Protocol of the Session on November 11, 2010

Lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf kommen. Ich glaube, es ist sehr positiv, dass dieser Gesetzentwurf vom Minister für Landesentwicklung und Verkehr vorgetragen wurde, weil er einer derjenigen ist, die mit zu den Initiatoren des Gesetzentwurfes zählen. Vom Kollegen Bergmann ist eben noch einmal darauf Bezug genommen worden, dass es hierbei um die Ausgleichsflächen geht, die im Wesentlichen durch den Straßenbau verursacht werden.

Wir erinnern uns an die A 14, die von uns allen in ihrer Nordverlängerung so dringend herbeigesehnt wurde. Hier ist es notwendig, dass wir von den vielen kleinen Flächen, die sich entlang der Autobahn schlängeln, die wertvolles Land verzehren, wegkommen und hinkommen zu Maßnahmen, die größer und sinnvoller sind und Biotope nach sich ziehen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation in unserem Land führen.

Zu diesem Zweck, glaube ich, ist das uns vorgeschlagene Konstrukt ein sehr gutes, das auch in anderen Ländern schon Anwendung gefunden hat und das - davon gehe ich aus - auch bei uns erfolgreich sein wird.

Das Thema Grünes Band kann damit, so glaube ich, wesentlich entspannter betrachtet werden. Die Möglichkeiten, hier über eine dritte Institution die Fragen der Bewirtschaftung und der Pflege zu klären, ist eine gute Idee. Deshalb möchte ich auch in Anbetracht der Zeit auf weitere Erörterungen an dieser Stelle verzichten. Ich wünsche uns eine angenehme Beratung im Ausschuss. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kley. - Die Debatte wird beendet mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Rosmeisl. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die Wogen heute Vormittag im Umweltbereich recht hoch geschlagen sind, herrscht nun fast Einmütigkeit in der Sache. Wir finden zu einer sachlichen Diskussion zurück. Das ist diesem Thema auch angemessen.

Klar ist: Wir haben einen zu hohen Flächenverbrauch. Aber, meine Damen und Herren, wir brauchen im Land Sachsen-Anhalt auch noch weitere Flächen für Gewerbe, Industrie und Infrastruktur.

Die gegenwärtige Lösung ist nicht optimal. Es werden unter anderem die Landwirte erheblich belastet. Man kann schon fast von einer Doppelbelastung sprechen. Die Frage, ob der Naturschutz mit den Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen unterstützt wird, ist durchaus zu stellen.

Der Landtag hat die Landesregierung im Jahr 2008 aufgefordert, in verschiedenen Ausschüssen über den Stand der Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Verminderung der Flächenneuversieglung und Reduzierung des Flächenverbrauchs zu berichten. Dies ist geschehen. Gleichzeitig erhielt die Landesregierung den Prüfauftrag zu eruieren, unter welchen Voraussetzungen der Aufbau eines Kompensationsflächenmanagements möglich ist, wobei auch die gegenwärtige Ökokonto- bzw. Ökopunkteregelung einbezogen werden sollte und davon entsprechend profitieren soll.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine gute Antwort auf den Auftrag des Parlaments, meine Damen und Herren. Ich denke, das haben alle Redner auch so herübergebracht. Die Ziele - Stärkung des Naturschutzes, unter anderem durch komplexere Maßnahmen, die Vermindung des Verbrauchs von Böden mit hohen Bodenwerten und die dauerhafte Sicherung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - wurden im Prinzip schon benannt. An dieser Stelle ist die Stiftung auch in dem Sinne gefordert, dass sie als insolvenzfähige Institution die Interessen des Bundes berücksichtigt. Ich denke, das ist durchaus wichtig.

Es bestehen gute Chancen, mit einem Kompensationsflächenmanagement zumindest dem Zuwachs des Flächenverbrauchs entgegenzutreten, wobei Investoren, Landwirte, aber auch die Natur von den neuen Regelungen profitieren sollen.

Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Sache angehen. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf im Umweltausschuss, vielleicht sogar in eher seltener trauter Atmosphäre, diskutieren. Die Abstimmungen im Stiftungsrat des SUNK und die Reden am heutigen Tag, vor allen Dingen der Opposition, lassen mich dies hoffen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Rosmeisl. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen ab über den Antrag, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Umwelt zu überweisen. Werden weitere Ausschüsse vorgeschlagen?

(Minister Herr Dr. Daehre: Agrarausschuss!)

Die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist auch beantragt worden.

(Zuruf von Minister Herrn Dr. Daehre)

- Als mitberatender Ausschuss.

