Protocol of the Session on November 11, 2010

heutigen Regierungserklärung an, so fällt der Blick sofort auf die beiden Begrifflichkeiten „Umwelt“ und „Heimat“. Lassen Sie mich zunächst näher auf diese beiden Begriffe eingehen.

Der Begriff der Umwelt ist definiert als die den Menschen umgebenden Medien. Gemeint sind also Wasser, Boden, Luft und alle darin lebenden Organismen. Der Ausdruck „Umwelt“ wurde von Jakob Johann von Uexküll, dessen Enkel den alternativen Nobelpreis gestiftet hat, im Jahr 1921 als zentraler Begriff der Ökologie eingeführt. Heute wird der Begriff Umwelt oft auf die Umwelt des Menschen und dessen Auswirkungen auf das Ökosystem beschränkt.

Was bedeutet nun der Begriff Heimat? - Schaut man unter dem Wort „Heimat“ nach, so wird zumeist auf eine Beziehung zwischen Mensch und Raum verwiesen. Heimat kann sich auf eine Gegend, eine Landschaft, ein Dorf, eine Stadt, ein Land usw. beziehen. Mit dem Wort „Heimat“ können somit nicht nur konkrete Orte wie die Heimstätte eines Menschen, sondern ganz allgemein auch reale und vorgestellte Objekte bezeichnet werden. Dieser Begriff kann sich ebenso auf Personen beziehen, mit denen Menschen sich identifizieren und die sie positiv bewerten.

Heimat ist die Gesamtheit der Lebensumstände, in denen ein Mensch aufwächst. Aus diesem Grund stellen sich die Menschen immer wieder die Frage: Woher komme ich? Wo sind meine Wurzeln? Wohin gehöre ich?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies sind zentrale Fragen des menschlichen Seins. Diese Fragen wird jeder Mensch subjektiv und ganz unterschiedlich für sich beantworten. Ist nur dort Heimat, wo ich geboren oder aufgewachsen bin? Kann ein Ort, an dem ich heute lebe, meine neue Heimat sein oder werden?

Unter uns und auch in meiner Fraktion gibt es Kolleginnen und Kollegen, die nicht in Sachsen-Anhalt geboren sind. Ich gehe aber davon aus, dass sie hier ihre neue Heimat gefunden haben. Wie ist es zum Beispiel bei Frau Weiß, Herrn Stahlknecht, Herrn Daldrup oder auch bei Herrn Dr. Aeikens? Ich könnte auch Herrn Dr. Schellenberger erwähnen.

(Zuruf von der CDU: Oi! - Heiterkeit bei der CDU)

Auch wenn sie ursprünglich nicht aus Sachsen-Anhalt sind und hier nicht geboren sind, gehe ich davon aus, dass sie sich hier mit ihren Familien recht wohl fühlen und unser Sachsen-Anhalt zu ihrer neuen Heimat geworden ist. Ansonsten wären sie sicherlich nicht im Landtag oder in der Landesregierung tätig.

Lassen Sie mich kurz erläutern, was für mich Heimat bedeutet. Sachsen-Anhalt bedeutet für mich Heimat. Ich wurde in einem kleinen Dorf, in Kloster Gröningen, in der Nähe von Halberstadt geboren.

Doch wie es im Leben oftmals so ist, kommt der Zeitpunkt, dass man eine Familie gründen möchte, so auch bei mir. Nach unserer Hochzeit zog ich zu meinem Mann nach Harbke. Dort habe ich Arbeit und viele Freunde gefunden.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie doch einmal Frau Brakebusch den Begriff Heimat definieren. - Frau Brake

busch, bevor Sie weitersprechen, würde ich noch gern chinesische Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt/Köthen begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Brakebusch, Sie haben wieder das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Unsere drei Kinder sind glücklich in Harbke aufgewachsen. Dort habe ich auch die Möglichkeit gehabt, mich gesellschaftlich einzubringen. Ich muss aber auch gestehen, dass in den ersten 16 Jahren die Bedingungen in Harbke oftmals schwierig waren; denn wir lebten in einem Grenzdorf im Sperrgebiet. Die vergangenen 20 Jahre waren dafür aber umso intensiver.

Meine Damen und Herren! Ich kann mit Fug und Recht behaupten: Sachsen-Anhalt ist meine Heimat, und Harbke und Kloster Gröningen werden immer meine Heimatorte bleiben. So Gott will, werde ich auch hier in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit meinem Mann alt werden. Wenn ich also in meiner heutigen Rede von Heimat spreche, dann meine ich zunächst das Land SachsenAnhalt, wohl wissend, dass dies eine eher subjektive Sichtweise ist.

Ich bin mir sicher, dass es Ihnen und auch mir ein Anliegen ist, dass die eigene Heimat geschützt wird. Ähnlich wie man die eigene Familie schützen will, so will man auch die Heimat schützen. Sie ist etwas Besonderes, etwas Schützenswertes.

Hier liegt die Verbindung zwischen beiden Begrifflichkeiten. Der Begriff Heimatschutz ist ein Vorläufer des heutigen Begriffs Umweltschutz. Er wurde von Ernst Rudorff im Jahr 1866 geprägt. Mit Heimatschutz ist ein umfassender Schutz der als Heimat bezeichneten vertrauten und nicht nur natürlichen Umwelt gemeint. Dazu gehören beispielsweise Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Traditionsschutz usw. Dabei geht vor allem darum, der Veränderung der Umwelt durch Maßnahmen aller Art Einhalt zu gebieten.

Herr Präsident! Meine werten Abgeordneten! Lassen Sie mich nun an einigen Beispielen erläutern, was wir in den vergangenen Jahren für die Umwelt und damit für den Schutz unserer Heimat in Sachsen-Anhalt begonnen und umgesetzt haben.

Ich möchte mit dem Bereich Abwasser beginnen. Nach der Wende befand sich der Bereich der Abwasserbehandlung in einem desolaten Zustand. Mittlerweile werden in Sachsen-Anhalt etwa 300 überwiegend neu gebaute und sanierte kommunale Kläranlagen betrieben, die das Abwasser aus häuslichem und gewerblichem Gebrauch sowie zum Teil verschmutztes Niederschlagswasser behandeln. Das Abwasser von mehr als 86 % der Bevölkerung wird mindestens einer biologischen Behandlung unterzogen.

In Sachsen-Anhalt wurden für die kommunale Abwasserbeseitigung Landes-, Bundes- und EU-Mittel von mehr als 1 Milliarde € bereitgestellt. Einen wesentlichen Anteil an der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt werden auch zukünftig dezentrale Abwasserbehandlungsanlagen haben. Nach Abschluss des Ausbaus der öffentlichen Abwasseranlagen ist davon auszugehen, dass voraussichtlich 50 000 bis 70 000 Kleinkläranlagen als Dauerlösung betrieben werden.

Infolge bestimmter Fehlentwicklungen, wie etwa dem Bau zu großer Abwasseranlagen oder rechtlicher Hindernisse, die Refinanzierung öffentlicher Einrichtungen durch Beiträge und Gebühren sicherzustellen, hat das Land Sachsen-Anhalt rund 353 Millionen € für Sanierungs- und Teilentschuldungshilfen bewilligt. Die Zuwendungen waren an die Bildung größerer Einheiten geknüpft. Das Teilentschuldungsprogramm ist abgeschlossen, der Prozess der Umstrukturierung der Aufgabenträger noch nicht.

Lassen Sie mich nun übergehen zum Bereich der Altlastensanierung. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern ist Sachsen-Anhalt besonders stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen. So befanden sich zum Beispiel fast 80 % der chemischen Industrie auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im heutigen Sachsen-Anhalt. Als ein Beispiel erinnere ich an Bitterfeld-Wolfen. Als Folge blieben enorme Belastungen, und es mussten erhebliche Mengen Sonderabfälle fachgerecht entsorgt und sicher abgelagert werden.

Mit der Altlastensanierung wird in Sachsen-Anhalt konkrete Ansiedlungspolitik betrieben. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt legt jährlich Sanierungsschwerpunkte fest. Dort, wo Investoren auf Flächen warten, wird zuerst saniert.

Gesteuert wird die Altlastensanierung auf den Flächen der ehemaligen Staatsunternehmen der DDR seit dem Jahr 2000 durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung mit Sitz in Magdeburg. Grundlage für die vom Land durchgeführte Sanierung ist der Ende Oktober 2001 mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben geschlossene Pauschalisierungsvertrag. In diesem Generalvertrag ist auch die Einrichtung eines milliardenschweren Sondervermögens des Landes für die Finanzierung der Altlastensanierung geregelt.

