Die erste Beratung fand in der 81. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2010 statt. Ich bitte Herrn Krause, als Berichterstatter des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zielt auf den Schutz von Belegstellen für Bienen. Um Bienenverluste auszugleichen und möglichst widerstandsfähige Bienenvölker zu züchten, gibt es Bienenbelegstellen mit ausgewählten Bienenvölkern. Mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes soll um diese Belegstellen eine Schutzzone errichtet werden, um den Einfluss von zuchtfremden Bienenvölkern zu minimieren.
Die Beratung im Landwirtschaftsausschuss fand in der 59. Sitzung am 20. Oktober 2010 statt. Dazu lag den Abgeordneten eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Die zumeist rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen sind mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmt worden.
Die umgestellte Formulierung in § 19 macht deutlich, dass es sich um Schutzbereiche handelt, die aufgrund von Belegstellen eingerichtet werden, die nicht in Sachsen-Anhalt liegen, aber so grenznah sind, dass es notwendig sein könnte, diese Belegstellen durch einen Schutzbereich im Land Sachsen-Anhalt zu schützen.
Der Gesetzentwurf war bei allen Fraktionen unstrittig und der Schutz von Belegstellen für Bienen wurde von allen Ausschussmitgliedern begrüßt. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes Sachsen-Anhalt in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 11 : 0 : 0 Stimmen zu.
Vielen Dank, Herr Krause. - Eine Debatte ist dazu nicht vorgesehen. Ich schlage vor, dass wir über die einzelnen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in Gänze zusammen abstimmen. - Da niemand widerspricht, verfahren wir so.
Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Dann ist das mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 statt. Ich bitte Herrn Dr. Brachmann, als Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Verfassung das Wort zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag und der Änderungsantrag sind in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen worden.
In der 53. Sitzung am 16. Juni 2010 hat sich der Ausschuss für Recht und Verfassung von der Landesregierung Bericht erstatten lassen. Diese verwies auf die Zuständigkeit und Kompetenz des Bundes in dieser Frage.
Die Landesregierung sei hierzu über den Bundesrat im Zusammenhang mit der Subsidiaritätskontrolle in Bezug auf den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates“ - das ist ein langer Titel - befasst. Im Rahmen dieser Befassung habe man sich für den Grundsatz „Löschen und Sperren“ entschieden.
Aktuell sei das Zugangserschwerungsgesetz zwar noch nicht in Kraft, seine Anwendung sei nach einer Übereinkunft für ein Jahr ausgesetzt worden, um Erfahrungen mit der Löschung zu sammeln. Ersten Einschätzungen zufolge blieben die Erfolge des Konzeptes „Löschen“ hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück.
In einer erneuten Anhörung im Bundestag werde es nicht nur um rechtliche, sondern auch um technische Fragen wie Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe von Domainnamen und neue technische Entwicklungen zur Zugangskontrolle gehen. Zu prüfen sei in diesem Kontext auch die politische Umsetzung einer gut gemeinten Maßnahme, da die Erschwerung der Nutzung kinderpornografischen Materials als Bevormundung und Zensur empfunden worden sei.
Besonders wichtig sei in diesem Zusammenhang auch die Präventions- und Aufklärungsarbeit in den Schulen zum sicheren Umgang mit dem Internet, die nach ersten Erfahrungen Erfolge zeitigen. Insofern strebe die Landesregierung ein stärkeres Engagement im präventiven Bereich an.
Da im Ausschuss Einigkeit bezüglich des Ansatzes „Löschen und Sperren“ bestand, wurde die vorläufige
Beschlussempfehlung entsprechend formuliert. Zudem nahm der Ausschuss in seine Empfehlung die Unterstützung der Landesregierung durch den Landtag in ihrem Bemühen um personelle, organisatorische und technische Voraussetzungen auf, um eine Strafverfolgung einschlägiger Straftatbestände in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten.
Der vorläufigen Beschlussempfehlung hat sich der mitberatende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien angeschlossen.
Im Ausschuss für Recht und Verfassung hat in der 56. Sitzung am 6. Oktober 2010 die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in Drs. 5/2894 mit 6 : 4 : 0 Stimmen verabschiedet.
Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Bevor wir die Beiträge der Fraktionen hören, erteile ich Frau Ministerin Professor Kolb das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie in all ihren abscheulichen Ausprägungen ist in SachsenAnhalt ein wichtiges Anliegen. Wir haben in diesem Hohen Haus schon oft über die Erfolge, aber auch über Probleme im Zusammenhang mit der Bekämpfung dieser Art von Straftaten gesprochen.
Gegenstand des Antrages ist nunmehr die Frage, inwieweit die Verbreitung von Bildern und Videos im Internet verhindert werden kann. Hier müssen wir zunächst feststellen, dass die technische Entwicklung so weit und so schnell fortschreitet, dass es manchmal schwierig ist, allein durch eine Strafverfolgung zu gewährleisten, dass Straftaten möglichst nicht stattfinden.
Dazu haben wir festgestellt, dass im Bereich international aktiver Täterkreise auch Lücken in der unterschiedlichen Gesetzgebung der einzelnen Staaten entstehen. Das heißt, die Verfolgung bestimmter Straftaten stößt einfach schon dadurch grenzüberschreitend an ihre Grenzen, dass sie in bestimmten Staaten im konkreten Fall kein Straftatbestand sind. Deshalb ist es wichtig, dass es gerade im Bereich der Straftaten, die über das Internet begangen werden, eine stärkere internationale Zusammenarbeit gibt.
In diesem Zusammenhang kann man eigentlich die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie nur begrüßen. Die Europäische Union hat es sich also auf die Fahnen geschrieben, mit allen gebotenen rechtsstaatlichen Mitteln gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen die Kinder- und Jugendpornografie vorzugehen. Diese Ziele werden ausdrücklich unterstützt.
