Protocol of the Session on February 4, 2011

Herr Born?

(Herr Born, SPD: Nein!)

Herr Franke?

(Herr Franke, FDP: Ja!)

Meine Damen und Herren! Ich frage zum letzten Mal: Ist noch jemand im Saal, der nicht abgestimmt hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für die Auszählung. Warten Sie bitte das Ergebnis im Saal ab.

Unterbrechung: 13.04 Uhr.

Wiederbeginn: 13.06 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben. Mit Ja haben 46 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 42. Es gab keine Stimmenthaltung. Neun Abgeordnete waren nicht anwesend.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Damit ist der Antrag angenommen und wir können den Tagesordnungspunkt verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 31 auf:

Zweite Beratung

Gesetzliche Regelung zur anonymen Geburt

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/21

Legalisierung der anonymen Geburt in Deutschland

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/34

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/3109

Die erste Beratung fand in der 3. Sitzung des Landtages am 9. Juni 2006 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau von Angern. Es ist vereinbart worden, keine Debatte hierzu zu führen. Sie haben das Wort, Frau von Angern.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Anträge der Fraktionen der FDP und der Linkspartei.PDS sind in der 3. Sitzung des Landtages am 9. Juni 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales überwiesen worden.

Seitens der Fraktion der FDP wurde beantragt, der Landtag wolle per Beschluss die Landesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Regelung der anonymen Geburt in den Bundesrat einzubringen oder gegebenenfalls zu unterstützen. Der Gesetzentwurf solle dabei die Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates, BR-Drs. 682/04, zum bereits im Juni 2002 in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg zur Regelung der anonymen Geburt, BR-Drs. 506/02, der aufgrund der Neuwahl zum 16. Deutschen Bundestag der Diskontinuität anheimfiel, aufnehmen.

Ferner solle die Landesregierung aufgefordert werden, eine entsprechende Informationskampagne zu entwickeln, um die Bürger, insbesondere Frauen in Notlagen, über die zur Verfügung stehenden Hilfsangebote bis hin zu Möglichkeiten der geheimen Geburt aufzuklären.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragte gleichermaßen, dass der Landtag beschließen wolle, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat für einen die anonyme Geburt legalisierenden Gesetzentwurf einzusetzen, der unter anderem sicherstellen solle, dass die Mutter ohne Beratungspflicht ihr Kind anonym, ohne die Angabe ihrer Personalien, zur Welt bringen kann. Zudem solle der Mutter die Möglichkeit eingeräumt werden, innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu kontaktieren und damit die Anonymität straflos aufzugeben. Der Träger solle einen Vormund benennen und die Adoption einleiten.

Darüber hinaus solle sichergestellt werden, dass eine gegebenenfalls erforderliche psychologische oder sozialpädagogische Nachbetreuung angeboten wird. Die Kosten der anonymen Geburt sollen von der Landeskasse getragen werden.

Zugleich solle die Landesregierung aufgefordert werden, über den aktuellen Sachstand der Bundesratsinitiative

als auch über ihr eigenes Wirken in den Ausschüssen für Recht und Verfassung und für Soziales zu berichten.

In der 3. Sitzung am 5. Juli 2006 befasste sich der Ausschuss für Recht und Verfassung erstmals mit den vorgenannten Anträgen und kam überein, diesbezüglich eine Anhörung durchzuführen. Diese fand in der 8. Sitzung am 15. November 2006 unter Beteiligung des mitberatenden Ausschusses für Soziales sowie von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Krankenkassen, diverser Kliniken und Universitäten sowie weiterer Verbänden statt.

In der Folge ließ sich der Ausschuss mehrfach durch die Landesregierung zum jeweils aktuellen Sachstand, insbesondere zu den Verfahren auf der Bundesebene, Bericht erstatten.

Angesichts einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie vereinbarte der Ausschuss in der 46. Sitzung am 9. Dezember 2009, zunächst deren Ergebnisse abzuwarten und sich dann erneut damit zu befassen. Einer Mitteilung der Landesregierung zufolge seien erste Ergebnisse frühestens Mitte 2010 zu erwarten und ein Abschluss der Datenauswertung erst Mitte 2011 möglich.

Eine weitere, für die 54. Sitzung am 1. September 2010 vorgesehene Behandlung der Thematik wurde vertagt, da sich der Ausschuss zunächst im Rahmen einer Delegationsreise in die Tschechische Republik vom 19. bis 21. September 2010 über die dortigen Erfahrungen mit der anonymen Geburt informieren wollte.

Daraufhin befasste sich der Ausschuss in der 59. Sitzung am 8. Dezember 2010 erneut mit der Thematik und verständigte sich darauf, in der nachfolgenden Sitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Soziales zu erarbeiten, die dann in der 60. Sitzung am 12. Januar 2011 einstimmig verabschiedet wurde.

Der Ausschuss für Soziales befasste sich in der 62. Sitzung am 19. Januar 2011 mit der Thematik und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung und schloss sich dieser mit 10 : 1 : 0 Stimmen an.

Sehr verehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 61. Sitzung am 2. Februar 2011 mit den vorstehend bezeichneten Anträgen befasst und einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/3109 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.

Im Namen des Ausschusses für Recht und Verfassung bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN, bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Frau von Angern. - Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zum Abstimmungsverfahren. Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/3109 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Wer lehnt sie ab? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:

Beratung

Behandlung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 GO.LT (Konsensliste) - Drs. 5/3096

Modellprojekte für Schülergerichte

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/40

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/3018

Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2791

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/3019

Konzept zur Neuausrichtung von Aussteigerprogrammen

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/2808

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/3050

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über die Konsensliste in der Drs. 5/3096. Wer der Konsensliste zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Sehe ich ebenfalls nicht. Damit ist die Konsensliste so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Es bestand der Wunsch einiger Abgeordneter - das wurde auch im Ältestenrat so bekannt gegeben -, persönliche Worte an das Plenum zu richten. Wir behandeln diese als Erklärungen außerhalb der Tagesordnung gemäß § 68 der Geschäftsordnung. Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Professor Dr. Böhmer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehöre zu denen, die heute das letzte Mal an einer Landtagssitzung teilgenommen haben. Ich habe auch nicht vor, mich wieder in den Landtag zu drängeln. Ich war von Anfang an dabei. Ich kann mich noch an die erste Sitzung in Dessau erinnern. Ich habe hier manche spannende Diskussionsrunde mitgemacht.

Zweimal - in der vierten und in der fünften Legislaturperiode - haben Sie mir das Vertrauen ausgesprochen und mich mit der Aufgabe der Wahrnehmung der Funktion eines Ministerpräsidenten betraut. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich hoffe, Sie nicht allzu sehr enttäuscht zu haben.