätete Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Ansatzpunkte zum verbesserten Opferschutz für Geflüchtete und Migranten - auch Sie sprachen es an, Frau Ministerin - müssen sein. So ist beispielsweise eine Diversitätsstrategie für die Landespolizei zu entwickeln. Sie haben von vielen Neueinstellungen in diesem Bereich gesprochen. Ob es wirklich viele sind, Frau Ministerin, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, es spielt sich eher im unteren einstelligen Bereich ab, aber es bleibt definitiv ein wichtiges Ziel.
Wir brauchen auch eine Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Umgang mit migrantischen Opferzeugen in Einsätzen und bei vorurteilsmotivierten Straftaten, aber auch einen Abbau von Sprachbarrieren und den vermehrten Einsatz qualifizierter Sprachmittler.
Meine Damen und Herren! Zum Opferschutz gehören aber nicht nur wirksame Maßnahmen zum Schutz Geflüchteter, sondern auch zum Schutz engagierten Akteure vor Ort. Seit Wochen - das ist beunruhigend - gedeiht in unserem Land SachsenAnhalt ein Klima, das rechte Schläger ermutigt. Viele der Opfer dieser Bedrohungen und auch konkreter Gewalt haben Angst - Angst, zur Polizei
Wir plädieren hierbei sehr dafür, auch die niedrigschwelligen Maßnahmen zum Opfer- und Zeugenschutz, wie beispielsweise Zeugenschutzräume und ähnliches, anzuwenden. Herr Borgwardt sprach sehr richtig den möglichen Verzicht auf die Angabe bestimmter persönlicher Daten an. Wir wünschen uns, dass solche Maßnahmen niedrigschwelliger zur Anwendung kommen können, nicht nur bei Kapitalstraftaten im Bereich organisierter Kriminalität, sondern auch beispielsweise im Bereich der Körperverletzungen.
Ich will noch einmal auf das hinweisen, was wir in den letzten Wochen in unserem Bundesland an unschönen Entwicklungen erlebt haben: der Überfall von 30 vermummten und bewaffneten Straftätern auf syrische Geflüchtete vor einigen Wochen oder gerade am Montag dieser Woche ein ähnlicher Vorfall, bei dem syrische und irakische Schüler einer integrierten Gesamtschule hier in Magdeburg zum Opfer einer offenbar koordinierten Straftat geworden sind. Hier müssen wir aktiv werden und gerade diesen jungen Menschen einen besseren Opfer- und Zeugenschutz gewährleisten.
Meine Damen und Herren! Opferschutz - damit möchte ich meine Rede schließen - heißt letztlich auch, die Zivilgesellschaft zu stärken und deutlich zu machen: In unserer Demokratie ist kein Platz für Hetze und Gewalt. Jede fremdenfeindliche Attacke auf Geflüchtete ist auch immer ein Angriff auf unsere Grundwerte und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Wir dürfen, alle gemeinsam, weder den geistigen Brandstiftern noch den tatsächlichen Tätern hierbei das Feld überlassen. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Herbst für seinen Redebeitrag. - Als letzter Debattenrednerin erteile ich der der SPD-Fraktion, Frau Grimm-Benne, das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wirksamer Opferschutz darf nicht nur ein rechts- und justizpolitisches Thema sein. Opferschutz geht uns alle an und damit auch alle Ressourcen. Deswegen bin ich der Ministerin sehr
dankbar, dass der zweite Opferschutzbericht des Landes als interministerieller Bericht angelegt ist.
Der Bericht dokumentiert die gesamte Bandbreite der durch die Landesregierung ergriffenen Maßnahmen, geförderten Projekte und Programme im Bereich des Opferschutzes. Er sorgt für eine verstärkte Berücksichtigung von Opferbelangen und den damit verbundenen Opferinteressen. Er zeigt auch umfassend auf, was die Landesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode unternommen hat, um der Situation der Opfer von Straftaten zu verbessern. Ich will dabei Schwerpunkte wie Prävention, Straffälligenhilfe und Opferbetreuung herausgreifen.
Ich möchte mit dem Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt beginnen. Ich bin schon lange nicht mehr rechtspolitische Sprecherin und habe mir einmal angeschaut, dass es den Landespräventionsrat nach wie vor als Service-, Informations- und Koordinierungsstelle gibt. Er hat immer noch das Ziel, Kriminalprävention von staatlichen, gesellschaftlichen und privaten Organisationen im Land und in den Kommunen zu fördern und zu optimieren. Aber er hatte schon einmal bessere Zeiten.
Der Landespräventionsrat war mit seinen Konferenzen schon einmal d e r Impulsgeber für bestimmte Bereiche, wenn es darum ging, Modellprojekte aufzuzeigen, sich mehr auf Maßnahmen gegen Kinder- und Jugendkriminalität zu fokussieren, Gewaltkriminalität und Fremdenfeindlichkeit zu vermeiden, der Drogenkriminalität in SachsenAnhalt Einhalt zu gebieten. Das waren einmal richtig prioritäre Themen im Landespräventionsrat.
Ich möchte anregen, dass wir in der neuen Legislaturperiode diese Servicestelle, diesen Präventionsrat im Bereich Prävention wieder optimieren.
Ich kann mich erinnern, dass es unter uns Kollegen, wenn vom Landespräventionsrat eingeladen worden ist, schon üblich war, nicht nur Grußworte zu senden, sondern sich einen ganzen Tag lang anzuhören, was ehrenamtlich in dem Bereich Prävention in Sachsen-Anhalt geschieht.
Nun zum Punkt Straffälligenhilfe: Ja, insbesondere die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Straffälligenhilfe haben oftmals einen besseren und unmittelbareren Zugang zu den straffällig gewordenen Tätern, als es die staatlichen Einrichtungen haben können. Daher konzentriert sich auch das sogenannte Zebra-Konzept auf die Förderung und den Ausbau ehrenamtlicher Tätigkeit.
Man sollte immer bedenken, auch wenn man viele findet, die Bereitschaft zeigen, ehemaligen Insassen zu helfen, keine weiteren Straftaten zu begehen, können nur ausgewählte Personen in der
Straffälligenhilfe mithelfen. Denn hier muss eine möglichst langfristige, ganzheitliche Betreuung einzelner Hilfesuchender angestrebt werden.
Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir immer gesagt haben, eine gute Nachsorge verhindert erneutes Straffälligwerden. Wie immer - das haben wir heute auch gehört - mangelt es in vielen Bereichen, die Nachsorge betreiben können. Natürlich ist das auch eine finanzielle Frage, die auch in den Kommunen eine Rolle spielt, ob man eine solche Nachsorge vorhält.
Opferbetreuung. Ohne den Weißen Ring e. V. zu nennen, kann man hier keine Opferbetreuung darstellen. Ich möchte mich den Worten von Eva von Angern anschließen: Man kann sich nur dafür bedanken, dass wir den Weißen Ring haben, dass dieser den Beistand und die Betreuung von Opfern übernimmt. Sie leisten dort sehr gute Arbeit.
Dem Opferschutzbericht ist auch klar zu entnehmen, dass sich der Weiße Ring e. V. für die Einführung des Fachanwaltes für Opferrechte einsetzt. Ich denke, diese Forderung ist berechtigt. Auch wir als SPD haben dies bisher immer unterstützt. Ich weiß, dass dies auch in der Justizministerkonferenz und von der Ministerin für Justiz und Gleichstellung unterstützt wird.
Meine Damen und Herren! Es ist heute schon mehrfach angesprochen worden, die öffentliche Wahrnehmung konzentriert sich im Regelfall nur auf die Täter. Es wird gern über schwere Gewaltverbrechen und diejenigen, die sie begangen haben, berichtet. Auch Opfer hören wir immer wieder sagen: Im Strafverfahren geht es doch nur um die Täter.
Richtig daran ist, dass im Strafverfahren Straftat und Schuld des Täters nach rechtsstaatlichen Maßstäben und Regelungen festgestellt werden müssen. Unser sozialer Rechtsstaat darf sich aber nicht darauf beschränken, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Rechtsfrieden lässt sich nur erreichen, wenn der Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird und das Opfer damit einhergehend Genugtuung und Wiedergutmachung erfährt.
Mit dem Erleben einer Straftat sind Belastungen und Ängste verbunden, die häufig zu einem chronischen Gefühl der Unsicherheit, auch lange über den Zeitpunkt der eigentlichen Tat hinaus, führen. Opfer bedürfen daher der Unterstützung der Gesellschaft, wenn sie als Geschädigte Nachteile einer Tat erleiden.
In Deutschland wurde daher, wie bereits erwähnt, im Jahr 1986 das erste Opferschutzgesetz verabschiedet. Der Bundesgesetzgeber hat seither einiges unternommen, um die Rechtsstellung der Betroffenen zu verbessern. Das wird auch vom
Dem Bericht ist auch zu entnehmen, wie in den einzelnen Ministerien in den letzten Jahren gelungen ist, Opfern von Straftaten in Sachsen-Anhalt eine schnelle, effiziente und nachhaltige Unterstützung zukommen zu lassen.
Ich will hier nicht alles erwähnen. Der soziale Dienst der Justiz als staatliche Einrichtung - das sollte man auch einmal erwähnen - versorgt sämtliche Klienten, meistens sogar ohne Betreuungsbrüche. Das ist in diesem Land schon eine sehr große Leistung.
Wir alle wissen, Zeugenaussagen sind im Strafprozess oft unverzichtbar. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die oft belastende unmittelbare Begegnung mit dem Täter zu verhindern. Der Opferschutzbericht der Landesregierung zeigt auch die wesentlichen Schutzregelungen für Zeugen auf.
Ich will einfach ein paar normale Dinge nennen, die nicht immer im Fokus der heutigen Debatten standen. Ich kann mich hinsichtlich der Stiftung für Opferschutz noch an leidenschaftliche Debatten hier im Landtag erinnern. Wir wollten dabei auch mittun. Wir wollten das wie in Ländern wie Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg tun. Aber man hatte immer den Eindruck, wenn wir über die Stiftung geredet haben - das hört sich klasse an -, haben wir im Wesentlichen darüber geredet, wie das Stiftungsvermögen finanziert werden soll. Es sollte nicht etwas sein, was wir außerhalb des Haushaltes finanzieren und sagen, wir haben dann nichts mehr mit den Opfern zu tun und wir müssen keine Projekte usw. mehr finanzieren. Ich kann mich daran erinnern, wie wir uns
- ich sehe nickende Gesichter, die damals rechtspolitische Sprecher in anderen Fraktionen waren - über die Opferschutzstiftung schnell einig waren, aber darüber, wie man sie - ich will es einmal so nennen - anfüttert, wie wir diese finanziell ausstatten, da gingen die Meinungen weit auseinander. Dennoch wird die SPD auch in der neuen Legislaturperiode - da haben wir auch schon Konsens - nach Lösungswegen suchen.
Wir werden uns weiterhin für diesen ressortübergreifenden Opferschutzbericht einsetzen. Es ist von einigen, wie von Frau von Angern, gesagt worden, dass das SPD-Wahlprogramm ihr gut gefallen habe. Wir werden auf jeden Fall die Einführung eines Resozialisierungsgesetzes prüfen, welches ein behördenübergreifendes Übergangsmanagement, auch unter Einbeziehung der Verbände der Straffälligen- und Bewährungshilfe, gewährleistet.
hen, was wir alles in der Legislaturperiode gemacht haben. Es fixiert auch mit meinen Schlussworten das, was wir in der nächsten Legislaturperiode noch vor uns haben. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank Frau Grimm-Benne. - Ich frage in die Runde: Wünscht noch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Beschlüsse werden nicht gefasst. Wir können zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen. Mein Kollege Miesterfeldt wird das übernehmen. - Herzlichen Dank.