Doch viele von uns sind bereits jetzt sehr engagiert und machen dies erfolgreich. Ich werbe dennoch dafür, dass sich jede und jeder von uns immer wieder fragt, wie sie oder er in der Kommunikation mit den Menschen unseres Landes besser werden kann. Auf der Beliebtheitsskala - das haben wir heute früh in der Andacht schon gehört - liegt ja der Politikerberuf nicht gerade an erster Stelle.
Meine Damen und Herren! Kritik an Parlamenten und an Abgeordneten ist so alt wie diese Institution. Deshalb dürfen wir sie aber nicht einfach abtun. Diese Form des Regierens ist nicht überholt
und sie scheint mir auch besser zu sein als jede andere bekannte. Hier wird unter nicht einfachen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so viel solide Arbeit geleistet, dass wir uns umschauen würden, meine Damen und Herren, gäbe es das Parlament als Institution nicht.
Parlamente und ihre Mitglieder sind in echten Demokratien überall dort anerkannt und dort mächtig, wo sie ihre Rolle in Selbständigkeit und mit dem notwendigen Selbstverständnis couragiert ausüben, wo sie ihre Maßstäbe und Entscheidungen nachvollziehbar gestalten und berechenbar bleiben, wo sie sich als Teil des Ganzen und nicht als Krone verstehen oder - ganz anders ausgedrückt - wo sie mitten unter den Menschen bleiben, dabei das Große und Ganze und nicht nur das Hier und Jetzt im Blick haben, wo sie bei aller Emotionalität eben nicht der Versuchung unterliegen, ausschließlich emotionale Politik und Politik nach Kassenlage zu machen.
Wir sind aber keine reine Stimmungsdemokratie, sondern vor allem ein Ort von rational zu treffenden, dadurch erklärbaren und nachvollziehbaren Entscheidungen, und dies, meine Damen und Herren, immer im Interesse unseres Landes und im Interesse der Menschen.
Meine Damen und Herren! Wir haben dazu in Sachsen-Anhalt alle Voraussetzungen, die es nur gibt. Es liegt also nun an uns selbst, an jedem Einzelnen.
Meine Damen und Herren, machen wir also etwas Gutes daraus! Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werden dann ganz schnell verspüren, dass es sich lohnt, an der wunderbarsten Aufgabe, die das Land zu vergeben hat, mitgewirkt zu haben. Ich wünsche Ihnen dafür alles Gute, Gesundheit und immer eine glückliche Hand und darf mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bedanken.
Meine Damen und Herren! Wir fahren nun mit der Konstituierung des Landtages fort. Ich beginne mit einigen Regularien und Verfahrensfragen, die notwendig sind, um die konstituierende Sitzung sach- und fachgerecht durchzuführen.
Die Geschäftsordnung des vorherigen Landtages ist nicht mehr in Kraft. Bis zur Entscheidung über die Geschäftsordnung des Landtages der sechsten Wahlperiode ist unser Verfahren daher noch weitgehend ungeregelt, soweit die Verfassung des Landtages von Sachsen-Anhalt oder das Gewohnheitsrecht nicht entsprechende Vorschriften bereithalten.
Vorschlag: Wenn sich kein Widerspruch erhebt, werden wir für diese wenigen Fragen die entsprechenden Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages der fünften Wahlperiode anwenden, bevor wir dann über die Übernahme der Geschäftsordnung entscheiden. Das betrifft § 2 - Bildung der Fraktionen -, § 59 - Erste Sitzung des Landtages - sowie § 70 - Beschlussfähigkeit. Ich meine, diese wenigen Paragrafen reichen zunächst aus. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren, meine Damen und Herren.
Zur Komplettierung des heutigen Interimspräsidiums ist es notwendig, aus der Mitte des Hauses zwei Abgeordnete zu benennen, die mit mir gemeinsam den Sitzungsvorstand bilden. Ich möchte gern die beiden jüngsten Mitglieder des Landtages bitten, mit mir als Sitzungsvorstand zu fungieren.
Meine Damen und Herren! Die an Lebensjahren jüngsten Mitglieder des Landtages sind - ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben - die Abgeordnete Frau Franziska Latta von der Fraktion GRÜNE, geboren am 30. Mai 1984 - ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel, dass ich Ihr Geburtsjahr genannt habe; aber wenn man so jung ist, kann man es noch nennen -, und der Abgeordnete Herr Jan Wagner von der Fraktion DIE LINKE, geboren am 18. Juni 1985. Ich frage beide, ob sie bereit sind, dieses Amt zu übernehmen. Frau Latta?
Dann würde ich Sie herzlich bitten, hier vorn Platz zu nehmen, damit wir diese Sitzung gemeinsam ordnungsgemäß führen können.
Meine Damen und Herren! Der Landeswahlleiter hat mit Datum vom 12. April 2011 amtlich mitgeteilt, dass er die Wahl von 105 Abgeordneten festgestellt habe. Ich weise der Vollständigkeit halber darauf hin, dass für die Prüfung der Gültigkeit der Wahl nach Artikel 44 der Landesverfassung nicht der Landeswahlleiter zuständig ist, sondern dies vielmehr Sache des Hohen Hauses ist.
Meine Damen und Herren! Die vom Landeswahlleiter als gewählt festgestellten Abgeordneten sind zu dieser Sitzung ordnungsgemäß geladen worden.
Ich bitte nun den Schriftführer an meiner linken Seite, Herrn Jan Wagner, die Namen der Abgeordneten des Landtages der sechsten Wahlperiode in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte ich, nach dem Aufruf Ihres Namens aufzustehen und mit „hier“ zu antworten. Da knapp ein Drittel der Mitglieder dieses Hauses dem Landtag erstmals angehören, soll der Namensaufruf gleichzeitig dem Kennenlernen dienen.