Hierbei werden grundsätzlich zwei Ansätze verfolgt, einmal ein präventiver Ansatz, das heißt also, Straftaten möglichst zu vermeiden, Kinder und andere Personen vor Missbrauch zu schützen. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, einmal im technischen Bereich, um im Netz verschiedene Möglichkeiten zu schaffen, um die
Verbreitung dieser Bilder zu verhindern, auf der anderen Seite aber Prävention auch im Sinne von Aufklärung in Kindereinrichtungen, in Schulen, um die Kinder und Jugendlichen möglichst stark zu machen, um sie auch durch diese Aufklärung vor Straftaten zu schützen.
Die Justiz ist natürlich in erster Linie für die repressive Strafverfolgung zuständig. Deshalb werden in diesem Bereich auch auf europäischer Ebene zunehmend Instrumentarien und Mechanismen geschaffen, um eine verstärkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.
Interessant wird es bei der Frage, was wir konkret tun können und vor allen Dingen was rechtlich zulässig ist im Bereich der Strafverfolgung, aber auch im Umgang mit bestimmten technischen Dingen. Die Zugangssperren sind von Herrn Dr. Brachmann schon erwähnt worden.
Wir müssen uns also immer wieder vergegenwärtigen: Der Einsatz gesetzlicher Instrumentarien muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Es muss also im Einzelfall klar sein, dass wir unsere rechtsstaatlichen Grundsätze einhalten und uns hierbei auch dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verpflichtet fühlen.
Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass bei der Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen das Löschen der kriminellen Inhalte das wirkungsvollste Instrument ist. Darauf setzt auch die Richtlinie des Europäischen Parlamentes, die ich angesprochen habe. Das wäre die bestmögliche Variante, um Straftaten zu verhindern, um auch den bestehenden Markt zu durchbrechen. Allerdings zeigen die praktischen Erfolge, die die Bundesregierung im Jahr 2009 mit ihrem Konzept „Löschen statt Sperren“ erreicht hat, dass man hiermit offensichtlich praktisch nicht das erreicht, was man sich eigentlich vorgestellt hat.
Ich glaube, wir müssen die Bundesregierung noch einmal auffordern, konkret darzustellen, auf welche Weise versucht worden ist, auf Servern, die in anderen Staaten stehen, diese kriminellen Inhalte zu löschen. Wir wissen ja mittlerweile, dass das nicht Staaten sind, die sich einer rechtsstaatlichen Gesetzgebung entziehen, sondern dass eine Vielzahl dieser Server in den Vereinigten Staaten steht. Hier muss es auch über Rechtshilfeabkommen möglich sein, durchzusetzen, dass derartige Seiten in Zukunft gesperrt werden können.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Rechtsausschusses ist festzustellen, dass wir nicht allein auf die aus unserer Sicht bisher nur unzureichenden Ergebnisse durch das Löschen setzen, sondern insoweit auch noch einen stärkeren Druck ausüben wollen, indem wir sagen: Wenn das Löschen keine praktischen Erfolge zeitigt, dann sollte man auch über technische Möglichkeiten nachdenken, um Zugangssperren umzusetzen, die dann allerdings nicht umgangen werden können, sondern die tatsächlich auch sichere technische Lösungen sind.
Insgesamt stehen vor den Strafverfolgungsbehörden große Aufgaben. Wir brauchen wirksame Instrumente, damit die Behörden sozusagen fit fürs Internet sind. Das heißt, wir brauchen eine gute technische Ausstattung, wir brauchen Personal und wir brauchen eine gute Qualifizierung. Genau das haben wir in den letzten Jahren gemacht.
Seit Mitte des Jahres 2008 war es zunächst zu Bearbeitungsrückständen gekommen, die jetzt aber so gut wie
abgearbeitet sind. Das ist dadurch erreicht worden, dass bei den Auswertungs- und Koordinierungsstellen Kinder- und Jugendpornografie des Landeskriminalamtes, der so genannten AKS KiPo, eine erhebliche personelle Verstärkung vorgenommen worden ist. Die Zahl der Polizeibeamten in den Bereichen EDV-Beweissicherung und Auswertung ist von 26 auf 39 erhöht worden. Im Frühjahr 2009 ist darüber hinaus die bereits personell und technisch erheblich verstärkte AKS KiPo von zehn auf 14 Beamte erweitert worden.
Zudem hat eine Vielzahl von zentralen, aber auch dezentralen Qualifizierungsmaßnahmen gerade für die in diesen Sachgebieten tätigen Sachbearbeiter stattgefunden.
Es sind mehr als 600 000 € investiert worden, um die technische Ausstattung der Polizei zu verbessern und zu erweitern. Jeder Mitarbeiter, der in diesem Bereich arbeitet, verfügt über einen EDV-Auswerteplatz. Dazu gehören grundsätzlich drei PC, ein Notebook und natürlich auch die erforderliche Software. Darüber hinaus verfügt die AKS KiPo beim Landeskriminalamt über 14 spezielle Auswerteplätze.
Ich glaube, die Zahlen zeigen ganz deutlich, dass wir die Probleme, die es in der Vergangenheit gegeben hat, ernst genommen haben, dass wir sie gelöst haben und dass wir auch für die Zukunft Strukturen geschaffen haben, um eine zeitnahe Abarbeitung der sichergestellten Computer vornehmen zu können, sodass wir auch in Zukunft sicherstellen können, dass die Straftaten, die angezeigt worden sind, in angemessener Weise und Zeit verfolgt werden und bei Vorliegen einer Straftat zur Anklage gebracht werden. - Herzlichen Dank.