Protocol of the Session on October 20, 2006

chenendarbeit klar in einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung festgehalten werden. Es wird mit uns keinen 24-Stunden-Samstag geben

(Beifall bei der SPD)

und maximal vier Sonntage, an denen die Läden geöffnet werden dürfen und die am Anfang eines Jahres für alle verbindlich festgelegt werden sollen. Wegen des Raumes Halle/Leipzig sollte es zu einer mitteldeutschen Regelung kommen.

Meine Damen und Herren! Die Föderalismusreform hat uns in dieser und manch anderer Hinsicht eine neue Freiheit eingeräumt. Wir sollten verantwortungsbewusst damit umgehen. Das unterstelle ich denen, die den Gesetzentwurf erarbeitet haben, und das unterstelle ich auch uns, wenn wir darüber beraten werden.

Die Philosophin Hannah Arendt, die in diesen Tagen 100 Jahre alt geworden wäre, hat die Frage gestellt: Können wir den Totalitarismus verhindern? Sie beantwortete diese Frage mit: Ja! - Ja, wenn wir den Menschen nicht auf Arbeit und Konsum reduzieren. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei der Linkspartei.PDS)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Miesterfeldt. - Für die beiden noch verbleibenden - -

(Minister Herr Dr. Daehre: Herr Miesterfeldt, es gibt noch eine Frage!)

Herr Miesterfeldt, sind Sie bereit, eine Frage von Herrn Kosmehl zu beantworten?

Aber gern, Herr Kosmehl.

Bitte sehr.

Herr Kollege Miesterfeldt, ich habe eine Frage zu § 7 Abs. 1 des Gesetzentwurfes. Darin steht unter anderem - ich zitiere -:

„Die Gemeinde kann erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.“

Habe ich Sie gerade darin richtig verstanden, dass Sie wollen, dass diese vier Sonntage zu Beginn eines Jahres für das gesamte Land festgelegt werden und damit den Gemeinden eine regional unterschiedliche Handhabung nicht möglich ist?

Das soll am Anfang eines Jahres für die Gemeinde verbindlich festgelegt werden, nicht für das ganze Land. - Danke für die Nachfrage.

Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Dr. Köck. Sind Sie bereit, auch diese zu beantworten? - Bitte schön.

Herr Miesterfeldt, Sie haben auf die biologische Komponente abgehoben. Meinen Sie nicht, dass das ein wenig zu kritisch ist? Man kann dabei, wenn man das weiter fortführt, zum Beispiel in der Frage der Nachtarbeit zu ganz anderen Schlussfolgerungen im Sinne einer Freigabe dieses Gesetzes kommen.

(Herr Gürth, CDU: Arbeitszeitgesetz, Herr Kolle- ge!)

Dann wäre man eher geneigt, zum Schutz der biologischen Uhr ganz anders restriktiv vorzugehen oder wenigstens den Ausgleich mit Nachtzuschlägen zu fordern. Es ist doch eigentlich ein Äquivalent für den erhöhten Verschleiß.

Wir halten uns an diese biologische Uhr schon lange nicht mehr, nicht nur jetzt bei den Ladenöffnungszeiten. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Das ist der Zeitgeist oder die Lebenswirklichkeit.

Danke sehr, Herr Miesterfeldt. - Für die Linkspartei.PDS spricht die Abgeordnete Frau Rogée.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Miesterfeldt, ich danke Ihnen. Ich werde jetzt zu dem Part nichts mehr sagen. Wir haben ja auch nicht viel Redezeit.

Die Linkspartei.PDS lehnt den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab, und zwar aus wirtschafts-, sozial- und beschäftigungspolitischen Gründen

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

und weil er den Anforderungen, die Sie selbst in § 1 - Gesetzeszweck - festgeschrieben haben, in keiner Weise entspricht. Ich zitiere diese Regelung:

„Dieses Gesetz dient dem Schutz der Sonn- und Feiertage, dem Arbeitnehmerschutz und dem Schutz kleinerer Betriebe mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität.“

Dazu habe ich in dem gesamten Gesetzentwurf nichts gefunden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich möchte dennoch auf einige Paragrafen eingehen. Nach § 6 Abs. 1 ist die Öffnung von Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten an Sonn- und Feiertagen in 50 Wochen im Jahr gestattet. Bisher waren es nur 40 Wochen. - Das zum Thema, es habe sich nichts verändert.

Zu § 7 Abs. 1. Die Adventssonntage waren bisher von einer Ladenöffnung ausgeschlossen. Jetzt sollen die Verkaufsstellen unter allen Umständen am ersten Advent geöffnet werden.

Nach § 7 Abs. 2 soll die Öffnung an diesen Sonn- und Feiertagen bis 20 Uhr möglich sein. Nach der bisherigen Regelung war eine Ladenöffnungszeit bis maximal 18 Uhr erlaubt.

Zu § 9. Diese Regelung, die mich natürlich am meisten interessiert hat, ist mit dem Wort „Arbeitnehmerschutz“ überschrieben. Für die Betroffenen ist diese Vorschrift jedoch reiner Hohn.

Erstens. Bisher durften die Arbeitnehmer maximal fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen zusätzlich beschäftigt werden. Jetzt sind neun Stunden plus 30 Minuten Vor- oder Nachbereitungszeit vorgesehen.

Zweitens. Die jetzige Formulierung lautet, die Beschäftigten müssten mindestens 20 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Vorher durften die Beschäftigten höchstens an 22 Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Das sind nach meiner Rechnung bei über 50 Wochen im Jahr mehr als 30 Tage.

An der Regelung in § 10 Abs. 2 wird deutlich, was Sie wollen: Die Beschäftigten sollen ihre geleistete Arbeitszeit aufschreiben, damit sie durch Freizeit ausgeglichen werden kann. Das kann doch nicht sein; denn wenn zusätzlich gearbeitet wird, dann muss die Leistung auch zusätzlich bezahlt werden,

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

und zwar nach Tarif und mit Zuschlägen. Aufschreiben ist gut, zeitnah mit dem nächsten Gehalt abgelten, finde ich, ist besser.

(Zustimmung von Frau Dirlich, Linkspartei.PDS)

Deswegen erwarten wir, dass im Zusammenhang mit der Neuregelung der Öffnungszeiten für alle Beschäftigten im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich erklärt werden.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Ich sage noch einmal ganz deutlich: Das ist für uns die Voraussetzung für die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nach der Beratung.

Alle Beschäftigten des Einzelhandels sollen nach Tarif entlohnt werden, und zwar - das sage ich für die, die das nicht genau kennen - egal ob verbandsgebunden oder nicht. - Das zum Thema von vorhin.

Der Begründung zu dem Gesetzentwurf ist Folgendes zu entnehmen:

„Wenn sie“

- die Beschäftigten -

„an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müssen, sollen sie hierfür auch einen besonderen Ausgleich erhalten, zusätzlich zu den tarifvertraglich geregelten Zuschlägen.“

Was soll das sein? Ein feuchter Händedruck oder ein Lob vom Chef? Das beantworten Sie in Ihrer Begründung natürlich nicht.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wäre ein Weg, um die Einkommensspirale im Einzelhandel nach unten abzufangen.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Für Unternehmen wären damit gleiche Wettbewerbsbedingungen, zumindest was die Arbeitskosten betrifft, gegeben.

Herr Haseloff, angesichts der Gesetzeskenntnisse, die ich habe, denke ich, dass wir dafür einige Lösungen finden können. Sie haben es in der Hand.