Es wurde bereits viel erreicht. Die Beseitigung der ökologischen Schäden erfordert aber auch künftig noch weitere Anstrengungen. So wird sich insbesondere die Reinigung großflächiger Grundwasserkontaminationen noch über viele Jahre, teilweise über Jahrzehnte hinziehen.

Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde eine Biodiversitätsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt entwickelt. Alle Ressorts waren in die Erarbeitung der Strategie einbezogen. Inhalt der Strategie ist die Beschreibung des Status quo der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt sowie die Zielbeschreibung.

Dazu zählen die Beschränkung des Flächenverbrauchs, die Vernetzung charakteristischer Ökosysteme, die Verbesserung der Gewässerqualität und die Sicherung von Tier- und Pflanzenarten sowie energetischer Ressourcen. Wichtig war dabei die Mitwirkung entsprechender Institutionen, Vereine und Verbände, der Kommunen und insbesondere der Hochschulen.

Nun zum Thema Hochwasserschutz. Noch vor wenigen Wochen war dieses Thema für viele Menschen in unserer Heimat erneut ein existenzielles Problem. Die Heimat in Form von Haus und Hof war in Gefahr.

Von 1990 bis 2002 wurde der Schutz vor Hochwasser erheblich verbessert. Dazu wurden jährlich rund 7,5 Millionen € für die Sanierung von Deichen insbesondere an der Elbe und an ihren großen Nebenflüssen bereitgestellt. Parallel dazu musste die Funktionsfähigkeit vieler technischer Anlagen an den Gewässern verbessert werden.

Das Hochwasser im August 2002 im Einzugsbereich der Elbe hat die Defizite des Hochwasserschutzes auch in Sachsen-Anhalt schonungslos deutlich gemacht. Darüber hinaus haben die Ereignisse im Sommer 2002 und auch die jüngsten Ereignisse an der Schwarzen Elster in Erinnerung gerufen, dass Hochwasser als Folge meteorologischer Ereignisse eine natürliche Ursache haben und somit Teil des natürlichen Wasserkreislaufs sind und mit ihnen immer gerechnet werden muss.

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus diesem Hochwasser und insbesondere unter Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Schadens hat das Land Sachsen-Anhalt die Hochwasserschutzkonzeption für unser Land bis 2010 erarbeitet. Diese dient als Grundlage für die koordinierte Umsetzung eines wirksamen Maßnahmenbündels für einen nachhaltigen vorbeugenden Hochwasserschutz. Sie setzt Schwerpunkte in der Stärkung des natürlichen Wasserrückhaltes in der Fläche, des technischen Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge.

Sie beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur DIN-gerechten Sanierung der Deiche, trifft Aussagen zu Flutpoldern, Hochwasserrückhaltebecken und Deichrückverlagerungen, stellt Ziele für die Erarbeitung von Überschwemmungsgebietskarten und die Erhöhung der Retentionswirkung in der Fläche dar und legt die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung von Hochwasservorhersagen und Hochwasserentwarnungen fest. Dies wird durch Konzepte für die jeweiligen Flussgebiete untersetzt. Die Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzeption bis zum Jahr 2015 ist derzeit in Arbeit.

Die zum Schutz vor Elbhochwasser angelegten Deiche erstrecken sich insgesamt auf eine Länge von 525 km. Hinzu kommen die Deiche im Bereich der Ehle-Umflut mit 40,5 km. Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt Flächen mit einer Ausdehnung von rund 250 000 ha durch Deiche begrenzt. Die Deichanlagen haben eine Gesamtlänge von 1 343 km. Unsere Heimat wird durch all diese Maßnahmen beschützt.

Meine Damen und Herren! Mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen erstmals europaweit alle Oberflächengewässer und das Grundwasser in länderübergreifenden Flussgebieten nach einheitlichen Kriterien bewertet, verbessert und bewirtschaftet werden. Für den Erhalt eines guten Zustandes der Gewässer in Sachsen-Anhalt ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie von enormer Bedeutung.

Der Klimawandel hat auch vor unserer Heimat SachsenAnhalt nicht Halt gemacht. Das belegen bereits erhobene Daten und Szenarien. Deshalb ist es notwendig, sich auf die Folgen einzustellen.

Erkenntnisse auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand enthält die Vulnerabilitätsstudie für Sachsen-Anhalt. Diese wurde im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt durch das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung erarbeitet. Anhand dieser Studie kann sich jeder darüber informieren, was der Klimawandel in einzelnen Landesteilen und Sektoren bewirken kann.

In der Studie werden die allgemeinen klimatischen Verhältnisse in Sachsen-Anhalt anhand von Klimamodellen dargestellt. Dazu sind Daten aus der Vergangenheit genutzt und drei unterschiedliche Szenarien in Zeitblöcken von 30 Jahren bis zum Jahr 2100 erstellt worden. Dabei wurden die Sektoren Wasser, Boden, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und Weinbau besonders

betrachtet. Im Sektor Phänologie wurden die unmittelbaren biologischen und klimatischen Veränderungen im Jahreszyklus untersucht. Karten und Tabellen untersetzen diese Projekte.

Mit den Ergebnissen dieser Studie können die Anpassungsstrategien zum Klimawandel wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt werden. Diese Weiterentwicklung wird eine Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe Klimawandel in den nächsten Wochen und Monaten sein.

Beschlossen wurde bereits das Klimaschutzprogramm 2020. Maßnahmen, die zur Einsparung beim Energieverbrauch und zur Senkung des Ausstoßes klimarelevanter Gase führen, sind hier aufgeführt.

Der kommunale Klimaschutz darf bei künftigen Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden. Ziel muss es sein, die Potenziale für den Klimaschutz durch die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung regenerativer Energien kostengünstig zu realisieren. Außerdem sollen zukunftsweisende Klimaschutztechnologien und innovative Ideen durch Modellprojekte unterstützt und vorbereitet werden. Hier können sich die Kommunen direkt für den Schutz der Heimat einsetzen.

Auch Unternehmen müssen zum Schutz der Umwelt mit einbezogen werden. Dafür ist die Umweltallianz ein hervorragendes Beispiel. Die Landesregierung und die sachsen-anhaltische Wirtschaft haben sich mit der im Juni 1999 geschlossenen Umweltallianz dazu bekannt, gemeinsam mehr für den Umweltschutz zu tun, als Gesetze und Verordnungen vorschreiben.

Mit der langfristig angelegten freiwilligen Vereinbarung sollen die Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige und umweltgerechte Wirtschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt weiter verbessert werden. Auf der einen Seite hat sich die Landesregierung verpflichtet, die Belastungen für die Wirtschaft durch den Abbau staatlicher Regulierungen und die Anerkennung von Umweltschutzleistungen der Unternehmen zu reduzieren. Im Gegenzug tritt die Wirtschaft für mehr Eigenverantwortung und Eigeninitiative für einen wirksamen Umweltschutz ein.

Dass der Schutz der Heimat auch grenzübergreifend funktioniert, belegt der Zusammenschluss der beiden Harzer Nationalparke zu einem gemeinsamen Nationalpark Harz. Das ist für mich ein gelungenes Beispiel dafür, dass auch nach vielen Jahren der Teilung der Schutzgedanke ein ganz wesentlicher ist. Dort, wo der Grenzstreifen war, ist heute das Grüne Band.

In diesem Zusammenhang sind auch die Naturparke zu nennen. Sie haben in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Bundesweit gibt es über 100 Naturparke. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Anzahl der Naturparke bis zum Jahr 2005 gestiegen und hat sich verdoppelt. Die Naturparkfläche wurde von 138 800 ha auf 460 863 ha erweitert und damit mehr als verdreifacht. Sachsen-Anhalts sechs Naturparke entsprechen nun etwa einem Viertel der Landesfläche.

Die Naturparke Saale-Unstrut-Triasland, Dübener Heide, Naturpark Harz, Fläming und Unteres Saaletal sind in der Region gewachsene Naturparke, deren Träger Vereine sind. Der Naturpark Drömling wird staatlich verwaltet.

„Naturpark“ ist keine weitere Schutzkategorie mit entsprechenden Einschränkungen. Naturparke schaffen vielmehr Identifikation und Heimatverbundenheit der Bevölkerung mit ihrer Region. Daraus erwachsen Attraktivität, Unverwechselbarkeit und Einzigartigkeit. Dieses touris

tische Potenzial eröffnet Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung.

In Naturparken sind Bewohner, Eigentümer und Nutzer übereingekommen, neben dem Schutz der Natur auch den Erhalt der Kulturlandschaft und eine nachhaltige regionale Entwicklung voranzutreiben. Grundlage dazu sind Pflege- und Entwicklungskonzepte, die die Trägervereine der Naturparke erstellen.