Protocol of the Session on November 11, 2010

Dies führt dazu, dass wir in diesem konkreten Fall aufgrund der Baumaßnahmen in Halle veranlasst haben, dass in Leipzig gespielt wird, und dass Sachsen die Kosten dafür tragen muss und unsere Kosten, die so genannten einsatzbedingten Mehrkosten, die wir haben, auch noch bezahlen muss. Dass das bei den Sachsen zu Kopfschütteln und Verwunderung geführt hat, ist naheliegend.

Entsprechende Reaktionen und Begehrlichkeiten gab es auch auf der Ebene der Polizeiführer von Sachsen und Sachsen-Anhalt. Es hat dort auch Kommunikation stattgefunden. Aber die Missverständnisse sind insoweit ausgeräumt worden, weil die Rechts- und Sachlage eine sehr eindeutige ist. Darum kommen wir auch nicht herum. Gleichwohl haben wir verabredet, dass wir künftig versuchen, den Aufwand, den Sachsen quasi für das Land Sachsen-Anhalt erbringen muss, so gering wie möglich zu halten.

Aber letztlich haben wir auch darauf keinen Einfluss, weil die Frage, wie viel Polizei eingesetzt und wie der Einsatz gefahren wird, die sächsischen Kollegen in eigener Zuständigkeit für ihr Territorium entscheiden. Deshalb ist das eine etwas schwierige Konstellation, aber sie ist rechtlich eindeutig. Das ist zwischen den beiden Ländern auch so kommuniziert.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Herzlichen Dank. Es gibt keine weiteren Fragen.

Wir kommen zur Frage 2, gestellt von der Abgeordneten Frau Lydia Hüskens, FDP-Fraktion. Sie betrifft die Besetzung des Postens des Geschäftsführers der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte. Die Antwort wird Herr Minis

ter für Gesundheit und Soziales Norbert Bischoff geben. Bitte schön, Frau Abgeordnete Dr. Hüskens, Sie haben das Wort.

Der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt und Thüringen führt unter anderem bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten das Rehabilitationsverfahren durch. Er steuert und koordiniert die Heilbehandlung, erbringt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, am Leben in der Gemeinschaft und erbringt ergänzende Leistungen sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Seit geraumer Zeit läuft das Besetzungsverfahren für die Ernennung eines Geschäftsführers der FUK Mitte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der derzeitige Verfahrensstand im Besetzungsverfahren des Geschäftsführers der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte?

2. Wann rechnet die Landesregierung mit einem Abschluss des Verfahrens?

Herzlichen Dank. - Herr Minister Bischoff, ich bitte um die Antwort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lydia Hüskens beantworte, möchte ich etwas voranstellen.

Die Feuerwehr-Unfallkasse beantragte am 12. November 2008 die Genehmigung einer Satzungsänderung, mit der ihre eigene Zuständigkeit für die Geschäftsführerbestellung festgeschrieben werden sollte. Diese Satzungsänderung wurde mit Bescheid vom 30. März 2009 durch das Sozialministerium als nicht genehmigungsfähig abgelehnt.

Hiergegen erhob die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte am 27. April Klage vor dem Sozialgericht, die sie mit dem Schriftsatz vom 23. Februar 2010 begründete. Mit Beschluss vom 15. März 2010 hat das Sozialgericht das Ruhen des Verfahrens angeordnet und das Verfahren an die Mediationsabteilung des Landessozialgerichtes übergeben.

Ein für den 26. Mai 2010 durch das Landessozialgericht anberaumtes Mediationsgespräch wurde von der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte kurzfristig abgesagt. Vom Ergebnis der Mediation bzw. des Gerichtsverfahrens hängt der Fortgang der Angelegenheit ab.

In der 75. Sitzung am 3. und 4. Juni 2010 hat sich der Ausschuss für Inneres mit dieser Frage unter Punkt 8 der Tagesordnung - Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes/Feuerwehr Leitbild - beschäftigt.

Dies vorausgeschickt, darf ich die Kleine Anfrage wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Zum derzeitigen Verfahrensstand im Besetzungsverfahren des Geschäftsführers der FeuerwehrUnfallkasse Mitte kann mitgeteilt werden, dass durch das Sozialgericht Sachsen-Anhalt ein Mediationsgespräch für den 29. November 2010 anberaumt wurde.

Zu Frage 2: Ein Abschluss des Verfahrens ist aufgrund des noch ausstehenden Mediationsgespräches und des anhängigen sozialgerichtlichen Verfahrens derzeit nicht absehbar.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister. Nachfragen sehe ich nicht.

Wir kommen zu der Frage 3. Sie wird vom Abgeordneten Gerald Grünert von der Fraktion DIE LINKE zum Thema Umgang der Landesregierung mit Petitionen gestellt. Die Antwort für die Landesregierung wird der Minister der Finanzen Herr Jens Bullerjahn erteilen. - Bitte, Herr Grünert, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Als Mitglied des Naturparks Fläming e. V. wurde ich durch den Verein beauftragt, eine Petition zur steuerlichen Bewertung von vertraglichen Landeszuschüssen für Naturparke einzubringen. Dies erfolgte am 3. Dezember 2009. Trotz mehrmaliger Erinnerungen meinerseits und des Ausschusssekretariats an die zuständigen Ministerien für Finanzen und Landwirtschaft und Umwelt liegt bisher keinerlei Stellungnahme vor. Die Landesregierung verzichtete in der Debatte am 18. Juni 2010 auf eine Stellungnahme zu dem Antrag in Drs. 5/2642, auch wurde eine fachliche Erörterung der Problematik in den zuständigen Ausschüssen seitens der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, das Ergebnis ihrer fachlichen Prüfung im Petitionsausschuss darzustellen, und welche Verbindlichkeit haben die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses des Landtages für die Arbeit der Landesregierung?

