Protocol of the Session on December 10, 2010

Ich weiß auch nicht: Haben Sie unseren Gesetzentwurf restauriert oder ist der konserviert? - Auf eine Antwort auf diese Frage wäre ich gespannt.

Der Gesetzentwurf ist auch deshalb überflüssig, weil wir seit fast neun Monaten einen deckungsgleichen Entwurf im Ausschuss liegen haben, der Ausschussvorsitzende die Beratung darüber aber bisher mit der Bemerkung verweigert hat, wir hätten keine Zeit für die Beratung eines solchen Gesetzentwurfes.

(Oh! bei der LINKEN und bei der FDP - Herr Dr. Schellenberger, CDU: Das stimmt nicht! Wer hat das gesagt?)

Umso erstaunlicher ist es, wenn man es dann fertig kriegt, obwohl man seit April eigentlich keine Zeit für die Beratung eines Gesetzentwurfes hat, in der vorletzten Landtagssitzung einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, der aber eigentlich gar kein eigener ist, sondern im Prinzip nur ein abgeschriebener, und den dann auch noch an zwei Ausschüsse überweisen will. Wie man das zeitlich schaffen und in Einklang mit den Argumenten im Vorfeld bringen will, das muss man mir wirklich einmal erklären. Dafür habe ich keine Erklärung. Diese müssen Sie mir erst noch liefern.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Ich denke, dass ein solches Verhalten auch nicht von Glaubwürdigkeit zeugt, sondern vielmehr erahnen lässt, dass es sich um taktische Spielchen handelt. Das wird der Ernsthaftigkeit des Themas, auch wenn man in der

Sache unterschiedlicher Auffassung sein kann, bei weitem nicht gerecht.

Dass die LINKE für ein Restauratorengesetz in Sachsen-Anhalt einsteht, versteht sich von selbst. Ansonsten hätten wir im April keinen Gesetzentwurf eingebracht. Wir sind von der Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes nach wie vor hauptsächlich aus zwei Gründen überzeugt. Der erste Grund ist: Ein Restauratorengesetz kann ein Gesetz zum Schutz von Kunst und Kulturgut in Sachsen-Anhalt darstellen; denn unsachgemäßen Restaurierungsarbeiten, die zur Beschädigung oder auch zur Zerstörung von Kunst- und Kulturgütern führen können, wird damit Einhalt geboten.

Die Berufsbezeichnung „Restaurator“ ist bisher nicht geschützt, was zur Folge hat, dass sich jede und jeder unabhängig von der eigenen Qualifikation „Restauratorin“ oder „Restaurator“ nennen kann. Daraus ergibt sich der zweite Hauptgrund für die Etablierung eines solchen Gesetzes, nämlich die Erhöhung des Verbraucherschutzes.

(Herr Tullner, CDU: Was?)

Wir versetzen alle in die Lage, bei entsprechenden Ausschreibungen zwischen Leuten, die eine entsprechende Qualifikation besitzen,

(Herr Tullner, CDU: Na ja!)

und Leuten, die eine entsprechende Qualifikation eben nicht besitzen, auszuwählen.

(Herr Tullner, CDU: Schwaches Argument!)

Es ist richtig, dass sich jeder und jede auf eine Ausschreibung bewerben kann, aber derjenige, der ausgeschrieben hat, hat dann die Möglichkeit auszuwählen und sich zuvor mithilfe der Restauratorenliste, die geführt werden soll, über die Qualifikation des jeweiligen Bewerbers sachkundig zu machen und zu informieren. Das bedeutet also eine Erhöhung des Verbraucherschutzes.

(Herr Tullner, CDU: Bürokratieerhöhung! Mehr ist es nicht!)

Auch wenn die CDU-Fraktion in der April-Debatte noch grundsätzlich bestritten hat, dass es auch in SachsenAnhalt Fälle von unsachgemäßer Restaurierung gegeben hat und diese Beschädigungen von Kulturgütern mit sich brachten, hat sich die Fraktion offensichtlich eines Besseren belehren lassen. Zumindest meiner Fraktion liegt eine Liste des Restauratorenverbandes vor, in der Beispiele für unsachgemäße Restaurierungsarbeiten enthalten sind. Ich gehe davon aus, dass auch Sie im Besitz einer solchen Liste sind; denn irgendetwas muss zum Sinneswandel bei der Landesregierung und bei der CDU-Fraktion beigetragen haben.

Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes - das kann ich Ihnen nicht ersparen - erklärte Herr Weigelt - Zitat -:

„Wenn es Hauptanliegen der LINKEN ist, mit dem Restauratorgesetz die abendländische Kultur in Sachsen-Anhalt retten zu wollen, so sage ich Ihnen als Fachmann ganz deutlich: Das machen wir auf altbewährten Wegen wesentlich besser. Dazu brauchen wir ein solches Gesetz nicht.“

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP - Herr Wolpert, FDP: Hört, hört! - Herr Gürth, CDU: Das ist doch logisch! Darum haben wir doch ein eige- nes Gesetz vorgelegt!)

