Protocol of the Session on February 3, 2011

Daher wurden die bisherigen Heilfürsorgebestimmungen dahin gehend geändert, dass neben den durch die Spitzenverbände der Krankenkassen von der Zuzahlung freigestellten Arzneimitteln im Ausland bezogene ärztlich verordnete Arzneimittel auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden können, sofern deren Apothekenabgabepreis niedriger als der Abgabepreis für vergleichbare zuzahlungsbefreite Arzneimittel in Deutschland ist.

Damit besteht für den Petenten zukünftig die Möglichkeit, beim Bezug von ärztlich verordneten Arzneimitteln in Ungarn von der Zuzahlung befreit zu werden, sofern deren Kosten unter den Kosten für vergleichbare zuzahlungsbefreite Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Für bis zum Zeitpunkt der Änderung der Heilfürsorgebestimmungen von ihm in Ungarn bezogene Arzneimittel besteht jedoch eine Zuzahlungspflicht.

Mehr als 50 % der abschließend behandelten Petitionen des Sachgebietes Inneres wurden von Petenten eingereicht, die den Ausschuss um Unterstützung bei der Einbeziehung von Entgeltbestandteilen aus ehemaliger Besoldung für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt in der Sonderversorgung baten. Ihrer Auffassung nach seien in die Berechnung des Arbeitsentgeltes als Grundlage für die Berechnung der Sonderversorgung Zulagen bzw. Zuschläge wie das Verpflegungsgeld, das Bekleidungsgeld und Schichtzulagen nicht einbezogen worden.

Die für die Bearbeitung dieser Anträge im Land Sachsen-Anhalt zuständige Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hatte diese und zahlreiche entsprechende Anträge aufgrund einer Empfehlung des Bundes bei einer Beratung der betroffenen Sonderversorgungsträger im August 2008 für alle Antragsteller abgelehnt bzw. zum Ruhen gebracht. Bislang wurden nach Auskunft der PD Nord die Entgeltbestandteile Verpflegungsgeld, Bekleidungsgeld, Ehegattenzuschlag, Erschwerniszuschläge und Dienstanfänger-Lehrgangsgeld als auf die Sonderversorgung anrechenbar beantragt, jedoch nicht einbezogen. In den konkreten Fällen hätte für bestimmte erhaltene Entgeltbestandteile eine Anrechnung möglich sein können.

Fast alle Petentinnen und Petenten haben teilweise zeitgleich mit ihrer Petition einen Überprüfungsantrag bei der PD Nord gestellt und erklärten sich mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden.

Der Ausschuss für Petitionen informierte sich darüber, dass die Einbeziehung des Verpflegungsgeldes und anderer Entgeltbestandteile als Arbeitsentgelt in die Sonderversorgung weder gesetzlich eindeutig beanspruchbar noch von der Rechtsprechung klar entschieden ist. Aus diesem Grund wird in Sachsen-Anhalt entsprechend der Empfehlung des Bundes das Verpflegungsgeld derzeit nicht in die Berechnung der Sonderversorgung einbezogen. Nicht zuletzt aus finanziellen Erwägungen heraus - die geschätzten Kosten für das Land liegen bei ca. 25 Millionen € - wurden die vorhandenen Anträge abge

lehnt bzw. zum Ruhen gebracht, um einen Musterprozess abzuwarten.

Der Ausschuss für Petitionen stellte es den Petenten frei, sich nach dem Abschluss des Musterverfahrens gegebenenfalls erneut an ihn zu wenden.

Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass 38 Petitionen mehrfach behandelt wurden. Außerdem wurden Ortstermine und Anhörungen durchgeführt, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden.

In den Fällen, in denen der Ausschuss nicht im Sinne der Petenten tätig werden konnte, musste er immer wieder deutlich machen, dass er keine eigene Abhilfekompetenz hat und nicht im vom Petenten gewünschten Sinne auf die Verwaltung einwirken kann. Er versuchte jedoch durch ausführliche Erläuterungen dazu beizutragen, den Bürgern die Entscheidung der Verwaltung näherzubringen und eventuell bestehende Missverständnisse zwischen den Bürgern und der Verwaltung auszuräumen.

Eine Vielzahl der Petitionen im Justizbereich betraf - wie im vergangenen Berichtszeitraum - die JVA Burg. Die Beschwerden konzentrierten sich im Wesentlichen auf folgende Punkte: mangelhafte Verpflegung, reduziertes Programmangebot beim Fernsehen, Tragen von Pflichtanstaltskleidung, gesundheitsgefährdende Anstaltsschuhe, fehlende Angebote zur körperlichen Betätigung in der Freizeit, fehlende Resozialisierung und nicht erfolgte Vollzugsplanfortschreibung.

Auf alle Beschwerden hin erhielten die Gefangenen umfangreiche Hinweise und Erläuterungen. Zum großen Teil waren die Beschwerden unberechtigt bzw. waren sie der Situation geschuldet, dass die Gefangenen aus anderen Anstalten umverlegt wurden und dort andere Bedingungen gewöhnt waren.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden führte der Ausschuss für Petitionen eine seiner Sitzungen in der Justizvollzugsanstalt Burg durch. Diese auswärtige Sitzung diente insbesondere dem Ziel, die Justizvollzugsanstalt kennen zu lernen. Der Leiter der Anstalt stellte zunächst seine Einrichtung vor und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Nach der Behandlung themenbezogener Petitionen des Sachgebietes Justiz fand ein Rundgang durch die Justizvollzugsanstalt statt. Ein anschließendes Gespräch einiger Ausschussmitglieder mit Vertretern der Gefangenenmitverantwortung rundete die auswärtige Ausschusssitzung ab.

Der Petitionsausschuss traf und tritt seine Entscheidungen überwiegend einvernehmlich ohne Rücksicht auf die Parteizugehörigkeit. Bei den 663 abschließend beratenen Petitionen wurden lediglich ca. neun Petitionen nicht einvernehmlich entschieden.

Wie in den vergangenen Jahren möchte ich nicht versäumen, den Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung für die überwiegend kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses zu danken.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden.

Zum Schluss noch eine kurze statistische Bilanz dieser Wahlperiode zum Stichtag 20. Januar 2011. 3 066 Bür

gerbegehren gingen bisher beim Petitionsausschuss in dieser Wahlperiode ein. Davon wurden 2 458 Vorgänge als Petitionsanliegen bearbeitet, 451 Bürgerbegehren als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet und 157 Petitionen wegen fehlender Zuständigkeit an den Bundestag oder die Volksvertretung eines anderen Bundeslandes weitergeleitet.

162 Petitionen übernahm der Ausschuss aus der vierten Wahlperiode. 2 647 Petitionen wurden abschließend beraten, einige davon mehrfach. Zirka 311 Petitionen konnten positiv erledigt werden. Die Zahl der teilpositiven Petitionen ist dabei jedoch nicht enthalten.

Die Ausschussarbeit ist noch nicht beendet. Wir haben noch zwei Ausschusssitzungen. Trotzdem möchte ich mich im Plenum bei den Ausschussmitgliedern und deren Vertretern oder Vertreterinnen - eine Vertretung fand auch sehr oft statt - sehr herzlich für die konstruktive Mitarbeit bedanken. In besonderem Maße möchte ich mich bei meiner Stellvertreterin Frau Schmidt bedanken; denn ich bin, wie Sie wissen, ganz neu in das Metier hineingekommen, und sie hat mich unwahrscheinlich gut dabei unterstützt. Also, recht herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 5/3071 für den Zeitraum vom 1. Juni 2010 bis 30. November 2010 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich bedanke mich bei der Berichterstatterin und Vorsitzenden des Ausschusses Frau Frauke Weiß.

Meine Damen und Herren! Wir kommen dann zu den Debattenbeiträgen. Wie vereinbart hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort. Herr Grünert, bitte schön. Anschließend folgt Frau Schmidt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur heute vorliegenden Beschlussempfehlung möchte ich generelle Bemerkungen zu drei ausgewählten Petitionen machen.

Im vergangenen Berichtszeitraum lagen die Schwerpunkte - das hat Frau Weiß gerade dargestellt - im Bereich Inneres, Justiz, Arbeit und Wirtschaft sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur. Gleichauf lagen die Bereiche Umwelt sowie Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Die entsprechenden Statistiken sind der Berichterstattung zu entnehmen. Sie unterlegen diese Tatsachen.

Nimmt man eine Analyse der Themen vor, stellt man fest, dass sich die Mehrzahl der Petitionen um die Bereiche Hartz IV, Kommunalabgaben, Haftbedingungen, Kultus sowie Gesundheit und Soziales rankten.

Der Petitionsausschuss hatte im Berichtszeitraum mehrfach von Vor-Ort-Terminen Gebrauch gemacht - die Frau Vorsitzende ging schon darauf ein -, um mit den

Petenten über die konkreten Sachverhalte unter den gegebenen Ortsbedingungen zu diskutieren und zu beraten.

Erstmalig hat sich der Ausschuss im Falle der Petition 5-I/00599 - Urlaub außerhalb von Schulferien für Schulsekretärinnen - für eine Anhörung entschieden, da aufgrund der inhaltlichen Gemengelage die Anhörung der ehemaligen Verwaltungsamtsleiterin, jetzigen Bürgermeisterin, der Schuldirektorin sowie der Petentin selbst angezeigt war. Im Rahmen der Anhörung wurde sichtbar, dass die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses nicht ausreichend sind. So konnten bewusste Falschaussagen nicht geahndet oder getätigte Aussagen nicht beeidet werden, die für eine Bewertung des Petitionsgegenstandes jedoch erheblich waren. Abgesehen von der Uneinsichtigkeit der ehemaligen Verwaltungsamtsleiterin war jedoch aus unserer Sicht das Agieren der obersten und oberen Kommunalaufsicht nicht mehr zu toppen.

Auf den Verdacht hin, dass durch die Verwaltungsamtsleiterin mittels eines 1-€-Jobs eine Doppelstruktur zur vorhandenen Sekretärin geschaffen wurde - so genannter Subventionsbetrug - wurde das Landesverwaltungsamt mit der Klärung beauftragt. Dieses wiederum wandte sich an die jetzige Bürgermeisterin, die damals Verwaltungsamtsleiterin war und fragte: Ist denn das Verhalten von damals zu kritisieren? - Sie hat natürlich festgestellt: Nein. - Logisch.

Das ist, als wollte man den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Ich glaube, das funktioniert so nicht. Wir, sowohl die Landesregierung als auch der Petitionsausschuss, machen uns an der Stelle nicht nur lächerlich, sondern eigentlich torpedieren wir unsere eigene Aufgabe.

(Beifall bei der LINKEN)

Der zweite Fall betrifft die Petition 5-U/00158 - Erhebung einer Abwasserabgabe durch den AZV Hettstedt. Die Landesregierung kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass der Berufsrichter des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) offensichtlich das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufgabendelegation der Abwasserabgabe nicht kennt und einen Systemzusammenhang des § 6 Abs. 1 zu § 7 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz SachsenAnhalt nicht ausreichend gewürdigt hat.

Ich frage mich, ob der Landesregierung das Prinzip der Gewaltenteilung bekannt ist und ob Richterschelte zukünftig Gegenstand von Stellungnahmen sein soll. Dann jedoch verschließt sich mir der Zusammenhang, dass das OVG Magdeburg in seinen Auslegungen völlig konträr zu allen anderen Oberverwaltungsgerichten der anderen 15 Bundesländer entscheidet. Dazu habe ich jedoch keine Kritik aus der Landesregierung gehört.

(Minister Herr Hövelmann: Das dürfen wir doch nicht!)

Der dritte Fall betrifft die Petition 5-H/00012 - Dauerhafter Gesundheitsschaden durch Herz-OP. Unmittelbar nach durchgeführter Herz-OP hat der Petent über erhebliche Schmerzen und ein starkes Druckgefühl an der Stelle des Sternums geklagt, was durch die behandelnden Ärzte mit „üblichen Schmerzen“ abgetan wurde. Nach einem vorliegenden Gutachten wurde eine ausgedehnte Infektion festgestellt. Die Fäulnisbakterien haben faktisch das Brustbein zerfressen, an dessen Stelle man

nunmehr sein Herz schlagen sieht, da der Brustkorb eine Öffnung von 5 mm aufweist.

Offensichtlich hat es der Patient vorab versäumt, noch vor Erleidung eines akuten Herzinfarktes und einer Bypass-Operation die entsprechende Dokumentation, dass er infektionsfrei war, erstellen zu lassen; denn das Universitätsklinikum Halle hat ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle aus diesem Grund abgelehnt.

Die aus unserer Sicht zynische Begründung lautet: Laut MDK-Gutachten wurden keine Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehler erkannt, dies, obwohl seitens des Universitätsklinikums, wie im Bericht den Petitionsausschusses unter dem Punkt „Hygiene in Krankenhäusern“ erwähnt, keinerlei Dokumentation zum Gesundheitszustand des Patienten vor der Behandlung vorlag.

Nunmehr soll der Petent, der dauerhaft berufsunfähig ist, über einen offenen Brustkorb verfügt und offensichtlich gesundheitlich stark beeinträchtigt ist, in einem Zivilgerichtsverfahren seine Ansprüche geltend machen. Wie lange so etwas dauert, wissen Sie. Ob er das Ergebnis erleben wird, wissen wir nicht. Hier ist schnelles Agieren der Behörden angesagt und nicht stures Beharren und Ignoranz. Ich glaube, in diesem Sinne sollte auch die Landesregierung prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, dem Petenten in seiner Situation zu helfen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich komme zum Schluss. Ich möchte mich seitens meiner Fraktion ausdrücklich für die kompetente Beratung und Unterstützung durch das Ausschusssekretariat sowie bei der Mehrzahl der Bediensteten der Landesregierung und ebenso bei den Vertretern der anderen Fraktionen für die kollegiale und gute Zusammenarbeit bedanken. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert, für Ihren Debattenbeitrag. - Wir kommen wie angekündigt zum Debattenbeitrag der SPD. Die Abgeordnete Frau Schmidt erhält das Wort. Bitte schön, Frau Schmidt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei Beispiele, die Herr Grünert eben gebracht hat, zeigen eigentlich schon die Vielfältigkeit des Petitionsausschusses, mit der wir uns zu beschäftigen haben. Es sind nicht immer nur angenehme Dinge. Gerade das letzte Beispiel dreht einem den Magen um. Im Prinzip können wir aufgrund von Regelungen, Gesetzlichkeiten, Entscheidungen, Gerichtsentscheidungen usw. nicht im Sinne des Petenten entscheiden. Das tut schon weh. Ich sage es Ihnen so, wie es ist.

Andererseits wird der Petitionsausschuss - man sieht es hier wieder - von vielen Leuten, auch von vielen Abgeordneten nicht sehr ernst genommen, obwohl er der Ausschuss ist, der alle Politikfelder beinhaltet.

(Beifall bei der SPD - Frau Gorr, CDU: Eben! - Herr Doege, SPD: Doch, Finanzen!)

Es ist kein Ausschuss, der für Schlagzeilen sorgt, der einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete in große Überschriften bringen kann. Es ist auch kein Ausschuss, mit dem man Wahlkampf machen kann. Das finde ich