2. Trifft es zu, dass seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt eine fachliche Stellungnahme erarbeitet wurde, jedoch seit fast einem Jahr das zuständige Ministerium für Finanzen nicht in der Lage ist, die steuerliche Bewertung von durch das Land vertraglich vereinbarten Landeszuschüssen für Naturparke einheitlich für das Land zu regeln, und welche Hemmnisse stehen dem entgegen?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank. - Ich erteile dem Minister Herrn Bullerjahn das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grünert, Sie haben Recht. Ich verstehe auch Ihre Nachfrage und Ihre intensive Nachfrage. Ich habe mich letztens noch einmal darum gekümmert.

Es gab eine Diskussion bei uns im Haus. Es ist bekannt, dass die Besteuerung der Zuschüsse eine Finanzierungslücke beim Naturpark Fläming ausgelöst hätte und dass deshalb nicht nur zu entscheiden ist, ob eine Umsatzbesteuerung unumgänglich ist, sondern auch, ob die durch eine solche Besteuerung entstehende Finanzierungslücke durch zusätzliche Landesmittel geschlossen werden kann.

Aufgrund der von Ihnen angesprochenen Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses wäre es aus heutiger Sicht sicherlich besser gewesen, sowohl auf den Sachverhalt und die sich nach erster Einschätzung ergebende steuerliche Würdigung als auch auf die Notwendigkeit der Klärung der Finanzfrage hinzuweisen und das gegenüber dem Petitionsausschuss zeitnah darzustellen.

Auf Deutsch gesagt: Meine Kollegen haben lange darüber geredet, was jetzt eigentlich Sache ist. Die steuerliche Prüfung steht und stand noch an. Das Umweltministerium hat uns den Schriftsatz übermittelt. In dieser Diskussion befinden wir uns immer noch. Ich sage Ihnen an dieser Stelle aber zu, dass wir Ihnen Ende des Jahres einen abschließenden Sachverhalt übermitteln können.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Ende welches Jahres?)

- Dieses Jahres, Herr Kollege Abgeordneter, sonst würde es der Diskontinuität anheim fallen. - Schönen Dank.

Herzlichen Dank. - Nachfragen sehe ich nicht, meine Damen und Herren. Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Beratung

Wahl zum Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 5/2942

Meine Damen und Herren! Zunächst einige Bemerkungen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vom 18. August 1993 wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit den Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit den Stimmen der Mehrheit der Abgeordneten.

Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Vorschlag der Landesregierung in der Drs. 5/2942 zur Wahl von Herrn Ulrich Stockmann vor.

Ich bitte zunächst die Landesregierung, den Wahlvorschlag zu begründen. Eine Debatte hierzu war nicht vereinbart. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit etwa dem Frühjahr dieses Jahres stehen wir vor der gemeinsamen Aufgabe, einen neuen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu wählen. Der gesamte gesetzliche Hintergrund ist soeben vom Präsidenten vorgetragen worden.

Die Landesregierung hat Ihnen gegenüber eine Bringeschuld und muss Ihnen einen Vorschlag unterbreiten.

Darum haben wir uns auch seit dem Frühjahr dieses Jahres bemüht.

Zunächst hat das Justizministerium als Rechtsaufsicht diese Stelle ausgeschrieben. Es haben sich etwa 100 Damen und Herren um diese Stelle beworben. Nicht alle haben die in der Ausschreibung vorgetragenen Bedingungen berücksichtigt, sodass die Zahl derer, die in die engere Auswahl gekommen sind, am Ende deutlich kleiner war.

Wir haben dann versucht - das war meine erklärte Absicht; das habe ich Ihnen mindestens zweimal vorgetragen -, Abstimmungsgespräche zu führen. Ich war und ich bin auch heute noch der Meinung, dass es dem Ansehen des Amtes und auch dem Ansehen der betroffenen Personen schaden würde, völlig unabgestimmt und ohne Rücksprache dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten und zu schauen, was daraus wird. Deshalb war es mir wichtig, die Meinungen der einzelnen Fraktionen zu hören.

Die Gespräche habe ich mit den Koalitionsfraktionen begonnen. Die Konsensfindung zwischen den Koalitionsfraktionen hat eine gewisse Zeit gedauert. Aber sie ist zustande gekommen. Ende Oktober haben sich die beiden Koalitionsfraktionen auf eine Person geeinigt, nämlich auf Herrn Ulrich Stockmann. Die beiden Fraktionsvorsitzenden haben mir ihrerseits versichert, die Oppositionsfraktionen darüber zu informieren, Gespräche zu suchen und um Zustimmung zu werben.

Nachdem diese Entscheidung getroffen war, hat die Landesregierung in der nächsten Sitzung am 2. November den rechtsförmlichen Beschluss gefasst, Ihnen Herrn Ulrich Stockmann heute vorzuschlagen. Am gleichen Tag habe ich nicht nur den Präsidenten des Landtages, sondern alle vier Fraktionsvorsitzenden schriftlich über diesen Vorschlag informiert. Aus Gründen, die Sie nicht alle nachvollziehen können müssen, will ich auch sagen: Ich habe mich davon überzeugt, dass alle Schreiben am gleichen Tag in der Poststelle des Landtages eingegangen sind.