Dieser Sinneswandel ist auf der einen Seite natürlich erstaunlich, auf der andern Seite für uns aber natürlich auch erfreulich, weil es, ganz ehrlich, ein gutes Gefühl ist festzustellen, dass einem aus der Opposition heraus derartige Veränderungen in den Koalitionsfraktionen gelingen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wenn man schon einmal über die eigene Gefühlswelt spricht, dann will ich ganz zum Schluss aber auch nicht verhehlen, dass man sich natürlich auch ärgert, wenn man feststellt, dass nicht nur ein Großteil des Gesetzes wortwörtlich abgeschrieben wurde

(Frau Weiß, CDU: Nein, nein!)

- das will ich Ihnen gar nicht zum Vorwurf machen, weil sich bestimmte gesetzliche Regelungen überhaupt nicht anders formulieren lassen -, sondern selbst in der Begründung die Komas und Zeilenumbrüche wortwörtlich im Verhältnis 1 : 1 übernommen wurden.

(Herr Tullner, CDU: Auch die Rechtschreibfehler!)

Ich muss sagen, dass ich mich schon ärgere, dass man nicht einmal den Anschein erwecken will, es handele sich um einen eigenständigen Gesetzentwurf, sondern einfach im Verhältnis 1 : 1 den vorher glasklar abgelehnten Gesetzentwurf übernimmt.

(Herr Gürth, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

Dazu sage ich: Liebe Leute, ein bisschen mehr Mühe hätten Sie sich an dieser Stelle schon geben können!

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Da es sich quasi um einen zweiten Aufguss unseres eigenen Gesetzentwurfes handelt, werden wir ihn natürlich mit an die Ausschüsse überweisen. Spannend bleibt noch das Zeitbudget, das wir vom Ausschussvorsitzenden für die Beratung bekommen werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Dr. Schellenberger, CDU: Stopp, Stopp!)

Herr Gebhardt, es gibt Wünsche, zu fragen oder zu intervenieren. - Zunächst Herr Schellenberger.

Herr Gebhardt, Sie haben behauptet, ich hätte gesagt, wir hätten keine Zeit und könnten über den Gesetzentwurf deshalb nicht beraten.

Richtig.

Wie kommen Sie zu dieser Behauptung? Und daran anschließend die Frage: Haben Sie schon einmal mitgekriegt, dass bei uns im Ausschuss wie in jedem ordentlichen Ausschuss eine Obleuteberatung stattfindet? Das heißt, dieser Ausschuss findet nicht unter Alleinherrschaft des Ausschussvorsitzenden statt. Es gibt Obleute, die mitberaten und mitbestimmen, was in der Ausschusssitzung behandelt wird.

(Unruhe)

Darf ich antworten?

Ja, bitte.

Herr Schellenberger, genau von dieser Obleuteberatung rede ich. Ich weiß von Herrn Höhn, der für unsere Fraktion an dieser Beratung teilnimmt oder regelmäßig teilgenommen hat, dass er darum gebeten hat, den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu setzen, sich die Obleuterunde mehrheitlich aber darauf verständigt hat - und die Koalition vertritt die Mehrheit -, dass es dafür zeitlich keine Möglichkeit gibt.

(Herr Dr. Schellenberger, CDU: Aber nicht der Ausschussvorsitzende!)

- Herr Schellenberger, Sie können mir gern das Gegenteil beweisen, indem Sie mir eine Tagesordnung von einer Sitzung seit April dieses Jahres zeigen, auf der steht, dass dieser Gesetzentwurf behandelt werden soll.

Eine Nachfrage von Herrn Dr. Schellenberger.

Sie haben das gerade wunderschön betont: Die Obleuterunde hat so entschieden. Mehr wollte ich gar nicht hören. Der Ausschussvorsitzende hat das also nicht bestimmt. Das ist an dieser Stelle auch gar nicht möglich.

Nun bitte Herr Wolpert.

Manchmal frage ich mich, ob wir vielleicht ein Gesetz zu Urheberrechten im Landtag und zu den Qualitätsanforderungen an eigene Gesetzentwürfe machen müssten.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Frau Weiß, CDU)

- Nein, Frau Weiß, ich möchte noch nicht nach Hause. Ich bin Landtagsabgeordneter und ich arbeite hier.

(Beifall bei der FDP, bei der LINKEN und bei der SPD - Frau Weiß, CDU: Ich auch!)

§ 11 - Ordnungswidrigkeiten - bestimmt, dass derjenige, der Restaurierungen und Konservierungen vornimmt - -

Entschuldigung, Herr Wolpert, reden Sie von unserem Gesetzentwurf oder vom Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen?