Ausdrücklich begrüßt wird von uns die Umsetzung einer seit Jahren vom Beamtenbund geforderten Abschaffung des pauschalen Kirchensteuerabzugs bei Beamtinnen und Beamten in Altersteilzeit. Dies entspricht der Lebenswirklichkeit in Sachsen-Anhalt, da nur jeder sechste Beamte bzw. Richter einer Kirche angehört.
So weit einige Beispiele aus dem System der Besoldungsregelungen, die wir unterstützen. Ich möchte jetzt in einem zweiten Teil einige Regelungen nennen, die nicht unsere Zustimmung finden. Auf die Stellenobergrenzenverordnung ist der Minister eingegangen. Wir sind dennoch der Meinung, dass es in den nächsten Jahren dazu garantiert Änderungen gibt. Wir sind der Überzeugung, dass das Leistungsprinzip damit ein Stück weit konterkariert wird. Sie haben da eine andere Auffassung. Zumindest im kommunalen Bereich hätte man auf diese Änderung verzichten können, sich erneut eine Verordnungsermächtigung einzuziehen.
Die Eingruppierung des Geschäftsführenden Direktors bzw. der Direktorin des Kommunalen Versorgungsverbandes hatte zunächst Einigkeit hervorgerufen. Es ging um die Besoldungsgruppe B 3. Dann hätte man aber konsequenterweise auch sagen müssen, dass diese Person nicht von uns bezahlt wird, sondern von den
Kommunen. Deshalb hieß es dann, dass wir uns nicht einmischen sollen. Das wäre eigentlich die Konsequenz gewesen. Jetzt ist es anders. Wir haben noch einmal - so wie dies auch die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen haben - die Eingruppierung in Besoldungsgruppe B 3 beantragt.
Zum Verhältnis Land und Kommunen: Hierbei geht es um den § 44a. Die Spitzenverbände haben vom Gesetzgeber erwartet, dass sie die Möglichkeit bekommen, auch Beamte nach Leistung zu bezahlen. Man muss wirklich sagen: Hier muss man abwägen. Was ist uns wichtiger? Ist es uns wichtiger, dass der kommunale Bereich seine Tarifbeschäftigten und die Beamten gleich behandeln kann, oder ist es uns wichtiger, dass die Beamten des Landes mit den Kommunen vergleichbar sind? - In diesem Falle ist ersteres sicher von größerer Bedeutung.
Im Übrigen hat das einen kleinen Beigeschmack: Wir haben es auf der Landesebene nicht hingekriegt, dann dürft ihr es auch nicht. - Richtig gut finden wir diese Regelung nicht. Es wird jetzt Jahre dauern, bis man auf dem Gebiet wieder einen Fortschritt machen kann.
Ich komme jetzt zu Punkt 2 unseres Änderungsantrages. Hierin fordert meine Fraktion die Streichung des § 26, der die nicht zu berücksichtigenden Zeiten definiert. Die Fraktion folgt damit einer Forderung der Gewerkschaft der Polizei in der Anhörung, die von anderen Gewerkschaften in der Anhörung darin unterstützt wurde.
§ 26 wurde sowohl im Text als auch in der Begründung aus dem Bundesrecht übernommen und entspricht dieser Anfang der 90er-Jahre beschlossenen gesetzlichen Regelung. Mit dem Paragrafen wird geregelt, wer in welcher Weise und in welchem Grade in seiner Tätigkeit eine besondere persönliche Staatsnähe in der DDR entwickelte, sodass ihm oder ihr die Zeiten bei der Berechnung der Pension nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um einen Personenkreis, der Anfang der 90er-Jahre als Beamtinnen oder Beamte übernommen wurde, die sich alle einer Einzelprüfung gestellt haben und bei denen bestätigt wurde, dass sie in ihrer Tätigkeit keine Menschenrechtsverletzungen oder andere dem internationalen Recht widersprechende Handlungen begangen haben.
Tatsache ist auch, dass zum überwiegenden Teil die dann später getroffenen Gerichtsurteile eindeutig auf die Zugehörigkeit zu den Organen mit Repressionscharakter gegenüber der Bevölkerung fokussiert waren. Insofern kann es sein, dass der Absatz 1 durch den Landesgesetzgeber geregelt werden muss. Das ist in der Diskussion noch nicht ganz klar geworden.
Mit Beginn der Diskussion in den Ausschüssen hat unsere Fraktion versucht, den Austausch mit den anderen Fraktionen zu finden. Wir haben ihn aber nicht gefunden, weil sich keiner geäußert hat. Auch hat keiner die Gewerkschaften, und zwar während der Anhörung, nach ihrem Verhältnis zum Grundgesetz gefragt.
Die heute in der „MZ“ geäußerten Empörungen blieben allesamt in den Ausschussberatungen aus. Uns ging es aber vor allem darum, dass der Paragraf nicht nur unter dem Begriff „Stasi“ subsumiert wird, sondern dass der Paragraf in allen Abschnitten, und zwar auch in den Absätzen 2 bis 4, berücksichtigt wird. Dort geht es um Personen mit einer besonderen persönlichen Staatsnähe, und zwar in herausgehobenen haupt- und ehrenamtlichen Funktionen.
Auf meine Frage, was man unter vergleichbaren systemunterstützenden Parteien oder Organisationen verstehen würde, wurde schriftlich ausgeführt:
„Mit den im Gesetz ausdrücklich genannten Parteien bzw. Organisationen (SED, FDGB, FDJ) vergleichbare systemunterstützende Parteien oder Organisationen sind solche gemeint, die insbesondere die SED in ihren Zielen oder das von der SED dominierte Staatsgefüge unterstützt haben, zum Beispiel
Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass also jemand, der in der Volkspolizei benannt wird, eine zeitlang FDJSekretär zu sein, die Zeiten nicht anerkannt bekommt, obwohl das gerade bei der Volkspolizei sozusagen ein Automatismus war: Jetzt bis du dran! Du hast das Alter und dann bist du FDJ-Sekretär.
Wer Politoffizier in der Nationalen Volksarmee oder in der Bereitschaftspolizei war, zählt nicht als persönlich so staatsnah, dass die Zeiten nicht berücksichtigt werden könnten. Wer die Hochschule für Staat und Recht absolviert hat, gilt im Sinne der Interpretation des Gesetzes als persönlich besonders staatsnah. Für Absolventen der Hochschule des Ministeriums des Innern gilt dies nicht, weil diese aus der Sicht des Gesetzgebers mehr fachlich als ideologisch ausgerichtet war. - Die meisten von Ihnen wissen, dass dies an der Realität der DDR völlig vorbeigeht.
Natürlich ist uns klar, dass Sie unserem Antrag auf Streichung des § 26 heute erneut nicht folgen werden.
Ich erwähnte aber zu Beginn meiner Rede, dass zur Versorgung noch ein Gesetz aussteht. Deshalb wollen wir, dass sich das Parlament vertieft mit dieser Frage beschäftigt. Es mag für manchen peinlich sein. Für mich ist es auch kein Siegerthema, weil sie oder er, sofern sie verbeamtet wären, auch hier im Saal betroffen wären. Das fängt schon bei der Bundeskanzlerin an.
(Zustimmung bei der LINKEN - Frau Weiß, CDU: So einen Quatsch mit der Bundeskanzlerin zu er- zählen!)
Für mich persönlich ist das ein sehr schwieriges Thema. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns um eine solche Diskussion nicht herummogeln können. Nur mit Empörung ist dieses schwierige Thema, so denke ich, nicht zu lösen.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. Das war der Beitrag der Fraktion DIE LINKE. - Jetzt geht es mit dem Bei
Herr Präsident! Liebe zahlreich versammelten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir werden heute mit der abschließenden Beratung über den Entwurf eines Besoldungsneuregelungsgesetzes Sachsen-Anhalt den Abschluss finden, die Aufträge, die uns die Föderalismusreformkommission überantwortet hat, zu regeln. Wir haben heute also die Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungsrecht wahrzunehmen und damit eigenverantwortlich zu regeln.
Ich denke, das ist ein besonderer Punkt, wenn man auch die strittige Genesis in den Blick nimmt, dass wir als selbstbewusstes Land im Kontext unseres föderalen Staatsgebildes hierbei eigenverantwortlich handeln können und den Föderalismus ein Stück weit neu beleben können. Ich denke, dazu wird diese Debatte beitragen und dazu hat diese Debatte auch in der Vergangenheit schon beigetragen.
Ich möchte darüber hinaus allen Kolleginnen und Kollegen im federführenden Ausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen für die sehr sachgerechte und sehr interessante Debatte danken; denn ich denke, wir alle haben etwas gelernt. Wir haben diese Kompetenz neu übernommen; darauf sind meine Vorrednerinnen schon eingegangen. Wir haben hier Rahmengesetze, die es auszufüllen gilt. Deswegen, glaube ich, ist der Vorschlag hinsichtlich einer Evaluation nach drei Jahren - darauf wird Frau Fischer nachher noch einmal eingehen - sehr vernünftig, damit man einfach sehen kann, was sich bewährt hat und was wir in den nächsten Jahren noch besser machen können. Diese Kompetenz muss von uns erst ein Stück weit erfahren und ausgefüllt werden.
Lassen Sie mich auf ein paar Punkte eingehen, die in den Ausschüssen aus der Sicht der CDU von Interesse waren. Ich fange mit dem kleinteiligsten Punkt an. Das war die für Außenstehende kaum oder nur schwer nachvollziehbare Debatte um den Geschäftsführer des Kommunalen Versorgungsverbandes. Ich glaube, es ist immer so, manche Dinge verhaken sich in Kleinteiligkeit. An dieser Stelle haben wir wieder einmal ein Paradebeispiel dafür geliefert.
Es geht darum, dass in Bezug auf eine Materie - Frau Dr. Paschke ist darauf eingegangen -, die uns gar nicht so betrifft, weil wir nicht dafür bezahlen müssen, in einem Kommunikationsprozess zwischen dem Innenministerium und dem Kommunalen Versorgungsverband Fakten geschaffen worden sind, die die einen so interpretieren und die die anderen so interpretieren.
Nun können wir uns alle hier hinstellen und können nachforschen - auch die letzten Briefe haben das noch einmal deutlich gemacht -, wer hier nun Recht hat. Fakt ist: Wir mussten das Problem lösen. Ich denke, wir lösen es am besten, indem man die Realität anerkennt.
Der Mann hat die Besoldungsgruppe B 3 und deswegen soll er diese Besoldungsgruppe auch bekommen. Ich wünsche dem Kollegen übrigens, den ich gar nicht kenne, ein langes und erfolgreiches Leben. Dann können zukünftige Mehrheiten die Beschlüsse fassen, die dafür notwendig sind.
Das war der Kompromiss, den die Koalition gefunden hat. Ich denke, er ist aus der Sicht der CDU verantwort
bar, auch wenn der Finanzminister sozusagen relativ viel abgelehnt hat. Er ist ja nur einer von unseren Kollegen, die hier im Raume sind. Aber wir als regierungstragende Fraktion hören seine Worte mit besonders viel Aufmerksamkeit. Deswegen nehmen wir das zur Kenntnis, können aber leider dem Wunsch nur partiell entsprechen.
Ein wesentlich wichtigerer Punkt war die Frage der Lehrerbesoldung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Debatte ist auch schon öffentlich geführt worden. Wir haben hierbei, so denke ich, ein wichtiges Signal gesetzt und haben auch die Bemerkungen, die der Finanzminister uns mit auf den Weg gegeben hat, wahrgenommen; denn es war schon bei der letzten Debatte der Punkt, dass wir mit dieser uns neu überantworteten Kompetenz sehr sorgfältig umgehen müssen, weil wir uns im Kontext eines finanzschwachen Landes, im Kontext von Nehmerländern befinden. Wir müssen nur die Töne aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die in diesem Tagen wieder sehr schrill über uns kommen, zur Kenntnis nehmen. Wir führen hier einfach eine schwierige Debatte, in der wir uns zu Recht rechtfertigen müssen, wie wir mit Geldern umgehen, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt worden sind.
Deswegen ist die Mahnung der Landesregierung, hierbei nicht aus den Vollen zu schöpfen und nicht maßlos Dinge zu beschließen, die andere bezahlen müssen, richtig, wichtig und von der CDU-Fraktion auch anerkannt.
Aber ich denke, in dem Bereich der Lehrer, der heute zur abschließenden Beratung ansteht, haben wir eine etwas andere Materie. Wir wissen ganz genau, wie es um den Lehrernachwuchs und um die Attraktivität gerade im Sekundarschulbereich steht. Diese Landesregierung hat sich insbesondere die Stärkung der Sekundarschulen auf die Agenda geschrieben. Deswegen halten wir diesen Vorschlag für maßvoll, für verantwortungsvoll und auch für kommunizierbar.
Wir werden in den Gremien auch gegenüber unseren Kollegen in den anderen Ländern darstellen können, dass dieses Land finanzpolitisch Kurs hält, dass dieses Land in dem Bewusstsein handelt, ein Nehmerland zu sein, aber dennoch in maßvollen Entscheidungen durchaus verantwortungsvoll Beschlüsse fassen kann, wie es in dem Bereich der Lehrer der Fall ist.
Wenn einer fragen würde - bei uns gibt es in der Fraktion viele Kolleginnen und Kollegen; Kollege Harms ist zum Beispiel einer derjenigen, der mich unlängst darauf angesprochen hat -, wie das denn nun vonstatten gehen soll, dann könnte ich mir vorstellen, dass die Landesregierung auf die Idee kommt, die altgedientesten Kollegen zuerst in die A 13 einzustufen.
Das soll ein Prozess sein, der stufenweise umgesetzt wird. Das, denke ich, ist ein Vorschlag, mit dem wir die Landesregierung motivieren können, unsere Beschlusslagen in die Tat umzusetzen.
Eigentlich wollte ich gar nicht so sehr in große politische Debatten einsteigen, Frau Dr. Paschke, aber die Berichterstattung heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ bzw. Ihr Wortbeitrag erfordern, dass man dazu ein paar Worte verliert.