Zunächst stimmen wir über die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt zur federführenden Beratung ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Es ist so beschlossen worden.

Wer stimmt einer Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung zu? - Wer stimmt dagegen? - Das ist die Mehrheit. Dann ist der Gesetzentwurf nur in den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist abgeschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staats- vertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2739

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 5/2917

Die erste Beratung fand in der 79. Sitzung des Landtages am 9. September 2010 statt. Ich bitte Herrn Bergmann, als Berichterstatter des Ausschusses für Umwelt das Wort zu nehmen. Eine Debatte dazu ist nicht vorgesehen.

Sehr geehrter Herr Präsident, zunächst verspreche ich, dass ich für heute das letzte Mal nach vorn gehe, jedoch nur für heute, es sei denn, Sie ziehen den Tagesordnungspunkt 18 vor. Aber ich glaube, das ist eher nicht der Fall.

Bevor ich zu der Berichterstattung komme, möchte ich zwei Vorbemerkungen machen. Wir haben nur noch wenige Gäste; trotzdem möchte ich es erklären.

Als Bilge wird der unterste Raum eines Schiffes, also der Raum oberhalb der Schiffsplanken, oberhalb des Kiels bezeichnet. In der Bilge sammelt sich - so war es früher bei Holzschiffen; so ist es aber auch heute bei Schiffen aus Stahl - Wasser, zum Teil Kondenswasser aus Klimaanlagen.

(Herr Borgwardt, CDU: Das heißt „Bilsch“!)

- Ja, darüber streiten sich die Gelehrten. Ich habe schon beides gehört. Angeblich sagen die Rheinländer „Bilsch“ und andere sagen „Bilge“. Wir wissen aber jetzt, worüber wir reden.

Das Wasser, das sich dort sammelt, ist häufig mit Öl oder mit Benzin verunreinigt und darf nicht einfach auf See oder auf Flüssen abgepumpt werden. Das ist, so glaube ich, logisch. Das heißt, es muss irgendwie entsorgt werden. Darum geht es in diesem Staatsvertrag.

In diesem Zusammenhang gibt es auch Seemannsgarn, nämlich die Fabel vom Bilgenschwein. Manchmal wird jungen Seekadetten aufgetragen, es zu füttern. Die

schmatzenden und gurgelnden Geräusche konnten als Hinweis darauf angesehen werden, dass dort unten jemand wohnt.

Sollten Sie also auf einer Schiffsreise gebeten werden, das Bilgenschwein zu füttern, lassen Sie es bleiben; das gibt es nicht wirklich. Denn gäbe es das Bilgenschwein, dann würde es das Bilgenwasser als Nahrung benötigen und wir bräuchten es nicht zu entsorgen. - So weit zur Aufklärung.

(Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

Ich habe gedacht, ich könnte so eine kleine Geschichte am 11.11. einstreuen. Ich war heute früh um 11.11 Uhr auch dran. Aber ich wollte meine Rede zur Regierungserklärung nicht zur Büttenrede verkommen lassen. Das gebe ich zu. - Nun aber zur Berichterstattung.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 79. Sitzung des Landtages am 9. September 2010 an den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Der Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern dient der Umsetzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat diesem Übereinkommen mit Gesetz vom 13. Dezember 2003 mit Zustimmung des Bundesrates zugestimmt. Zur innerstaatlichen Umsetzung des Abfallübereinkommens hat der Bund mit Zustimmung des Bundesrates ein „Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt“ erlassen.

Das Übereinkommen schreibt vor, dass in jedem Vertragsstaat eine innerstaatliche Institution für die Organisation, die Annahme und die Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle und deren Finanzierung bestimmt wird. Die Finanzierung der Entsorgung erfolgt nach dem Verursacherprinzip über eine in allen Vertragsstaaten gleich hohe Entsorgungsgebühr.

Der Staatsvertrag bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der parlamentarischen Zustimmung. Dazu liegt Ihnen das Zustimmungsgesetz vor.

Die Landesregierung hat dem Entwurf des Staatsvertrages am 7. Oktober 2008 zugestimmt. Im Zustimmungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind Veröffentlichung und Inkrafttreten geregelt.

Die Beratung des Gesetzentwurfs fand in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 13. Oktober 2010 statt. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen vor. Diese Vorschläge wurden vom Ausschuss übernommen und der Ausschuss stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 11 : 0 : 0 Stimmen zu.

Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bergmann. - Wir können gleich darüber abstimmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt zu? - Das sind offensicht

lich alle Fraktionen. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes Sachsen-Anhalt