Frau von Angern Herr Barth Herr Barthel Herr Bergmann Herr Bischoff Herr Bönisch Herr Bommersbach Herr Borgwardt Herr Born Herr Dr. Brachmann Frau Brakebusch Frau Budde Frau Bull Herr Bullerjahn Herr Czapek Herr Czeke Frau Prof. Dr. Dalbert Herr Daldrup Frau Dirlich Frau Edler Herr Erben Herr Erdmenger Herr Felke Frau Feußner Frau Frederking Herr Gallert Herr Gebhardt Herr Geisthardt Frau Gorr Herr Graner Frau Grimm-Benne Herr Grünert Herr Gürth Herr Güssau Frau Hampel Herr Harms Herr Hartung Herr Haseloff Herr Henke Herr Herbst Herr Hoffmann
Frau Hohmann Herr Höhn Herr Hövelmann Frau Hunger Herr Keindorf Frau Dr. Klein Herr Knöchel Frau Koch-Kupfer Herr Dr. Köck Frau Prof. Dr. Kolb Herr Kolze Herr Krause (Zerbst) Herr Krause (Salzwedel) Herr Kurze Herr Lange Frau Latta Herr Leimbach Herr Lienau Herr Loos Frau Lüddemann Herr Lüderitz Herr Mewes Herr Miesterfeldt Frau Mittendorf Frau Niestädt Frau Dr. Pähle Frau Dr. Paschke Frau Quade Herr Radke Frau Reinecke Frau Rogée Herr Rosmeisl Herr Rothe Herr Rotter Frau Rotzsch Herr Scharf Herr Dr. Schellenberger Herr Scheurell Frau Schindler Herr Schröder Herr Schulz Herr Schwenke Frau Dr. Späthe Herr Stahlknecht Herr Steinecke Herr Steppuhn Herr Striegel Herr Sturm Frau Take Herr Dr. Thiel Herr Thomas Frau Tiedge Herr Tögel Herr Tullner Herr Wagner Herr Wanzek Herr Weigelt Herr Weihrich Frau Weiß Frau Wicke-Scheil Herr Wunschinski Herr Zimmer Frau Zoschke
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind 105 Abgeordnete in den Landtag von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode gewählt worden. Durch Namensaufruf wurde festgestellt, dass 104 Abgeordnete zur heutigen konstituierenden Sitzung des Landtages anwesend sind. Der Landtag ist damit beschlussfähig; denn deutlich mehr als die Hälfte der Abgeordneten sind anwesend. Ich stelle hiermit ausdrücklich die Beschlussfähigkeit des Landtages fest.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Landtag der sechsten Wahlperiode haben sich die 105 Mitglieder des Landtages gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 der Geschäftsordnung des Landtages zu vier Fraktionen zusammengeschlossen. Es haben sich die Fraktion der CDU mit 41 Mitgliedern, die Fraktion DIE LINKE mit 29 Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit 26 Mitgliedern und die Fraktion GRÜNE mit neun Mitgliedern konstituiert. - Das war die Information zur Bildung der Fraktionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf meine Anregung als Präsident des Landtages der fünften Wahlperiode haben die Fraktionen eine Tagesordnung für die konstituierende Sitzung des Landtages der sechsten Wahlperiode vereinbart. Diese liegt Ihnen vor. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich möchte aber dennoch die Frage stellen, ob es Änderungswünsche gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass die Tagesordnung genehmigt ist und wir entsprechend der Tagesordnung verfahren können. Dafür meinen ausdrücklichen Dank.
Meine Damen und Herren! Der Landtag der sechsten Wahlperiode hat noch keine eigene Geschäftsordnung. Es besteht im Haus Einvernehmen darüber, die Geschäftsordnung des Landtages der fünften Wahlperiode als Geschäftsordnung des neuen Landtages in Kraft zu setzen. Als Beratungsgrundlage liegt Ihnen die Landtagsdrucksache 6/1 vor. Nach einer Verständigung der Fraktionen entspricht der Entwurf wörtlich der Geschäftsordnung des Landtages der fünften Wahlperiode mit folgenden Ausnahmen: In der vorliegenden Fassung wurde zunächst im Abschnitt V auf die §§ 11 bis 13 sowie auf den § 17 verzichtet. Diese Regelungen sollen im zweiten Teil unserer heutigen Sitzung, also am Nachmittag, im Wege der Empfehlung des Ältestenrats dann ergänzt und beschlossen werden.
In der heutigen 1. Sitzung haben wir auch einen Beschluss über die allgemeine Genehmigung in Immunitätsangelegenheiten zu fassen, um den Forderungen in Artikel 58 der Landesverfassung in Verbindung mit § 53 der Geschäftsordnung zu entsprechen. Dazu liegt Ihnen die Drs. 6/2 vor. Lediglich redaktionelle Änderungen in der Bezeichnung der Wahlperiode sowie die Bestimmungen des Disziplinargesetzes sind angepasst worden.
Das Immunitätsprivileg ist das Recht des Landtages. Es stellt ein Verfahrenshindernis dar. Das beinhaltet, dass ein Mitglied des Landtages ohne ausdrückliche Genehmigung des Hauses nicht verfolgt werden darf. Mit diesem Beschluss erteilen wir eine Reihe genereller Genehmigungen und ermächtigen Organe des Landtages, für das Haus in Einzelfällen tätig zu werden.
Des Weiteren liegt Ihnen die Drs. 6/3 vor, also die Verfahrensgrundsätze zur Petitionsarbeit und zum Petitionsausschuss.